Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 21.02.2006

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   OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2007 - 4 B 6.06   

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https://dejure.org/2007,27736
OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2007 - 4 B 6.06 (https://dejure.org/2007,27736)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29.06.2007 - 4 B 6.06 (https://dejure.org/2007,27736)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29. Juni 2007 - 4 B 6.06 (https://dejure.org/2007,27736)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines nicht wiedergewählten Bezirksbürgermeisters auf Fortzahlung voller Dienstbezüge für die Zeit bis zum regulären Ende des Beamtenverhältnisses auf Zeit; Regelung der Versorgung der Wahlbeamten auf Zeit im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Wahlperiode ...

  • Judicialis

    BeamtVG § 4 Abs. 2; ; BeamtVG § 14 Abs. 6; ; BeamtVG § 66 Abs. 8; ; BBesG § 4 Abs. 3; ; BAMG § 1 Abs. 1 Satz 5; ; BAMG § 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 20.12.1993 - 2 BvR 1327/87

    Verfassungsmäßigkeit der Möglichkeit der Abwahl kommunaler Wahlbeamter in Hessen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2007 - 4 B 6.06
    Diese Fälle unterscheiden sind qualitativ nicht von dem hier in Rede stehenden Fall, dass der Beamte zu Beginn der Wahlzeit der neuen Vertretung eine Wiederwahl zu bestehen hat, um sein Amt als Bezirksamtsmitglied fortsetzen zu können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Dezember 1993 - 2 BvR 1327/87 - u.a. juris Rn. 16, ähnlich bereits BVerwG, Urteil vom 15. März 1989 a.a.O., S. 327).

    Bezogen auf jenen Fall hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt, dass kein qualitativer Unterschied zu der Situation bestehe, wie sie bei einer Synchronisation von Amts- und Wahlzeiten im Falle einer Wiederwahl nach Ablauf der Wahlzeit der Vertretung gegeben wäre (Beschluss vom 20. Dezember 1993 - 2 BvR 1327/87 - u.a. Juris Rn. 16).

  • BVerfG, 17.10.1957 - 1 BvL 1/57

    Hauptamtlicher Bürgermeister

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2007 - 4 B 6.06
    Die vorzeitige Beendigung der Amtsausübung kommunaler Wahlbeamter auf Zeit als solche ist verfassungsrechtlich, insbesondere im Hinblick auf Art. 33 Abs. 5 GG, nicht zu beanstanden und hält sich in dem bundesrechtlich, insbesondere durch das Beamtenrechtsrahmengesetz, vorgegebenen Rahmen (vgl. grundlegend BVerfG, Beschluss vom 17. Oktober 1957 - 1 BvL 1/57 -, BVerfGE 7, 155 ff.; BVerwG, Urteil vom 14. Juli 1987 - 7 C 45.76 - BVerwGE 56, 163 ff., insb. 168).

    Eine noch größere Gestaltungsfreiheit als ihm bereits für das allgemeine Beamtenrecht zukommt besitzt der Gesetzgeber für den Bereich der Zeitbeamten (vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Oktober 1957, a.a.O., S. 164).

  • BVerwG, 14.07.1978 - 7 C 45.76

    Abwählbarkeit von Bürgermeistern mit Bundesrecht vereinbar

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2007 - 4 B 6.06
    Die vorzeitige Beendigung der Amtsausübung kommunaler Wahlbeamter auf Zeit als solche ist verfassungsrechtlich, insbesondere im Hinblick auf Art. 33 Abs. 5 GG, nicht zu beanstanden und hält sich in dem bundesrechtlich, insbesondere durch das Beamtenrechtsrahmengesetz, vorgegebenen Rahmen (vgl. grundlegend BVerfG, Beschluss vom 17. Oktober 1957 - 1 BvL 1/57 -, BVerfGE 7, 155 ff.; BVerwG, Urteil vom 14. Juli 1987 - 7 C 45.76 - BVerwGE 56, 163 ff., insb. 168).
  • BVerwG, 15.03.1989 - 7 C 7.88

    Vorzeitige Abwahl von Wahlbeamten - Berufsbeamtentum - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2007 - 4 B 6.06
    Dies gilt auch in den Fällen, in denen nach Zusammentritt einer neu gewählten Vertretung eine Abwahl unter erleichterten Voraussetzungen möglich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. März 1889 - 7 C 7.88 - BVerwGE 81, 318).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.02.2006 - 4 B 6.06   

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https://dejure.org/2006,24803
BVerwG, 21.02.2006 - 4 B 6.06 (https://dejure.org/2006,24803)
BVerwG, Entscheidung vom 21.02.2006 - 4 B 6.06 (https://dejure.org/2006,24803)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Februar 2006 - 4 B 6.06 (https://dejure.org/2006,24803)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 18.02.1994 - 4 C 4.92

    Landersplanung/Raumordnung: Angabe der Zweckbestimmung bei der Darstellung einer

    Auszug aus BVerwG, 21.02.2006 - 4 B 6.06
    Dem Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 18. Februar 1994 - BVerwG 4 C 4.92 - (BVerwGE 95, 123, S. 127), dass die Genehmigungsbehörde die Genehmigung eines Bebauungsplans nicht versagen dürfe, sondern mit einer klarstellenden Maßgabe erteilen müsse, wenn das von der planenden Gemeinde Gewollte zwar im Plan keinen Niederschlag gefunden habe, das Planungsziel sich jedoch aus den Aufstellungsvorgängen mit hinreichender Sicherheit für jedermann ergebe, hat das Berufungsgericht mit dem von der Beschwerde ins Feld geführten Rechtssatz, es obliege nicht der Genehmigungsbehörde, im Rahmen des Genehmigungsverfahrens einen genehmigungsfähigen Inhalt der Planung zu ermitteln und diesen dann als (nicht gefassten) Beschluss des Gemeinderats der Prüfung zugrunde zu legen, nicht die Gefolgschaft verweigert.
  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher

    Auszug aus BVerwG, 21.02.2006 - 4 B 6.06
    Eine Abweichung im Sinne der Vorschrift liegt vor, wenn die Vorinstanz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem ihre Entscheidung tragenden Rechtssatz einem höchstrichterlichen Rechtssatz widerspricht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - NVwZ-RR 1996, 712; stRspr).
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