Weitere Entscheidung unten: OVG Brandenburg, 22.05.2002

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   BVerwG, 29.10.2002 - 4 B 60.02   

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BVerwG, 29.10.2002 - 4 B 60.02 (https://dejure.org/2002,1588)
BVerwG, Entscheidung vom 29.10.2002 - 4 B 60.02 (https://dejure.org/2002,1588)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Oktober 2002 - 4 B 60.02 (https://dejure.org/2002,1588)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Löschung einer eingetragenen Baulast; Beachtung des Grundsatzes von Treu und Glauben im öffentlichen Recht; Gebietswidrige Nutzung in einem Plangebiet; Pflicht eines Nachbarn zur Duldung von Beeinträchtigungen bis zur Schwelle der Gesundheitsbeschädigung; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 1 Abs. 5 S. 2 Nr. 1; BauNVO § 15 Abs. 1
    Nachbarschutz bei Planbetroffenheit; § 15 Abs. 1 BauNVO als Ausprägung des Rücksichtnahmegebots; Wahrung des Wohnens ohne Gesundheitsgefahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 23.05.1991 - 7 C 19.90

    Lärmbelastung - Schießlärm - Lärmempfindliche Nutzung - Baurechtliche Genehmigung

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2002 - 4 B 60.02
    Gesunde Wohnverhältnisse im Sinne des § 1 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 BauGB müssen gewahrt, ein Wohnen ohne Gesundheitsgefahren muss möglich bleiben (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. Mai 1991 BVerwG 7 C 19.90 BVerwGE 88, 210 und vom 23. September 1999 BVerwG 4 C 6.98 BVerwGE 109, 314).
  • BVerwG, 23.09.1999 - 4 C 6.98

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; allgemeines

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2002 - 4 B 60.02
    Gesunde Wohnverhältnisse im Sinne des § 1 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 BauGB müssen gewahrt, ein Wohnen ohne Gesundheitsgefahren muss möglich bleiben (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. Mai 1991 BVerwG 7 C 19.90 BVerwGE 88, 210 und vom 23. September 1999 BVerwG 4 C 6.98 BVerwGE 109, 314).
  • BVerwG, 18.05.1995 - 4 C 20.94

    Autolackiererei im allgemeinen Wohngebiet?

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2002 - 4 B 60.02
    Dies schlägt sich darin nieder, dass Beeinträchtigungen in einem weiter gehenden Maße zumutbar sind als in einer Umgebung, die in dieser Richtung nicht oder weniger vorbelastet ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 3. Februar 1984 BVerwG 4 C 17.82 BVerwGE 68, 369 und vom 18. Mai 1995 BVerwG 4 C 20.94 BVerwGE 98, 235).
  • BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 17.82

    Bebauungsplan - Flächennutzungsplan - Wirksamkeit - Unwirksamkeit - Landesrecht -

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2002 - 4 B 60.02
    Dies schlägt sich darin nieder, dass Beeinträchtigungen in einem weiter gehenden Maße zumutbar sind als in einer Umgebung, die in dieser Richtung nicht oder weniger vorbelastet ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 3. Februar 1984 BVerwG 4 C 17.82 BVerwGE 68, 369 und vom 18. Mai 1995 BVerwG 4 C 20.94 BVerwGE 98, 235).
  • BVerwG, 05.08.1983 - 4 C 96.79

    Funktionslos-Werden eines Bebauungsplans; Nachbarschützende Funktion des § 15

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2002 - 4 B 60.02
    Nach der Rechtsprechung des Senats stellt sich § 15 Abs. 1 BauNVO, der nicht nur auf die Eigenart des Baugebiets, sondern auch auf die Verhältnisse in der Umgebung abhebt, als eine besondere Ausprägung des Rücksichtnahmegebots dar (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. August 1983 BVerwG 4 C 96.79 BVerwGE 67, 334), das gewährleisten soll, Nutzungen, die geeignet sind, Spannungen und Störungen hervorzurufen, einander so zuzuordnen, dass ein Interessenausgleich möglich ist, der beiden Seiten gerecht wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. März 1981 BVerwG 4 C 1.78 Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 44).
  • BVerwG, 02.02.2000 - 4 B 87.99

    Bebauungsplan; Immissionsschutz; Gewerbegebiet; erheblich belästigende

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2002 - 4 B 60.02
    Für Gebietsfremde gilt dies erst recht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Februar 2000 BVerwG 4 B 87.99 Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 163).
  • BVerwG, 16.03.1984 - 4 C 50.80

    Zulässigkeit von Wohnungen für Betriebsinhaber und -leiter im unbeplanten

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2002 - 4 B 60.02
    Ist die Grundstücksnutzung aufgrund der konkreten Gegebenheiten mit einer spezifischen gegenseitigen Pflicht zur Rücksichtnahme belastet, so führt dies nicht nur zu einer Pflichtigkeit desjenigen, der Immissionen verursacht, sondern auch desjenigen, der sich den Wirkungen solcher Immissionen aussetzt (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Dezember 1975 BVerwGE 50, 49 und vom 16. März 1984 BVerwG 4 C 50.80 Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 100).
  • BVerwG, 12.12.1975 - IV C 71.73

