Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 16.09.2014

Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 27.05.2014 - 4 B 48/14   

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OVG Sachsen, 27.05.2014 - 4 B 48/14 (https://dejure.org/2014,11440)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 27.05.2014 - 4 B 48/14 (https://dejure.org/2014,11440)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 27. Mai 2014 - 4 B 48/14 (https://dejure.org/2014,11440)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SGB X § 48, § 47; SGB VIII § 43
    Kindertagespflege, Erlaubnis, Aufhebung, persönliche Eignung, Zuverlässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Tagesmutter lässt Kinder allein, um einen Termin zu vereinbaren

  • kanzlei-schenderlein.de (Kurzinformation)

    Aufhebung einer Tagespflegeerlaubnis mangels persönlicher Eignung

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Betreuungserlaubnis für Tagesmutter - Schwerwiegende Verletzung der Aufsichtspflicht rechtfertigt sofortigen Entzug

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Präventive Maßnahme zur Abwendung der Wiederholungsgefahr

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Schwerwiegende Verletzung der Aufsichtspflicht rechtfertigt sofortigen Entzug der Betreuungserlaubnis für Tagesmutter - Tagesmutter lässt Kleinkinder für einen Zeitraum von mindestens einer halben Stunde unbeaufsichtigt in der Wohnung zurück

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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 18.10.2012 - 12 B 12.1048

    (Widerruf der Erlaubnis zur Kindertagespflege; Eignung der Pflegeperson;

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.05.2014 - 4 B 48/14
    Für einen Vorrang des Widerrufs nach § 47 SGB X wird angeführt, dass ansonsten die aus Gründen des Vertrauensschutzes eng gezogenen Grenzen für den Widerruf einer solchen Erlaubnis nach § 47 Abs. 1 Nr. 1 SGB X durch eine Anwendung der generell weiteren, weder Ermessen noch Vertrauensschutz vorsehenden Regelung des § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X unterlaufen werden könnten (vgl. BayVGH, Beschl. v. 18. Oktober 2012 - 12 B 12.1048 -, juris Rn. 29).

    Die persönliche Eignung für die Kindertagespflege fehlt dann, wenn ein festgestellter Mangel an persönlicher Integrität und Zuverlässigkeit negative Auswirkungen von nicht unerheblichem Gewicht auf die betreuten Kinder konkret befürchten lässt (BayVGH, Beschl. v. 18. Oktober 2012 - 12 B 12.1048 -, juris Rn. 37; VG Freiburg, Urt. v. 11. November 2009 - 2 K 2260/08 -, juris Rn. 50).

    21 Es kann dahinstehen, ob es bei Anwendung des § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X im Lichte der Anforderungen des Grundrechts der Berufsfreiheit aus Artikel 12 GG einer zusätzlichen Verhältnismäßigkeitsprüfung bedarf (so BayVGH, Beschl. v. 18. Oktober 2012 - 12 B 12.1048 -, juris Rn. 31).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2012 - 12 B 1252/12

    Widerruf der Erlaubnis zur Kindertagespflege aufgrund gravierender Defizite im

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.05.2014 - 4 B 48/14
    Entweder ist jemand für die Kindertagespflege geeignet oder er ist es nicht (vgl. OVG NW, Beschl. v. 22. November 2012 - 12 B 1252/12 -, juris Rn. 23).

    Allein schon aufgrund der bewussten Vernachlässigung der eigenen Aufsichtspflichten und ganz ungeachtet des Grades der konkret in Kauf genommenen Kindeswohlgefährdung ist von einer Unzuverlässigkeit und fehlenden Eignung auszugehen (vgl. OVG NW, Beschl. v. 22. November 2012 - 12 B 1252/12 -, juris Rn. 21 für den Fall, dass eine Tagespflegerin ein ihr anvertrautes Kind zurücklässt und von ihrem Lebensgefährten beaufsichtigen lässt, der keine Tagespflegeerlaubnis hat).

