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   BVerwG, 07.02.2011 - 4 B 48.10   

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BVerwG, 07.02.2011 - 4 B 48.10 (https://dejure.org/2011,6643)
BVerwG, Entscheidung vom 07.02.2011 - 4 B 48.10 (https://dejure.org/2011,6643)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Februar 2011 - 4 B 48.10 (https://dejure.org/2011,6643)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    BImSchG, Art 6 Abs 4 EWGRL 43/92
    Revisibilität von wissenschaftlichen Erfahrungssätzen; Zweifel an der Unparteilichkeit eines Gutachters

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit einer von naturschutzfachlichen Feststellungen und Bewertungen abhängigen Einzelfallbeurteilung zur Feststellung einer erheblichen Beeinträchtigung eines FFH- oder Vogelschutzgebietes durch ein Projekt; Verletzung der gerichtlichen Pflicht zur ...

  • rewis.io

    Revisibilität von wissenschaftlichen Erfahrungssätzen; Zweifel an der Unparteilichkeit eines Gutachters

  • ra.de
  • rewis.io

    Revisibilität von wissenschaftlichen Erfahrungssätzen; Zweifel an der Unparteilichkeit eines Gutachters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNatSchG § 34 Abs. 2; FFH-RL Art. 6 Abs. 4
    Erforderlichkeit einer von naturschutzfachlichen Feststellungen und Bewertungen abhängigen Einzelfallbeurteilung zur Feststellung einer erheblichen Beeinträchtigung eines FFH- oder Vogelschutzgebietes durch ein Projekt; Verletzung der gerichtlichen Pflicht zur ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann beinträchtigt Vorhaben FFH- oder Vogelschutzgebiet?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 1483
  • ZfBR 2011, 575
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 16.03.1984 - 4 C 52.80

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Beweiswürdigung - Anwendbarkeit - Zivilprozessuale

    Auszug aus BVerwG, 07.02.2011 - 4 B 48.10
    Die Entscheidungen, auf die sich die Beschwerde bezieht (Urteil vom 16. März 1984 - BVerwG 4 C 52.80 - NJW 1984, 2962 = Buchholz 303 § 418 ZPO Nr. 3 und Beschluss vom 22. September 1992 - BVerwG 7 B 40.92 - NVwZ 1993, 377 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr. 71), betreffen demgegenüber die Ablehnung der Vernehmung von Zeugen; insoweit gelten andere Maßstäbe.
  • BVerwG, 22.09.1992 - 7 B 40.92

    Abberufung aus dem Amt des Gemeindedirektors.

    Auszug aus BVerwG, 07.02.2011 - 4 B 48.10
    Die Entscheidungen, auf die sich die Beschwerde bezieht (Urteil vom 16. März 1984 - BVerwG 4 C 52.80 - NJW 1984, 2962 = Buchholz 303 § 418 ZPO Nr. 3 und Beschluss vom 22. September 1992 - BVerwG 7 B 40.92 - NVwZ 1993, 377 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr. 71), betreffen demgegenüber die Ablehnung der Vernehmung von Zeugen; insoweit gelten andere Maßstäbe.
  • BVerwG, 30.12.1997 - 11 B 3.97

    Zwischenlager Gorleben; Direktstrahlung; Dosisgrenzwert; Restrisiko; Drittschutz;

    Auszug aus BVerwG, 07.02.2011 - 4 B 48.10
    Die Abgabe derartiger Stellungnahmen im Verwaltungsverfahren führt nicht zum Ausschluss oder der Befangenheit der Bediensteten, die die Stellungnahmen abgegeben haben (Beschluss vom 30. Dezember 1997 - BVerwG 11 B 3.97 - Buchholz 451.171 § 6 AtG Nr. 1 S. 5 f. m.w.N.; vgl. auch Urteil vom 9. Juni 2010 - BVerwG 9 A 20.08 - NuR 2010, 870 Rn. 151).
  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter

    Auszug aus BVerwG, 07.02.2011 - 4 B 48.10
    Ob ein Projekt zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines FFH- oder Vogelschutzgebietes führen kann, erfordert zum einen eine Einzelfallbeurteilung, die zum anderen wesentlich von naturschutzfachlichen Feststellungen und Bewertungen abhängt (Urteile vom 12. März 2008 - BVerwG 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 68 und vom 17. Januar 2007 - BVerwG 9 A 20.05 - BVerwGE 128, 1 Rn. 43).
  • BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05

    Straßenplanung; Planfeststellung; Westumfahrung Halle; anerkannter

    Auszug aus BVerwG, 07.02.2011 - 4 B 48.10
    Ob ein Projekt zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines FFH- oder Vogelschutzgebietes führen kann, erfordert zum einen eine Einzelfallbeurteilung, die zum anderen wesentlich von naturschutzfachlichen Feststellungen und Bewertungen abhängt (Urteile vom 12. März 2008 - BVerwG 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299 Rn. 68 und vom 17. Januar 2007 - BVerwG 9 A 20.05 - BVerwGE 128, 1 Rn. 43).
  • BVerwG, 13.03.1992 - 4 B 39.92

