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   BVerwG, 22.06.2015 - 4 B 61.14   

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BVerwG, 22.06.2015 - 4 B 61.14 (https://dejure.org/2015,17555)
BVerwG, Entscheidung vom 22.06.2015 - 4 B 61.14 (https://dejure.org/2015,17555)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Juni 2015 - 4 B 61.14 (https://dejure.org/2015,17555)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 194 BauGB, §§ 194 ff BauGB, § 13 Abs 1 FluLärmG, Art 19 Abs 4 S 1 GG, § 73 Abs 6 S 1 VwVfG
    Flughafen München: planerische Rechtfertigung; maßgeblicher Zeitpunkt; effektiver Rechtsschutz; gerichtliche Überprüfbarkeit von Sachverständigengutachten und Alternativenprüfung; atypische Belastung durch Luftverkehr

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 194 BauGB, §§ 194 ff BauGB, § 13 Abs 1 FluLärmG, Art 19 Abs 4 S 1 GG, § 73 Abs 6 S 1 VwVfG
    Flughafen München: planerische Rechtfertigung; maßgeblicher Zeitpunkt; effektiver Rechtsschutz; gerichtliche Überprüfbarkeit von Sachverständigengutachten und Alternativenprüfung; atypische Belastung durch Luftverkehr

  • Wolters Kluwer

    Schutz vor Lärmimmissionen und Luftschadstoffen i.R.d. Erweiterung des Verkehrsflughafens München durch Anlage und Betrieb einer dritten Startbahn und Landebahn

  • rewis.io

    Flughafen München: planerische Rechtfertigung; maßgeblicher Zeitpunkt; effektiver Rechtsschutz; gerichtliche Überprüfbarkeit von Sachverständigengutachten und Alternativenprüfung; atypische Belastung durch Luftverkehr

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schutz vor Lärmimmissionen und Luftschadstoffen i.R.d. Erweiterung des Verkehrsflughafens München durch Anlage und Betrieb einer dritten Startbahn und Landebahn

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Flughafen München: Klagen des Bundes Naturschutz in Bayern und mehrerer Privatpersonen gegen die dritte Start- und Landebahn erfolglos

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Flughafen München: Klagen des Bundes Naturschutz in Bayern und mehrerer Privatpersonen gegen die dritte Start- und Landebahn erfolglos

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Auszug aus BVerwG, 22.06.2015 - 4 B 61.14
    Die Frage zum zweiten Spiegelstrich ist zu verneinen, weil sowohl bei der Lärm- als auch bei der Schadstoffprognose nicht die maximale technische Kapazität des Vorhabens maßgeblich ist, sondern das tatsächliche Verkehrsaufkommen, das in einem überschaubaren Zeitraum zu erwarten ist (BVerwG, Urteil vom 16. März 2006 - 4 A 1075.04 - juris Rn. 354, 428).

    Die Planfeststellungsbehörde hat sich mit luftfahrtbedingten Unfallgefahren im Rahmen der Abwägung zu beschäftigen (BVerwG, Urteil vom 16. März 2006 - 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 209).

    Die Prognose ist fehlerhaft, wenn sie auf willkürlichen Annahmen oder offensichtlichen Unsicherheiten beruht, in sich widersprüchlich oder aus sonstigen Gründen nicht nachvollziehbar ist (BVerwG, Urteil vom 16. März 2006 a.a.O. Rn. 243).

    Kommt sie, wie das nach den bindenden Feststellungen des Verwaltungsgerichtshofs hier der Fall ist (UA Rn. 549), zu der Einschätzung, dass das externe Risiko in einer vergleichbaren Größenordnung mit anderen gesellschaftlich akzeptierten Risiken liegt, knüpft sie an einen Sicherheitsstandard an, gegen den nichts einzuwenden ist (BVerwG, Urteil vom 16. März 2006 a.a.O. Rn. 244 f.).

