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   BVerwG, 24.06.2010 - 4 B 60.09   

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BVerwG, 24.06.2010 - 4 B 60.09 (https://dejure.org/2010,3090)
BVerwG, Entscheidung vom 24.06.2010 - 4 B 60.09 (https://dejure.org/2010,3090)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Juni 2010 - 4 B 60.09 (https://dejure.org/2010,3090)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 35 BauGB
    Zum Schutz der Planungshoheit der Gemeinde

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit der Errichtung eines Weinguts am Fuße der Rebflächen im Außenbereich mit der gemeindlichen Planungshoheit; Rechtsstellung der Gemeinden im Verhältnis zur Fachplanung

  • rewis.io

    Zum Schutz der Planungshoheit der Gemeinde

  • ra.de
  • rewis.io

    Zum Schutz der Planungshoheit der Gemeinde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 35; BauGB § 38
    Vereinbarkeit der Errichtung eines Weinguts am Fuße der Rebflächen im Außenbereich mit der gemeindlichen Planungshoheit; Rechtsstellung der Gemeinden im Verhältnis zur Fachplanung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Materielle Rechtmäßigkeit des Vorbescheids

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2010, 1737
  • ZfBR 2010, 797
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 45.88

    Sicherung der Erschließung im Außenbereich - Ersatzbau

    Auszug aus BVerwG, 24.06.2010 - 4 B 60.09
    Im Ergebnis sind die Voraussetzungen des § 35 BauGB auf das Rechtsmittel der Gemeinde hin auch dann in vollem Umfang nachzuprüfen, wenn die Gemeinde mit der Baugenehmigungsbehörde identisch ist (Urteile vom 31. Oktober 1990 - BVerwG 4 C 45.88 - BRS 50 Nr. 86 S. 199, vom 14. April 2000 - BVerwG 4 C 5.99 - NVwZ 2000, 1048 = BRS 63 Nr. 115 S. 533 und vom 20. Mai 2010 - BVerwG 4 C 7.09 -).

    Verstöße gegen andere Rechtsnormen können dem Rechtsmittel der Gemeinde dagegen nur dann zum Erfolg verhelfen, wenn sie auch dem Schutz der Gemeinde, insbesondere ihrer Planungshoheit zu dienen bestimmt sind (Urteil vom 31. Oktober 1990 a.a.O.).

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 24.06.2010 - 4 B 60.09
    Eine die Revision eröffnende Abweichung, also ein Widerspruch im abstrakten Rechtssatz, läge nur vor, wenn das Berufungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz von einem in der genannten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz abgewichen wäre (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328; stRspr).
  • BVerwG, 14.04.2000 - 4 C 5.99

    Außenbereichsvorhaben; Verstoß gegen das Bauplanungsrecht; Beseitigungsanordnung;

    Auszug aus BVerwG, 24.06.2010 - 4 B 60.09
    Im Ergebnis sind die Voraussetzungen des § 35 BauGB auf das Rechtsmittel der Gemeinde hin auch dann in vollem Umfang nachzuprüfen, wenn die Gemeinde mit der Baugenehmigungsbehörde identisch ist (Urteile vom 31. Oktober 1990 - BVerwG 4 C 45.88 - BRS 50 Nr. 86 S. 199, vom 14. April 2000 - BVerwG 4 C 5.99 - NVwZ 2000, 1048 = BRS 63 Nr. 115 S. 533 und vom 20. Mai 2010 - BVerwG 4 C 7.09 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.2009 - 8 S 1686/08

    Art und Umfang der Einwendungen einer Gemeinde aus BauGB § 36 Abs 1 S 1 und Abs 2

