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   BVerwG, 24.04.1992 - 4 B 60.92   

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https://dejure.org/1992,3648
BVerwG, 24.04.1992 - 4 B 60.92 (https://dejure.org/1992,3648)
BVerwG, Entscheidung vom 24.04.1992 - 4 B 60.92 (https://dejure.org/1992,3648)
BVerwG, Entscheidung vom 24. April 1992 - 4 B 60.92 (https://dejure.org/1992,3648)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gegenstand der mündlichen Verhandlung - Verweis auf beigezogene Behördenakten - Genehmigungsfähigkeit des Einbaus von Fenstern in eine Brandmauer - Verletzung des Gebots der Rücksichtsnahme - Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung - Abwägung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (74)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1992 - 4 B 60.92
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß es vom Ergebnis der am konkreten Einzel fall orientierten Abwägung der Schutzwürdigkeit der gegenläufigen Interessen des Bauherrn und des Betroffenen, der Intensität der Beeinträchtigung und dem, was beiden Seiten billigerweise zumutbar oder unzumutbar ist, abhängt, ob das Gebot der Rücksichtnahme, das in dem Begriff des Einfügens in § 34 Abs. 1 BauGB aufgeht, gewahrt ist oder nicht (vgl. Urteile vom 13. März 1981 - BVerwG 4 C 1.78 - und vom 10. Oktober 1905 - BVerwG 4 C 19.82 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 44 und Nr. 66).

    Er hat seitdem wiederholt darauf abgehoben, daß sich die gebotene Interessenabwägung am Kriterium der Unzumutbarkeit auszurichten hat und daß unzumutbar im Sinne des Rücksichtnahmegebots solche nachteiligen Einwirkungen unterhalb der Schwelle des enteignenden Eingriffs sind, die dem Betroffenen billigerweise nicht mehr zugemutet werden sollen (vgl. die Urteile vom 13. März 1981, a.a.O., und vom 18. Oktober 1985, a.a.O.).

  • BVerwG, 18.10.1985 - 4 C 19.82

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Vorhaben im unbeplanten Innenbereich

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1992 - 4 B 60.92
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß es vom Ergebnis der am konkreten Einzel fall orientierten Abwägung der Schutzwürdigkeit der gegenläufigen Interessen des Bauherrn und des Betroffenen, der Intensität der Beeinträchtigung und dem, was beiden Seiten billigerweise zumutbar oder unzumutbar ist, abhängt, ob das Gebot der Rücksichtnahme, das in dem Begriff des Einfügens in § 34 Abs. 1 BauGB aufgeht, gewahrt ist oder nicht (vgl. Urteile vom 13. März 1981 - BVerwG 4 C 1.78 - und vom 10. Oktober 1905 - BVerwG 4 C 19.82 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 44 und Nr. 66).
  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1992 - 4 B 60.92
    Die in der früheren Rechtsprechung vertretene Auffassung, daß eine Wertminderung eine Auswirkung sein könne, die der Betroffene "um ihrer selbst willen" abwehren dürfe (vgl. Urteil vom 25. Februar 1977 - BVerwG 4 C 22.75 - BVerwGE 52, 122) hat der Senat bereits im Urteil vom 14. April 1978 - BVerwG 4 C 96/97.76 - (Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 34) aufgegeben.
  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 C 13.94

    Bauplanungsrecht - Drittschützende Festsetzungen übergeleiteter städtebaulicher

    Ein Abwehranspruch kann jedoch nur gegeben sein, wenn die Wertminderung die Folge einer dem Betroffenen unzumutbaren Beeinträchtigung der Nutzungsmöglichkeiten des Grundstücks ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 24. April 1992 - BVerwG 4 B 60.92 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 109, m.w.N.).
  • BVerwG, 09.02.1995 - 4 NB 17.94

    Bauplanungsrechtlicher Schutz von Aussicht und Verkehrswert?

    Eine Grundstückswertminderung stellt daher keinen eigenständigen Abwägungsposten (vgl. auch - bezogen auf den Nachbarschutz - Urteil vom 14. April 1978 - BVerwG 4 C 96 und 97.76 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 34; Beschluß vom 24. April 1992 - BVerwG 4 B 60.92 - Buchhholz a.a.O. Nr. 109; bezogen auf die straßenrechtliche Fachplanung vgl. Urteil vom 4. Mai 1988 a.a.O.) dar.
  • BVerwG, 06.12.1996 - 4 B 215.96

    Bauplanungsrecht - Nachbarschutz im unbeplanten Innenbereich, Beeinträchtigungen

    Je weniger der Nachbar in dieser Hinsicht an Rücksichtnahme verlangen kann, mit desto geringerem Gewicht schlägt der Gesichtspunkt von Wertminderungen bei der gebotenen Interessenabwägung zu seinen Gunsten zu Buche (vgl. BVerwG, Beschluß vom 24. April 1992 - BVerwG 4 B 60.92 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 109).
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