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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.04.1989 - 4 B 72.89   

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BVerwG, 24.04.1989 - 4 B 72.89 (https://dejure.org/1989,493)
BVerwG, Entscheidung vom 24.04.1989 - 4 B 72.89 (https://dejure.org/1989,493)
BVerwG, Entscheidung vom 24. April 1989 - 4 B 72.89 (https://dejure.org/1989,493)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Einsichtnahme von einem zu errichtenden Gebäude in andere Grundstücke - Der Begriff des Einfügens im Sinne des § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) - Grundsätze über die Auslegung von öffentlich-rechtlichen Willenserklärungen - Berücksichtigung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBauG § 34 Abs. 1; BauGB § 34 Abs. 1
    "Einfügen" eines Vorhabens im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1989, 1060
  • DVBl 1989, 1064
  • DÖV 1989, 860
 
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Wird zitiert von ... (130)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1989 - 4 B 72.89
    Diese Abweichungsrüge ist jedoch nicht ordnungsgemäß erhoben: Das Berufungsurteil enthält keinen Rechtssatz, der zu der bezeichneten Entscheidung in einem Widerspruch steht; vielmehr hat das Gericht - wie der Zusammenhang seiner Urteilsbegründung deutlich ergibt - keinen Anlaß zu der Annahme gesehen, das den aus der Umgebung abgeleiteten Rahmen überschreitende Vorhaben füge sich (ausnahmsweise) dennoch in die nähere Umgebung ein (vgl. hierzu BVerwGE 55, 369, 386) [BVerwG 26.05.1978 - 4 c 9/77] .
  • BVerwG, 13.06.1980 - 4 C 98.77

    Bestandschutz; Begründung von Bebauungsplänen; Heilung von Begründungsmängeln;

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1989 - 4 B 72.89
    Die Anzahl der in einem Gebäude vorhandenen Wohnungen ist insoweit ebensowenig ein Kriterium (vgl. Urteil vom 13. Juni 1980 - BVerwG 4 C 98.77 - ) wie die Möglichkeit, von dem zu errichtenden Gebäude in andere Grundstücke Einsicht nehmen zu können (Beschluß vom 3. Januar 1983 - BVerwG 4 B 224.82 - , der allerdings offenläßt, ob in Ausnahmefällen etwas anderes gelten kann; vgl. hierzu ferner Hüttenbrink, ZfBR 1983, 209, 213. Geklärt ist in der Rechtsprechung des Senats schließlich, daß das im Einfügen aufgehende Rücksichtnahmegebot nicht gebietet, Abstände einzuhalten, die über die hierfür landesrechtlich festgesetzten Maße hinausreichen; denn der Landesgesetzgeber hat durch die Festsetzung von Mindestabständen insoweit abschließend entschieden, was im Hinblick auf Besonnung, Belichtung und Belüftung im nachbarlichen Verhältnis zumutbar ist (Beschluß vom 22. November 1984 - BVerwG 4 B 244.84 - ).
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 6.85

    Merkmale des "Einfügens" eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs in einen

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1989 - 4 B 72.89
    Die Beschwerde trägt vor, das Berufungsurteil weiche von dem Urteil des beschließenden Senats vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 6 und 7.85 - (Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 120 = NVwZ 1987, 1078 = BauR 1987, 531) ab.
  • BVerwG, 22.11.1984 - 4 B 244.84

    Drittschützend - Rücksichtnahme - Bauordnungsrecht - Abstandsflächen - Einhaltung

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1989 - 4 B 72.89
    Die Anzahl der in einem Gebäude vorhandenen Wohnungen ist insoweit ebensowenig ein Kriterium (vgl. Urteil vom 13. Juni 1980 - BVerwG 4 C 98.77 - ) wie die Möglichkeit, von dem zu errichtenden Gebäude in andere Grundstücke Einsicht nehmen zu können (Beschluß vom 3. Januar 1983 - BVerwG 4 B 224.82 - , der allerdings offenläßt, ob in Ausnahmefällen etwas anderes gelten kann; vgl. hierzu ferner Hüttenbrink, ZfBR 1983, 209, 213. Geklärt ist in der Rechtsprechung des Senats schließlich, daß das im Einfügen aufgehende Rücksichtnahmegebot nicht gebietet, Abstände einzuhalten, die über die hierfür landesrechtlich festgesetzten Maße hinausreichen; denn der Landesgesetzgeber hat durch die Festsetzung von Mindestabständen insoweit abschließend entschieden, was im Hinblick auf Besonnung, Belichtung und Belüftung im nachbarlichen Verhältnis zumutbar ist (Beschluß vom 22. November 1984 - BVerwG 4 B 244.84 - ).
  • BVerwG, 23.05.1986 - 4 C 34.85

    Umfang des Gebots der Rücksichtnahme; Verletzung trotz Einhaltung

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1989 - 4 B 72.89
    Der Rechtssache kommt auch aus den mit der Beschwerde vorgetragenen Gründen eine grundsätzliche Bedeutung nicht zu: Nach der Rechtsprechung des Senats stellt der in § 34 Abs. 1 BBauG/BauGB enthaltene Begriff des Einfügens (nur) auf die Merkmale, Nutzungsart, Nutzungsmaß, Bauweise und Grundstücksüberbauung ab (Urteil vom 22. Mai 1987, a.a.O. und Urteil vom 23. Mai 1986 - BVerwG 4 C 34.85 - ).
  • BVerwG, 03.01.1983 - 4 B 224.82

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch bei baurechtskonformer Genehmigung nach

