Rechtsprechung
BVerwG, 06.09.1999 - 4 B 74.99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Außenbereich - Nutzungsänderung - Gaststätte - Alm-Gaststätte für Wanderer und Skiläufer - Privilegiertes Vorhaben - Besondere Zweckbestimmung - Betriebsbeschränkung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BauGB § 29 Abs. 1 § 35 Abs. 1 Nr. 4
Bebauungsrecht; Außenbereich; Nutzungsänderung; Gaststätte; Alm-Gaststätte für Wanderer und Skiläufer; privilegiertes Vorhaben; besondere Zweckbestimmung; Betriebsbeschränkung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Ganzjähriger Betrieb einer Almgaststätte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Nutzungsänderung baulicher Anlage 2/ bodenrechtliche Relevanz
Verfahrensgang
- VG München, 15.10.1996 - M 1 K 95.83
- VGH Bayern, 09.06.1999 - 1 B 96.4197
- BVerwG, 06.09.1999 - 4 B 74.99
Papierfundstellen
- NJW 2000, 2221 (Ls.)
- NVwZ 2000, 678
- DÖV 2000, 924 (Ls.)
- BauR 2001, 220
- ZfBR 2000, 133
Wird zitiert von ... (38) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 16.06.1994 - 4 C 20.93
Bauplanungsrecht: Privilegierung von Windkraftanlagen
Auszug aus BVerwG, 06.09.1999 - 4 B 74.99
Nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats stellt diese Bestimmung einen Auffangtatbestand für solche Vorhaben dar, die von den Nummern 1 bis 3, 5 und 6 nicht erfaßt werden, nach den Grundsätzen städtebaulicher Ordnung, wenn überhaupt, sinnvoll aber nur im Außenbereich ausgeführt werden können, weil sie zur Erreichung des mit ihnen verfolgten Zwecks auf einen Standort außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile angewiesen sind (vgl. Urteil vom 16. Juni 1994 - BVerwG 4 C 20.93 - BVerwGE 96, 95 m.w.N.).Einschränkend hat der Senat ferner hervorgehoben, daß diese Vorschrift Vorhaben privilegieren will, die singulären Charakter haben, jedenfalls nicht in einer größeren Zahl zu erwarten sind und deshalb nicht das Bedürfnis nach einer vorausschauenden förmlichen Bauleitplanung im Außenbereich auslösen (vgl. Urteil vom 16. Juni 1994 a.a.O. S. 104).
- VGH Bayern, 09.06.1999 - 1 B 96.4197
Auszug aus BVerwG, 06.09.1999 - 4 B 74.99
BVerwG 4 B 74.99 VGH 1 B 96.4197. - BVerwG, 14.05.1969 - IV C 19.68
Zulässigkeit von Fischerhütten im Außenbereich
Auszug aus BVerwG, 06.09.1999 - 4 B 74.99
Das Tatbestandsmerkmal des "Sollens" setzt demgemäß eine Wertung voraus, ob nach Lage der Dinge das Vorhaben wegen seiner Zweckbestimmung hier und so sachgerecht nur im Außenbereich untergebracht werden kann (vgl. Urteil vom 14. Mai 1969 - BVerwG 4 C 19.68 - BVerwGE 34, 1 ). - BVerwG, 23.11.1995 - 4 B 209.95
Priviligierte Nutzung - Jagdhütte - Jagdpächter - Jagdbezirk - Nutzungsrecht - …
Auszug aus BVerwG, 06.09.1999 - 4 B 74.99
"Erforderlich" in diesem Sinne ist das, was getan werden muß, damit die privilegierte Tätigkeit ausgeübt werden kann (…vgl. Schlichter/Stich, Berliner Schwerpunkte Kommentar zum BauGB 1998, Rn. 14 zu § 35; Senatsbeschluß vom 23. November 1995 - BVerwG 4 B 209.95 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 315 m.w.N.).
