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   BVerwG, 07.05.1996 - 4 B 55.96   

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BVerwG, 07.05.1996 - 4 B 55.96 (https://dejure.org/1996,1882)
BVerwG, Entscheidung vom 07.05.1996 - 4 B 55.96 (https://dejure.org/1996,1882)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Mai 1996 - 4 B 55.96 (https://dejure.org/1996,1882)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anwendung des im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung geltenden Baurechts - Anspruch auf Bebauungsgenehmigungen - Geltendmachung baurechtlicher Entschädigungsansprüche im Wege der Fortsetzungsfeststellungsklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 34; VwGO § 113 Abs. 1 S. 4
    Verwaltungsprozeßrecht: Beurteilungszeitpunkt bei einer auf eine erledigte Verpflichtungsklage folgenden Fortsetzungsfeststellungsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 24.01.1992 - 7 C 24.91

    Fortsetzungsfeststellungsantrag im Anschluß an eine Verpflichtungsklage -

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1996 - 4 B 55.96
    Ein Fortsetzungsfeststellungsantrag kommt indes auch bei einer erledigten Verpflichtungsklage grundsätzlich nur dann in Betracht, wenn mit der beantragten Feststellung der Streitgegenstand nicht ausgewechselt oder erweitert wird (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. August 1987 - BVerwG 4 C 31.86 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 173, und vom 24. Januar 1992 - BVerwG 7 C 24.91 - BVerwGE 89, 354 [BVerwG 24.01.1992 - 7 C 24/91]).

    Die Tatsache, daß es durch Bezugnahme auf das Urteil vom 24. Januar 1992 - BVerwG 7 C 24.91 - (a.a.O.) für sich in Anspruch nimmt, auf einer Linie mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu liegen, läßt die Deutung zu, daß der Urteilstenor bloß mißverständlich formuliert ist.

  • BVerwG, 12.09.1989 - 1 C 40.88

    Entscheidungserheblicher Zeitpunkt bei der Erteilung einer

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1996 - 4 B 55.96
    Insoweit stellt sich allenfalls die Frage, unter welchen Voraussetzungen künftige Eventualitäten, deren Eintritt noch ungewiß ist, geeignet sein können, ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse zu begründen (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 12. September 1989 - BVerwG 1 C 40.88 - und vom 15. November 1990 - BVerwG 3 C 49.87 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nrn. 206 und 224).

    Vielmehr genügt für das Feststellungsinteresse jedes nach Lage des Falles anzuerkennende schutzwürdige Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. November 1980 - BVerwG 7 C 18.79 - BVerwGE 61, 164, vom 31. März 1987 - BVerwG 1 C 29.84 - Buchholz 130 § 9 RuStAG Nr. 5, und vom 12. September 1989 - BVerwG 1 C 40.88 - a.a.O.).

  • BVerwG, 25.07.1985 - 3 C 25.84

    Anspruch auf Bescheidung im Wege der Fortsetzungsfeststellungsklage; Aufnahme

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1996 - 4 B 55.96
    Zu berücksichtigen sind nur Änderungen, die bis zur Erledigung des Verpflichtungsbegehrens eingetreten sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 1985 - BVerwG 3 C 25.84 - BVerwGE 72, 38).
  • BVerwG, 21.11.1980 - 7 C 18.79

    Feststellungsinteresse - Erledigung einer Anfechtungsklage - Verwendung eines

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1996 - 4 B 55.96
    Vielmehr genügt für das Feststellungsinteresse jedes nach Lage des Falles anzuerkennende schutzwürdige Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. November 1980 - BVerwG 7 C 18.79 - BVerwGE 61, 164, vom 31. März 1987 - BVerwG 1 C 29.84 - Buchholz 130 § 9 RuStAG Nr. 5, und vom 12. September 1989 - BVerwG 1 C 40.88 - a.a.O.).
  • BVerwG, 27.09.1993 - 1 B 73.93

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung der

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1996 - 4 B 55.96
    Rechtliche Interessen sind nicht nur dann schutzwürdig, wenn die beantragte Feststellung Präjudizwirkung für ein anderes Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren hat, sondern auch dann, wenn sich ein obsiegendes Urteil aus sonstigen Gründen von Nutzen für den Kläger erweisen kann (vgl. BVerwG, Beschluß vom 27. September 1993 - BVerwG 1 B 73.93 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 261).
  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 C 31.86

    Amtshaftungsprozess - Entschädigungsprozess - Aussichtslosigkeit - Kompensation

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1996 - 4 B 55.96
    Ein Fortsetzungsfeststellungsantrag kommt indes auch bei einer erledigten Verpflichtungsklage grundsätzlich nur dann in Betracht, wenn mit der beantragten Feststellung der Streitgegenstand nicht ausgewechselt oder erweitert wird (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. August 1987 - BVerwG 4 C 31.86 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 173, und vom 24. Januar 1992 - BVerwG 7 C 24.91 - BVerwGE 89, 354 [BVerwG 24.01.1992 - 7 C 24/91]).
  • BVerwG, 29.04.1992 - 4 C 29.90