  • BVerwG, 04.04.2012 - 4 C 8.09

    Luftrechtliche Planfeststellung; Flughafenausbau; Planfeststellungsbeschluss;

    Auszug aus BVerwG, 22.06.2015 - 4 B 61.14
    - wo rechtlich die Grenze zu verorten ist, ab der von einer ernsthaften Erschütterung einer prognostischen Entscheidung/Bewertung auszugehen ist, wenn der Überprüfungsrahmen richterrechtlich im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (zuletzt Urteil vom 4. April 2012 - 4 C 8.09) in derart weitgehendem Maße eingeschränkt sein soll;.

    Die Frage zum ersten Spiegelstrich stellen die Kläger, weil nach der Rechtsprechung des Senats, der sich der Verwaltungsgerichtshof angeschlossen hat (UA Rn. 375), eine behördliche Verkehrsprognose auch im Bereich der ansonsten voll überprüfbaren Planrechtfertigung nur eingeschränkter gerichtlicher Kontrolle unterliegt und sie dann nicht zu beanstanden ist, wenn sie nach einer geeigneten Methode durchgeführt wurde, der ihr zugrunde liegende Sachverhalt zutreffend ermittelt und das Ergebnis einleuchtend begründet ist (BVerwG, Urteil vom 4. April 2012 - 4 C 8.09 u.a. - BVerwGE 142, 234 Rn. 59 m.w.N.).

    Die Frage zum zweiten Spiegelstrich werfen die Kläger auf, weil es der Verwaltungsgerichtshof im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (BVerwG, Urteil vom 4. April 2012 a.a.O. Rn. 62) gebilligt hat, dass der Gutachter der Beigeladenen auch die nicht öffentlich zugänglichen Quelle-Ziel-Matrizes eines Drittanbieters bei seiner Verkehrsprognose verwendet hat (UA Rn. 381).

    Geklärt ist ferner, dass die fehlende Offenlegung der Quelle-Ziel-Matrizes keinen Methodenmangel offenbart, sondern lediglich die Überprüfung der angewandten Methode erschwert und es gegebenenfalls erforderlich macht, dass das Gericht seine Überzeugung von der Eignung der Methode und ihrer tatsächlichen Anwendung aus anderen Erkenntnisquellen schöpft (BVerwG, Urteil vom 4. April 2012 - 4 C 8.09 u.a. - BVerwGE 142, 234 Rn. 62) und - wie zu ergänzen ist - auf diese Weise effektiven Rechtsschutz gewährt.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass das Fluglärmschutzgesetz für Wohnnutzung und schutzbedürftige Einrichtungen die fachplanerische Zumutbarkeitsschwelle für den Regelfall sowohl für die für diese Nutzungen ohnehin nicht mehr im Planfeststellungsbeschluss zu regelnden Ansprüche auf passiven Schallschutz und auf Entschädigung für Beeinträchtigungen des Außenwohnbereichs (§ 13 Abs. 1 FluglärmG) als auch als Maßstab für die Gewichtung der Lärmschutzbelange in der Abwägung (§ 8 Abs. 1 Satz 3 LuftVG) abschließend festgeschrieben hat (BVerwG, Urteil vom 4. April 2012 - 4 C 8.09 u.a. - BVerwGE 142, 234 Rn. 506).

  • BVerwG, 15.01.2004 - 4 A 11.02

    Straßenplanung; Planfeststellung; faktisches Vogelschutzgebiet; Eignungsmerkmale;

    Auszug aus BVerwG, 22.06.2015 - 4 B 61.14
    Dies ist namentlich der Fall, wenn ein mit dem Vorhaben verbundenes wesentliches Ziel mit einer Alternative nicht erreicht werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Januar 2004 - 4 A 11.02 - BVerwGE 120, 1 und Beschluss vom 16. Juli 2007 - 4 B 71.06 - juris Rn. 42).