- VGH Baden-Württemberg, 16.06.2003 - 3 S 2436/02
Hütte im Außenbereich - Abbruchsanordnung - (keine) Privilegierung einer …
Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, beurteilt sich nach den Umständen des Einzelfalls (vgl. zu diesen Grundsätzen: BVerwG, Beschlüsse vom 6.9.1999 - 4 B 74.99 -, NVwZ 2000, 678 und vom 23.11.1995 - 4 B 209.95 -, Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 315 m.w.N.; Urteile vom 16.6.1994 - 4 C 20.93 -, BVerwGE 96, 95 und vom 14.5.1969 - 4 C 19.68 -, BVerwGE 34, 1 sowie OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.6.2002 - 1 A 11344/01 - ; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16.4.2002 - 2 R 8/01 - ; Schlichter/Stich, Berliner Schwerpunkte Kommentar zum BauGB 1998, RdNr. 14 zu § 35; vgl. auch BVerwG, Urteile vom 14.3.1975 - IV C 41.73 -, BVerwGE 48, 109, vom 28.4.1978 - 4 C 53.76 -, BRS 33 Nr. 66 und vom 10.11.1978 - 4 C 80.76 -, BRS 33 Nr. 65). - VGH Bayern, 15.11.2012 - 1 ZB 10.2422
Keine weitere Skihütte am Hausberg
Das Tatbestandsmerkmal des "Sollens" setzt demgemäß eine Wertung voraus, ob nach Lage der Dinge das Vorhaben wegen seiner Zweckbestimmung hier und so sachgerecht nur im Außenbereich untergebracht werden kann (vgl. BVerwG vom 16.6.1994 BVerwGE 96, 95/103 f.; vom 6.9.1999 NVwZ 2000, 678)."Erforderlich" in diesem Sinn ist das, was getan werden muss, damit die privilegierte Tätigkeit ausgeübt werden kann (vgl. BVerwG vom 6.9.1999 a.a.O.).
Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, beurteilt sich nach den Umständen des Einzelfalls (vgl. BVerwG vom 6.9.1999 a.a.O.).
- VG München, 19.10.2009 - M 8 K 08.1761
Bescheidswiderruf aufgrund Widerrufsvorbehalt außerhalb Jahresfrist
Die tatbestandliche Weite dieser Vorschrift ist durch erhöhte Anforderungen an die im Gesetz umschriebenen Privilegierungsvoraussetzungen auszugleichen, da sich nur so das gesetzgeberische Ziel erreichen lässt, den Außenbereich in der ihm vornehmlich zukommenden Funktion - der Land- und Forstwirtschaft sowie der Erholung für die Allgemeinheit zur Verfügung zu stehen - vor einer unangemessenen Inanspruchnahme zu schützen (BVerwG v. 6.9.1999 BauR 2001, 220).Das Tatbestandsmerkmal des "Sollens" setzt demgemäß eine Wertung voraus, ob nach Lage der Dinge das Vorhaben wegen seiner Zweckbestimmung hier und so sachgerecht nur im Außenbereich untergebracht werden kann (BVerwG v. 6.9.1999 a.a.O.).
Einschränkend ist weiter zu berücksichtigen, dass die Vorschrift des § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB Vorhaben privilegieren will, die singulären Charakter haben, jedenfalls nicht in einer größeren Zahl zu erwarten sind und deshalb nicht das Bedürfnis nach einer vorausschauenden förmlichen Bauleitplanung im Außenbereich auslösen (BVerwG v. 6.9.1999 a.a.O.).
