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   OVG Brandenburg, 02.07.2004 - 4 B 66/04   

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OVG Brandenburg, 02.07.2004 - 4 B 66/04 (https://dejure.org/2004,11732)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 02.07.2004 - 4 B 66/04 (https://dejure.org/2004,11732)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 02. Juli 2004 - 4 B 66/04 (https://dejure.org/2004,11732)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Androhung der Abschiebung zur Durchsetzung einer kraft Gesetzes bestehenden Ausreisepflicht ; Möglichkeit der Aufnahme im Bundesgebiet als Spätaussiedler; Entstehung des "Deutschen-Status"; Vermutungswirkung des Aufnahmebescheides; Erteilung von Bescheinigungen nach § 15 ...

  • Judicialis

    VwGO § 80 Abs. 1 Satz 2; ; VwGO § ... 80 Abs. 2 Nr. 3; ; VwGO § 80 Abs. 2 Nr. 4; ; VwGO § 80 Abs. 5 Satz 1, 1. Alt.; ; VwGO § 146 Abs. 4; ; VwVGBbg § 39 Satz 1; ; VwVGBbg § 48 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2; ; VwVGBbg § 48 Abs. 3 Satz 2; ; BVFG § 4; ; BVFG § 4 Abs. 1; ; BVFG § 4 Abs. 3; ; BVFG § 6 Abs. 2 Satz 1; ; BVFG § 6 Abs. 2 Satz 5; ; BVFG § 15; ; BVFG § 15 Abs. 1; ; BVFG § 15 Abs. 1 Satz 2; ; BVFG § 15 Abs. 2; ; BVFG § 15 Abs. 2 Satz 2; ; BVFG §§ 26 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • migrationsrecht.net (Leitsatz)

    Statusdeutscher - Gesetzlicher Erwerb

  • brandenburg.de (Pressemitteilung)

    Abschiebung einer Spätaussiedlerfamilie vorläufig gestoppt

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 19.06.2001 - 1 C 26.00

    Aufnahme; Aufnahmebescheid; Aussiedler; Aussiedlungsgebiete; Bindungswirkung;

    Auszug aus OVG Brandenburg, 02.07.2004 - 4 B 66/04
    Die Bescheinigungen sind für die Entstehung des Deutschen-Status somit nicht konstitutiv (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. März 2002 - 5 C 45/01 -, BVerwGE 116, 119 [121] sowie Urteil vom 19. Juni 2001 - 1 C 26/00 -, BVerwGE 114, 332 [336 f.]).

    Im Aufnahmeverfahren können diese Feststellungen nur vorläufig erfolgen, weil dieses Verfahren vom Ausland (Aussiedlungsgebiet) her zu betreiben ist und die tatsächlichen Voraussetzungen der deutschen Volkszugehörigkeit deshalb nur summarisch geprüft werden können (BVerwG, Urteil vom 19. Juni 2001 - 1 C 26/00 -, BVerwGE 114, 332 [337]).

    Erst wenn über die Frage der Erteilung oder Versagung einer Bescheinigung nach § 15 BVFG unanfechtbar entschieden ist, kann die Bindungswirkung dieser Entscheidung gem. § 15 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2 BVFG geltend gemacht werden, die umfassend gegenüber Behörden und Gerichten gilt (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Juni 2001 - 1 C 26/00 - BVerwGE 114, 332 [338]).

  • OVG Brandenburg, 15.08.2003 - 4 B 225/03

    Konsequenz der Ablehnung eines Antrags auf Ausstellung einer Bescheinigung als

    Auszug aus OVG Brandenburg, 02.07.2004 - 4 B 66/04
    Nicht zutreffend ist in diesem Zusammenhang der Hinweis des Antragsgegners auf eine Entscheidung des erkennenden Senats (Beschluss vom 15. August 2003 - 4 B 225/03 -, AuAS 2004, 28).

