Rechtsprechung
| BVerwG, 25.03.2009 - 4 B 63.08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Planrechtfertigung einer aus finanziellen Gründen nicht realisierbaren Planung; 'Pflicht des Gesetzgebers zur Begrenzung des Fluglärms für die Nacht auf einen Maximalpegel bis 50 dB(A) (innen); Einholung zusätzlicher Auskünfte oder Sachverständigengutachten zu bereits vorliegenden Gutachten oder Auskünften als Ermessensentscheidung des Gerichts
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 17.06.2008 - 11 C 2125/07
- BVerwG, 25.03.2009 - 4 B 63.08
Wird zitiert von ... (4)
- VGH Hessen, 21.08.2009 - 11 C 227/08
Planfeststellungsverfahren für die Erweiterung des Flughafens Frankfurt Main …
Ein Gericht ist nicht bereits dann verpflichtet, ein beantragtes Sachverständigengutachten einzuholen, wenn es der unter Beweis gestellten Tatsachenbehauptung nicht folgt (BVerwG, Beschluss vom 25. März 2009 - 4 B 63.08 -, juris, Rn. 24 a. E.).Dementsprechend reagiert das Modell von Intraplan auch auf Preisveränderungen (vgl. zu der Kritik von Prof. Thießen bereits das Senatsurteil vom 17. Juni 2008 - 11 C 2125/07.T -, vom BVerwG bestätigt durch Beschluss vom 25. März 2009 - 4 B 63.08 -).
Auch inhaltlich verstößt das neue Fluglärmschutzgesetz nicht gegen die Verfassung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. März 2008 - 1 BvR 2617/07 -, und BVerwG, Beschluss vom 25. März 2009 - 4 B 63.08 -, Rn. 11).
Diese Tendenz wird durch den Beschluss desselben Gerichts vom 4. März 2008, a.a.O., sowie den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. März 2009 (4 B 63.08, Rn. 11) speziell zu § 2 Abs. 2 FLärmSchG bestätigt.
Da das Fluglärmschutzgesetz nach allem nicht gegen die Verfassung verstößt, besteht für den Verwaltungsgerichtshof keine Veranlassung, das Verfahren entsprechend dem Antrag der Kläger zu 6. auszusetzen und die Sache dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorzulegen (vgl. auch hierzu: BVerwG, Beschluss vom 25. März 2009 - 4 B 63.08 -, Rn. 11).
- OVG Bremen, 18.02.2010 - 1 D 599/08
Überprüfung einer Planfeststellung über die Verlängerung einer Straßenbahnlinie; …
Die Art der Finanzierung ist nicht Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens (BVerwG, Beschl. v. 15.01.2008 - 9 B 7.07 -, NVwZ 2008, 675 ; Beschl. v. 25.03.2009 - 4 B 63.08 - ).Die Art der Finanzierung ist grundsätzlich nicht Gegenstand des Planfeststellungsbeschlusses (stRspr; vgl. zuletzt BVerwG, Beschl. v. 25.03.2009 - 4 B 63.08 - [...]).
- VGH Hessen, 21.08.2009 - 11 C 318/08
Regimewechsel von Vogelschutz- zu FFH-Richtlinie; Abgrenzung eines …
Ein Gericht ist nicht bereits dann verpflichtet, ein beantragtes Sachverständigengutachten einzuholen, wenn es der unter Beweis gestellten Tatsachenbehauptung nicht folgt (BVerwG, Beschluss vom 25. März 2009 - 4 B 63.08 -, Rdnr. 24 a. E.). - OVG Niedersachsen, 11.11.2009 - 8 LA 16/09
(Keine) Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 bzw. Abs. 5 AufenthG
Dem Verwaltungsgericht lagen dazu mehrere fachärztliche Stellungnahmen vor, so dass es gemäß § 98 VwGO i. V. m. §§ 404 Abs. 1, 412 Abs. 1 ZPO in entsprechender Anwendung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.3.2009 - 4 B 63/08 -, juris, sowie Beschl. v. 8.3.2006 - 1 B 84/05 -, Buchholz 402.242 § 60 Abs. 2 ff. AufenthG Nr. 11) kein weiteres Gutachten einholen musste.
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