  • VGH Bayern, 11.12.2012 - 12 CS 12.2406

    Widerruf einer Tagespflegeerlaubnis bei Übergriffen durch zur Lebensgemeinschaft

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.05.2014 - 4 B 48/14
    Daneben umfasst der Begriff der persönlichen Eignung die Voraussetzung, dass in Tagespflege aufgenommene Kinder keinen vermeidbaren, für ihre Entwicklung schädlichen Risiken oder Gefährdungen ausgesetzt sind (BayVGH, Beschl. v. 11. Dezember 2012 - 12 CS 12.2406 -, juris Rn. 15).
  • VG Freiburg, 11.11.2009 - 2 K 2260/08

    Widerruf einer Erlaubnis zur Kindertagespflege - Zur Frage der persönlichen

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.05.2014 - 4 B 48/14
    Die persönliche Eignung für die Kindertagespflege fehlt dann, wenn ein festgestellter Mangel an persönlicher Integrität und Zuverlässigkeit negative Auswirkungen von nicht unerheblichem Gewicht auf die betreuten Kinder konkret befürchten lässt (BayVGH, Beschl. v. 18. Oktober 2012 - 12 B 12.1048 -, juris Rn. 37; VG Freiburg, Urt. v. 11. November 2009 - 2 K 2260/08 -, juris Rn. 50).
  • OVG Sachsen, 23.10.2017 - 4 B 173/17

    Anhörung; Aufhebung; Kindertagespflege

    Diese Mängel führen dazu, dass negative Auswirkungen von nicht unerheblichem Gewicht für die Kinder hinreichend konkret zu befürchten sind (vgl. zu den Anforderungen des § 43 Abs. 2 SGB VIII: SächsOVG, Beschl. v. 27. Mai 2014 - 4 B 48/14 -, juris Rn. 18; OVG NRW, Beschl. v. 21. Juli 2015 - 12 B 606/15 -, juris Rn. 14-16; BayVGH, Beschl. v. 16. Januar 2015 - 12 C 14.2846 -, juris Rn. 17 f; Busse in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 1. Aufl. 2014, § 43 SGB VIII, Rn. 36 ff. jew. m. w. N.).

    Allein schon aufgrund der bewussten Vernachlässigung der eigenen Aufsichtspflichten und ganz ungeachtet des Grades der konkret in Kauf genommenen Kindeswohlgefährdung ist regelmäßig von einer Unzuverlässigkeit und fehlenden Eignung auszugehen (SächsOVG, Beschl. vom 27. Mai 2014 a. a. O., Rn. 20; Beschl. v. 7. Juli 2016 a. a. O., Rn. 7; OVG NRW Beschl. v. 22. November 2012 - 12 B 1252/12 , juris Rn. 21).

  • VG Karlsruhe, 28.03.2023 - 8 K 3182/22

    Fortbildungspflicht für Kindertagespflegepersonen; Ungeeignetheit der

    Ein Fall des § 47 Abs. 1 SGB X - eines im Ermessen der Behörde stehenden Widerrufs - liegt nicht vor (vgl. zum Verhältnis der Normen: BayVGH, Beschluss vom 18.10.2012 - 12 B 12.1048 - juris Rn. 29; SächsOVG, Beschluss vom 27.5.2014 - 4 B 48/14 - juris Rn. 16; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 11.6.2018 - 7 B 10412/18 - juris Rn. 5 und 14, wonach im Falle fehlender Eignung das Ermessen nach § 47 Abs. 1 SGB X auf Null reduziert sei; Wiesner in ders./Wapler, SGB VIII, 6. Aufl., § 43 Rn. 53).

    Die fehlende Eignung kann nicht durch Auflagen oder erhöhte Kontrollen der Antragsgegnerin kompensiert werden (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 27.5.2014 - 4 B 48/14 - juris Rn. 21).

  • OVG Niedersachsen, 09.10.2020 - 10 ME 199/20

    Eignung; Erlaubnis zur Kindertagespflege; Pflichtverletzung; Zuverlässigkeit

    So kommt eine Aufhebung der Erlaubnis in Betracht, wenn eine von der Betreuungsperson begangene Pflichtverletzung nahelegt, dass die Eignung als Tagespflegeperson i.S.d. § 43 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII entfallen ist (vgl. Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 27.05.2014 - 4 B 48/14 -, juris Rn 17, 18).