    Infolgedessen wäre in diesem Zeitpunkt jede Vermutungswirkung des Aufnahmebescheides beseitigt, so dass es - wie der erkennende Senat bereits in einer früheren Entscheidung (Beschluss vom 15. August 2003 - 4 B 225/03 -, AuAS 2004, 28 [30]) festgestellt hat - einer ausdrücklichen Rücknahme des Aufnahmebescheides dann nicht mehr bedarf, um eine Anwendung des Ausländerrechts zu eröffnen.

  • BVerwG, 12.03.2002 - 5 C 45.01

    Bescheinigung der Spätaussiedlereigenschaft; Erwerb der

    Auszug aus OVG Brandenburg, 02.07.2004 - 4 B 66/04
    Der Deutschen-Status entsteht nach dem unzweideutigen Wortlaut des Art. 116 Abs. 1, 2. Alt. GG und des § 4 Abs. 3 BVFG kraft Gesetzes bereits mit der Aufnahme im Bundesgebiet durch Einreise im Aufnahmeverfahren und ständige Aufenthaltsnahme im Inland (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. März 2002 - 5 C 45/01 -, BVerwGE 116, 119 [121 f.]; Hailbronner/Renner, Staatsangehörigkeitsrecht, 3. Aufl. 2001, Art. 116 Rdnr. 72).

    Die Bescheinigungen sind für die Entstehung des Deutschen-Status somit nicht konstitutiv (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. März 2002 - 5 C 45/01 -, BVerwGE 116, 119 [121] sowie Urteil vom 19. Juni 2001 - 1 C 26/00 -, BVerwGE 114, 332 [336 f.]).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.2002 - 11 S 1018/01

    Abschiebung trotz Besitz eines Aufnahmebescheides

    Auszug aus OVG Brandenburg, 02.07.2004 - 4 B 66/04
    Gleiches gilt für die weiteren vom Antragsgegner angeführten Entscheidungen (OVG Hamburg, Beschluss vom 5. Mai 2000 - 4 Bs 75/00 -, zit. n. JURIS sowie VGH Mannheim, Beschluss vom 23. April 2002 - 11 S 1018/01 -, AuAS 2002, 208 [209]).
  • OVG Hamburg, 05.05.2000 - 4 Bs 75/00

    Anwendbarkeit der Regelungen des Ausländergesetzes bei Einreise mit einem

    Auszug aus OVG Brandenburg, 02.07.2004 - 4 B 66/04
    Gleiches gilt für die weiteren vom Antragsgegner angeführten Entscheidungen (OVG Hamburg, Beschluss vom 5. Mai 2000 - 4 Bs 75/00 -, zit. n. JURIS sowie VGH Mannheim, Beschluss vom 23. April 2002 - 11 S 1018/01 -, AuAS 2002, 208 [209]).
  • BVerwG, 11.07.1994 - 9 B 288.94

    Vertriebene - Härtefall - Aufnahmebescheid - Bleiberecht nach

    Auszug aus OVG Brandenburg, 02.07.2004 - 4 B 66/04
    Zum anderen betreffen die vom Antragsgegner zitierten gerichtlichen Entscheidungen andere Fallkonstellationen einer Einreise ohne Aufnahmebescheid, so dass für die beschriebene Vermutungswirkung kein Raum war (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 11. Juli 1994 - 9 B 288/94 -, NVwZ 1995, 393 sowie VGH Mannheim, Beschluss vom 20. Februar 1992 - 1 S 115/92 -, ZAR 1992, 85 [Es.]).
  • OVG Brandenburg, 11.08.1999 - 4 B 56/99

    Bestehen einer Pflicht zum Unterlassen jeder der Verwirklichung eines

    Auszug aus OVG Brandenburg, 02.07.2004 - 4 B 66/04
    Aus der aufschiebenden Wirkung folgt - unabhängig von der strittigen dogmatischen Begründung (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl. 2003, § 80 Rdnr. 22 ff. m. w. N.) - das Verbot, Konsequenzen tatsächlicher oder rechtlicher Art aus dem Inhalt eines Verwaltungsaktes zu ziehen (Verwirklichungs- und Ausnutzungsverbot, vgl. Beschluss des Senats vom 11. August 1999 - 4 B 56/99 -, NVwZ 2000, 577).
  • BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer

