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   BVerwG, 30.11.2009 - 4 B 52.09   

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https://dejure.org/2009,9907
BVerwG, 30.11.2009 - 4 B 52.09 (https://dejure.org/2009,9907)
BVerwG, Entscheidung vom 30.11.2009 - 4 B 52.09 (https://dejure.org/2009,9907)
BVerwG, Entscheidung vom 30. November 2009 - 4 B 52.09 (https://dejure.org/2009,9907)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 132 Abs. 2; BauGB § 28 Abs. 2 S. 1
    Zulässigkeit einer Klage gegen die Ausübung des Vorkaufsrechts ohne Widerspruchserhebung gegen den Verkäufer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Auslegungs- stellt keinen Verfahrensfehler dar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 30.05.2000 - 11 B 18.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

    Auszug aus BVerwG, 30.11.2009 - 4 B 52.09
    Insoweit gilt nichts anderes als für die Auslegung des Inhalts eines konkreten Verwaltungsakts (vgl. hierzu Beschlüsse vom 30. Mai 2000 BVerwG 11 B 18.00 juris).
  • BVerwG, 28.07.2006 - 7 B 56.06

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Wertausgleich

    Auszug aus BVerwG, 30.11.2009 - 4 B 52.09
    Ist die Vorinstanz hingegen deshalb zu einem Prozessurteil gelangt, weil sie den Sachverhalt infolge ihrer materiellrechtlichen Beurteilung unter eine zutreffend erkannte Prozessvoraussetzung fehlerhaft subsumiert hat, liegt kein Verfahrensfehler, sondern ein materiellrechtlicher Mangel des Urteils vor (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 28. Juli 2006 - BVerwG 7 B 56.06 - ZOV 2006, 373 und vom 13. August 2009 BVerwG 7 B 30.09 juris Rn. 14).
  • BVerwG, 25.05.1982 - 4 B 98.82

    Ausübung des gemindlichen Vorkaufsrechts bezüglich eines Ersatzgrundstücks;

    Auszug aus BVerwG, 30.11.2009 - 4 B 52.09
    Das ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (Beschlüsse vom 25. Mai 1982 BVerwG 4 B 98.82 BRS 39 Nr. 96 und vom 15. Februar 2000 BVerwG 4 B 10.00 BRS 63 Nr. 130).
  • BVerwG, 13.08.2009 - 7 B 30.09

    Begründung eines Feststellungsinteresses durch ein Rehabilitierungsinteresse;

    Auszug aus BVerwG, 30.11.2009 - 4 B 52.09
    Ist die Vorinstanz hingegen deshalb zu einem Prozessurteil gelangt, weil sie den Sachverhalt infolge ihrer materiellrechtlichen Beurteilung unter eine zutreffend erkannte Prozessvoraussetzung fehlerhaft subsumiert hat, liegt kein Verfahrensfehler, sondern ein materiellrechtlicher Mangel des Urteils vor (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 28. Juli 2006 - BVerwG 7 B 56.06 - ZOV 2006, 373 und vom 13. August 2009 BVerwG 7 B 30.09 juris Rn. 14).
  • BVerwG, 15.02.2000 - 4 B 10.00

    Vorkaufsrecht der Gemeinde; Klagebefugnis des Käufers; öffentliche Hand als

    Auszug aus BVerwG, 30.11.2009 - 4 B 52.09
    Das ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (Beschlüsse vom 25. Mai 1982 BVerwG 4 B 98.82 BRS 39 Nr. 96 und vom 15. Februar 2000 BVerwG 4 B 10.00 BRS 63 Nr. 130).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.10.2019 - 10 B 9.18

    OVG bestätigt Vorkaufsrecht im Bereich von Erhaltungssatzungen in Berlin

    Sie stellt sich gegenüber der Klägerin als belastender Verwaltungsakt dar, gegen den sich diese mit der Anfechtungsklage wehren kann (BVerwG, Beschluss vom 30. November 2009 - BVerwG 4 B 52.09 -, juris Rn. 5; Reidt, in: Battis/Krautzberger/Löhr, 14. Aufl. 2019, BauGB, § 28 Rn. 21).
  • VGH Bayern, 03.04.2018 - 15 ZB 17.318

    Nichtöffentliche Beratung der Ausübung eines Vorkaufsrechts

    Für den Käufer (wie hier die Kläger) äußert sich die privatrechtsgestaltende Wirkung der Ausübung des Vorkaufsrechts darin, dass sein Anspruch auf Übereignung des Grundstücks nicht mehr erfüllt werden kann (OVG Rh-Pf, U.v. 12.4.2011 - 8 A 11405/10 - NVwZ-RR 2011, 611 = juris Rn. 33; zur diesbezüglichen Eingriffswirkung vgl. auch BVerwG, B.v. 30.11.2009 - 4 B 52.09 - BRS 74 Nr. 130 = juris Rn. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.06.2015 - 8 S 1386/14

    Nichtöffentliche Beratung über Ausübung eines Vorkaufsrechts; Heilung eines

    Die Ausübung des Vorkaufsrechts durch eine Gemeinde ist ein privatrechtsgestaltender Verwaltungsakt, der sich auch gegenüber dem Käufer als belastender Verwaltungsakt darstellt und gegen den sich dieser mit Widerspruch und Anfechtungsklage wehren kann (st. Rspr. BVerwG, Beschlüsse vom 25.05.1982 - 4 B 98.82 - BRS 39 Nr. 96, juris Rn. 3, vom 15.02.2000 - 4 B 10.00 - BauR 2000, 1027, juris Rn. 5 und vom 30.11.2009 - 4 B 52.09 - juris Rn. 5).
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