    Aufklärungspflicht - Gutachterliche Stellungnahme

    Auszug aus BVerwG, 07.02.2011 - 4 B 48.10
    Das Tatsachengericht darf grundsätzlich nach seinem tatrichterlichen Ermessen entscheiden, ob es zusätzliche Sachverständigengutachten einholt (stRspr; vgl. Beschluss vom 13. März 1992 - BVerwG 4 B 39.92 - NVwZ 1993, 268).
  • BVerwG, 09.06.2010 - 9 A 20.08

    Planfeststellung; Planrechtfertigung; Artenschutz; Tötungsverbot; Störungsverbot;

    Auszug aus BVerwG, 07.02.2011 - 4 B 48.10
    Die Abgabe derartiger Stellungnahmen im Verwaltungsverfahren führt nicht zum Ausschluss oder der Befangenheit der Bediensteten, die die Stellungnahmen abgegeben haben (Beschluss vom 30. Dezember 1997 - BVerwG 11 B 3.97 - Buchholz 451.171 § 6 AtG Nr. 1 S. 5 f. m.w.N.; vgl. auch Urteil vom 9. Juni 2010 - BVerwG 9 A 20.08 - NuR 2010, 870 Rn. 151).
  • BVerwG, 10.06.1999 - 9 B 81.99
    Auszug aus BVerwG, 07.02.2011 - 4 B 48.10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verletzt ein Gericht seine Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung (§ 86 Abs. 1 VwGO) grundsätzlich dann nicht, wenn es von einer sich nicht aufdrängenden Beweiserhebung absieht, die ein Beteiligter lediglich hilfsweise (Beschluss vom 10. Juni 1999 - BVerwG 9 B 81.99 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 302) beantragt hat.
  • VG Gießen, 03.09.2019 - 3 K 250/16

    "Versagung der Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von zwei

    Die zu fordernde Gewissheit liegt nur dann vor, wenn aus wissenschaftlicher Sicht kein vernünftiger Zweifel daran besteht, dass solche Auswirkungen nicht auftreten werden (BVerwG, Beschluss vom 7. Februar 2011 - 4 B 48.10).

    Die Erheblichkeit der Beeinträchtigung betreffende Bewertungsunsicherheiten gehen daher zu Lasten des zu beurteilenden Projekts (BVerwG, Beschluss vom 7. Februar 2011 - 4 B 48.10).

    Es ist dabei grundsätzlich unbedenklich, wenn sich die nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz für das Genehmigungsverfahren zuständige Behörde für die Frage nach den Auswirkungen eines Vorhabens auf die Natur der Sachkunde der maßgeblichen Fachbehörden bedient (BVerwG, Beschluss vom 7. Februar 2011 - 4 B 48.10).

    Lediglich sofern konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, an der Sachkunde oder der Unbefangenheit der beteiligten Fachbehörde zu zweifeln, ist die vorgelegte Stellungnahme nicht mehr ohne weiteres verwertbar (BVerwG, Beschluss vom 7. Februar 2011 - 4 B 48.10).

    Ob ein Projekt zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines FFH oder Vogelschutzgebietes führen kann, erfordert eine Einzelfallbeurteilung, welche wesentlich von naturschutzfachlichen Feststellungen und Bewertungen abhängt (BVerwG, Beschluss vom 7. Februar 2011 - 4 B 48.10; Urteil vom 12. März 2008 - 9 A 3.06 -, juris).

  • BVerwG, 12.06.2012 - 3 B 88.11

    Nachzulassung eines homöopathischen Arzneimittels; Dosierungsauflage; Risiko von

    Wird eine Empfehlung der Kommission D von dem Zulassungsantragsteller in Zweifel gezogen, so kann allein dies nicht den Einwand der Befangenheit gegen ihre Heranziehung zur weiteren Sachverhaltsklärung begründen; es liegt vielmehr nahe, in diesem Fall die Kommission als das vom Gesetzgeber vorgesehene und mit besonderem Sachverstand ausgestattete Gremium um eine erneute Befassung und gegebenenfalls um eine Korrektur, Ergänzung oder Nachholung der Begründung zu bitten (s. auch - zur Begutachtung durch Bedienstete einer Fachbehörde - Beschluss vom 7. Februar 2011 - BVerwG 4 B 48.10 - NuR 2012, 188 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.08.2015 - 9 S 155/13