    Auszug aus OVG Brandenburg, 02.07.2004 - 4 B 66/04
    Das Gericht hat in einem solchen Fall der sofortigen Vollziehbarkeit eines Verwaltungsaktes kraft Gesetzes vorrangig zu prüfen, ob der vom Gesetzgeber damit vorgegebene Vorrang des öffentlichen Interesses an der sofortigen Vollziehbarkeit vor dem privaten Aufschubinteresse wegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes zurücktreten muss (vgl. grundsätzlich zur Bedeutung des Regel-Ausnahmeprinzips in § 80 Abs. 1 VwGO: BVerfG, Beschluss vom 21. März 1985 - 2 BvR 1642/83 -, NVwZ 1985, 409 sowie Beschluss vom 12. September 1995 - 2 BvR 1179/95 -, DVBl. 1995, 1297).
  • OVG Brandenburg, 04.06.1998 - 4 B 140/97

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen eine

    Auszug aus OVG Brandenburg, 02.07.2004 - 4 B 66/04
    Dabei kann - wie schon das Verwaltungsgericht zutreffend festgestellt hat - offen bleiben, ob die vom Antragsgegner in der angegriffenen Verfügung erlassene Ausreiseaufforderung als eigenständiger, die Ausreisepflicht feststellender Verwaltungsakt zu verstehen ist (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 4. Juni 1998 - 4 B 140/97 -, NVwZ-RR 1999, 146).
  • BVerwG, 21.06.1961 - VIII C 398.59
    Auszug aus OVG Brandenburg, 02.07.2004 - 4 B 66/04
    Auch wenn ein feststellender Verwaltungsakt als solcher keiner Vollziehung fähig ist, so müssen doch vollziehbare Folgen aus dem Verwaltungsakt unterbleiben (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juni 1961 - VIII C 398.59 -, BVerwGE 13, 1 [7 f.]).
  • BVerfG, 25.02.1992 - 2 BvR 182/92

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Versagung des Bleiberechts vor

  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.02.1999 - 11 B 10148/99

    Ausländer; Spätaussiedlerbescheinigung; Ablehnungsbescheid; Aufnahmebescheid;

  • VGH Baden-Württemberg, 20.02.1992 - 1 S 115/92

    Ausreisepflicht eines ungarischen Staatsangehörigen, dessen Antrag auf

  • VG Potsdam, 27.09.2004 - 14 L 559/04

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen eine Ausreiseaufforderung

    Im Übrigen beruft er sich auf die seines Erachtens zutreffenden Ausführungen im Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) vom 2. Juli 2004 zum Verfahren 4 B 66/04.

    Er kann daher keine präjudizielle Wirkung oder gar Vermutungswirkung für die nachfolgende Bescheidung des Antrags auf Bescheinigung der Spätaussiedlereigenschaft nach § 15 Abs. 1 BVFG entfalten (vgl. BVerwG, Urt. vom 19. Juni 2001, a.a.O.; a.A. OVG Frankfurt (Oder), B. vom 2. Juli 2004 - 4 B 66/04 - S. 5 und 6 des E.A.).

    Es kann dabei dahinstehen, ob sich der Suspensiveffekt als vorläufige Wirksamkeitshemmung (so Schoch in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO § 80 Rn. 85 m.w.N) oder Vollziehbarkeitshemmung (vgl. BVerwGE 13, 1 ff. [BVerwG 21.06.1961 - VIII C 398/59]; 66, 218, 222 [BVerwG 27.10.1982 - 3 C 6/82]; NVwZ-RR 1989, 497, 498) [BVerwG 09.12.1988 - 8 C 72/87] darstellt, denn im Grundsatz ist es unstreitig, dass der Suspensiveffekt das Verbot beinhaltet, Konsequenzen tatsächlicher oder rechtlicher Art aus dem angefochtenen Verwaltungsakt zu ziehen (sog. Verwirklichungs- und Ausnutzungsverbot, vgl. Beschluss des OVG Frankfurt (Oder) vom 2. Juli 2004 - 4 B 66/04, S. 7 des E.A.; OVG Münster, Beschluss vom 24. August 1993 .

