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   BVerwG, 19.01.1996 - 4 B 7.96   

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https://dejure.org/1996,3305
BVerwG, 19.01.1996 - 4 B 7.96 (https://dejure.org/1996,3305)
BVerwG, Entscheidung vom 19.01.1996 - 4 B 7.96 (https://dejure.org/1996,3305)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Januar 1996 - 4 B 7.96 (https://dejure.org/1996,3305)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Revisionszulassungsgrund der Divergenz - Bezeichnung der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, von der das Berufungsgericht abgewichen sein soll, und Darlegung der als solche miteinander in unmittelbarem Widerspruch stehenden, ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauNVO § 5 § 17
    Bauplanungsrecht: Voraussetzungen für die Geltendmachung eines nachbarlichen Abwehranspruchs, Begriff des "ländlichen Mischgebiets"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 04.12.1995 - 4 B 258.95

    Dorfgebiet - Schank- und Speisewirtschaft - Hotel - Beherbergungsbetrieb -

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1996 - 4 B 7.96
    In diesem Rahmen handelt es sich somit um ein "ländliches Mischgebiet" (vgl. Beschluß vom 4. Dezember 1995 - BVerwG 4 B 258.95 - zur Veröffentlichung vorgesehen; Fickert/Fieseier, BauNVO, 8. Auflage 1995, § 5 Rn. 2.2), dessen Charakter grundsätzlich nicht von einem bestimmten prozentualen Mischverhältnis der zulässigen Nutzungsarten abhängt.
  • BVerwG, 15.12.1994 - 4 C 13.93

    Wann fügt sich ein Bauvorhaben in die Umgebung ein?

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1996 - 4 B 7.96
    Die Beschwerde übersieht zudem, daß es in dem von ihr zitierten Urteil vom 15. Dezember 1994 - BVerwG 4 C 13.93 - um die Zulässigkeit im Sinne der objektiven Rechtmäßigkeit eines der Nutzungsart nach den Rahmen übersteigenden Vorhabens ging, während es im vorliegenden Fall nur darum geht, ob das Wohnbauvorhaben, das sich zwar der Nutzungsart nach, nicht aber nach dem Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, die Rechte der Klägerin als Nachbarin verletzt.
  • BVerwG, 31.03.1988 - 7 B 46.88

    Divergenz - Abweichung

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1996 - 4 B 7.96
    Die - behauptete - unrichtige Anwendung eines vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten und vom Berufungsgericht nicht in Frage gestellten Rechtsgrundsatzes auf den zu entscheidenden Einzelfall rechtfertigt dagegen nicht die Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO (vgl. z.B. Beschluß vom 31. März 1988 - BVerwG 7 B 46.88 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 260).
  • BVerwG, 14.01.1993 - 4 C 19.90

    Neues Wohnhaus neben Kuhstall?

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1996 - 4 B 7.96
    In dem von der Klägerin angesprochenen Urteil vom 14. Januar 1993 - BVerwG 4 C 19.90 - (Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 155) und in dem zitierten Beschluß vom 2. Dezember 1985 - BVerwG 4 B 189.85 - (Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 109) rückte die Wohnbebauung an den Betrieb von einer Seite heran, die bisher davon frei war.
  • BVerwG, 23.06.1995 - 4 B 52.95

    Nachbarschutz bei Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans?

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1996 - 4 B 7.96
    Für eine solche Rechtsverletzung reicht die Überschreitung des Nutzungsmaßes - anders als die Überschreitung des Rahmens der Nutzungsart (vgl. Urteil vom 16. September 1993 - BVerwG 4 C 28.91 - BVerwGE 94, 151) - grundsätzlich nicht aus (vgl. Beschluß vom 23. Juni 1995 - BVerwG 4 B 52.95 - ZfBR 1995, 326 = UPR 1995, 396).
  • BVerwG, 02.12.1985 - 4 B 189.85

    Bebauung - Grundstück - Reihenhaus - Wohnbebauung - Umgebung - Gießerei

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1996 - 4 B 7.96
    In dem von der Klägerin angesprochenen Urteil vom 14. Januar 1993 - BVerwG 4 C 19.90 - (Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 155) und in dem zitierten Beschluß vom 2. Dezember 1985 - BVerwG 4 B 189.85 - (Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 109) rückte die Wohnbebauung an den Betrieb von einer Seite heran, die bisher davon frei war.
  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1996 - 4 B 7.96
    Für eine solche Rechtsverletzung reicht die Überschreitung des Nutzungsmaßes - anders als die Überschreitung des Rahmens der Nutzungsart (vgl. Urteil vom 16. September 1993 - BVerwG 4 C 28.91 - BVerwGE 94, 151) - grundsätzlich nicht aus (vgl. Beschluß vom 23. Juni 1995 - BVerwG 4 B 52.95 - ZfBR 1995, 326 = UPR 1995, 396).
  • BVerwG, 23.04.2009 - 4 CN 5.07

    Dorfgebiet; allgemeine Zweckbestimmung; Unterbringung land- und

    Der Gebietscharakter eines Dorfgebiets als ländliches Mischgebiet (Beschluss vom 4. Dezember 1995 - BVerwG 4 B 258.95 - Buchholz 406.12 § 5 BauNVO Nr. 3 S. 4) hängt zwar grundsätzlich nicht von einem bestimmten prozentualen Mischverhältnis dieser Hauptfunktionen ab (Beschluss vom 19. Januar 1996 - BVerwG 4 B 7.96 - BRS 58 Nr. 67: keine Änderung des Gebietscharakters im Falle einer - sich jedenfalls in gewissen Grenzen haltenden - Zunahme der Wohnbebauung).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.01.2011 - 8 S 600/09

    Baurecht/Immissionsschutz: bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Wohnhauses in

    Anders als im Mischgebiet (§ 6 BauNVO) hängt der Charakter des Dorfgebiets nicht von einem bestimmten prozentualen Mischverhältnis der zulässigen Nutzungsarten ab (BVerwG, Beschl. v. 19.01.1996 - 4 B 7.96 - BRS 58 Nr. 67).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.07.2016 - 2 L 84/14

    Nachbarklage gegen eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für eine

    Eine - sich jedenfalls in gewissen Grenzen haltende - Zunahme der Wohnbebauung in einem Dorfgebiet führt für sich gesehen noch nicht zu einer - rechtlichen - Änderung des Gebietscharakters im Sinne der BauNVO (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Beschl. v. 19.01.1996 - BVerwG 4 B 7.96 -, BRS 58 Nr. 67).
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