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   OVG Sachsen, 16.10.2007 - 4 B 507/05   

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OVG Sachsen, 16.10.2007 - 4 B 507/05 (https://dejure.org/2007,9229)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 16.10.2007 - 4 B 507/05 (https://dejure.org/2007,9229)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 16. Oktober 2007 - 4 B 507/05 (https://dejure.org/2007,9229)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 113 Abs. 1 S. 1; SächsGemO § 14

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anschlusszwang und Benutzungszwang für Anlagen zur Ableitung und Reinigung von Abwasser bei Grundstücken mit einer Kleinkläranlage; Frage der Rechtmäßigkeit eines im Zeitpunkt der Behördenentscheidung rechtswidrigen Verwaltungsakts und im Zeitpunkt der gerichtlichen ...

  • Judicialis

    VwGO § 113 Abs. 1 S. 1; ; SächsGemO § 14

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 113 Abs. 1 S. 1; SächsGemO § 14
    Anschluss- und Benutzungszwang; Dauerverwaltungsakt; Kleinkläranlage; Abwassersatzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Niedersachsen, 19.01.1993 - 9 L 297/89

    Anschluß- und Benutzungszwang; Öffentliche Abfallentsorgung; Dauerverwaltungsakt;

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.10.2007 - 4 B 507/05
    In Anwendung dieser Grundsätze gehen Rechtsprechung und Literatur davon aus, dass bei sog. Verwaltungsakten mit Dauerwirkung auch Änderungen der Sach- und Rechtslage berücksichtigt werden müssen, die bis zur letzten mündlichen Verhandlung eingetreten sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.1.1988, NJW 1988, 2056; NdsOVG, Beschl. v. 19.1.1993, NVwZ 1993, 1017; OVG NW, Beschl. v. 21.12.1993, NVwZ-RR 1994, 174; Gerhardt, in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 113 Rn. 21; Wolff, in Sodan/Ziekow, 2. Aufl., § 113 Rn. 116, jeweils m.w.N.).

    Sollten die Anordnungen Nrn. 1 und 2 des Bescheids aus Sicht eines verständigen Empfängers sinngemäß zugleich als eine konkretisierte Anordnung des nach der Satzung dauerhaft geltenden Anschluss- und Benutzungszwangs - und damit als Verwaltungsakt mit Dauerwirkung - zu verstehen sein, wie es der Beklagte unter Hinweis auf einen Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 19.1.1993, NVwZ 1993, 1017, für einen anders formulierten Bescheid) vertritt, ändert dies nichts an der Rechtswidrigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts.

  • OVG Sachsen, 08.08.2007 - 4 B 321/05

    Abwasserbeseitigung; Abwasserbeseitigungskonzept; Anschluss- und Benutzungszwang;

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.10.2007 - 4 B 507/05
    Gemeinden können einen Anschluss- und Benutzungszwang für Anlagen zur Ableitung und Reinigung von Abwasser (§ 14 Abs. 1 SächsGemO) grundsätzlich auch für Grundstücke vorsehen, die über eine eigene Kleinkläranlage verfügen (wie SächsOVG, Beschl. v. 8.8.2007 - 4 B 321/05).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 19.12.1997, ZfW 1998, 494 [495]) und des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 8.8.2007 - 4 B 321/05 -, zur Veröffentlichung in SächsVBl. vorgesehen) ist der damit verbundene Eingriff in das Eigentumsrecht aus Art. 14 Abs. 1 GG bzw. aus Art. 31 Abs. 1 SächsVerf gerechtfertigt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.1993 - 22 A 1232/92

    Überprüfung der Rechmäßigkeit eines Verwaltungsaktes; Anschluß an gemeindliche

    Auszug aus OVG Sachsen, 16.10.2007 - 4 B 507/05
    Ein belastender Dauerverwaltungsakt, der im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung rechtswidrig war, ist auf die Anfechtungsklage auch dann aufzuheben, wenn er im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung nach einer Veränderung der Sach- oder Rechtslage rechtmäßig erlassen werden könnte (wie OVG NW, Beschl. v. 21.12.1993, NVwZ-RR 1994, 410).

