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   BVerwG, 18.03.1988 - 4 B 50.88   

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https://dejure.org/1988,404
BVerwG, 18.03.1988 - 4 B 50.88 (https://dejure.org/1988,404)
BVerwG, Entscheidung vom 18.03.1988 - 4 B 50.88 (https://dejure.org/1988,404)
BVerwG, Entscheidung vom 18. März 1988 - 4 B 50.88 (https://dejure.org/1988,404)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Materielles Abwehrrecht - Nachbar - Verwirkung - Ungenehmigte Bauvorhaben - Mündliche Einverständniserklärung - Tennisplatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 3168 (Ls.)
  • NVwZ 1988, 730
  • BauR 1988, 332
  • ZfBR 1988, 240
 
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Wird zitiert von ... (92)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.01.1974 - IV C 2.72

    Beginn der Frist für einen Nachbarwidersprucht gegen eine Baugenehmigung bei

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1988 - 4 B 50.88
    Grundsätzlich ist zwischen materiellrechtlichen und verfahrensrechtlichen Rechtspositionen zu unterscheiden (vgl. Urteil vom 20. Oktober 1972 - BVerwG 4 C 27.70 - ; Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG 4 C 2.72 - <BVerwGE 44, 294>; Beschluß vom 2. Dezember 1974 - BVerwG 4 B 145.74 - ).

    Es verpflichtet sie, durch ein zumutbares aktives Handeln mitzuwirken, einen wirtschaftlichen Schaden des Bauherrn zu vermeiden oder den Vermögensverlust möglichst niedrig zu halten; der Nachbar muß dieser Verpflichtung dadurch nachkommen, daß er nach Erkennen der Beeinträchtigung durch Baumaßnahmen ungesäumt seine nachbarlichen Einwendungen geltend macht, wenn ihm nicht der Grundsatz von Treu und Glauben entgegengehalten werden soll, weil er mit seinen Einwendungen länger als notwendig gewartet hat (BVerwGE 44, 294 [BVerwG 25.01.1974 - IV C 2/72], allerdings zur Bedeutung von Treu und Glauben für verfahrensrechtliche Rechte).

  • BVerwG, 20.10.1972 - IV C 27.70

    Nachbar - Verwirkung - Bauarbeiten - Nutzlose Aufwendungen

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1988 - 4 B 50.88
    Grundsätzlich ist zwischen materiellrechtlichen und verfahrensrechtlichen Rechtspositionen zu unterscheiden (vgl. Urteil vom 20. Oktober 1972 - BVerwG 4 C 27.70 - ; Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG 4 C 2.72 - <BVerwGE 44, 294>; Beschluß vom 2. Dezember 1974 - BVerwG 4 B 145.74 - ).
  • BVerwG, 02.12.1974 - IV B 145.74

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Treuwidrigkeit der Ausübung

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1988 - 4 B 50.88
    Grundsätzlich ist zwischen materiellrechtlichen und verfahrensrechtlichen Rechtspositionen zu unterscheiden (vgl. Urteil vom 20. Oktober 1972 - BVerwG 4 C 27.70 - ; Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG 4 C 2.72 - <BVerwGE 44, 294>; Beschluß vom 2. Dezember 1974 - BVerwG 4 B 145.74 - ).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.2014 - 8 S 1938/12

    Rückbauverpflichtung wegen eines Verstoßes gegen Abstandsflächen

    Zwar ist bei der Verwirkung grundsätzlich zwischen materiell-rechtlichen und verfahrensrechtlichen Rechtspositionen n zu unterscheiden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.03.1988 - 4 B 50.88 - NVwZ 1988, 730, juris Rn. 2 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 4.89

    Verwirkung von nachbarlichen Abwehrrechten

    Ein solches materielles Abwehrrecht des Nachbarn und dessen möglicher Verlust durch Verwirkung ist zu unterscheiden von dem verfahrensrechtlichen Recht des Nachbarn, gegen die Baugenehmigung als Drittbetroffener Widerspruch einlegen und nach erfolglosem Vorverfahren mit der Behauptung einer eigenen Rechtsverletzung Klage erheben zu können (vgl. BVerwG, Beschluß vom 18. März 1988 - BVerwG 4 B 50.88 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 77 = NVwZ 1988, 730 mit weiteren Nachweisen); auch das letztgenannte Recht kann - außer durch Fristablauf entsprechend den sich aus §§ 58, 70 VwGO ergebenden Grundsätzen - durch Verwirkung verlorengehen (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG 4 C 2.72 - BVerwGE 44, 294 = Buchholz 406.11 § 31 BBauG Nr. 9 S. 7 ; Beschluß vom 17. Februar 1989 - BVerwG 4 B 28.89 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 87).

    Denn es hat nicht nur die Klage gegen die der Beigeladenen zu 1 erteilte Baugenehmigung ohne weiteres als zulässig behandelt (vgl. dazu Beschluß vom 18. März 1988 - BVerwG 4 B 50.88 - a.a.O.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 17. Juli 1980 - BVerwG 7 C 101.78 - BVerwGE 60, 297 mit weiteren Nachweisen), sondern auch für den Beginn eines Zeitraums der Verwirkung die Kenntnis der Kläger von der Baugenehmigung als unerheblich angesehen.

    Damit kann sich die vom Berufungsgericht angenommene Verwirkung nicht auf das verfahrensrechtliche Widerspruchsrecht beziehen, sondern allein auf das dahinterstehende materielle Abwehrrecht; diese materielle Rechtsposition des Nachbarn kann allerdings unabhängig von der Erteilung einer Baugenehmigung und sogar gegenüber einem ungenehmigten Bauvorhaben verwirkt sein (vgl. Beschluß vom 18. März 1988 - BVerwG 4 B 50.88 - a.a.O.).

  • BGH, 24.01.2008 - IX ZR 216/06

    Rechtstellung der Nachbarn bei Grenzverwirrung

    Auch das nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis ist im öffentlichen Recht eine anerkannte Rechtsfigur (vgl. z.B. BVerwGE 78, 85, 88; 91, 92, 97; BVerwG, BauR 1988, 332, 333; 1991, 597, 598; 2003, 1031, 1032).
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