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   BVerwG, 20.11.2012 - 4 B 7.12   

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https://dejure.org/2012,39920
BVerwG, 20.11.2012 - 4 B 7.12 (https://dejure.org/2012,39920)
BVerwG, Entscheidung vom 20.11.2012 - 4 B 7.12 (https://dejure.org/2012,39920)
BVerwG, Entscheidung vom 20. November 2012 - 4 B 7.12 (https://dejure.org/2012,39920)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 54 VwVfG, § 177 Abs 4 BauGB, § 11 Abs 2 BauGB
    Gebot der Angemessenheit beim städtebaulichen Vertrag

  • Wolters Kluwer

    Klärungsbedürftigkeit der Erträge der baulichen Anlage i.S.v. § 177 Abs. 4 S. 1 BauGB als Reinerträge in Form von Mieten und Pachten abzüglich einer angemessenen Verzinsung des Bodenwertes

  • rewis.io

    Gebot der Angemessenheit beim städtebaulichen Vertrag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klärungsbedürftigkeit der Erträge der baulichen Anlage i.S.v. § 177 Abs. 4 S. 1 BauGB als Reinerträge in Form von Mieten und Pachten abzüglich einer angemessenen Verzinsung des Bodenwertes

  • datenbank.nwb.de

    Gebot der Angemessenheit beim städtebaulichen Vertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kostentragungsregelungen bei städtebaulichen Verträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Modernisierungsanordnung: Kein Abzug der Bodenwertverzinsung bei der Kostenüberwälzung! (IBR 2013, 1146)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2013, 444
  • ZfBR 2013, 177
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 06.07.1973 - IV C 22.72

    Rechtsweg bei Streitigkeit um einen sog. Folgekostenvertrag

    Auszug aus BVerwG, 20.11.2012 - 4 B 7.12
    Das Gebot der Angemessenheit verlangt, dass bei wirtschaftlicher Betrachtung des Gesamtvorgangs die Gegenleistung des Vertragspartners der Behörde nicht außer Verhältnis zu dem wirtschaftlichen Wert der von der Behörde zu erbringenden Leistung stehen darf und dass auch sonst keine Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass die Gegenleistung eine unzumutbare Belastung bedeutet (Urteile vom 6. Juli 1973 - BVerwG 4 C 22.72 - BVerwGE 42, 331 und vom 25. November 2005 - BVerwG 4 C 15.04 - BVerwGE 124, 385 ).
  • BVerwG, 25.11.2005 - 4 C 15.04

    Städtebaulicher Vertrag; Bebauungsplan, Aufstellung eines -s; Anspruch auf -;

    Auszug aus BVerwG, 20.11.2012 - 4 B 7.12
    Das Gebot der Angemessenheit verlangt, dass bei wirtschaftlicher Betrachtung des Gesamtvorgangs die Gegenleistung des Vertragspartners der Behörde nicht außer Verhältnis zu dem wirtschaftlichen Wert der von der Behörde zu erbringenden Leistung stehen darf und dass auch sonst keine Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass die Gegenleistung eine unzumutbare Belastung bedeutet (Urteile vom 6. Juli 1973 - BVerwG 4 C 22.72 - BVerwGE 42, 331 und vom 25. November 2005 - BVerwG 4 C 15.04 - BVerwGE 124, 385 ).
  • BVerwG, 17.07.2001 - 4 B 24.01

    Umlegung, freiwillige; Vertrag, städtebaulicher; Vorteilsausgleich;

    Auszug aus BVerwG, 20.11.2012 - 4 B 7.12
    Ob eine vertragliche Regelung in einem städtebaulichen Vertrag danach die Grenze der Angemessenheit überschreitet, beurteilt sich nach den Umständen des Einzelfalles und ist einer grundsätzlichen Klärung nicht zugänglich (Beschluss vom 17. Juli 2001 - BVerwG 4 B 24.01 - Buchholz 406.11 § 58 BauGB Nr. 1, juris Rn. 27).
  • BVerwG, 21.09.2005 - 4 B 57.05