    Bei dieser Beurteilung geht der erkennende Senat mit der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (Beschl. v. 21.12.1993, NVwZ-RR 1994, 410 f.) davon aus, dass jedenfalls ein noch nicht vollzogener Verwaltungsakt, der im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung wegen Fehlens der rechtlichen Voraussetzungen rechtswidrig war, nicht dadurch rechtmäßig wird, weil er wegen einer Änderung der Sach- oder Rechtslage nunmehr rechtmäßig erlassen werden dürfte.

  • VGH Baden-Württemberg, 06.12.2022 - 9 S 3232/21

    Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der schulnutzenden

    a) Unter einem Verwaltungsakt mit Dauerwirkung wird ein Verwaltungsakt verstanden, dessen Regelung sich während seiner Wirksamkeit ständig neu aktualisiert und dessen Rechtsgrundlage zudem verlangt, dass seine tatbestandlichen Voraussetzungen während des gesamten Wirkungszeitraums der Regelung vorliegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.11.1979 - 3 C 103.79 -, BVerwGE 59, 148, 160, und Beschluss vom 05.01.2012 - 8 B 62.11 -, juris Rn. 13; Sächs. OVG, Urteil vom 16.10.2007 - 4 B 507/05 -, juris Rn. 19; Wolff, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 113 Rn. 116; Barczak, Typologie des Verwaltungsakts, JuS 2018, 238, 243; kritisch zur Rechtsfigur des Dauerverwaltungsakts Felix, NVwZ 2003, 385).
  • OVG Sachsen, 16.04.2013 - 4 A 260/12

    Erledigung eines Anordnungsbescheids durch die Befolgung einer Verpflichtung zum

    Der Senat habe in seinem vom Beklagten angeführten Urteil vom 16. Oktober 2007 - 4 B 507/05 - ausdrücklich offen gelassen, ob es sich bei einer Anordnung zur Herstellung eines Anschlusses an die Abwasserentsorgung und zur Außerbetriebnahme einer Kleinkläranlage um einen Dauerverwaltungsakt handele.

    Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (Urt. v. 16. Oktober 2007 - 4 B 507/05) habe es ausdrücklich offen gelassen, ob Anordnungen zur Herstellung eines Anschlusses an die Abwasserentsorgung und zur Außerbetriebnahme einer vorhandenen Kleinkläranlage als Verwaltungsakt mit Dauerwirkung anzusehen seien.

    22 Der Senat hat diese Frage bisher ausdrücklich offen gelassen (Urt. v. 16. Oktober 2007 - 4 B 507/05).

    27 In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass ein sog. Vollanschluss auch für Grundstücke verlangt werden kann, die über eine Kleinkläranlage verfügen (Urt. v. 16. Oktober 2007 - 4 B 507/05 - m. w. N., Beschl. v. 16. März 2010 - 4 A 250/08).

  • BGH, 05.06.2014 - VII ZR 152/13

    Baukostenzuschuss: Anschluss eines bisher mit einer Kleinkläranlage

    Das Verlangen eines so genannten Vollanschlusses auch für solche Grundstücke, die über eine Kläranlage verfügen, dient neben dem Gewässerschutz im Übrigen auch einer gleichmäßigen Verteilung der entstehenden Kosten auf möglichst alle Grundstücke (SächsOVG, Urteil vom 16. Oktober 2007 - 4 B 507/05, juris Rn. 27; vgl. auch BVerwG, NVwZ 1998, 1080, 1081).
  • BGH, 10.07.2014 - VII ZR 189/13

    Baukostenzuschuss: Anschluss eines bisher mit einer Kleinkläranlage

    Das Verlangen eines so genannten Vollanschlusses auch für solche Grundstücke, die über eine Kläranlage verfügen, dient neben dem Gewässerschutz im Übrigen auch einer gleichmäßigen Verteilung der entstehenden Kosten auf möglichst alle Grundstücke (SächsOVG, Urteil vom 16. Oktober 2007 - 4 B 507/05, juris Rn. 27; vgl. auch BVerwG, NVwZ 1998, 1080, 1081).
  • OVG Sachsen, 18.12.2007 - 4 B 541/05