    Danach gehört zu den erforderlichen charakterlichen Eigenschaften einer Pflegeperson eine ausreichende psychische Belastbarkeit und Zuverlässigkeit, um in der Bewältigung auch unerwarteter Situationen flexibel reagieren zu können, sowie ausreichendes Verantwortungsbewusstsein und hinreichende emotionale Stabilität, damit das Kind und seine Rechte voraussichtlich unter allen Umständen geachtet werden (Senatsbeschluss vom 02.10.2019 - 10 ME 184/19 - nicht veröffentlicht; OVG Sachsen, Beschluss vom 27.05.2015 - 4 B 48/14 -, juris Rn. 18).

  • VGH Bayern, 16.01.2015 - 12 C 14.2846

    Aufhebung einer Erlaubnis zur Kindertagespflege; Prozesskostenhilfe

    Ferner muss eine geeignete Tagespflegeperson ihr Handeln begründen und reflektieren können und fähig zum konstruktiven Umgang mit Konflikten und Kritik sein (OVG NRW, B.v. 2.9.2008 - 12 B 1224/08 - juris, Rn. 17; OVG Bremen, B.v. 17.11.2010 - 2 B 256/10 - juris, Rn. 22; OVG Sachsen, B.v. 27.5.2014 - 4 B 48/14 - juris, Rn. 18).

    Die persönliche Eignung für die Kindertagespflege fehlt, wenn ein festgestellter Mangel an persönlicher Integrität und Zuverlässigkeit negative Auswirkungen von nicht unerheblichem Gewicht auf die betreuten Kinder hinreichend konkret befürchten lässt (vgl. BayVGH, B.v. 18.10.2012 - 12 B 12.1048 - juris, Rn. 37; OVG Sachsen, B.v. 27.5.2014 - 4 B 48/14 - juris, Rn. 18; VG Freiburg, U. v. 11.11.2009 - 2 K 2260/08 - juris, Rn. 50) und die Pflegeperson nicht bereit oder in der Lage ist, die daraus resultierende Gefährdung abzuwenden (vgl. BayVGH, B.v. 11.12.2012 - 12 CS 12.2406 - juris, Rn. 15; B.v. 18.10.2012 - 12 B 12.1048 - juris, Rn. 32 m.w.N.).

  • OVG Sachsen, 17.12.2015 - 4 A 253/15

    Kindertagespflege; Erlaubniswiderruf

    Entweder ist jemand für die Kindertagespflege geeignet oder er ist es nicht (vgl. OVG NW, Beschl. v. 22. November 2012 - 12 B 1252/12 -, juris Rn. 23; SächsOVG, Beschl. v. 27. Mai 2014 - 4 B 48/14).

    Ebenso bedarf es - trotz des hiermit verbundenen Eingriffs in die Berufsfreiheit aus Art. 12 GG - keiner zusätzlichen Verhältnismäßigkeitsprüfung, wenn eine Erlaubnis zur Kindertagespflege wegen mangelnder Eignung aufgehoben wird (SächsOVG, Beschl. v. 27. Mai 2014 - 4 B 48/14).

  • VG Regensburg, 25.11.2014 - RN 7 K 13.2116
    Ein Widerruf nach § 47 SGB X, der eine Ermessensausübung und die Prüfung von Vertrauensschutz voraussetzt, kommt hier mangels Widerrufsvorbehalts im Erlaubnisbescheid nicht in Betracht, weshalb sich hier die in diesem Fall offene Rechtsfrage, ob dann § 48 SGB X ausgeschlossen ist (vgl. BayVGH, B. v. 18.10.2012, Az. 12 B 12.1048 und Sächs. OVG, B. v. 27.5.2014, Az. 4 B 48/14 ), nicht stellt.

    Soweit man im Rahmen des § 48 SGB X eine Verhältnismäßigkeitsprüfung wegen der Betroffenheit des Grundrechts der Klägerin auf Berufsfreiheit für geboten hält (a.A. bei fehlender Eignung: Sächs. OVG, B. v. 27.5.2014, Az. 4 B 48/14 ), ist festzustellen, dass hier die Aufhebung der Erlaubnis erforderlich und angemessen ist.

