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   BVerwG, 05.01.2001 - 4 B 57.00   

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BVerwG, 05.01.2001 - 4 B 57.00 (https://dejure.org/2001,3822)
BVerwG, Entscheidung vom 05.01.2001 - 4 B 57.00 (https://dejure.org/2001,3822)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Januar 2001 - 4 B 57.00 (https://dejure.org/2001,3822)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die hinreichende Bezeichnung des Revisionsgrundes der Divergenz - Voraussetzungen des Revisionsgrundes der Divergenz - Revisionsgrund der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Fernstraßenrechtliche Abwägungen bei Enteignungen - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 422
  • ZfBR 2002, 79 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 19.05.1998 - 4 A 9.97

    Bundesverwaltungsgericht weist Naturschutzklage gegen Ostsee-Autobahn bei Lübeck

    Auszug aus BVerwG, 05.01.2001 - 4 B 57.00
    Insbesondere referiert sie die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach die Planfeststellungsbehörde Planungsalternativen, die nach einer Art Grobanalyse nicht in Betracht kommen, für die weitere Detailprüfung ausscheiden darf, wenn die zugrunde liegenden Untersuchungen hinreichend aussagefähig waren (vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1998 - BVerwG 4 A 9.97 - BVerwGE 107, 1).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 05.01.2001 - 4 B 57.00
    Dies setzt die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (vgl. BVerwGE 13, 90 ; stRspr).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 05.01.2001 - 4 B 57.00
    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt nicht den Anforderungen einer Divergenzrüge (stRspr., vgl. beispielsweise BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 (n.F.) VwGO Nr. 26).
  • BVerwG, 26.06.1992 - 4 B 1.92

    Bundesfernstraße - Teilabschnitte - SachverständigengutachtenPlanfeststellung

    Auszug aus BVerwG, 05.01.2001 - 4 B 57.00
    Dabei muss das jeweilige Abwägungsmaterial in diesem Stadium der Planerarbeitung nach Lage der Dinge nur so genau und vollständig sein, dass es eine erste vorauswählende Entscheidung auf der Grundlage grober Bewertungskriterien zulässt (BVerwG, Beschluss vom 26. Juni 1992 - BVerwG 4 B 1-11.92 -, NVwZ 1993, 572 = Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 89 = VBlBW 1992, 458).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.2008 - 3 S 2772/06

    Fristwahrende Geltendmachung von Mängeln bei der Aufstellung eines Bebauungsplans

    Aus der Funktion des Abwägungsgebots im Rahmen der Inhaltsbestimmung des Eigentums durch Bauleitplanung folgt, dass die (strengeren) Voraussetzungen für die Enteignung vom Abwägungsgebot zwar grundsätzlich nicht verlangt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 05.01.2000 - 4 B 57.00 -, BRS 64 Nr. 6), in die Abwägung aber einzubeziehen ist, dass bestimmte Festsetzungen im Bebauungsplan "enteignungsträchtig" sein können (vgl. Söfker, Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, § 1 Rd. 209 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.02.2004 - 5 B 104.03

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung - Zulassung der Revision

    16 2.1 Eine Abweichung im Sinne dieser Vorschrift liegt nur vor, wenn das Berufungsgericht in Anwendung derselben Vorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden (abstrakten) Rechtssatz von einem in der Rechtsprechung der dort genannten Gerichte aufgestellten ebensolchen Rechtssatz abweicht; eine fehlerhafte Anwendung eines nicht bestrittenen Rechtssatzes im Einzelfall rechtfertigt eine Divergenzzulassung nicht (stRspr, BVerwG, Beschluss vom 5. Januar 2001 BVerwG 4 B 57.00 ).
  • OVG Niedersachsen, 04.12.2006 - 12 LA 426/05

    Kosten für die Beibringung des Gutachtens eines Facharztes für

    Zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes muss der in der angefochtenen Entscheidung enthaltene abstrakte Rechtssatz bezeichnet und ausgeführt werden, worin dieser abweicht und warum die angegriffene Entscheidung auf dieser Abweichung beruht (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 5.1.2001 - 4 B 57.00 -, NVwZ-RR 2001, 422; Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl., 2005, § 124a Rn. 55).
  • BVerwG, 24.02.2003 - 5 B 5.03

    Verletzung des rechtlichen Gehörs als Revisionszulassungsgrund - Vereinbarung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. Beschlüsse vom 4. Oktober 1999 - BVerwG 1 B 55.99 - <NVwZ 2000, 193>, vom 5. Januar 2001 - BVerwG 4 B 57.00 - <NVwZ-RR 2001, 422> und vom 20. Februar 2002 - BVerwG 9 B 63.01 - <NVwZ 2002, 1235>) liegt eine Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2, § 133 VwGO nur dann vor, wenn das Berufungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz von einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz abweicht.