    Fortführung anhängiger Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG; Zurechnung

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2002 - 4 B 60.02
    Ist die Grundstücksnutzung aufgrund der konkreten Gegebenheiten mit einer spezifischen gegenseitigen Pflicht zur Rücksichtnahme belastet, so führt dies nicht nur zu einer Pflichtigkeit desjenigen, der Immissionen verursacht, sondern auch desjenigen, der sich den Wirkungen solcher Immissionen aussetzt (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Dezember 1975 BVerwGE 50, 49 und vom 16. März 1984 BVerwG 4 C 50.80 Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 100).
  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2002 - 4 B 60.02
    Ein Nachbar im Plangebiet kann sich gegen eine gebietswidrige Nutzung auch dann wehren, wenn er durch sie nicht unzumutbar beeinträchtigt wird (vgl. BVerwG, Urteile vom 16. September 1993 BVerwG 4 C 28.91 BVerwGE 94, 151 und vom 23. August 1996 BVerwG 4 C 13.94 BVerwGE 101, 364).
  • BVerwG, 23.06.1995 - 4 B 52.95

    Nachbarschutz bei Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans?

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2002 - 4 B 60.02
    Schutzwirkungen entfalten sie in aller Regel nur nach Maßgabe des Rücksichtnahmegebots (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Juni 1995 BVerwG 4 B 52.95 Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 128).
  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 C 13.94

    Bauplanungsrecht - Drittschützende Festsetzungen übergeleiteter städtebaulicher

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

  • BVerwG, 03.12.2009 - 4 C 5.09

    Gartencenter in der Nachbarschaft eines Störfallbetriebs: EuGH soll

    Das Gebot der Rücksichtnahme soll gewährleisten, dass Nutzungen, die geeignet sind, Spannungen und Störungen hervorzurufen, einander so zugeordnet werden, dass Konflikte möglichst vermieden werden (Urteil vom 18. Mai 1995 - BVerwG 4 C 20.94 - BVerwGE 98, 235 ; Beschluss vom 29. Oktober 2002 - BVerwG 4 B 60.02 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 165 S. 15).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.01.2011 - 8 S 600/09

    Baurecht/Immissionsschutz: bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Wohnhauses in

    Ist die Grundstücksnutzung mit einer spezifischen gegenseitigen Pflicht zur Rücksichtnahme belastet, führt dies nicht nur zu Pflichten desjenigen, der Immissionen verursacht, sondern auch desjenigen, der sich den Wirkungen solcher Immissionen aussetzt (st. Rspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.10.2002 - 4 B 60.02 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 165 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.07.2010 - 4 B 29.10

    Bindungswirkung und Auslegung von technischen Regelwerken; schädliche Immissionen

    Das angefochtene Urteil weicht nicht von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Oktober 2002 - BVerwG 4 B 60.02 - (Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 165) und vom 11. Februar 1977 - BVerwG 4 C 9.75 - (Buchholz 406.25 § 4 BImSchG Nr. 2) ab.

    Nach Auffassung des Beklagten steht dieser Rechtssatz im Widerspruch zu einem Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts im Beschluss vom 29. Oktober 2002 (a.a.O.), der zum Inhalt haben soll, dass die Schwelle des nachbarlichen Abwehranspruchs erst bei der Gesundheitsgefahr anzusetzen ist.

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Rechtsprechung
   OVG Brandenburg, 22.05.2002 - 4 B 60/02   

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https://dejure.org/2002,22274
OVG Brandenburg, 22.05.2002 - 4 B 60/02 (https://dejure.org/2002,22274)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 22.05.2002 - 4 B 60/02 (https://dejure.org/2002,22274)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 22. Mai 2002 - 4 B 60/02 (https://dejure.org/2002,22274)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen die Ablehnung der Gewährung von Prozesskostenhilfe; Anspruch gegen den Sozialhilfeträger auf Hilfe zu einer angemessenen Schulausbildung; Übernahme von Schülerfahrtkosten; Umfang einer angemessenen Schulausbildung; Zielsetzung der Eingliederungshilfe; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Brandenburg, 12.09.2002 - 4 B 129/02

    Rechtsschein einer wirksamen Entscheidung durch ein Schriftstück; Anspruch auf

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  • SG Karlsruhe, 18.09.2007 - S 4 SO 4036/07

