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   BVerwG, 16.03.2010 - 4 B 5.10   

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https://dejure.org/2010,5676
BVerwG, 16.03.2010 - 4 B 5.10 (https://dejure.org/2010,5676)
BVerwG, Entscheidung vom 16.03.2010 - 4 B 5.10 (https://dejure.org/2010,5676)
BVerwG, Entscheidung vom 16. März 2010 - 4 B 5.10 (https://dejure.org/2010,5676)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 58 VwGO, § 70 VwGO
    Beginn der Widerspruchsfrist eines Nachbarn; Verwirkung

  • Wolters Kluwer

    Verwirkung der Anfechtungsbefugnis eines Nachbarn nach den Grundsätzen von Treu und Glauben; Reichweite der Pflichten eines Bürgers zum anlasslosen und präventiven Angriff auf "heimliche" Baugenehmigungen in seiner Nachbarschaft; Baurechtliche Beurteilung der ...

  • rewis.io

    Beginn der Widerspruchsfrist eines Nachbarn; Verwirkung

  • ra.de
  • rewis.io

    Beginn der Widerspruchsfrist eines Nachbarn; Verwirkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 34; VwGO § 58
    Verwirkung der Anfechtungsbefugnis eines Nachbarn nach den Grundsätzen von Treu und Glauben; Reichweite der Pflichten eines Bürgers zum anlasslosen und präventiven Angriff auf "heimliche" Baugenehmigungen in seiner Nachbarschaft; Baurechtliche Beurteilung der ...

  • rechtsportal.de

    BauGB § 34 ; VwGO § 58
    Verwirkung der Anfechtungsbefugnis eines Nachbarn nach den Grundsätzen von Treu und Glauben; Reichweite der Pflichten eines Bürgers zum anlasslosen und präventiven Angriff auf "heimliche" Baugenehmigungen in seiner Nachbarschaft; Baurechtliche Beurteilung der ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 3.86

    Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren; Verlust der Anfechtungsbefugnis

    Auszug aus BVerwG, 16.03.2010 - 4 B 5.10
    Im Übrigen ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz und aus der bisherigen Rechtsprechung des Senats, dass, wenn eine Baugenehmigung dem Nachbarn nicht bekanntgegeben worden ist, gemäß § 70 i.V.m. § 58 VwGO auch die Frist zur Einlegung eines Widerspruchs nicht zu laufen beginnt; auch in derartigen Fällen kann die Anfechtungsbefugnis des Nachbarn aber nach den Grundsätzen von Treu und Glauben verwirkt sein (Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG 4 C 2.72 - BVerwGE 44, 294 und Beschluss vom 28. August 1987 - BVerwG 4 N 3.86 - BVerwGE 78, 85).

    Ob letzteres der Fall ist, hängt maßgebend von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab (Beschluss vom 28. August 1987 a.a.O. S. 90).

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 16.03.2010 - 4 B 5.10
    Eine Divergenz im Sinne dieser Vorschrift ist nur gegeben, wenn die Vorinstanz mit einem die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328).

    Die Beschwerde legt nicht - wie dies erforderlich wäre (Beschluss vom 19. August 1997 a.a.O.) - dar, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung getroffen worden wären.

  • BVerwG, 25.01.1974 - IV C 2.72

    Beginn der Frist für einen Nachbarwidersprucht gegen eine Baugenehmigung bei

    Auszug aus BVerwG, 16.03.2010 - 4 B 5.10
    Im Übrigen ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz und aus der bisherigen Rechtsprechung des Senats, dass, wenn eine Baugenehmigung dem Nachbarn nicht bekanntgegeben worden ist, gemäß § 70 i.V.m. § 58 VwGO auch die Frist zur Einlegung eines Widerspruchs nicht zu laufen beginnt; auch in derartigen Fällen kann die Anfechtungsbefugnis des Nachbarn aber nach den Grundsätzen von Treu und Glauben verwirkt sein (Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG 4 C 2.72 - BVerwGE 44, 294 und Beschluss vom 28. August 1987 - BVerwG 4 N 3.86 - BVerwGE 78, 85).
  • BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 10.84

    Erstattung von Abschiebungskosten - Rechtliche Würdigung des Sachverhalts

    Auszug aus BVerwG, 16.03.2010 - 4 B 5.10
    Bei der Prüfung, ob der Vorinstanz ein Verfahrensfehler unterlaufen ist, ist von deren materiellrechtlicher Rechtsauffassung auszugehen, selbst wenn diese verfehlt sein sollte (Urteil vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 10.84 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 183 S. 4, stRspr).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.06.2011 - 8 A 10196/11

    Baugenehmigung für Musikwerkstatt in Neustadt a.d.W. zu Recht aufgehoben

    Mithin kommt die Verwirkung des materiellen Abwehrrechts eines Nachbarn gegen ein genehmigtes Bauvorhaben in Betracht, wenn der Nachbar in Kenntnis der Erteilung einer Baugenehmigung oder im Falle des Kennenmüssens ihrer Erteilung über längere Zeit untätig geblieben ist, dieses Verhalten des Nachbarn Grundlage für die Entstehung des Vertrauens des Bauherrn in das Ausbleiben von Nachbareinwendungen ist und der Bauherr aufgrund dieses Vertrauens von der Baugenehmigung Gebrauch gemacht, namentlich vermögenswirksame Dispositionen getroffen hat, deren Rückgängigmachung oder Verlust ihm nicht zuzumuten ist (st. Rspr.; vgl. insbesondere BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1974 - IV C 2.72 -, BVerwGE 44, 294 und juris, Rn. 24 ff.; Beschluss vom 28. August 1987 - 4 N 3.86 -, BVerwGE 78, 85 und juris, Rn. 13 ff.; Urteil vom 16. Mai 1991, a.a.O., Rn. 21 ff.; Beschluss vom 16. März 2010 - 4 B 5.10 -, juris, Rn. 8; zusammenfassend in der Literatur: de Vivie/Barsuhn, a.a.O., 492 ff. und Pietzner/Ronellenfitsch, Das Assessorexamen im öffentlichen Recht, 12. Aufl. 2010, § 33, Rn. 11 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2010 - 2 A 1419/09

    Verfahrensrecht - Zur Erfordernis eines Berufungsverfahrens

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 16. März 2010 - 4 B 5.10 -, juris Rn. 8, und vom 28. August 1987 - 4 N 3.86 -, BVerwGE 78, 85 = BRS 47 Nr. 185 = juris Rn. 13 ff., Urteil vom 25. Januar 1974 - IV C 2.72 -, BVerwGE 44, 294 = BRS 28 Nr. 285 = juris Rn. 23 ff.
  • VG Bayreuth, 17.05.2013 - B 5 K 11.1032

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit auf eigenen Antrag;

    Ob eine Verwirkung nach den Grundsätzen von Treu und Glauben eingetreten ist, hängt maßgebend von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab (vgl. BVerwG, B.v. 16.3.2010, 4 B 5/10).
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