    Auszug aus BVerwG, 24.06.2010 - 4 B 60.09
    Der Verwaltungsgerichtshof hat in Übereinstimmung mit dem Verwaltungsgericht die Klage der Klägerin - einer Gemeinde, die zugleich Baurechtsbehörde ist - gegen einen dem Beigeladenen im Widerspruchsverfahren erteilten Vorbescheid zur Errichtung eines Weinguts am Fuße der Rebflächen im Außenbereich mit doppelter Begründung als unbegründet angesehen (VGH Mannheim, Urteil vom 8. Juli 2009 - 8 S 1686/08 - DÖV 2009, 917).
  • BVerwG, 05.08.1997 - 1 B 144.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Darlegungserfordernis bei Grundsatzrevision,

    Auszug aus BVerwG, 24.06.2010 - 4 B 60.09
    Denn die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen, zu kompensieren (vgl. z.B. Beschlüsse vom 5. August 1997 - BVerwG 1 B 144.97 - NJW-RR 1998, 784 und vom 17. Dezember 1999 - BVerwG 6 B 47.99 - Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 8; stRspr).
  • BVerwG, 09.12.1994 - 11 PKH 28.94

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 24.06.2010 - 4 B 60.09
    Denn wenn die Entscheidung der Vorinstanz auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt ist, kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Revisionszulassungsgrund vorliegt (stRspr. vgl. Beschlüsse vom 9. Dezember 1994 - BVerwG 11 PKH 28.94 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 Nr. 4 VwGO und vom 1. Februar 1990 - BVerwG 7 B 19.90 - Buchholz 310 § 153 VwGO Nr. 22).
  • BVerwG, 17.12.1999 - 6 B 47.99

    Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes - Unzureichende Sachaufklärung bei der

    Auszug aus BVerwG, 24.06.2010 - 4 B 60.09
    Denn die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen, zu kompensieren (vgl. z.B. Beschlüsse vom 5. August 1997 - BVerwG 1 B 144.97 - NJW-RR 1998, 784 und vom 17. Dezember 1999 - BVerwG 6 B 47.99 - Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 8; stRspr).
  • BVerwG, 01.02.1990 - 7 B 19.90

    Zurücktreten der Frage nach der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage bei

    Auszug aus BVerwG, 24.06.2010 - 4 B 60.09
    Denn wenn die Entscheidung der Vorinstanz auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt ist, kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Revisionszulassungsgrund vorliegt (stRspr. vgl. Beschlüsse vom 9. Dezember 1994 - BVerwG 11 PKH 28.94 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 Nr. 4 VwGO und vom 1. Februar 1990 - BVerwG 7 B 19.90 - Buchholz 310 § 153 VwGO Nr. 22).
  • BVerwG, 19.08.2004 - 4 C 16.03

    Einvernehmen; gemeindliches -; Einvernehmenserfordernis; Versagung des

    Auszug aus BVerwG, 24.06.2010 - 4 B 60.09
    Allerdings geben die Ausführungen des Verwaltungsgerichtshofs Anlass zu folgenden Hinweisen: Zwar hat der Senat in seinem Urteil vom 19. August 2004 - BVerwG 4 C 16.03 - (BVerwGE 121, 339) entschieden, dass die mit der unteren Baugenehmigungsbehörde identische Gemeinde die Ablehnung eines Bauantrags nicht - lediglich - mit der Versagung ihres Einvernehmens begründen darf.
  • BVerwG, 20.05.2010 - 4 C 7.09

    Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; ~ mit den Wirkungen des § 35 Abs. 3 Satz

    Auszug aus BVerwG, 24.06.2010 - 4 B 60.09
    Im Ergebnis sind die Voraussetzungen des § 35 BauGB auf das Rechtsmittel der Gemeinde hin auch dann in vollem Umfang nachzuprüfen, wenn die Gemeinde mit der Baugenehmigungsbehörde identisch ist (Urteile vom 31. Oktober 1990 - BVerwG 4 C 45.88 - BRS 50 Nr. 86 S. 199, vom 14. April 2000 - BVerwG 4 C 5.99 - NVwZ 2000, 1048 = BRS 63 Nr. 115 S. 533 und vom 20. Mai 2010 - BVerwG 4 C 7.09 -).
  • BVerwG, 11.08.2008 - 4 B 25.08

    Baugenehmigung; Einvernehmen der Gemeinde; Planungshoheit der Gemeinde.