    Sozialhilfe - Vorrang der Eingliederungshilfe vor der Jugendhilfe bei mehrfach

    Umgekehrt wäre die Angemessenheit einer Beschulung nur zu verneinen, wenn ihre Eignung angesichts der Behinderungen des Leistungsberechtigten nicht gegeben wäre (Schmeller, in Mergler/Zink, a. a. O., § 54 Rn. 79) oder die vom behinderten Kind oder Jugendlichen gewünschte Maßnahme angesichts kostengünstigerer gleichwertiger und gleichwirksamer Maßnahmen nicht mehr angemessen erschiene (Oberverwaltungsgericht Brandenburg, Beschluss vom 22. Mai 2002, 4 B 60/02, FEVS 55, 38 und Juris, dort Rn. 11).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Entscheidung über die angemessene Schulbildung hinsichtlich ihrer Eignung und Angemessenheit für einen schwerbehinderten Schüler stets prognostischer Art ist, die Eignung einer konkreten Schule einer bestimmten Schulform also im Nachhinein nach der Aufnahmeentscheidung widerlegt oder bestätigt werden kann (Oberverwaltungsgericht Brandenburg, Beschluss vom 22. Mai 2002, 4 B 60/02, FEVS 55, 38 und Juris, dort Rn. 6; Schmeller, in Mergler/Zink, a. a. O., § 54 Rn. 79).

  • OVG Hamburg, 31.08.2017 - 1 Bs 190/17

    Festlegung des Lernorts für Schüler mit sozialpädagogischem Förderbedarf;

    Die Gewährung von Schulweghilfe kann in einem solchen Fall nicht unter Hinweis darauf abgelehnt werden, dass die Schülerbeförderung an die Wunschschule mit unverhältnismäßigen Mehrkosten i.S.d. § 9 Abs. 2 Satz 3 SGB XII verbunden ist (vgl. zur Ablehnung einer Schulweghilfe wegen unverhältnismäßiger Mehrkosten bei fehlender schulrechtlicher Zuweisungsentscheidung: OVG Frankfurt/Oder, Beschl. v. 22.5.2002, 4 B 60/02, juris Rn. 11; LSG Essen, Beschl. v. 17.5.2010, L 20 B 168/08 SO, juris).
  • VG Frankfurt/Oder, 07.12.2011 - 6 K 1432/08

    Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht

    Da - was zwischen den Beteiligten ebenfalls nicht streitig ist - eine wohnortnahe Beschulung der Klägerin nicht möglich ist, handelt es sich jedenfalls für sie um eine Teilhabeleistung zur Sicherung der angemessenen Schulbildung (vgl. auch OVG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 22. Mai 2002 - 4 B 60/02 -, juris; ferner Beschluss vom 12. September 2002 - 4 B 129/02 -, juris).
  • OVG Brandenburg, 27.11.2002 - 4 B 196/02

    Hilfe in besonderen Lebenslagen, hier Eingliederungshilfe: Übernahme von

    Wie der Senat zur Eingliederungshilfe in Form einer angemessenen Schulbildung nach §§ 39, 40 Abs. 1 Ziff. 4 BSHG ausgeführt hat, ist eine integrierte Beschulung an Regelschulen, wie sie in § 29 Abs. 3 Brandenburgisches Schulgesetz vorgesehen ist, zumeist im Zusammenwirken aller Beteiligten zu entwickeln und zu optimieren, so dass ein behindertes Kind nicht automatisch auf eine erfolgreiche Integration hoffen kann (vgl. Beschluss des Senats vom 22. Mai 2002 - 4 B 60/02 - S. 4 d. E.A.; Beschluss des Senats vom 12. September 2002 - 4 B 129/02 - S. 7 d. E.A.).
  • SG Lüneburg, 14.11.2006 - S 22 SO 103/05
    Davon geht sowohl die ganz herrschende Literatur ( vgl. Mergler/ Zink, Kommentar zum BSHG, § 40, Rdn. 88; Fichtner - Mensinger, Kommentar zum BSHG, § 40, Rdn. 39; Schellhorn/ Jirasek/ Seipp, Kommentar zum BSHG, § 12 EinglH - VO, Rd. 8) als auch die Judikatur aus ( vgl. Beschluss des Oberverwaltungsge-richtes Frankfurt/ Oder vom 22. Mai 2002, - 4 B 60/02 - Urteil des Bayerischen Verwal-tungsgerichtshofes vom 09. Juli 1997, - 7 B 97.1185 -, BayVBl. 1998, 180, 181; Urteil des Verwaltungsgerichtes Braunschweig vom 06. November 2003, - 3 A 399/02 -).
  • VG Gelsenkirchen, 02.03.2005 - 19 K 2141/03

    Anforderungen an das Vorliegen des Anspruchs eines körperbehinderten Schülers auf

    Zu einer vergleichbaren Fallgestaltung: Oberverwaltungsgericht Frankfurt/Oder, Beschluss vom 22. Mai 2002 - 4 B 60/02 - , Fürsorgerechtliche Entscheidungen der Verwaltungs- und Sozialgerichte -FEVS-, Band 55 (2004), S. 38 f.
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