    Zumutbar ist es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur, Abstriche vom Zielerfüllungsgrad in Kauf zu nehmen (BVerwG, Urteil vom 15. Januar 2004 a.a.O. S. 11).

  • BVerwG, 27.11.2014 - 4 C 31.13

    Sanierungsrechtlicher Ausgleichsbetrag; Hagedorn-Verfahren;

    Auszug aus BVerwG, 22.06.2015 - 4 B 61.14
    Überdies ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass das Gebot des effektiven Rechtsschutzes die Einschränkung der gerichtlichen Kontrolle durch Gestaltungs-, Ermessens- und Beurteilungsspielräume, die der Gesetzgeber eröffnet hat, nicht ausschließt (BVerfG, Beschluss vom 31. Mai 2011 - 1 BvR 857/07 - BVerfGE 129, 1 ; BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 4 C 31.13 - NVwZ 2015, 531 Rn. 11).

    Er hat vielmehr festgestellt, dass sich der Sachverständige H., dessen Gutachten er für überzeugend hält, an den Regelungen der §§ 194 ff. BauGB und den Vorschriften der Immobilienwertermittlungsverordnung orientiert hat (UA Rn. 610; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 4 C 31.13 - NVwZ 2015, 531 Rn. 15).

  • BVerwG, 13.12.2007 - 4 C 9.06

    Militärflugplatz; Änderungsgenehmigung; Konversion; fiktive

    Auszug aus BVerwG, 22.06.2015 - 4 B 61.14
    Die Frage führt nicht zur Zulassung der Revision, weil in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt ist, dass für die planerische Rechtfertigung eines luftverkehrsrechtlichen Vorhabens nicht anders als für die planerische Abwägung die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Plan maßgebend ist (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2007 - 4 C 9.06 - BVerwGE 130, 83 Rn. 68 m.w.N.).

    Spätere Änderungen der Sachlage, die sich auch aus einer Neubewertung des Verkehrsbedarfs ergeben können, sind grundsätzlich nicht geeignet, der zuvor getroffenen Planungsentscheidung nachträglich den Stempel der Rechtmäßigkeit oder Fehlerhaftigkeit aufzudrücken (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2007 a.a.O. Rn. 68).

  • BVerwG, 26.06.2014 - 4 C 3.13

    Flugverfahren; Abflugverfahren; Flugrouten; Atomanlage; kerntechnische Anlage;

    Auszug aus BVerwG, 22.06.2015 - 4 B 61.14
    Weitergehende Anforderungen ergeben sich auch nicht aus grundrechtlichen Schutzpflichten, bei deren Erfüllung dem Gesetzgeber grundsätzlich ein weiter Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum zukommt (BVerwG, Urteil vom 26. Juni 2014 - 4 C 3.13 - BVerwGE 150, 114 Rn. 20).
  • BVerwG, 16.07.2007 - 4 B 71.06

    Erfordernis und Voraussetzungen einer fachplanungsrechtlichen Planrechtfertigung;

    Auszug aus BVerwG, 22.06.2015 - 4 B 61.14
    Dies ist namentlich der Fall, wenn ein mit dem Vorhaben verbundenes wesentliches Ziel mit einer Alternative nicht erreicht werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Januar 2004 - 4 A 11.02 - BVerwGE 120, 1 und Beschluss vom 16. Juli 2007 - 4 B 71.06 - juris Rn. 42).
  • BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05

    Straßenplanung; Planfeststellung; Westumfahrung Halle; anerkannter

    Auszug aus BVerwG, 22.06.2015 - 4 B 61.14
    Eine planerische Variante, die nicht verwirklicht werden kann, ohne dass selbständige Teilziele, die mit dem Vorhaben verfolgt werden, aufgegeben werden müssen, braucht von der Planfeststellungsbehörde nicht berücksichtigt zu werden (BVerwG, Urteile vom 17. Januar 2007 - 9 A 20.05 - BVerwGE 128, 1 Rn. 143 und vom 9. Juli 2009 - 4 C 12.07 - BVerwGE 134, 166 Rn. 33).
  • BVerwG, 09.07.2009 - 4 C 12.07