  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.2018 - 5 S 978/17

    Rechtmäßigkeit einer Bauvoranfrage - Gültigkeit eines Bebauungsplans und eines

    Eine Gemeinde kann sich jedoch auf einen Verstoß gegen das materielle Recht der §§ 31, 33, 34 und 35 BauGB berufen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.6.2010 - 4 B 60.09 - BauR 2010, 1737, juris Rn. 10; Urteil vom 19.8.2004 - 4 C 16.03 - BVerwGE 121, 339, juris Rn. 14; Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 36 Rn. 47).

    Die Rechtsstellung der Gemeinde reicht bei der Erteilung einer Baugenehmigung oder eines Vorbescheids weiter, als dies bei Vorhaben der Fall ist, die nach den Regelungen des Fachplanungsrechts planfestgestellt oder genehmigt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.6.2010 - 4 B 60.09 - BauR 2010, 1737, juris Rn. 11).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.03.2012 - 1 S 3326/11

    Kommunalverfassungsrechtlicher Organstreit - kein Mitentscheidungsrecht des

    § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist auf das Verhältnis von Gemeinde und Baugenehmigungsbehörde eines anderen Rechtsträgers zugeschnitten und gilt nicht im Verhältnis zwischen Ausgangs- und Widerspruchsbehörde (BVerwG, Urt. v. 19.08.2004 - 4 C 16.03 - BVerwGE 121, 339 = VBlBW 2005, 61 u. Beschl. v. 24.06.2010 - 4 B 60.09 - BauR 2010, 1737; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 08.07.2009 - 8 S 1686/09 - ESVGH 60, 123 [LS]).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat ausdrücklich klargestellt, dass durch seine Rechtsprechung der Gemeinde nicht die Befugnis abgeschnitten wird, sich gegenüber der Widerspruchsbehörde auf den Schutz der materiellrechtlichen Planungshoheit zu berufen (Beschl. v. 24.06.2010 - 4 B 60.09 - a.a.O.).

  • BVerwG, 01.07.2010 - 4 C 4.08

    Windenergieanlage; Regionalplan; in Aufstellung befindliches Ziel;

    Das bedeutet, dass die Voraussetzungen des § 35 BauGB auf das Rechtsmittel der Gemeinde hin in vollem Umfang nachzuprüfen sind (Urteile vom 31. Oktober 1990 - BVerwG 4 C 45.88 - BRS 50 Nr. 86; vom 14. April 2000 - BVerwG 4 C 5.99 - NVwZ 2000, 1048 und vom 20. Mai 2010 - BVerwG 4 C 7.09 - Rn. 34, zur Veröffentlichung in BVerwGE vorgesehen; Beschluss vom 24. Juni 2010 - BVerwG 4 B 60.09 - Rn. 10 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.2012 - 8 S 1796/10

    Zur Außenbereichsprivilegierung von Mobilfunk-Sendeanlagen

    Die Verpflichtung des Beklagten zur Erteilung der beantragten Baugenehmigung verletzt das der Beigeladenen nach Art. 28 Abs. 2 GG und § 1 BauGB "als Ausfluss der Planungshoheit" zugebilligte Recht (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.04.2000 - 4 C 5.99 - NVwZ 2000, 1048 ), Vorhaben abzuwehren, die mit § 35 BauGB nicht in Einklang stehen (vgl. dazu auch BVerwG, Beschluss vom 24.06.2010 - 4 B 60.09 - BauR 2010, 1737 und Urteil vom 20.05.2010 - 4 C 7.09 - BVerwGE 137, 74).
  • VGH Hessen, 01.04.2014 - 9 A 2030/12