- VGH Bayern, 06.02.2007 - 1 B 04.497
Beseitigungsanordnung für Aussichtsturm und landwirtschaftliche Gebäude im …
Insbesondere ergibt sich aus dem Tatbestandsmerkmal des "Sollens" ("nur im Außenbereich ausgeführt werden soll") das Erfordernis einer zusätzlichen Bewertung: Nicht jedes Vorhaben, das zur Umgebung eine der in § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB näher umschriebenen Beziehungen aufweist, darf allein schon aus diesem Grund im Außenbereich privilegiert ausgeführt werden; unabhängig davon, ob der Bauwerber auch auf einen Standort im Innenbereich verwiesen werden könnte, ist deshalb zu prüfen, ob das Vorhaben überhaupt im Außenbereich zugelassen werden soll (vgl. zum gesamten Vorstehenden BVerwG vom 14.3.1975 BVerwGE 48, 109 = NJW 1975, 2114; vom 16.6.1994 BVerwGE 96, 95 = NVwZ 1995, 64; vom 6.9.1999 NVwZ 2000, 678; jeweils mit weiteren Nachweisen zur ständigen Rechtsprechung).Von Bedeutung ist ferner, ob das Vorhaben eher singulären Charakter hat oder ob es Vorbildwirkung für gleichartige Bauwünsche haben kann, für deren Steuerung § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB kein geeignetes Instrument darstellt (…vgl. BVerwG vom 16.6.1994 a.a.O.; vom 6.9.1999 a.a.O.).
- VG Neustadt, 01.12.2014 - 3 K 272/14
Bauvorbescheid über die Zulässigkeit eines nach allen Seiten teilweise …
Unabhängig davon, ob ein Bauherr auch auf einen Standort im Innenbereich verwiesen werden kann, ist zu prüfen, ob das Vorhaben überhaupt im Außenbereich zugelassen werden soll (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 6. September 1999 - 4 B 74.99 -, NVwZ 2000, 678). - OVG Sachsen, 18.06.2003 - 4 B 128/01
Außenbereich, Bauschuttrecyclinganlage, Eigenart der Landschaft, Privilegiertes …
Daher sind Bauschuttrecyclinganlagen regelmäßig nicht auf einen Standort im Außenbereich angewiesen, so dass eine Privilegierung auf Grund ihrer besonderen Eigenart nicht erforderlich ist (vgl. BVerwG, Beschl. v 69.1999, NVwZ 2000, 678). - VG Düsseldorf, 22.11.2019 - 16 K 7120/18 vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. September 1999 - 4 B 74.99 -, juris Rn. 6.
vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. März 2005 - 7 B 16.05 -, juris Rn. 7; BVerwG, Beschluss vom 6. September 1999 - 4 B 74.99 -, juris Rn. 7.
- VG Würzburg, 20.05.2010 - W 5 K 09.869
Tiergehege; Einfriedung; Außenbereich; Innenbereich
Unabhängig davon, ob ein Bauherr auch auf einen Standort im Innenbereich verwiesen werden kann, ist zu prüfen, ob das Vorhaben überhaupt im Außenbereich zugelassen werden soll (BayVGH, a.a.O., BVerwG, B.v. 06.09.1999 Nr. 4 B 74/99, NVwZ 2000, 678 sowie U.v. 16.06.1994 Nr. 4 C 20/93, BVerwGE 96, 95). - VG Berlin, 17.02.2017 - 4 K 207.15
"Alte Fischerhütte": Bezirksamt muss Untersagung von Musikveranstaltungen prüfen
Dies setzt voraus, dass das Vorhaben sinnvoll nur im Außenbereich ausgeführt werden kann, weil es zur Erreichung des mit ihnen verfolgten Zwecks auf einen Standort außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile angewiesen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. September 1999 - BVerwG 4 B 74.99 -, juris Rn. 6 m.w.N.).Doch erweckt der vorliegende Betrieb den Eindruck, dass - dem Privilegierungszweck des § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB zuwiderlaufend - die besondere Erholungseignung des Standorts ausgenutzt wird, um die Nachfrage von anderen Gästegruppen zu befriedigen oder gar erst zu erzeugen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. September 1999, a.a.O., Rn. 9).