    Flughafen; Ausbau; Verlängerung der Start- und Landebahn;

    Auszug aus BVerwG, 22.06.2015 - 4 B 61.14
    Eine planerische Variante, die nicht verwirklicht werden kann, ohne dass selbständige Teilziele, die mit dem Vorhaben verfolgt werden, aufgegeben werden müssen, braucht von der Planfeststellungsbehörde nicht berücksichtigt zu werden (BVerwG, Urteile vom 17. Januar 2007 - 9 A 20.05 - BVerwGE 128, 1 Rn. 143 und vom 9. Juli 2009 - 4 C 12.07 - BVerwGE 134, 166 Rn. 33).
  • BVerwG, 09.11.2000 - 4 A 51.98

    Planungsalternativen; Überführung - Unterführung; Sicherheitsstandard;

    Auszug aus BVerwG, 22.06.2015 - 4 B 61.14
    Sie hat eigenverantwortlich zu bestimmen, welcher Sicherheitsstandard angemessen ist, um im Einzelfall Sicherheitsrisiken (möglichst) auszuschließen (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 9. November 2000 - 4 A 51.98 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 159 S. 68 zu § 4 FStrG).
  • BVerwG, 09.04.2014 - 4 BN 3.14

    Hinreichend bestimmtes Ziel der Raumordnung; Bindung der gemeindlichen

  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

  • BVerwG, 27.08.1997 - 1 B 145.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Beginn der Rechtsmittelfrist bei unzutreffender

  • BVerwG, 09.06.2010 - 9 A 20.08

    Planfeststellung; Planrechtfertigung; Artenschutz; Tötungsverbot; Störungsverbot;

  • BVerwG, 09.12.1994 - 11 PKH 28.94

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 21.12.1994 - 4 B 266.94

    Wacholderheide contra Baugenehmigung - Naturschutz vor Baurecht?

  • BVerwG, 01.04.2009 - 4 B 61.08

    Aktenwidrigkeit; Planrechtfertigung; Abwägung; Verkehrsbedarf; regionaler

  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1550/03

    Abruf von Kontostammdaten

  • BVerwG, 01.04.2009 - 4 B 62.08

    Klagen gegen Ausbau des Flughafens Kassel-Calden erfolglos

  • BVerwG, 28.04.2016 - 4 A 2.15

    Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz; gerichtliche Zuständigkeit; Rücknahme

    Denn sowohl für die planerische Rechtfertigung eines luftverkehrsrechtlichen Vorhabens als auch für die planerische Abwägung ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Plan maßgebend (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2007 - 4 C 9.06 - BVerwGE 130, 83 Rn. 68 und Beschluss vom 22. Juni 2015 - 4 B 61.14 - juris Rn. 5).
  • OVG Bremen, 16.06.2022 - 1 D 88/21

    Normenkontrollantrag gegen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 143 -

    Die Prognose ist fehlerhaft, wenn sie auf willkürlichen Annahmen oder offensichtlichen Unsicherheiten beruht, in sich widersprüchlich oder aus sonstigen Gründen nicht nachvollziehbar ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.06.2015 - 4 B 61.14, juris Rn. 21).
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.02.2018 - 1 KS 2/10

    Klage gegen die Erweiterung des Lübecker Flughafens bleibt ohne Erfolg

    Spätere Änderungen der Sachlage, die sich auch aus einer Neubewertung des Verkehrsbedarfs ergeben können, sind grundsätzlich nicht geeignet, der zuvor getroffenen Planungsentscheidung nachträglich den Stempel der Fehlerhaftigkeit aufzudrücken (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.12.2007, BVerwGE 130, 83 ff. [bei Juris Rn. 68] sowie Beschl. v. 22.06.2015, 4 B 61.14, Juris [Rn. 5]).