    Soweit man nicht ohnehin von einer Heilung der Ermessensausübung im gerichtlichen Verfahren ausgeht (vgl. oben), ist bei fehlender Eignung von einer Ermessensreduzierung auf Null auszugehen (so Sächs. OVG, B. v. 27.5.2014, Az. 4 B 48/14 ).

  • VG Aachen, 03.03.2016 - 1 K 2193/14

    Aufsicht; Eignung; Erlaubnis; Kinder; Tagespflege; Unfall; Widerruf

    vgl. hierzu: Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 27. Mai 2014 - 4 B 48/14 -, ZKJ 2014, 395; juris Rn. 16.

    vgl. Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 27. Mai 2014 - 4 B 48/14 -, a. a. O., Rn. 18, m. w. N.

  • OVG Sachsen, 24.02.2020 - 3 B 262/19

    Tagespflegeerlaubnis; Rücknahme; Geeignetheit

    Zu den erforderlichen charakterlichen Eigenschaften einer Tagespflegeperson, die diese befähigt, die in § 22 Abs. 2 und 3 SGB VIII normierten Ziele der Tagespflege erfüllen zu können, gehören eine ausreichende psychische Belastbarkeit und Zuverlässigkeit, um in der Bewältigung auch unerwarteter Situationen flexibel reagieren zu können, sowie ausreichendes Verantwortungsbewusstsein und hinreichende emotionale Stabilität, damit das Kind und seine Rechte voraussichtlich unter allen Umständen geachtet werden (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 27. Mai 2014 - 4 B 48/14 -, juris Rn. 18; Smessaert/Lakies, in: Münder/Meysen/ Trenczek, Frankfurter Kommentar SGB VIII, 8. Aufl. 2019, § 43 Rn. 14 ff.).
  • OVG Sachsen, 07.07.2016 - 4 A 644/15

    Kindertagespflege; Eignung; Beauftragung; Berufsfreiheit; Widerruf;

    Vor allem anderen dürfen mit der Tagespflege von Kindern befasste Personen die ihnen anvertrauten Kinder keinen vermeidbaren Risiken und Gefährdungen aussetzen (SächOVG, Beschl. v. 27. Mai 2014 - 4 B 48/14, juris; OVG NRW, Beschl. v. 26. Juli 2012 - 12 B 815/12, juris; VG Aachen, Urt. v. 3. März 2016 - 1 K 2193/14, juris).
  • OVG Sachsen, 08.03.2017 - 4 B 12/17

    Kindertagespflege; Eignung; Zuverlässigkeit; Fehlverhalten; Interessenabwägung

    Danach ist eine Person zur Kindertagespflege entweder geeignet oder nicht geeignet und im Falle der Nichteignung ist die Tagespflegeerlaubnis zu widerrufen (vgl. SächsOVG Beschl. v. 27. Mai 2014 - 4 B 48/14 -, juris Rn. 16; Beschl. v. 17. Dezember 2015 - 4 A 253/15 -, juris Rn. 10; Beschluss vom 7. Juli 2016 - 4 A 644/15 -, juris Rn. 8).
  • VG Neustadt, 22.06.2020 - 4 L 445/20

    Widerruf einer Erlaubnis zur Tagespflege; Aufgabendelegierung an Dritte;

  • VG Hannover, 14.03.2023 - 3 A 1393/23

    Abgrenzung Einrichtung und Kindertagespflege; anfängliche Rechtswidrigkeit;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.11.2018 - 6 S 63.18

    Kinder- und Jugendhilferecht: Anforderungen an die charakterliche Eignung einer

  • VG Köln, 14.11.2014 - 19 L 1968/14

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Pflegeerlaubnis aus Gründen des Kindeswohls

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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.09.2014 - 4 B 48.14   