    Anrechnung erstatteter Mehrwertsteuer bei Kostenerstattung durch Gemeinde bei

    Auszug aus BVerwG, 20.11.2012 - 4 B 7.12
    Hieraus folgt, dass im Falle von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, denen keine Anordnung nach § 177 Abs. 1 BauGB, sondern eine vertragliche Regelung gem. § 11 Abs. 1 BauGB i.V.m. (hier) §§ 54 ff. ThürVwVfG zu Grunde liegt, in dieser Vereinbarung auch eine vom Gesetz, mithin von § 177 BauGB abweichende Kostentragung vereinbart werden kann (Beschluss vom 21. September 2005 - BVerwG 4 B 57.05 - Buchholz 406.11 § 177 BauGB Nr. 2 Rn. 4; Stemmler, in: Berliner Kommentar zum BauGB, Stand Juni 2012, § 164a Rn. 22; Krautzberger, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand April 2012, § 164a Rn. 46; Köhler, in: Schrödter, BauGB, 7. Aufl. 2006, § 164a Rn. 34; Schmitz, in: Spannovsky/Uechtritz, Beck'scher Online-Kommentar BauGB, Stand August 2012, § 164a Rn. 24).
  • BVerwG, 18.05.2021 - 4 C 6.19

    Angemessenheit eines öffentlich-rechtlichen Vertrags im städtebaulichen

    Das Gebot der Angemessenheit verlangt, dass bei wirtschaftlicher Betrachtung des Gesamtvorgangs die Gegenleistung des Vertragspartners der Behörde nicht außer Verhältnis zu dem wirtschaftlichen Wert der von der Behörde zu erbringenden Leistung steht und auch sonst keine Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass die Gegenleistung eine unzumutbare Belastung bedeutet (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. November 2012 - 4 B 7.12 - ZfBR 2013, 177 m.w.N.).
  • VG Schleswig, 26.02.2021 - 9 A 442/17

    Städtebaulicher Vertrag - Vertragsstrafe

    Für den Vertrag gelten - neben den Bestimmungen in § 11 BauGB - die allgemeinen Vorgaben für öffentlich-rechtliche Verträge nach §§ 121 ff. LVwG (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. November 2012 - 4 B 7.12 -, juris Rn. 5).

    Ob eine vertragliche Regelung in einem städtebaulichen Vertrag danach die Grenze der Angemessenheit überschreitet, beurteilt sich nach den Umständen des Einzelfalles und ist einer grundsätzlichen Klärung nicht zugänglich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. November 2012 - 4 B 7.12 -, Rn. 5, juris; VG Lüneburg, Urteil vom 19. Oktober 2004 - 2 A 169/03 -, Rn. 18, juris; jeweils m. w. N.).

  • VG Augsburg, 30.01.2014 - Au 5 K 10.2044

    Erstattungs-/Bereicherungsansprüche; öffentlich-rechtliche Verträge;

    Das Gebot der Angemessenheit in § 11 Abs. 2 Satz 1 BauGB, Art. 56 Abs. 1 Satz 2 BayVwVfG verlangt, dass bei wirtschaftlicher Betrachtung des Gesamtvorgangs die Gegenleistung des Vertragspartners der Behörde nicht außer Verhältnis zum wirtschaftlichen Wert der von der Behörde zu erbringenden Leistung stehen darf und dass auch sonst keine Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass die Gegenleistung eine unzumutbare Belastung bedeutet (BVerwG, U.v. 25.11.2005 - 4 C 15/04 - juris; B.v. 20.11.2012 - 4 B 7/12 - BauR 2013, 444 ff.).
  • BVerwG, 18.05.2021 - 4 C 6
    Das Gebot der Angemessenheit verlangt, dass bei wirtschaftlicher Betrachtung des Gesamtvorgangs die Gegenleistung des Vertragspartners der Behörde nicht außer Verhältnis zu dem wirtschaftlichen Wert der von der Behörde zu erbringenden Leistung steht und auch sonst keine Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass die Gegenleistung eine unzumutbare Belastung bedeutet (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. November 2012 - 4 B 7.12 - ZfBR 2013, 177 m.w.N.).
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