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   BVerwG, 15.04.1987 - 4 B 71.87   

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https://dejure.org/1987,579
BVerwG, 15.04.1987 - 4 B 71.87 (https://dejure.org/1987,579)
BVerwG, Entscheidung vom 15.04.1987 - 4 B 71.87 (https://dejure.org/1987,579)
BVerwG, Entscheidung vom 15. April 1987 - 4 B 71.87 (https://dejure.org/1987,579)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Baunutzung - Gewerbegebiet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bebauungsplan; Gewerbegebiet, "Eingeschränktes Gewerbegebiet", Einschränkungen der zulässigen Art der baulichen Nutzungen, Gewerbebetriebe, Handwerksbetriebe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1987, 970
  • DVBl 1987, 904
  • ZfBR 1987, 262
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 22.08.1985 - 3 C 17.85

    Feststellung von Schäden nach dem Beweissicherungs- und Feststellungsgesetz (BFG)

    Auszug aus BVerwG, 15.04.1987 - 4 B 71.87
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör von einem Verfahrensbeteiligten nicht mehr gerügt werden, der die Möglichkeit hatte, sich in der Tatsacheninstanz rechtliches Gehör zu verschaffen, hiervon aber keinen Gebrauch gemacht hat (vgl. z.B. Urteil vom 22. August 1985 - BVerwG 3 C 17.85 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 175).
  • BVerwG, 19.07.1985 - 4 C 62.82

    Rechtliches Gehör - Verwaltungsstreitverfahren - Überraschungsurteil -

    Auszug aus BVerwG, 15.04.1987 - 4 B 71.87
    Ein die §§ 108 Abs. 2, 104 Abs. 1 und § 86 Abs. 3 VwGO verletzendes Überrasschungsurteil ist aber nur dann gegeben, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der alle oder einzelne Beteiligte nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (Urteil vom 19. Juli 1985 - BVerwG 4 C 62.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 170).
  • BVerwG, 27.11.1979 - 7 B 195.79

    Verpflichtung zur Leistung eines Entwässerungsbeitrages - Der Begriff des

    Auszug aus BVerwG, 15.04.1987 - 4 B 71.87
    Das Tatsachengericht ist nicht verpflichtet, seine beabsichtigte Entscheidung bzw. die sie tragende Rechtsauffassung schon vor der Urteilsberatung festzulegen und in der mündlichen Verhandlung zur Erörterung zu stellen (Beschluß vom 27. November 1979 - BVerwG 7 B 195.79 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 12).
  • BVerwG, 08.11.2004 - 4 BN 39.04

    Eingeschränktes Gewerbegebiet; Baugebietstyp; Geschäfts-, Büro- und

    Er macht selbst nicht geltend, dass sich der Senat in den von ihm zitierten Beschlüssen vom 15. April 1987 - BVerwG 4 B 71.87 - (NVwZ 1987, 970) und vom 30. März 1990 - BVerwG 4 B 16.90 - (WUR 1990, 36) zu dem Festsetzungsmodell, das dem angegriffenen Bebauungsplan zugrunde liegt, ausdrücklich oder auch nur mittelbar geäußert habe.

    Ein solches "eingeschränktes Gewerbegebiet" entspricht seiner allgemeinen Zweckbestimmung nach noch dem Typus eines Gewerbegebiets (BVerwG, Beschluss vom 15. April 1987 - BVerwG 4 B 71.87 - a.a.O.).

    Wegen des typischerweise geringeren Störpotenzials von Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäuden stellt es in ähnlicher Weise wie ein "eingeschränktes Gewerbegebiet", das die im Senatsbeschluss vom 15. April 1987 - BVerwG 4 B 71.87 - (a.a.O.) genannten Merkmale aufweist, ein typenkonformes Gliederungs- bzw. Festsetzungsmittel dar, das ein störungsarmes Nebeneinander von Gewerbe- und von Wohnnutzung ermöglicht.

  • VGH Baden-Württemberg, 14.03.2013 - 8 S 2504/12

    Prüfungsumfang im Beschwerdeverfahren - Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber

    Denn auch ein derartiges Gebiet entspricht seiner allgemeinen Zweckbestimmung nach dem Typus eines Gewerbegebiets (BVerwG, Beschluss vom 15.04.1987 - 4 B 71.87 - NVwZ 1987, 970; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.03.1997 - 10 S 2815/96 - NVwZ 1999, 439 (440)).
  • OVG Niedersachsen, 24.03.2003 - 1 LA 47/02

    Ausnahme; Baugebiet; Bauherr; Betriebskonzept; Betriebsleiterwohnung;

    Als Gliederungskriterium kommt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. insbesondere Beschlüsse vom 15.4.1987 - 4 B 71.87 -, ZfBR 1987, 262 = BRS 47 Nr. 55 = DVBl 1987, 904, sowie vom 18.12.1990 - 4 N 6.88 -, BRS 50 Nr. 25 = DVBl 1991, 442 = NVwZ 1991, 881) das Emissionsverhalten von Betrieben und Anlagen in Betracht.
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