    Erweiterung eines Tiermastbetriebs in Fronhausen ist zulässig - Klage der

    Im Ergebnis kann die Gemeinde die Einhaltung sämtlicher nach § 36 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu prüfender planungsrechtlicher Vorgaben durchsetzen (BVerwG, Urteil vom 1. Juli 2010 - 4 C 4/08 - juris; BVerwG, Beschluss vom 24. Juni 2010 - 4 B 60/09 - juris; BVerwG, Urteil vom 20. Mai 2010 - 4 C 7/09 - juris; Bay. VGH, Beschluss vom 30. April 2014 - 22 ZB 14.680 - juris, OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 7. Februar 2014 - 1 B 11320/13 - juris; OVG Sachsen, Beschluss vom 10. Januar 2013 - 4 B 183/12 - juris; OVG Niedersachsen, Urteil vom 10. Januar 2008 - 12 LB 22/07 - juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 8. Juli 2009 - 8 S 1685/08 - juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 31.10.2019 - 8 B 11389/19

    Eilantrag der Stadt Grünstadt gegen Baugenehmigung für Gefahrgutlager erfolglos

    Dies gilt nicht nur in den Fällen, in denen die Bauaufsichtsbehörde ein von der Gemeinde versagtes Einvernehmen übergangen oder rechtswidrig ersetzt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Oktober 1990 - 4 C 45.88 -, BauR 1991, 55 und juris, Rn. 12; Beschluss vom 24. Juni 2010, 4 B 60.09 -, BauR 2010, 1737 und juris, Rn. 10).

    Dies erlaubt es der Gemeinde, die Voraussetzungen für die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Bauvorhabens in vollem Umfang zur gerichtlichen Nachprüfung zu stellen; Verstöße gegen andere Rechtsnormen kann sie allerdings nur dann mit Erfolg geltend machen, wenn diese zumindest auch dem Schutz der Gemeinde, insbesondere ihrer Planungshoheit zu dienen bestimmt sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Juni 2010, a.a.O., Rn. 10).

    Die Antragstellerin dürfte befugt sein, auch diese Frage der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens zur gerichtlichen Prüfung zu stellen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Juni 2010, a.a.O., juris, Rn. 10, zu § 35 BauGB: Vollüberprüfungsanspruch auch bezüglich öffentlicher Belange i.S.v. § 35 Abs. 3 BauGB, wozu neben den Belangen des Naturschutzes etwa auch der Belang der Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen zählt).

  • VGH Bayern, 05.08.2019 - 9 CS 19.581

    Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens

    Die Gemeinde kann also nicht nur geltend machen, dass ein Vorhaben nicht nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiert ist und öffentliche Belange nach § 35 Abs. 3 BauGB beeinträchtigt sind, sondern sie kann sich auch auf eine Verletzung ihrer Planungshoheit berufen, weil die ausreichende Erschließung eines Vorhabens nicht gesichert ist (vgl. BVerwG, B.v. 24.6.2010 - 4 B 60.09 - juris Rn. 10 m.w.N.).
  • OVG Saarland, 11.11.2010 - 2 A 29/10

    Gemeindenachbarklage gegen Baugenehmigung für ein Einkaufszentrum

    (so etwa BVerwG, Beschluss vom 24.6.2010 - 4 B 60.09 -, BauR 2010, 1737).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2010 - 8 B 1426/10

    Wahrung der zweimonatigen Frist zur Verhinderung der Fiktion einer Erteilung des

    vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 24. Juni 2010 4 B 60.09 -, BauR 2010, 1737 -, juris Rn. 10; offen gelassen in BVerwG, Beschluss vom 11. August 2008 - 4 B 25/08 -, NVwZ 2008, 1347 = juris Rn. 8.
  • VG Karlsruhe, 26.10.2010 - 8 K 323/10

    Beteiligung der Gemeinde am Genehmigungsverfahren

    Sie räumt ihr auch die Möglichkeit ein, die Versagung des Einvernehmens für ein Vorhaben im Außenbereich auf seine bauplanungsrechtliche Unzulässigkeit zu stützen und insbesondere geltend zu machen, dass es nicht privilegiert sei, öffentlichen Belangen im Sinne des § 35 Abs. 3 BauGB widerspreche oder seine Erschließung nicht gesichert sei (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 08.07.2009 - 8 S 1686/08 -, m.w.N., Juris; bestätigt von BVerwG, Beschl. v. 24.06.2010 - 4 B 60/09 -, Juris).