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BVerwG, Entscheidung vom 16.09.2014 - 4 B 48.14 (https://dejure.org/2014,27580)
BVerwG, Entscheidung vom 16. September 2014 - 4 B 48.14 (https://dejure.org/2014,27580)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 16.09.2014 - 4 B 48.14
    Eine Divergenz im Sinne der Vorschrift liegt nicht vor, wenn die Vorinstanz einen Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts, den sie billigt, im Einzelfall rechtsfehlerhaft anwendet oder daraus nicht die rechtlichen Folgerungen zieht, die etwa für die Sachverhalts- und Beweiswürdigung geboten sind (stRspr; vgl. nur Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328).
  • BVerwG, 21.11.2013 - 7 C 40.11

    Windenergieanlage; Außenbereich; Genehmigung, immissionsschutzrechtliche;

    Auszug aus BVerwG, 16.09.2014 - 4 B 48.14
    Den von der Beigeladenen behaupteten, vorgeblich den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Juni 2013 - BVerwG 4 C 1.12 - (BVerwGE 147, 118) und vom 21. November 2013 - BVerwG 7 C 40.11 - (NVwZ 2014, 524), widersprechenden Rechtssatz, dass "einzig und allein" die Methodik des Bayerischen Windkrafterlasses zur Beurteilung des signifikanten Tötungsrisikos im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG 2010 anerkannt werden könne, hat der Verwaltungsgerichtshof nicht aufgestellt.
  • BVerwG, 27.06.2013 - 4 C 1.12

    Windenergieanlage; Außenbereich; immissionsschutzrechtliche Genehmigung;

    Auszug aus BVerwG, 16.09.2014 - 4 B 48.14
    Den von der Beigeladenen behaupteten, vorgeblich den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Juni 2013 - BVerwG 4 C 1.12 - (BVerwGE 147, 118) und vom 21. November 2013 - BVerwG 7 C 40.11 - (NVwZ 2014, 524), widersprechenden Rechtssatz, dass "einzig und allein" die Methodik des Bayerischen Windkrafterlasses zur Beurteilung des signifikanten Tötungsrisikos im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG 2010 anerkannt werden könne, hat der Verwaltungsgerichtshof nicht aufgestellt.
  • VGH Bayern, 01.12.2014 - 22 ZB 14.1594

    Optisch bedrängende Wirkung für eine Wohnnutzung im Außenbereich

    Mittlerweile ist durch die Rechtsprechung im Übrigen geklärt, dass der Windkrafterlass mangels Normcharakters nicht verbindlich ist, aber den darin enthaltenen naturschutzfachlichen Aussagen als antizipiertes Sachverständigengutachten von hoher Qualität eine besondere tatsächliche Bedeutung zukommt (BayVGH, U.v. 18.6.2014 - 22 B 13.1358 - Rn. 45; bestätigt durch BVerwG, B.v. 16.9.2014 - 4 B 48.14 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 13.02.2017 - 22 B 13.1358

    Erfolgloser Antrag auf Ergänzung der Kostenentscheidung

    Die Beschwerde des Beigeladenen gegen die Nichtzulassung der Revision in diesem Urteil wurde vom Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 16. September 2014 -4 B 48.14 - kostenpflichtig zurückgewiesen.
  • VGH Bayern, 22.05.2023 - 22 C 22.2085

    Erfolglose Streitwertbeschwerde: Auslegung der Klageanträge

    Der sich so ergebende Betrag entspricht bzw. liegt nicht über dem vom Verwaltungsgericht festgesetzten Streitwert (vgl. zur Anwendung von Nr. 1.4 des Streitwertkatalogs mit der Folge der Halbierung des Streitwerts BVerwG, B.v. 16.9.2014 - 4 B 48.14 - juris Rn. 9; B.v. 12.1.2023 - 2 B 38.22 - juris Rn. 15 [vgl. zum Verbescheidungsantrag vorgehend OVG NW, U.v. 21.7.2022 - 6 A 2092/20 - juris Rn. 11]; BayVGH, U.v. 18.1.2023 - 11 B 22.1153 - juris Rn. 54).
  • VG Regensburg, 21.07.2021 - RO 7 K 18.550

    Änderungsgenehmigung Windenergieanlage - Windenergie-Erlass als

    Die hiergegen vom Kläger erhobene Nichtzulassungsbeschwerde wurde durch das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 16. September 2014 zurückgewiesen (Az. 4 B 48.14).
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