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   BVerwG, 16.07.2018 - 4 B 65.17   

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https://dejure.org/2018,24497
BVerwG, 16.07.2018 - 4 B 65.17 (https://dejure.org/2018,24497)
BVerwG, Entscheidung vom 16.07.2018 - 4 B 65.17 (https://dejure.org/2018,24497)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Juli 2018 - 4 B 65.17 (https://dejure.org/2018,24497)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Verbot widersprüchlichen Verhaltens bei vorheriger Zustimmung des Rechtsvorgängers zum Bauvorhaben i.R.e. Anspruchs auf bauaufsichtliches Einschreiten gegen das Nachbargebäude

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauO NRW § 61 Abs. 1 S. 2
    Verbot widersprüchlichen Verhaltens bei vorheriger Zustimmung des Rechtsvorgängers zum Bauvorhaben i.R.e. Anspruchs auf bauaufsichtliches Einschreiten gegen das Nachbargebäude

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bestimmt sich der Einwand von Treu und Glauben nach Bundes- oder Landesrecht?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 20.03.2014 - 4 C 11.13

    Streitgegenstand; Beschränkung des ~; Klageerweiterung; Berufungsbegründung;

    Auszug aus BVerwG, 16.07.2018 - 4 B 65.17
    Der Grundsatz von Treu und Glauben gehört zu den allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsrechts (stRspr, z.B. BVerwG, Urteil vom 20. März 2014 - 4 C 11.13 - BVerwGE 149, 211 LS und Rn. 29).

    Sofern sich der geltend gemachte Anspruch, gegen den sich der Einwand von Treu und Glauben richtet, nicht nach Bundes-, sondern nach nicht revisiblem Landesrecht bestimmt, ist auch der Einwand von Treu und Glauben dem revisionsgerichtlichen Prüfungsraum entzogen (vgl. BVerwG, Urteile vom 16. Mai 2000 - 4 C 4.99 - BVerwGE 111, 162 und vom 20. März 2014 - 4 C 11.13 - a.a.O.).

  • BVerwG, 16.05.2000 - 4 C 4.99

    Verwaltungsrechtlicher Vertrag; Austauschvertrag; Billigkeitsausgleich;

    Auszug aus BVerwG, 16.07.2018 - 4 B 65.17
    Sofern sich der geltend gemachte Anspruch, gegen den sich der Einwand von Treu und Glauben richtet, nicht nach Bundes-, sondern nach nicht revisiblem Landesrecht bestimmt, ist auch der Einwand von Treu und Glauben dem revisionsgerichtlichen Prüfungsraum entzogen (vgl. BVerwG, Urteile vom 16. Mai 2000 - 4 C 4.99 - BVerwGE 111, 162 und vom 20. März 2014 - 4 C 11.13 - a.a.O.).
  • OVG Sachsen, 23.10.2023 - 1 B 115/23

    Baugenehmigung; Bestimmtheit; Nachbarantrag; Gebietserhaltungsanspruch;

    Der Grundsatz von Treu und Glauben gehört zu den allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsrechts (BVerwG, Beschl. v. 16. Juli 2018 - 4 B 65.17 -, juris Rn. 5 m. w. N.).
  • BVerwG, 16.08.2018 - 4 B 41.17

    Außerachtlassen des Abstandsflächenrechts unter Berufung auf das nachbarliche

    Sofern sich der geltend gemachte Abwehranspruch - wie hier - nach nicht revisiblem Landesrecht bestimmt, ist auch der Einwand von Treu und Glauben dem revisionsgerichtlichen Prüfungsraum entzogen (stRspr, BVerwG, Urteile vom 16. Mai 2000 - 4 C 4.99 - BVerwGE 111, 162 und vom 20. März 2014 - 4 C 11.13 - a.a.O., zuletzt BVerwG, Beschluss vom 16. Juli 2018 - 4 B 65.17 - Rn. 5).
  • VG Stuttgart, 19.10.2021 - 2 K 6310/19

    Anforderungen an die Bezeichnung eines Bauvorhabens in der

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gehört der Grundsatz von Treu und Glauben zu den allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsrechts (vgl. nur BVerwG, Beschl. v. 16.07.2018 - 4 B 65.17 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • VG Gera, 25.01.2023 - 6 K 1293/22

    Ausbildungsförderung; Förderanspruch nach Wechsel des Studiengangs; Verlängerung

    Der Grundsatz von Treu und Glauben, der sich aus der zivilrechtlichen Vorschrift des § 242 BGB ergibt (im Detail darstellend: VG Köln, Urteil vom 10. Mai 2019 - 6 K 693/17 - openJur 2019, 28596), gehört auch zu den allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsrechts, einschließlich des Sozialrechts (st. Rspr. d. BVerwG, z.B. BVerwG, Urteil vom 20. März 2014 - 4 C 11.13 - BVerwGE 149, 211 LS und Rn. 29; Beschluss vom 16. Juli 2018 - 4 B 65.17 - BeckRS 2018, 18995 Rn. 5; BSG, Urteil vom 25. Juni 2009 - B 10 EG 3/08 R - DStR 2009, 2263).
  • VG Berlin, 18.12.2018 - 19 K 224.16

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gehört der Grundsatz von Treu und Glauben zu den allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsrechts (vgl. zuletzt nur BVerwG, Beschluss vom 16. Juli 2018 - BVerwG 4 B 65.17 -, juris Rn. 5 m.w.Nachw.).
  • BVerwG, 04.12.2018 - 4 B 17.18

    Vertrauensschutz auf das Nichteinschreiten gegen eine baurechtswidrige Anlage

    Sofern sich die Anordnungsbefugnis, auf die sich eine Behörde gestützt hat und gegen die sich der Einwand von Treu und Glauben richtet, nicht aus Bundes-, sondern - wie hier - aus § 65 LBO als Teil des nicht revisiblen Landesrechts ergibt, ist der Einwand von Treu und Glauben dem revisionsgerichtlichen Prüfungsraum ebenso entzogen wie die Auslegung und Anwendung der landesrechtlichen Anordnungsbefugnisse selbst (stRspr, z.B. Urteil vom 16. Mai 2000 - 4 C 4.99 - BVerwGE 111, 162 und Beschluss vom 16. Juli 2018 - 4 B 65.17 - juris Rn. 5).
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