- VGH Bayern, 08.12.2009 - 2 B 09.2257
Wildpark mit Gastronomieeinrichtung, Abenteuerspielplatz und Picknickwiese kein …
Unabhängig davon, ob der Kläger auch auf einen Standort im Innenbereich verwiesen werden kann, ist zu prüfen, ob das Vorhaben überhaupt im Außenbereich zugelassen werden soll (vgl. BVerwG vom 6.9.1999 NVwZ 2000, 678 und BVerwG vom 16.6.1994 a.a.O.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2002 - 7 B 924/02
Nutzungsverbot für eine ohne Baugenehmigung auf einem Wohngebäude errichtete …
- VG Neustadt, 18.04.2013 - 4 K 1016/12
Beendigung des Bestandsschutzes bei Jagdhütten; Adressat einer …
- OVG Rheinland-Pfalz, 19.08.2009 - 8 A 10308/09
Zulässigkeit eines Kühlhauses für Wild im Außenbereich
- BVerwG, 25.08.2010 - 4 B 17.10
Zur objektiv notwendigen Versorgung
- VG München, 05.06.2008 - M 11 K 08.954
Privilegierung einer Sternwarte; Öffentlichkeitsbezug
- VG Braunschweig, 17.12.2003 - 2 A 12/02
Allgemeines Wohngebiet ; Außenbereich; Bauvorbescheid; Belästigung; Gebot der …
- VGH Hessen, 07.12.2000 - 4 UZ 3402/99
Tankstelle im Außenbereich
- VG München, 15.06.2022 - M 9 K 22.2112
Zur Privilegierung von Almwirtschaften im Außenbereich über die Grundversorgung …
- VGH Bayern, 24.01.2017 - 1 ZB 14.1205
Keine Privilegierung im Außenbereich für landwirtschaftlich-tiertherapeutische …
- VG Augsburg, 22.03.2012 - Au 5 K 11.538
Vorbescheid; bauplanungsrechtliche Zulässigkeit; Abgrenzung …
- VG München, 06.11.2008 - M 11 K 06.2321
Jagdausübung; Futter- und Gerätehütte
- VG Würzburg, 22.10.2013 - W 4 K 12.1091
Bei einem Schildkrötentierheim mit Schildkrötenauffangstation, Freigehegen und …
- VG Stuttgart, 16.04.2007 - 11 K 1176/06
Klärschlammtrocknungsanlage im Außenbereich
- VG Koblenz, 14.12.2023 - 4 K 461/22
Keine Baugenehmigung zur Errichtung eines Tierschutzhofes für Hunde im …
- VG Würzburg, 10.11.2022 - W 5 K 20.1113
Anfechtungsklage, Beseitigungsanordnung, Nutzungsuntersagung, Einfriedungen und …
- VGH Bayern, 13.05.2020 - 15 ZB 19.1028
Beseitigungsanordnung für die Umzäunung von Hopfengärten
- OVG Rheinland-Pfalz, 27.06.2002 - 1 A 11344/01
- VGH Bayern, 14.12.2020 - 1 ZB 18.1166
Planabweichende Errichtung eines Garagengebäudes im Außenbereich
- VG Gelsenkirchen, 20.09.2022 - 6 K 5438/19
Außenbereich Nutzungsänderung Jugendherberge Café Privilegierung …
- VG Mainz, 19.02.2020 - 3 K 430/19
Ablehnung eines positiven Bauvorbescheids für die Erweiterung eines Tigergeheges
- VG Neustadt, 30.10.2012 - 4 K 513/12
Lerntherapeutische Praxis im Außenbereich
- VG München, 30.01.2012 - M 8 K 10.5020
Nutzungsänderung einer Konditorei mit 15 Sitzplätzen in ein Cafe; …
- VG Gelsenkirchen, 20.05.2014 - 9 K 4057/12
Feuerwachturm; Außenbereich; Merkmal des Dienens; Kapitalgesellschaft
- VG München, 17.12.2013 - M 4 K 12.5490
Prüfungsrecht; Zweite Juristische Staatsprüfung 2012/1; Einwendungen gegen die …
- VGH Bayern, 05.07.2023 - 2 ZB 22.6
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag im baurechtlichen Verfahren um die …
- VG Cottbus, 10.08.2018 - 3 L 294/18
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht
- VG Potsdam, 21.10.2022 - 14 K 2060/18
- OVG Rheinland-Pfalz, 07.05.2003 - 8 A 10592/03