  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2008 - 11 S 1136/07

    Vorläufiger Rechtsschutz - Einreise eines Ausländers aufgrund eines

    Es kann dahin gestellt bleiben, ob dieses verfahrensabhängige Aufenthaltsrecht der Antragsteller unmittelbar mit der Ablehnung ihrer Anträge auf Ausstellung einer Spätaussiedlerbescheinigung in den Bescheiden des Landratsamts Lörrach vom 13.05.2002 entfiel (so etwa OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 10.02.1999 - 11 B 10148/99 -, ZAR 1999, 140 = DÖV 1999, 968) oder ob dies erst der Fall war, als das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 23.02.2005 - 2 K 1340/04 - nach Ablehnung des Antrags auf Zulassung der Berufung gegen dieses durch Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 27.01.2006 - 6 S 809/05 - rechtskräftig wurde (so OVG Brandenburg, Beschl. v. 02.07.2004 - 4 B 66/04 -, EzAR 281 Nr. 4 = ZAR 2004, 328).
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   BVerwG, 09.09.2004 - 4 B 66.04   

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BVerwG, 09.09.2004 - 4 B 66.04 (https://dejure.org/2004,22087)
BVerwG, Entscheidung vom 09.09.2004 - 4 B 66.04 (https://dejure.org/2004,22087)
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   BVerwG, 19.01.2005 - 4 B 66.04   

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BVerwG, 19.01.2005 - 4 B 66.04 (https://dejure.org/2005,36392)
BVerwG, Entscheidung vom 19.01.2005 - 4 B 66.04 (https://dejure.org/2005,36392)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Januar 2005 - 4 B 66.04 (https://dejure.org/2005,36392)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Rechtsmittel gegen eine rechtskräftige Entscheidung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 24.04.1975 - VIII A 1.73

    Prozeßunfähiger Kläger - Nichtigkeitsklage - Instanzielle Unzuständigkeit -

    Auszug aus BVerwG, 19.01.2005 - 4 B 66.04
    Der Antrag des Klägers auf Änderung des Beschlusses des Senats vom 9. September 2004, mit dem die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 25. Mai 2004 verworfen worden ist, wird abgelehnt, weil der Beschluss, der zum Eintritt der Rechtskraft der vorinstanzlichen Entscheidung geführt hat (§ 133 Abs. 5 Satz 1 und 3 VwGO), nur unter den Voraussetzungen des § 153 VwGO i.V.m. §§ 579, 580 ZPO korrigiert werden könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. April 1975 - BVerwG 8 A 1.73 - BVerwGE 48, 201 ), der Kläger aber nicht darlegt, dass gegen den Beschluss ein Wiederaufnahmegrund vorliegt.
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   VG Lüneburg, 28.04.2004 - 4 B 66/04   

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https://dejure.org/2004,32021
VG Lüneburg, 28.04.2004 - 4 B 66/04 (https://dejure.org/2004,32021)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 28.04.2004 - 4 B 66/04 (https://dejure.org/2004,32021)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 28. April 2004 - 4 B 66/04 (https://dejure.org/2004,32021)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Aufrechnung von Wohngeld

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 80 Abs 5 VwGO; § 51 Abs 1 S 1 SGB 1; § 50 Abs 1 S 1 SGB 10; § 50 Abs 3 S 1 SGB 10
    Aufrechnung; einstweiliger Rechtsschutz; Erstattungsanspruch; Festsetzungsbescheid; Lastenzuschuss; rechtswidrig; Wohngeld

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...

  • VG Göttingen, 28.03.2022 - 2 B 55/22

    Aufrechnung; Baukindergeld; Belastung; Eigenheimzulage; Lastenzuschuss; Wohngeld

    Sie ist erst fällig, wenn der Bescheid bestandskräftig ist oder die sofortige Vollziehung angeordnet wurde (Stadler/Gutekunst/Dietrich/Bräuer/Wiedmann, WoGG, Stand: Januar 2022, § 29 Rn. 23; VG Lüneburg, Beschluss vom 28.04.2004 - 4 B 66/04 -, juris Rn. 4 f.).
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