    Verpflichtung eines Hauseigentümers zum Anschluss seines Hausgrundstücks an die

    Soweit der Kläger auf eine Verletzung des verfassungsrechtlich geschützten Eigentumsrechts (Art. 14 Abs. 1 GG, Art. 31. SächsVerf) bzw. auf die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 15 Abs. 1 SächsVerf) verweist (zur Abgrenzung der Schutzbereiche bei vorhandenen Anlagen SächsOVG, NK-Urt. v. 3.6.2003, a. a. O. 256 f.), ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 19.12.1997, a. a. O.) wie des erkennenden Senats (siehe Beschl. v. 8.8.2007, a. a. O.; Urt. v. 16.10.2007 - 4 B 507/05 -, juris; zur Veröffentlichung in SächsVBl. vorgesehen) geklärt, dass die mit der satzungsmäßigen Anordnung des Anschluss- und Benutzungszwangs verbundenen Eingriffe zum Schutz der Volksgesundheit und der Umwelt (Stichwort Gewässerschutz) gerechtfertigt sind.
  • BGH, 05.06.2014 - VII ZR 283/13

    Baukostenzuschuss: Anschluss eines bisher mit einer Kleinkläranlage

    Das Verlangen eines so genannten Vollanschlusses auch für solche Grundstücke, die über eine Kläranlage verfügen, dient neben dem Gewässerschutz im Übrigen auch einer gleichmäßigen Verteilung der entstehenden Kosten auf möglichst alle Grundstücke (SächsOVG, Urteil vom 16. Oktober 2007 - 4 B 507/05, juris Rn. 27; vgl. auch BVerwG, NVwZ 1998, 1080, 1081).
  • OVG Sachsen, 22.03.2023 - 6 A 272/20

    Forstaufsichtliche Anordnung; Aufschüttung auf Waldboden; Beseitigungsanordnung;

    Bei Verwaltungsakten mit Dauerwirkung sind dagegen - je nach dem zeitlichen Umfang des Aufhebungsbegehrens - auch spätere Veränderungen der Sachlage bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung des Tatsachengerichts zu berücksichtigen (BVerwG, Urt. v. 25. April 2001 a. a. O.; SächsOVG, Urt. v. 16. Oktober 2007 - 4 B 507/05 -, juris Rn. 18 ff.).
  • BGH, 05.06.2014 - VII ZR 198/13

    Baukostenzuschuss: Anschluss eines bisher mit einer Kleinkläranlage

    Das Verlangen eines so genannten Vollanschlusses auch für solche Grundstücke, die über eine Kläranlage verfügen, dient neben dem Gewässerschutz im Übrigen auch einer gleichmäßigen Verteilung der entstehenden Kosten auf möglichst alle Grundstücke (SächsOVG, Urteil vom 16. Oktober 2007 - 4 B 507/05, juris Rn. 27; vgl. auch BVerwG, NVwZ 1998, 1080, 1081).
  • VG Frankfurt/Oder, 21.04.2008 - 5 K 652/04

    Abwasserbeseitigung

    Für die Frage einer Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang ist zusätzlich bedeutsam, dass dieser seiner Zielrichtung nach auch auf die solidarische Umlegung der Kosten für den laufenden Betrieb und die Unterhaltung der Einrichtung gerichtet ist, die voraussetzt, dass die Anlagen möglichst umfassend durch die davon erschlossenen Nutzer in Anspruch genommen werden, weil nur dann die Kostenbelastung für den Einzelnen möglichst gering bleibt (vgl. das bereits mehrfach zitierte Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Brandenburg vom 31. Juli 2003, a. a. O.; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 16. Oktober 2007 - 4 B 507/05 -, juris Rdnr. 27).
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