    Der Vorwurf der Klägerin, das Berufungsgericht habe die angeführte Rechtsprechung der Bundesgerichte nicht beachtet, insbesondere das Willkürverbot verletzt ("Die ... Divergenz-Rügen betreffen den ... Vorwurf einer gleichheitswidrigen, willkürlichen Auslegung landesrechtlicher Bestimmungen"; "Dies verstößt gegen Art. 3 Abs. 1 GG und ist willkürlich"; "... verletzt dies ... den Grundsatz der interkommunalen Gleichbehandlung und ist offenbar willkürlich"), ist lediglich die Rüge fehlerhafter Rechtsanwendung, bezeichnet aber keine Divergenz (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 5. Januar 2001 - BVerwG 4 B 57.00 - , vom 20. Juni 2001 - BVerwG 4 BN 21.01 - <NVwZ 2002, 83, 86> und vom 20. Februar 2002 - BVerwG 9 B 63.01 - ).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.02.2008 - 3 S 2282/06

    Bebauungsplanverfahren; maßgebliche Rechtsvorschriften; Vernehmung von

    Aus der Funktion des Abwägungsgebots im Rahmen der Inhaltsbestimmung des Eigentums durch Bauleitplanung folgt, dass die (strengeren) Voraussetzungen für die Enteignung vom Abwägungsgebot zwar grundsätzlich nicht verlangt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 05.01.2000 - 4 B 57.00 -, BRS 64 Nr. 6), in die Abwägung aber einzubeziehen ist, dass bestimmte Festsetzungen im Bebauungsplan "enteignungsträchtig" sein können (vgl. Söfker, Ernst-Zinkahn-Bielenberg, a.a.O., § 1 Rd. 209 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.05.2003 - 5 B 43.02

    Zulässigkeit einer Wohnnutzung nach bauordnungsrechtlichen Gesichtspunkten -

    Unter einer Divergenz im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist jedoch nur eine Abweichung eines die angegriffene Entscheidung tragenden (abstrakten) Rechtssatzes von einem in der Rechtsprechung (hier:) des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen abstrakten Rechtssatz zu verstehen (stRspr; vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 4. Oktober 1999 BVerwG 1 B 55.99 NVwZ 2000, 193, vom 5. Januar 2001 BVerwG 4 B 57.00 NVwZ-RR 2001, 422 und vom 20. Februar 2002 BVerwG 9 B 63.01 NVwZ 2002, 1235).

    Überdies wird mit einer Rüge fehlerhafter Rechtsanwendung ohnehin keine Divergenz bezeichnet (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 5. Januar 2001 BVerwG 4 B 57.00 a.a.O., vom 20. Juni 2001 BVerwG 4 BN 21.01 NVwZ 2002, 83/86 und vom 20. Februar 2002 BVerwG 9 B 63.01 a.a.O.).

  • VG München, 09.02.2010 - M 2 K 08.6250

    Planfeststellung; Umfahrung ...; Planrechtfertigung; Lärmbetroffenheit; Abwägung

    Dabei entbindet weder der für die Plantrasse bereits weitgehend erfolgte Grunderwerb von der angemessenen Berücksichtigung der privaten Belange noch würde er einer Entscheidung zu Gunsten einer anderen Trasse entgegenstehen (vgl. BVerwG vom 5.1.2001 - 4 B 57/00 -).

    Dies entbindet aber nicht von der weiterhin gebotenen Abwägung aller in Betracht kommenden Belange, insbesondere auch der privaten Lärmschutzbelange und muss auch nicht zwingend zur Bevorzugung dieser Trasse führen (vgl. BVerwG vom 5.1.2001 - 4 B 57/00 -).