    Verstöße gegen andere Rechtsnormen können die Versagung des Einvernehmens nur rechtfertigen, wenn es sich um Vorschriften handelt, die auch dem Schutz der Gemeinde, insbesondere ihrer Planungshoheit, zu dienen bestimmt sind (BVerwG, Beschl. v. 24.06.2010, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.2012 - 8 S 217/11

    Bauvorbescheid zur Errichtung einer Windkraftanlage; öffentlicher Planungsträger;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.04.2012 - 2 L 193/09

    Anfechtung einer Baugenehmigung für Schweinemastanlage

  • VG Gießen, 25.03.2011 - 8 L 50/11

    Windkraftanlage

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.04.2012 - 2 L 193/09

    Baugenehmigung für Schweinemastanlage; immissionsschutzrechtliche Anforderungen;

  • VG Schwerin, 16.03.2012 - 7 B 130/12

    Eilrechtsschutz einer Gemeinde gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer

  • VG Neustadt, 17.09.2010 - 4 K 429/10

    Veränderungssperre in Wattenheim zu spät

  • VG Stuttgart, 18.06.2012 - 2 K 1627/12

    Bauaufsichtliche Zulassung eines ohne Baugenehmigung errichteten Gebäudes;

  • VG Trier, 02.11.2021 - 7 K 2209/21

    Genehmigung eines Bauvorhabens im Widerspruchsverfahren; Ersetzung des

  • VG Magdeburg, 04.05.2017 - 4 A 279/13

    Klage gegen den Bau von Schnöggersburg abgewiesen

  • OVG Sachsen, 03.05.2017 - 1 A 403/15

    Baugenehmigung; Innenbereich; Bescheidungswiderspruchsbescheid; Gemeinde;

  • VG Trier, 02.06.2017 - 6 K 11463/16

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung

  • VG Meiningen, 30.04.2014 - 5 K 485/11

    Drittanfechtung einer Nachbargemeinde: Zulässigkeit eines Schießstandes im

  • VG Minden, 08.06.2011 - 11 K 744/11

    Aufhebung eines Genehmigungsbescheides zum Betrieb einer Windkraftanlage des Typs

  • VG Minden, 28.02.2011 - 11 L 71/11

    Antrag auf Feststellung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsmittels ist

  • VG Schwerin, 17.01.2013 - 2 A 27/09

    Klage einer Gemeinde gegen eine Baugenehmigung für eine Schweinemastanlage im

  • VGH Bayern, 19.10.2010 - 9 B 10.1773

    Erledigung der Hauptsache; Kostenentscheidung; gemeindliches Einvernehmen;

  • VG Minden, 08.06.2011 - 11 K 2399/10

    Aufhebung einer Baugenehmigung ohne materiell-rechtliche Überprüfung der

  • VG Würzburg, 06.05.2011 - W 5 K 10.509

    Änderungs- bzw. Ergänzungsbescheid zu einer Tektur-/Nachtragsgenehmigung zur

  • VG Stuttgart, 18.02.2011 - 2 K 5177/10

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen eine

  • VG Ansbach, 12.05.2021 - AN 17 K 19.01616

    Landwirtschaftliche Maschinenhalle ist keine Garage

  • VG München, 27.07.2016 - M 9 K 15.2555

    Gemeindliches Einvernehmen bei geändertem Bauvorhaben

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