    Verwaltungsprozeßrecht: Fortsetzungsfeststellunginteresse bei offensichtlicher

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1996 - 4 B 55.96
    Die Rüge, die Vorinstanz sei von den Senatsurteilen vom 16. Oktober 1987 - BVerwG 4 C 35.85 - (UPR 1988, 103) und vom 29. April 1992 - BVerwG 4 C 29.90 - (DVBl 1992, 1230) abgewichen, wird den formellen Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO ebenfalls nicht gerecht.
  • BVerwG, 26.01.1995 - 8 B 193.94

    Anfechtungsklage - Gebührenbescheid - Inzidente Feststellung der

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1996 - 4 B 55.96
    § 47 VwGO schließt eine Inzidentkontrolle im Rahmen einer auf die Erteilung einer Bau- oder einer Bebauungsgenehmigung gerichteten Verpflichtungsklage nicht aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. September 1979 - BVerwG 7 C 7.78 - BVerwGE 58, 299; Beschluß vom 26. Januar 1995 - BVerwG 8 B 193.94 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 273).
  • BVerwG, 14.01.1965 - I C 68.61

    Kostenverteilung bei einseitiger Erledigungserklärung - Streitigkeit über die

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1996 - 4 B 55.96
    Das Berufungsgericht ist in diesem Punkt nicht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Januar 1965 - BVerwG 1 C 68.61 - (BVerwGE 20, 146) abgewichen.
  • BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87

    Fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Erledigung des Verwaltungsakts

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1996 - 4 B 55.96
    § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO stellt an das Rechtsschutzinteresse geringere Anforderungen als § 43 VwGO (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Januar 1989 - BVerwG 8 C 30.87 - BVerwGE 81, 226; Beschluß vom 20. Juni 1974 - BVerwG 4 B 25.74 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 74).
  • BVerwG, 24.10.1980 - 4 C 3.78

    Zulässigkeit eines auf Feststellung gerichteten Hilfsantrags bei Änderung der

  • BVerwG, 27.11.1992 - 8 C 2.91

    Weitgehende Ausbildungsförderung als Zurückstellungsgrund - Bestehendes

  • BGH, 10.04.1986 - III ZR 209/84

    Bestimmung des Inhalts eines Bebauungsplans; Amtspflichten der

  • BVerwG, 16.10.1987 - 4 C 35.85

    Rechtsmittelbefugnis und Fortsetzungsfeststellungsinteresse eines Beigeladenen

  • BVerwG, 21.09.1979 - 7 C 7.78

    Voraussetzungen der Heranziehung zu einem Verbandsbeitrag - Zulässigkeit von

  • BVerwG, 18.04.1986 - 8 C 84.84

    Wohnung - Nutzungsänderung - Hauptsacheerledigung - Eigentumsübertragung -

  • BVerwG, 21.11.1986 - 4 C 22.83

    Nichtigkeitsdogma

  • BVerwG, 20.06.1973 - IV B 19.73

    Berücksichtigung der Rechtsänderung durch Inkrafttreten eines Bebauungsplans

  • BVerwG, 31.03.1987 - 1 C 29.84

    Einbürgerung von Ehegatten deutscher Staatsangehöriger - Entgegenstehen

  • BVerwG, 03.06.1988 - 8 C 86.86

    Wehrpflicht - Wehrübung - Urlaubsreise - Zurückstellung

  • BVerwG, 15.11.1990 - 3 C 49.87

    Verwaltungsprozeßrecht: Fehlendes Feststellungsinteresse hinsichtlich einer

  • BVerwG, 20.06.1974 - IV B 25.74

    Feststellungsinteresse in der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

  • BVerwG, 02.03.2017 - 3 C 19.15

    Zugang zu einem Betäubungsmittel, das eine schmerzlose Selbsttötung ermöglicht,

    Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt ist bei einer Fortsetzungsfeststellungsklage, der ein Verpflichtungsbegehren zugrunde liegt, der Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses (BVerwG, Beschluss vom 7. Mai 1996 - 4 B 55.96 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 286 S. 21 f.; Urteil vom 21. Dezember 2010 - 7 C 23.09 - Buchholz 406.253 § 20 ZuG 2007 Nr. 1 Rn. 53).
  • BVerwG, 04.12.2014 - 4 C 33.13

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Umstellung Klageantrag; Klageänderung;

    Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für die Statthaftigkeit einer der Verpflichtungsklage nachfolgenden Fortsetzungsfeststellungsklage ist folglich der Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses; zu berücksichtigen sind nur Änderungen, die bis zur Erledigung des Verpflichtungsbegehrens eingetreten sind (BVerwG, Beschluss vom 7. Mai 1996 - 4 B 55.96 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 286 S. 21 m.w.N. LS und S. 22 unter Bezugnahme auf Urteil vom 25. Juli 1985 - 3 C 25.84 - a.a.O. S. 43).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2011 - 2 L 6/09

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen - Widerspruch gegen

    Insoweit ist der Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses maßgeblich (vgl. BVerwG, Beschl. v. 07.05.1996 - 4 B 55.96 -, Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 286), hier also das Inkrafttreten des REP Halle am 21.12.2010, der aus den oben dargelegten Gründen die Erteilung der begehrten Genehmigung ausschließt.
  • OVG Niedersachsen, 21.04.2010 - 12 LC 9/07

    Abwägungsmängel i.R.e. Nichteinstufung eines Gebiets als faktisches

    Eine Auswechselung oder Erweiterung des Streitgegenstandes, die vor dem Hintergrund, dass § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO im Interesse der Prozessökonomie nur die Weiterführung des (bisherigen) Verfahrens unter erleichterten Voraussetzungen zulassen will (vgl. dazu nur BVerwG, Urt. v. 24.1.1992 - 7 C 24.91 -, BVerwGE 89, 354; Beschl. v. 7.5.1996 - 4 B 55.96 -, Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 186), zur Unzulässigkeit des Antrages führen könnte, liegt nicht vor.

    Für das Feststellungsinteresse im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO genügt jedes nach Lage des Falles anzuerkennende schutzwürdige Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.11.1980 - 7 C 18.79 -, BVerwGE 61, 164 und v. 7.5.1996 - 4 B 55.96 -, Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 286).

    Schutzwürdig sind diese Interessen demnach schon dann, wenn sich die begehrte Feststellung ggf. auch ohne Präjudizwirkung für ein anderes Verfahren als nützlich erweisen kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 7.5.1996 - 4 B 55.96 -, a.a.O.).

    Kennzeichnend für die Schutzwürdigkeit des Feststellungsinteresses im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO ist, dass eine Partei aus prozessökonomischen Gründen nicht ohne Not um die Früchte des bisherigen Prozesses gebracht werden soll, wenn das Verfahren unter entsprechendem Aufwand einen bestimmten Stand erreicht hat und die Erledigung nicht auf ihr Verhalten zurückgeht (BVerwG, Beschl. v. 7.5.1996, a.a.O.).

  • BVerwG, 21.01.2015 - 4 B 42.14

    Zulässigkeit eines Zwischenurteils; Umstellung einer Verpflichtungs- auf eine

    Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für die Statthaftigkeit einer der Verpflichtungsklage nachfolgenden Fortsetzungsfeststellungsklage ist folglich der Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses; zu berücksichtigen sind nur Änderungen, die bis zur Erledigung des Verpflichtungsbegehrens eingetreten sind (BVerwG, Beschluss vom 7. Mai 1996 - 4 B 55.96 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 286 LS und S. 21 f. unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juli 1985 - 3 C 25.84 - BVerwGE 72, 38 ).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.05.2021 - L 6 SB 4012/20

    Darf Rentenberater für den Beratenen Neufeststellung des Grades der Behinderung

    Deshalb ist selbst bei Verpflichtungs- und Leistungsanträgen, auf die die Regelungen der Fortsetzungsfeststellungsklage entsprechend angewandt werden und bei denen es ohne erledigendes Ereignis auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung ankommt (vgl. Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, a. a. O., § 54 Rz. 34), der Zeitpunkt der Erledigung maßgebend (vgl. BSG, Urteil vom 18. Mai 2011 - B 3 KR 7/10 R -, juris, Rz. 24; BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 2015 - 4 B 42.12 -, juris, Rz. 8; BVerwG, Beschluss vom 7. Mai 1996 - 4 B 55.96 -, juris, Rz. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.05.2011 - 4 S 187/10

    Übernahme in das Beamtenverhältnis; Adipositas; Überschreiten der Altersgrenze

    Zum maßgeblichen Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 07.05.1996 - 4 B 55/96 -, Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 286; nur insoweit liegt keine Auswechselung oder Erweiterung des Streitgenstands vor, vgl. dazu BVerwG; Urteil vom 28.04.1999, a.a.O.; Urteil vom 16.05.2007 - 3 C 8.06 -, BVerwGE 129, 27; s.a. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.04.2011, a.a.O.) hatte die Klägerin einen Anspruch auf Übernahme in das Beamtenverhältnis.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2012 - 7 A 2024/09

    Feststellung der Verpflichtung zur Erteilung eines Bauvorbescheids für die

    Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Mai 1996 - 4 B 55/96 -, juris, behandelt die Frage des maßgeblichen Beurteilungszeitpunkts und führt dazu aus, bei einer Fortsetzungsfeststellungsklage, die auf eine Verpflichtungsklage folge, komme es auf den Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses an.