  • BVerwG, 03.11.2006 - 5 B 40.06

    Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des

    Es ist nicht zu erkennen, dass das Berufungsgericht, welches sich nicht ausdrücklich mit dem Urteil des Senats vom 21. Juli 2001 auseinandersetzt oder dieses sonst erwähnt, sinngemäß einen diesem entgegenstehenden abstrakten Rechtssatz aufgestellt hätte; die lediglich fehlerhafte Anwendung eines nicht bestrittenen Rechtssatzes bzw. dessen fehlerhafte Nichtanwendung ist keine Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO (stRspr des BVerwG, vgl. Beschlüsse vom 5. Januar 2001 BVerwG 4 B 57.00 NVwZ-RR 2001, 422 und vom 22. März 2005 BVerwG 5 B 55.04 ).
  • BVerwG, 08.02.2005 - 5 B 128.04

    Bekenntnis zur deutschen Abstammung; Zulassungsgrund der Divergenz

    19 Eine Abweichung im Sinne dieser Vorschrift liegt nur vor, wenn das Berufungsgericht in Anwendung derselben Vorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden (abstrakten) Rechtssatz von einem in der Rechtsprechung der in § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO genannten Gerichte aufgestellten ebensolchen Rechtssatz abweicht; eine fehlerhafte Anwendung eines nicht bestrittenen Rechtssatzes im Einzelfall rechtfertigt eine Divergenzzulassung nicht (stRspr, BVerwG, Beschluss vom 5. Januar 2001 BVerwG 4 B 57.00 ).
  • BVerwG, 21.07.2006 - 5 B 102.05
    Das bloße Übergehen einer Entscheidung, deren Entscheidungserheblichkeit sich hier zumindest nicht aufdrängt, oder eine fehlerhafte Anwendung eines nicht bestrittenen Rechtssatzes im Einzelfall rechtfertigten eine Divergenzzulassung nicht (stRspr des BVerwG, vgl. Beschluss vom 5. Januar 2001 BVerwG 4 B 57.00 NVwZ-RR 2001, 422).
  • BVerwG, 30.07.2004 - 5 B 68.04

    Annahme einer Klagebefugnis bei mittelbarer Auswirkung einer aufsichtlichen

  • OVG Niedersachsen, 18.02.2014 - 9 LA 45/12

    Zur erdrosselnden Wirkung bei einer Spielautomatensteuer

  • BVerwG, 11.02.2005 - 5 B 12.05

    Zumutbarkeit einer freiwilligen Ausreise aus dem Bundesgebiet in einen anderen

  • BVerwG, 17.08.2004 - 5 B 72.04

    Anspruch auf Erteilung eines Aufnahmebescheides; Einordnung von Vertriebenen

  • BVerwG, 22.03.2005 - 5 B 55.04

    Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision - Anspruch auf

  • BVerwG, 04.04.2005 - 5 B 24.05

    Geltendmachung einer Verfahrensrüge; Verfahrensrüge betreffend die Verletzung

  • VG Regensburg, 07.06.2018 - RO 2 K 15.2213

    Abwägungsgebot im Planfeststellungsverfahren

  • BVerwG, 08.07.2004 - 5 B 8.04

    Qualität einer öffentlichen Urkunde im Sinne von § 418 der Zivilprozessordnung

  • BVerwG, 22.03.2004 - 5 B 20.04

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision gestützt auf die

  • BVerwG, 23.02.2004 - 5 B 100.03

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache als Zulassungsgrund der Revision -

  • BVerwG, 21.06.2006 - 5 B 102.05

    Mindestanforderungen an die Darlegung von Revisionszulassungsgründen -

  • BVerwG, 07.10.2004 - 5 B 23.04

    Zulässigkeit einer Revision im Hinblick auf grundsätzliche Bedeutung der

  • OVG Niedersachsen, 24.05.2002 - 1 LA 2680/01

    Baugenehmigung; freiberufsähnliche Tätigkeit; Gewerbe; Gewerbebetrieb;

  • BVerwG, 31.08.2004 - 5 B 71.04

    Erfordernis einer "Notlage" als Voraussetzung eines "begründeten Falles" im Sinne

  • BVerwG, 19.06.2003 - 5 B 45.03

    Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz als Revisionszulassungsgrund -

  • BVerwG, 28.02.2002 - 5 B 74.01

    Drohen eines vermeidbaren Schwangerschaftsabbruchs samt Uterusentfernung bei

  • BVerwG, 22.07.2003 - 5 B 53.03

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör und der gerichtlichen

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