    Maßgeblicher Zeitpunkt ist (auch) insoweit die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Plan (BVerwG, Urt. v. 13.12.2007, 4 C 9.06, BVerwGE 130, 83 [bei Juris Rn. 68, m.w.N.] sowie Beschl. v. 22.06.2015, 4 B 61.14, Juris [Rn. 5]).

  • BVerwG, 06.02.2020 - 4 B 3.17

    Anhörung; Musterverfahren; Nachverfahren

    Nach ständiger Rechtsprechung (BVerwG, Urteil vom 7. Juli 1978 - 4 C 79.76 - BVerwGE 56, 110 ; siehe auch BVerwG, Beschluss vom 22. Juni 2015 - 4 B 61.14 - juris Rn. 5 und Urteil vom 28. April 2016 - 4 A 2.15 - BVerwGE 155, 81 Rn. 28) kommt es grundsätzlich nicht darauf an, ob die der Planungsentscheidung zugrunde gelegte Prognose sich aus heutiger Sicht als richtig erweist, sondern allein auf die davon zu unterscheidende Frage, ob die Prognose mit den seinerzeit zur Verfügung stehenden Erkenntnismitteln unter Berücksichtigung aller für sie erheblichen Umstände einwandfrei erstellt worden ist (siehe bereits BVerwG, Urteile vom 21. Mai 1976 - 4 C 49 - 52.74 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 23 und vom 17. Februar 1978 - 1 C 102.76 - NJW 1978, 1450).
  • OVG Niedersachsen, 12.10.2022 - 12 MS 188/21

    Denkmal; Denkmalschutz; Denkmalwürdigkeit; Erscheinungsbild; Inflation;

    Dies gilt insbesondere für die Beantwortung der Frage, inwieweit sich Grundsätze, die für Alternativenprüfungen einer Zulassungs- oder Planfeststellungsbehörde gemäß § 34 Abs. 3 Nr. 2 BNatSchG bzw. im Fachplanungsrecht gelten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.6.2015 - BVerwG 4 B 61.14 -, juris, Rn. 17, sowie eingehend Ziekow, in: Ziekow [Hrsg.], Handbuch des Fachplanungsrechts, 2. Aufl. 2014, § 6 Rnrn. 41 ff., m. w. N.), auf das niedersächsische Denkmalrecht übertragen lassen.
  • VGH Baden-Württemberg, 05.10.2023 - 5 S 2371/21

    Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der B 10 Ortsumfahrung Enzweihingen;

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist dabei die letzte Behördenentscheidung, mithin der Zeitpunkt des Erlasses des Planfeststellungsbeschlusses am 20. Mai 2021, soweit nicht spätere Rechtsänderungen oder Änderungen der Sach- oder Rechtslage einen vormaligen Rechtsverstoß haben entfallen lassen, denn es kann keinen Anspruch auf Aufhebung des Beschlusses oder auf Feststellung seiner Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit geben, wenn der Beschluss mit gleichem Inhalt und gleicher Begründung erneut erlassen werden könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.3.2008 - 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299, juris Rn. 256 und Beschluss vom 22.6.2015 - 4 B 61.14 - juris Rn. 5 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 30.11.2020 - 22 A 19.40034

    Zur Abgrenzung von planfeststellungsersetzendem Bebauungsplan und

    Läuft eine planerische Variante auf ein anderes Projekt hinaus, weil die vom Vorhabenträger zulässigerweise verfolgten Ziele nicht verwirklicht werden können, kann nicht von einer Alternative die Rede sein (BVerwG, U.v. 12.4.2018 - 3 A 10.15 - juris Rn. 65; U.v. 11.8.2016 - 7 A 1.15 - juris Rn. 138; B.v. 22.6.2015 - 4 B 61.14 - juris Rn. 17).
  • VGH Bayern, 28.10.2020 - 8 A 18.40046