    Zum Begriff der Berufsunfähigkeit bei Freiberuflern - hier: Teilnehmer des

    Eine Pflicht zur Einholung eines weiteren Gutachtens besteht nur dann, wenn sich die fehlende Eignung der vorliegenden Gutachten aufdrängt, was dann der Fall ist, wenn sie grobe, offen erkennbare Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweisen, wenn sie von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgehen oder wenn Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder an der Unparteilichkeit des Gutachters besteht (BVerwG, Urteil vom 09.06.2010 - 9 A 20.08 -, NVwZ 2001, 177; Beschluss vom 07.02.2011 - 4 B 48.10 -, NuR 2012, 188).
  • VG Karlsruhe, 02.07.2014 - 4 K 3423/11

    Wasserrechtliche Anordnung im Zusammenhang mit der Genehmigung zur Errichtung und

    Ein Tatsachengericht kann sich grundsätzlich auch auf gutachtliche Stellungnahmen anderer Behörden stützen, und zwar auch dann, wenn sie von der federführenden Behörde bereits im Verwaltungsverfahren eingeholt wurden (vgl. dazu: BVerwG, Beschl. v. 07.02.2011 - 4 B 48/10 - NVR 2012, 188; Bayer.VGH, Beschl. v. 31.08.2011 - 8 ZB 10.1961 - NVR 2012, 508).
  • BVerwG, 25.02.2013 - 4 A 7005.12

    Anspruch auf Fortführung des Klageverfahrens i.R.d. Abschätzung der

    Dies gilt auch für solche im Verwaltungsverfahren durch die Behörde erarbeiteten Unterlagen, die nur aufgrund besonderer Sachkunde erstellt werden können (Beschlüsse vom 24. August 1987 - BVerwG 4 B 129.87 - Buchholz 442.08 § 36 BbG Nr. 12 = juris Rn. 43 und vom 23. August 2006 - BVerwG 4 A 1066.06 - juris Rn. 6; vgl. auch Beschluss vom 7. Februar 2011 - BVerwG 4 B 48.10 - ZfBR 2011, 575 = juris Rn. 9).
  • BVerwG, 25.02.2013 - 4 A 7003.12

    Anspruch auf Fortführung des Klageverfahrens i.R.d. Abschätzungen der

    Dies gilt auch für solche im Verwaltungsverfahren durch die Behörde erarbeiteten Unterlagen, die nur aufgrund besonderer Sachkunde erstellt werden können (Beschlüsse vom 24. August 1987 - BVerwG 4 B 129.87 - Buchholz 442.08 § 36 BbG Nr. 12 = juris Rn. 43 und vom 23. August 2006 - BVerwG 4 A 1066.06 - juris Rn. 6; vgl. auch Beschluss vom 7. Februar 2011 - BVerwG 4 B 48.10 - ZfBR 2011, 575 = juris Rn. 9).
  • VG Düsseldorf, 31.10.2011 - 11 L 965/11

    NABU unterliegt im Eilverfahren

    Die Stellungnahme vom 26. Oktober 2010 ist nach dem Vortrag des Antragstellers für das Beschwerdeverfahren betreffend die Zulassung der Revision (BVerwG 4 B 48.10) erstellt worden und bezieht dementsprechend aber auch die Auswirkungen der Windkraftanlage 1 in die Beurteilung mit ein.
  • VG Neustadt, 28.10.2020 - 5 K 395/17

    Immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für Bau und Betrieb von

    Es obliegt also dem Vorhabenträger nachzuweisen, dass aus wissenschaftlicher Sicht kein vernünftiger Zweifel daran besteht, dass solche Auswirkungen nicht auftreten werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Februar 2011 - 4 B 48/10 -, ZfBR 2011, 575 und juris Rn. 5).
  • VG Düsseldorf, 11.07.2013 - 11 K 2057/11

    Verletzung der Vorschriften des BNatSchG zum Habitatschutz und zum Artenschutz

    Das auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für einen anderen in ca. 300 m Entfernung von den Grenzen des Europäischen Vogelschutzgebietes "V" gelegenen Standort gerichtete Berufungsverfahren blieb erfolglos (Urteil des OVG NRW vom 3. August 2010 im Verfahren 8 A 4062/04; Beschluss des BVerwG vom 7. Februar 2011 im Verfahren 4 B 48.10).
  • VG Mainz, 09.08.2017 - 3 K 1329/16

    Aussiedlerhof im europäischen Vogelschutzgebiet

    Es obliegt also dem Vorhabenträger nachzuweisen, dass aus wissenschaftlicher Sicht kein vernünftiger Zweifel daran besteht, dass solche Auswirkungen nicht auftreten werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7.2.2011 - 4 B 48/10 -, ZfBR 2011, 575 und juris Rn. 5; Urteil vom 17.1.2007 - 9 A 20/05 -, BVerwGE 128, 1 und juris Rn. 62).
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