    Soweit die Argumentation, die zu der entscheidungstragenden Aussage des Beschlusses vom 7. Mai 1996 - 4 B 55/96 - über den Beurteilungszeitpunkt führt, andere Schlussfolgerungen zum Anwendungsbereich des § 91 VwGO nahelegen mag, als sie im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Mai 2007 - 3 C 8/06 - gezogen werden, folgt der beschließende Senat der jüngeren Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.08.2012 - 2 L 6/10

    Fortsetzungsfeststellungsklage wegen Versagung einer immissionsschutzrechtlichen

    Schutzwürdig sind diese Interessen demnach schon dann, wenn sich die begehrte Feststellung ggf. auch ohne Präjudizwirkung für ein anderes Verfahren als nützlich erweisen kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 07.05.1996 - 4 B 55.96 -, Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 286).
  • OVG Niedersachsen, 15.05.2009 - 12 LC 51/07

    (Fortsetzungs-)Feststellungsklage nach Erledigung des Verpflichtungsantrags auf

    Ein zulässiges Fortsetzungsfeststellungsbegehren liegt jedoch grundsätzlich nur dann vor, wenn - wie dargestellt - mit der beantragten Feststellung der Streitgegenstand nicht ausgewechselt oder erweitert wird, denn nur dann gebietet es der § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO zugrundeliegende Gedanke der Prozessökonomie die Weiterführung des Verfahrens unter erleichterten Voraussetzungen zuzulassen (vgl. dazu nur BVerwG, Urt. v. 24.1.1992 - 7 C 24.91 -, BVerwGE 89, 354; Beschl. v. 7.5.1996 - 4 B 55.96 -, Buchholz 310, § 113 VwGO Nr. 186).

    Nur wenn der Streitgegenstand von dem bisherigen Antrag umfasst war, soll nach dem § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO zugrundeliegenden Gedanke der Prozessökonomie, die Weiterführung des Verfahrens unter erleichterten Voraussetzungen zugelassen werden (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 24.1.1992 - 7 C 24.91 -, BVerwGE 89, 354; Beschl. v. 7.5.1996 - 4 B 55.96 -, Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 286).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2003 - 20 A 4257/99
  • BVerwG, 08.09.1999 - 6 C 21.98

    Kein Ende für weitere Montessori-Schulen in Bayern

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2018 - L 11 KR 779/12

    Staatliche Aufsicht über Arbeitsgemeinschaften im Sinne von § 94 SGB X

  • OVG Niedersachsen, 10.03.2005 - 8 LB 4072/01

    Eintragung eines Grundstücks in das "Naturschutzbuch" als "binsenreiche

  • VGH Bayern, 10.05.2022 - 1 B 19.362

    Tekturbaugenehmigung für Einfamilienhaus - Fortsetzungsfeststellungsklage

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2000 - 20 A 1774/99

    Abgrenzung der Anwendungsbereiche des KrW-/AbfG bzw. des BBodSchG bei Deponien;

  • OVG Niedersachsen, 15.09.2011 - 12 LB 218/08

    Möglichkeit einer Beschränkung des Prüfprogramms eines Bauvorbescheids für eine

  • BVerwG, 12.08.2008 - 1 WB 35.07

    Vorzeitige Beendigung eines Auslandseinsatzes; Repatriierung; Befehl;

  • BVerwG, 02.07.2002 - 4 B 22.02

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

  • VG Ansbach, 01.09.1997 - AN 13 K 92.00120

    Umfang und Grenzen der Verantwortlichkeit von Bodenverunreinigungen, die im

  • VG Koblenz, 23.06.2015 - 1 K 1226/14

    Behördliche Einwilligung zur Erlegung von Hirschen der Klasse II wurde zu Recht

  • VG Köln, 04.07.2002 - 1 K 2925/99
  • VG Münster, 12.07.2013 - 1 K 1296/13

    Rücksichtnahmegebot; Gesamtschule; Schulentwicklungsplanung

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.07.2010 - 3 L 124/10

    Versagung des gemeindlichen Einvernehmens

  • VG Arnsberg, 23.01.2007 - 11 K 3703/06

    Rechtliche Wertung eines erneuten Aylantrags nach Abschiebung in das Heimatland

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.06.2006 - 6 A 2268/04
  • VG Lüneburg, 06.07.2004 - 4 A 201/03

    Abschiebungshindernis; Fortsetzungsfeststellungsklage; Kosovo; Krankheit

  • VG Köln, 12.06.2003 - 1 K 8636/98

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer Nachzahlungsklausel in einem

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