    A 8 München-Rosenheim - BayVGH bestätigt Ausbau der Rastanlagen "Im Moos" und

    Als zumutbare Alternative sind nur solche Planungen anzusehen, die nicht die Identität des Vorhabens berühren, d.h. nicht auf ein anderes Projekt hinauslaufen, weil mit ihnen die vom Vorhabenträger in zulässiger Weise verfolgten Planungsziele nicht mehr verwirklicht werden können (BVerwG, U.v. 17.1.2007 - 9 A 20.05 - BVerwGE 128, 1 = juris Rn. 143; U.v. 22.6.2015 - 4 B 61.14 - juris Rn. 17).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.10.2023 - 5 S 2547/21

    Planfeststellungsbeschluss Neubau der B 10 Ortsumfahrung Enzweihingen;

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist dabei die letzte Behördenentscheidung - mithin der Zeitpunkt des Erlasses des Planfeststellungsbeschlusses am 20. Mai 2021, soweit nicht spätere Rechtsänderungen oder Änderungen der Sach- oder Rechtslage einen vormaligen Rechtsverstoß haben entfallen lassen, denn es kann keinen Anspruch auf Aufhebung des Beschlusses oder auf Feststellung seiner Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit geben, wenn der Beschluss mit gleichem Inhalt und gleicher Begründung erneut erlassen werden könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.3.2008 - 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299, juris Rn. 256 und Beschluss vom 22.6.2015, 4 B 61.14 - juris Rn. 5 m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.10.2023 - 5 S 2578/21

    Planfeststellungsbeschluss Neubau der B 10 Ortsumfahrung Enzweihingen;

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist dabei die letzte Behördenentscheidung - mithin der Zeitpunkt des Erlasses des Planfeststellungsbeschlusses am 20. Mai 2021, soweit nicht spätere Rechtsänderungen oder Änderungen der Sach- oder Rechtslage einen vormaligen Rechtsverstoß haben entfallen lassen, denn es kann keinen Anspruch auf Aufhebung des Beschlusses oder auf Feststellung seiner Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit geben, wenn der Beschluss mit gleichem Inhalt und gleicher Begründung erneut erlassen werden könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.3.2008 - 9 A 3.06 - BVerwGE 130, 299, juris Rn. 256 und Beschluss vom 22.6.2015, 4 B 61.14 - juris Rn. 5 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 15.03.2021 - 8 A 18.40041

    Vorbringen von Einwendungen in einer Verbandsklage bei wasserrechtlicher

  • BVerwG, 17.12.2019 - 4 B 53.17

    Nachverfahren gegen Planfeststellungsbeschluss für die Erweiterung des Flughafens

  • BVerwG, 17.12.2019 - 4 B 37.17

    Klage gegen den geänderten Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.07.2020 - 2 K 22/19

    Planfeststellung für Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße; Anlage eines

  • VGH Bayern, 11.07.2016 - 22 A 15.40031

    Eisenbahnrechtliche Planfeststellung für 2. S-Bahn-Stamm-Strecke in München

  • VGH Hessen, 19.05.2017 - 9 C 1572/12
  • VGH Bayern, 11.07.2016 - 22 A 15.40033

    Anliegerklagen gegen Planfeststellungsbeschluss für 2. S-Bahn-Stammstrecke in

  • VGH Bayern, 22.02.2022 - 8 A 20.40006

    Erfolglose Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss für den Bau von

  • VGH Bayern, 11.07.2016 - 22 A 15.40036

    Abwägung bei Planfeststellung betreffend den Neubau der S-Bahn-Stammstrecke

  • VGH Bayern, 11.07.2016 - 22 A 15.40035

    Abwägung bei Planfeststellung betreffend den Neubau der S-Bahn-Stammstrecke

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2017 - 1 MB 4/16

    Planfeststellungsbeschluss gem. § 68 WHG zur Herstellung eines

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