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   BVerwG, 29.04.1993 - 4 B 58.93   

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https://dejure.org/1993,7329
BVerwG, 29.04.1993 - 4 B 58.93 (https://dejure.org/1993,7329)
BVerwG, Entscheidung vom 29.04.1993 - 4 B 58.93 (https://dejure.org/1993,7329)
BVerwG, Entscheidung vom 29. April 1993 - 4 B 58.93 (https://dejure.org/1993,7329)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Klärung des Begriffs des "Sich-Einfügens" gem. § 34 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) - Nicht kerngebietstypische Spielhalle - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache als Revisionszulassungsgrund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 C 57.89

    Bauplanungsrecht: Begriff der betrieblichen Einheit bei bloßer Belegenheit zweier

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1993 - 4 B 58.93
    Im Anschluß an die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Beschluß vom 9. Juli 1990 - 5 S 2089/89 - KostRsp. GKG § 13 Nr. 322) geht der Senat davon aus, daß im Verfahren wegen der Erteilung einer Baugenehmigung für Spielhallen mit Geldspielgeräten wegen ihrer besonderen wirtschaftlichen Bedeutung für den Betreiber regelmäßig ein Streitwert in Höhe von 1.000,00 DM je qm Nutzfläche festzusetzen ist (BVerwG, Beschluß vom 20. August 1992 - BVerwG 4 C 57.89 -).
  • BVerwG, 15.12.1994 - 4 C 13.93

    Zur Streitwertberechnung bei baurechtlicher Zulassung von Spielhallen

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1993 - 4 B 58.93
    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren mit dem Aktenzeichen BVerwG 4 C 13.93 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.1990 - 5 S 2089/89
    Auszug aus BVerwG, 29.04.1993 - 4 B 58.93
    Im Anschluß an die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Beschluß vom 9. Juli 1990 - 5 S 2089/89 - KostRsp. GKG § 13 Nr. 322) geht der Senat davon aus, daß im Verfahren wegen der Erteilung einer Baugenehmigung für Spielhallen mit Geldspielgeräten wegen ihrer besonderen wirtschaftlichen Bedeutung für den Betreiber regelmäßig ein Streitwert in Höhe von 1.000,00 DM je qm Nutzfläche festzusetzen ist (BVerwG, Beschluß vom 20. August 1992 - BVerwG 4 C 57.89 -).
  • BVerwG, 15.12.1994 - 4 C 13.93

    Wann fügt sich ein Bauvorhaben in die Umgebung ein?

    Die Beklagte meint, das Revisionsgericht habe durch seinen Beschluß vom 29. April 1993 - BVerwG 4 B 58.93 - die Revision zu Unrecht zugelassen.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.2002 - 8 S 1571/02

    Baugenehmigung: Ablehnung wegen fehlenden Sachbescheidungsinteresses; Spielhalle

    Der Senat geht mit der ganz herrschenden Meinung davon aus, dass in Verfahren um die Erteilung einer Baugenehmigung für Spielhallen mit Geldspielgeräten wegen ihrer besonderen wirtschaftlichen Bedeutung für den Betreiber regelmäßig ein Streitwert in Höhe von DM 1.000,-- (jetzt: EUR 500,--) je Quadratmeter Nutzfläche festzusetzen ist (BVerwG; Beschluss vom 20.8.1992 - 4 C 57.89 - NVwZ-RR 1993, 108; Beschluss vom 29.4.1993 - 4 B 58.93 - Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 75; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 9.7.1990 - 5 S 2089/89 - KostRsp.
  • BVerwG, 18.04.1996 - 4 C 17.94

    Bauplanungsrecht: Unterbringung mehrerer Spielhallen in einer Vergnügungsstätte,

    Der Senat geht davon aus, daß im Verfahren wegen der Erteilung einer Baugenehmigung für Spielhallen mit Geldspielgeräten aufgrund ihrer besonderen wirtschaftlichen Bedeutung für den Betreiber regelmäßig ein Streitwert in Höhe von 1 000 DM je qm Nutzfläche festzusetzen ist (vgl. Beschlüsse vom 20. August 1992 - BVerwG 4 C 57.89 - und vom 29. April 1993 - BVerwG 4 B 58.93 - Buchholz 360 § 13 GKG Nrn. 62 und 75).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.10.1995 - 3 O 79/95

    Gebühren und Kosten: Streitwertbemessung bei Nutzungsänderung, Spielhalle

    Dieser Rechtsprechung hat sich das Bundesverwaltungsgericht (vom 29.04.1993, 4 B 58.93; vom 20.08.1992, 4 C 57.89) angeschlossen und gleichfalls einen Streitwert von 1.000,-- DM pro qm Nutzfläche für die Erteilung einer Baugenehmigung für eine Spielhalle mit Geldgeräten wegen ihrer besonderen wirtschaftlichen Bedeutung für den Betreiber als angemessen angesehen.
  • VG Halle, 27.06.2001 - 2 A 1920/98
    Die sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebende Bedeutung der Sache bemisst die Kammer hinsichtlich der Auflage Nr. 2 folgendermaßen: Bei einer Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung für eine Spielhalle ist als Streitwert regelmäßig 1.000,- DM je m 2 Nutzfläche anzunehmen (vgl. Abschnitt II Nr. 7.1.7 Streitwertkataloges für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Fassung vom Januar 1996 (DVBl. 1996, 605 ff.); BVerwG, Beschl. v. 29. April 1993 - 4 B 58.93 - Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 75).
  • VG Weimar, 30.04.2003 - 6 K 2588/00

    Wasserrecht; Zulässigkeit einer Tankstelle in der Trinkwasserschutzzone III;

    Insoweit ist davon auszugehen, dass durch Art. 9 Abs. 1 Satz 1 Einigungsvertrag nur materiell verfassungswidriges Recht nicht übergeleitet werden sollte, wohl aber ansonsten gültiges Recht (vgl. VG Schwerin, Beschluss vom 22.12.1993 - 4 B 58/93 - VG Meiningen, Urteil vom 03.05.1993 - 8 K 477/93.Me - vgl. auch BFH, Urteil vom 19.05.1993, ZOV 1993, 461, 462).
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