Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin-Brandenburg, 16.10.2013

Rechtsprechung
   BVerwG, 09.12.2009 - 4 B 55.09   

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https://dejure.org/2009,19096
BVerwG, 09.12.2009 - 4 B 55.09 (https://dejure.org/2009,19096)
BVerwG, Entscheidung vom 09.12.2009 - 4 B 55.09 (https://dejure.org/2009,19096)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Dezember 2009 - 4 B 55.09 (https://dejure.org/2009,19096)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 132 Abs. 2
    Erforderlichkeit einer Würdigung des Beweiswertes einer Urkunde im Rahmen der Zulässigkeit oder in der Begründetheit einer Restitutionsklage

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 14.06.1995 - 1 B 132.94

    Ausländergesetz - Grundsatz der streitbaren Demokratie

    Auszug aus BVerwG, 09.12.2009 - 4 B 55.09
    Im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde sind die geltend gemachten Zulassungsgründe innerhalb der Begründungsfrist des § 133 Abs. 3 Satz 1 VwGO abschließend darzulegen und beschränkt sich die Prüfung des Bundesverwaltungsgerichts, ob Zulassungsgründe vorliegen, auf die fristgerecht vorgetragenen Zulassungsgründe (Beschluss vom 14. Juni 1995 - BVerwG 1 B 132.94 - NVwZ 1995, 1134).
  • BVerwG, 30.10.2008 - 4 B 60.08
    Auszug aus BVerwG, 09.12.2009 - 4 B 55.09
    Art. 103 Abs. 1 GG, wonach jedermann vor Gericht Anspruch auf rechtliches Gehör hat, gebietet, von dem Fall der entsprechenden Anwendung des § 144 Abs. 4 VwGO abgesehen, nicht, den Inhalt der beabsichtigten Beschwerdeentscheidung dem Beschwerdeführer vorab zu eröffnen, um ihm Gelegenheit zu geben, die Entscheidung noch zu seinen Gunsten zu beeinflussen (Beschluss vom 30. Oktober 2008 - BVerwG 4 B 60.08 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 14.05.1999 - 4 B 21.99
    Auszug aus BVerwG, 09.12.2009 - 4 B 55.09
    Demgemäß kann die Frage der Befangenheit als ein Verfahrensfehler nicht mehr geltend gemacht werden (vgl. Beschluss vom 14. Mai 1999 - BVerwG 4 B 21.99 - NVwZ-RR 2000, 260; stRspr).
  • BVerwG, 20.01.1993 - 7 B 158.92

    Klageänderung - Parteiwechsel - Auswechseln des Beklagten - Fristversäumnis -

    Auszug aus BVerwG, 09.12.2009 - 4 B 55.09
    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass es einen Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO begründet, wenn das Tatsachengericht fehlerhaft das Vorliegen von Sachurteilsvoraussetzungen verneint hat (Beschluss vom 20. Januar 1993 - BVerwG 7 B 158.92 - Buchholz 310 § 91 VwGO Nr. 24 m.w.N.).
  • BVerwG, 14.09.2017 - 4 B 28.17

    Nichtzulassungsbeschwerde; Rüge der Beeinträchtigung des Umgebungsschutzes

    Art. 103 Abs. 1 GG gebietet nicht, dem Beschwerdeführer eine schriftsätzliche Auseinandersetzung mit den übrigen Prozessbeteiligten zu ermöglichen (BVerwG, Beschluss vom 9. Dezember 2009 - 4 B 55.09 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 28.06.2010 - 4 KSt 1.10
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, dass die außergerichtlichen Kosten eines Beigeladenen, der nach Zustellung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einen begründeten Antrag auf Zurückweisung der Beschwerde gestellt hat, gemäß § 162 Abs. 3 VwGO erstattungsfähig sind (vgl. zuletzt z.B. Beschlüsse vom 9. Dezember 2009 - BVerwG 4 B 55.09 -, vom 26. Januar 2010 - BVerwG 4 BN 32.09 - und vom 17. Februar 2010 - BVerwG 4 BN 59.09 -).
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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 16.10.2013 - 4 B 55.09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,111884
OVG Berlin-Brandenburg, 16.10.2013 - 4 B 55.09 (https://dejure.org/2013,111884)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16.10.2013 - 4 B 55.09 (https://dejure.org/2013,111884)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16. Oktober 2013 - 4 B 55.09 (https://dejure.org/2013,111884)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 14.05

    Befähigungsvoraussetzungen; Erwerb der - teilweise im bisherigen Bundesgebiet und

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.10.2013 - 4 B 55.09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist der Dienstherr nicht nur berechtigt, sondern nach dem Grundsatz der sparsamen Haushaltsführung grundsätzlich auch verpflichtet, gegenüber Besoldungs- und Versorgungsansprüchen die Einrede der Verjährung geltend zu machen (vgl. Urteil vom 15. Juni 2006 - 2 C 14.05 -, juris Rn. 23 ).

    Unerheblich ist auch, ob der Beamte keine Kenntnis von den ihm zustehenden Ansprüchen hatte oder ob er von der rechtzeitigen Geltendmachung bewusst abgesehen hat, weil er nach Treu und Glauben davon ausgehen konnte, der Dienstherr werde sich nicht auf die Verjährung berufen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Juni 2006, a.a.O.).

  • BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 70.11

    Feuerwehr; Mehrarbeit; Zuvielarbeit; Freizeitausgleich; Ausgleichsanspruch; Treu

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.10.2013 - 4 B 55.09
    Der Beklagte hat hierzu in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat plausibel der Sache nach dargelegt, dass die Funktionsfähigkeit der Berliner Feuerwehr bei Gewährung von Freizeitausgleich gefährdet wäre, weil die zur Gefahrenabwehr erforderliche personelle Ausstattung nicht mehr erreicht werden könnte (vgl. zu den Anforderungen an die Unerfüllbarkeit eines Anspruchs auf Freizeitausgleich BVerwG, Urteil vom 26. Juli 2012 - 2 C 70.11 -, juris Rn. 31 ).

    Eine Rechtfertigung der unionsrechtswidrigen Zuvielarbeit als Mehrarbeit war nicht möglich (zu alledem BVerwG, Urteil vom 26. Juli 2012, a.a.O., Rn. 7 m.w.N.).

  • BGH, 12.05.2011 - IX ZR 91/08

    Haftung des Steuerberaters: Wegfall der Hinweispflicht auf den Regressanspruch

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.10.2013 - 4 B 55.09
    Nicht erforderlich ist, dass dabei Vergleichsbereitschaft oder Bereitschaft zum Entgegenkommen signalisiert wird oder dass Erfolgsaussicht besteht (vgl. BGH, Urteile vom 12. Mai 2011 - IX ZR 91/08 -, juris Rn. 8, und 14. Juli 2009 - XI ZR 18/08 -, juris Rn. 16 , jeweils m.w.N.).
  • BGH, 14.07.2009 - XI ZR 18/08

    Hemmung durch Verhandlungen mit dem Hauptschuldner

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.10.2013 - 4 B 55.09
    Nicht erforderlich ist, dass dabei Vergleichsbereitschaft oder Bereitschaft zum Entgegenkommen signalisiert wird oder dass Erfolgsaussicht besteht (vgl. BGH, Urteile vom 12. Mai 2011 - IX ZR 91/08 -, juris Rn. 8, und 14. Juli 2009 - XI ZR 18/08 -, juris Rn. 16 , jeweils m.w.N.).
  • BGH, 15.07.2010 - IX ZR 180/09

    Steuerberaterhaftung: Abschluss eines stillschweigenden, verjährungshemmenden

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.10.2013 - 4 B 55.09
    Es ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur anzunehmen, wenn der Schuldner aufgrund einer rechtsgeschäftlichen Vereinbarung berechtigt sein soll, vorübergehend die Leistung zu verweigern, und der Gläubiger sich umgekehrt der Möglichkeit begeben hat, seine Ansprüche jederzeit weiterzuverfolgen (BGH, Urteil vom 15. Juli 2010 - IX ZR 180/09 -, juris Rn. 15 m.w.N.).
  • BVerwG, 14.04.2011 - 2 B 27.10

    Unterbrechung der Verjährung von Besoldungsansprüchen; Antrag; Widerspruch

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.10.2013 - 4 B 55.09
    Nach der auf öffentlich-rechtliche Erklärungen entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 133 BGB ist insoweit eine Auslegung geboten, die nicht beim Wortlaut stehen bleibt, sondern stets Sinn und Begleitumstände einbezieht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. April 2011 - 2 B 27.10 -, juris Rn. 18 f.).
  • EuGH, 17.11.1998 - C-228/96

    Aprile

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.10.2013 - 4 B 55.09
    Nicht nur der nationalrechtliche Ausgleichsanspruch, sondern auch der unionsrechtliche Staatshaftungsanspruch unterliegt den Verjährungsregeln des nationalen Rechts (vgl. EuGH, Urteile vom 17. November 1998 - Rs. C-228/96, Aprile - Slg. 1998, 1-7164 Rn. 19 m.w.N. und vom 11. Juli 2002 - Rs. C-62/00, Marks & Spencer - Slg. 2002, 1-6348 Rn. 35 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.10.2011 - 4 B 13.11

    Feuerwehr; Zuvielarbeit; 55-Stunden-Dienst; europarechtliche/ unionsrechtliche

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.10.2013 - 4 B 55.09
    gesetzlichen Vorschriften über den Aus gleich überobligationsmäßiger Mehrarbeit hergeleitet wird und insoweit einem Vergütungsanspruch gleicht (vgl. BVerwG, a.a.O., Rn. 33 f.; s. ferner Senatsurteil vom 18. Oktober 2011 - OVG 4 B 13.11 -, S. 11 EA).
  • EuGH, 11.07.2002 - C-62/00

    Marks & Spencer

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.10.2013 - 4 B 55.09
    Nicht nur der nationalrechtliche Ausgleichsanspruch, sondern auch der unionsrechtliche Staatshaftungsanspruch unterliegt den Verjährungsregeln des nationalen Rechts (vgl. EuGH, Urteile vom 17. November 1998 - Rs. C-228/96, Aprile - Slg. 1998, 1-7164 Rn. 19 m.w.N. und vom 11. Juli 2002 - Rs. C-62/00, Marks & Spencer - Slg. 2002, 1-6348 Rn. 35 m.w.N.).
  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.10.2013 - 4 B 55.09
    Für die Überleitungsfälle nach Art. 229 § 6 Abs. 4 Satz 1 EGBGB - hier betrifft es die vor dem 1. Januar 2002 entstandenen Ansprüche - ist zu beachten, dass der Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist des § 195 BGB n.F. unter Einbeziehung der soeben erörterten subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB n.F. zu berechnen ist (vgl. BGH, Urteil vom 23. Januar 2007 - XI ZR 44/06 -, juris Rn. 19 ff.).
  • EuGH, 24.03.2009 - C-445/06

    Danske Slagterier - Maßnahmen gleicher Wirkung - Gesundheitspolizei -

  • VG Berlin, 22.02.2013 - 5 K 376.12

    Antrag eines Beamten auf Gewährung von Freizeitausgleich bzw. finanzieller

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