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   BVerwG, 24.08.1989 - 4 B 59.89   

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https://dejure.org/1989,2264
BVerwG, 24.08.1989 - 4 B 59.89 (https://dejure.org/1989,2264)
BVerwG, Entscheidung vom 24.08.1989 - 4 B 59.89 (https://dejure.org/1989,2264)
BVerwG, Entscheidung vom 24. August 1989 - 4 B 59.89 (https://dejure.org/1989,2264)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Grundwasserschutz - Trinkwasserbeschaffenheit - Handlungsstörer - Nutzungsberechtigung - Inanspruchnahme - Gewährleistungsanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1990, 474
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 11.07.1983 - 4 B 123.83

    Die verwaltungsgerichtliche Pflicht zur Sachaufklärung - Der Anspruch auf

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1989 - 4 B 59.89
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschlüsse vom 11. Juli 1983 - BVerwG 4 B 123.83 - und vom 21. September 1982 - BVerwG 2 B 12.82 - NJW 1983, 62 [BVerwG 21.09.1982 - 2 B 12/82] m.w.N.) sind derartige Angriffe revisionsrechtlich nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem materiellen Recht zuzuordnen.
  • BVerwG, 17.03.1989 - 4 C 30.88

    Benutzungserlaubnis - Wasserwirtschaftliche Belange - Gesundheits- und

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1989 - 4 B 59.89
    Zwar ist eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit im Sinne des § 6 WHG regelmäßig zu erwarten, wenn die Nutzung des Wassers als Trinkwasser gesundheits- und seuchenpolizeiliche Bedenken auslösen kann (vgl. Urteil des Senats vom 17. März 1989 - BVerwG 4 C 30.88 - zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung bestimmt), jedoch setzt umgekehrt die Gefährdung des Grundwassers nicht in jedem Falle voraus, daß eine unmittelbare Gefährdung des Trinkwassers festgestellt wird.
  • BVerwG, 12.03.1987 - 3 C 2.86

    Schadstoffbelastetes Gemüse - Vermarktungsverbot - Höchstmengenverordnung -

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1989 - 4 B 59.89
    Die Beschwerde rügt ferner, daß das Berufungsgericht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. März 1987 - BVerwG 3 C 2.86 - (BVerwGE 77, 102) abgewichen sei.
  • BVerwG, 21.09.1982 - 2 B 12.82

    Richter - Arbeitszeit - Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision -

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1989 - 4 B 59.89
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschlüsse vom 11. Juli 1983 - BVerwG 4 B 123.83 - und vom 21. September 1982 - BVerwG 2 B 12.82 - NJW 1983, 62 [BVerwG 21.09.1982 - 2 B 12/82] m.w.N.) sind derartige Angriffe revisionsrechtlich nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem materiellen Recht zuzuordnen.
  • BVerwG, 16.11.1973 - IV C 44.69

    Ermessensspielraum bei einer Zurückverweisung - Voraussetzungen

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1989 - 4 B 59.89
    Dies steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats, nach der die Vorschriften der §§ 6, 26, 34 WHG deutlich machen, daß den Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes bereits jede Beeinträchtigung des Ge- und Verbrauchswertes des Wassers im Hinblick auf seine spätere Nutzung widerspricht (Urteil vom 16. November 1973 - BVerwG 4 C 44.69 - Buchholz 445.4 § 3 WHG Nr. 3).
  • VG Karlsruhe, 14.12.2017 - 2 K 5666/16

    Kostenerhebung für die Beseitigung einer Ölspur

    Die Eröffnung dieser Auswahlentscheidung begründet zugleich die rechtliche Obliegenheit, das Ermessen in fehlerfreier Weise auszuüben (BVerwG, Beschl. v. 24.08.1989 - 4 B 59.89 -,NVwZ 1990, 474; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 25.10.1999 - 8 S 2407/99 -, DÖV 2000, 782; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 11.02.2008 - 2 M 4/08 -, NVwZ-RR 2008, 615).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2018 - 20 A 499/16

    Zulassung der Verfüllung der Polder 4 und 5 als die durch die Abgrabung von Kies

    vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 24. August 1989 - 4 B 59.89 -, NVwZ 1990, 474.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.11.2007 - 11 B 14.05

    Zur Sanierungspflicht von Grundwasserkontaminationen im Bereich des Wasserwerks

    Da die Außerachtlassung insbesondere dieser dem Beklagten aus dem bei den Verwaltungsakten befindlichen (Bl. 1259 ff. der Verwaltungsvorgänge Bd. IV) und danach vor Erlass der Sanierungsanordnung bekannten vertraglichen Regelung zwischen dem Beigeladenen zu 1. und der Klägerin weder durch Erfordernisse der Effektivität noch durch eine die Berücksichtigung derartiger Regelungen nicht erlaubende Eilbedürftigkeit geboten war, war die im Widerspruch zu diesen Regelungen erfolgte Heranziehung der Klägerin im konkreten Fall ermessenfehlerhaft (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss v. 24. August 1989 - 4 B 59/89 -, NVwZ 1990, 474, 475).
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