    Auszug aus BVerwG, 24.04.1989 - 4 B 72.89
    Die Anzahl der in einem Gebäude vorhandenen Wohnungen ist insoweit ebensowenig ein Kriterium (vgl. Urteil vom 13. Juni 1980 - BVerwG 4 C 98.77 - ) wie die Möglichkeit, von dem zu errichtenden Gebäude in andere Grundstücke Einsicht nehmen zu können (Beschluß vom 3. Januar 1983 - BVerwG 4 B 224.82 - , der allerdings offenläßt, ob in Ausnahmefällen etwas anderes gelten kann; vgl. hierzu ferner Hüttenbrink, ZfBR 1983, 209, 213. Geklärt ist in der Rechtsprechung des Senats schließlich, daß das im Einfügen aufgehende Rücksichtnahmegebot nicht gebietet, Abstände einzuhalten, die über die hierfür landesrechtlich festgesetzten Maße hinausreichen; denn der Landesgesetzgeber hat durch die Festsetzung von Mindestabständen insoweit abschließend entschieden, was im Hinblick auf Besonnung, Belichtung und Belüftung im nachbarlichen Verhältnis zumutbar ist (Beschluß vom 22. November 1984 - BVerwG 4 B 244.84 - ).
  • VGH Bayern, 15.10.2019 - 15 ZB 19.1221

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen Nichtvorliegens eines

    Im Übrigen ist das Verwaltungsgericht zu Recht davon ausgegangen, dass das Rücksichtnahmegebot zu Lasten eines Nachbarn jedenfalls im Regelfall nicht wegen eines zu geringen Abstands von benachbarten Baukörpern zueinander verletzt ist, wenn die bauordnungsrechtlichen Abstandsvorschriften diesem Nachbarn gegenüber eingehalten sind (BVerwG, B.v. 24.4.1989 - 4 B 72.89 - NVwZ 1989, 1060 = juris Rn. 7; B.v. 11.1.1999 - 4 B 128.98 - NVwZ 1999, 879 = juris Rn. 4; B.v. 15.6.2016 - 4 B 52.15 - BRS 84 Nr. 123 = juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 8.3.2013 - 15 NE 12.2637 - juris Rn. 21; B.v. 8.5.2019 - 15 NE 19.551 u.a. - juris Rn. 31; vgl. auch HessVGH, U.v. 20.4.2017 - 3 C 725/14.N - juris Rn. 24; OVG NRW, U.v. 28.6.2016 - 1 C 10678/15 - ZfBR 2016, 791 = juris Rn. 29).

    Das Bauplanungsrecht vermittelt keinen generellen Schutz vor unerwünschten Einblicken; die Möglichkeit der Einsichtnahme ist grundsätzlich nicht städtebaulich relevant (vgl. BVerwG, B.v. 24.4.1989 - 4 B 72.89 - NVwZ 1989, 1060 = juris Rn. 7; BayVGH, B.v. 13.4.2018 - 15 ZB 17.342 - juris Rn. 15 m.w.N.; B.v. 5.4.2019 - 15 ZB 18.1525 - BeckRS 2019, 7160 Rn. 12; B.v. 8.5.2019 - 15 NE 19.551 u.a. - juris Rn. 38).

  • OVG Niedersachsen, 28.05.2014 - 1 ME 47/14

    Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit fünf

    Die Anzahl der Wohnungen in einem Gebäude ist kein Merkmal, das die Art der baulichen Nutzung prägt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.4.1989 - 4 B 72.89 -, juris Rn. 7 = NVwZ 1989, 1060 = BRS 49 Nr. 85).
  • VGH Bayern, 03.12.2014 - 1 B 14.819

    Der Schutzzweck der Abstandsflächenvorschriften erfasst auch den sog.

    Zwar besteht nach herrschender Meinung Einigkeit" dass -ungeachtet eines Verstoßes gegen das Gebot der Rücksichtnahme im Einzelfall - der Wohnfrieden insbesondere bei Einblickmöglichkeiten in Nachbargrundstücke planungs rechtlich grundsätzlich nicht geschützt ist (BVerwG" B.v. 24.4.1989 - 4 B 72.89 - NVwZ 1989" 1060; BayVGH" B.v. 25.1.2013 - 15 ZB 13.68 - juris); denn das bauplanungsrechtliche Gebot des Einfügens bezieht sich nur auf die in § 34 Abs. 1 BauGB genannten städtebaulichen Merkmale der Nutzungsart" des Nutzungsmaßes" der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.02.1990 - 4 B 72.89   

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https://dejure.org/1990,14344
BVerwG, 15.02.1990 - 4 B 72.89 (https://dejure.org/1990,14344)
BVerwG, Entscheidung vom 15.02.1990 - 4 B 72.89 (https://dejure.org/1990,14344)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Februar 1990 - 4 B 72.89 (https://dejure.org/1990,14344)
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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einfügen - Landesrechtliche Abstandsrecht - Gebot der Rücksichtnahme

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1989, 1060
  • DÖV 1989, 860
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Rechtsprechung
   OVG Berlin, 09.10.1990 - 4 B 72.89   

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OVG Berlin, 09.10.1990 - 4 B 72.89 (https://dejure.org/1990,30941)
OVG Berlin, Entscheidung vom 09.10.1990 - 4 B 72.89 (https://dejure.org/1990,30941)
OVG Berlin, Entscheidung vom 09. Oktober 1990 - 4 B 72.89 (https://dejure.org/1990,30941)
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Verfahrensgang

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