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   BVerwG, 31.07.2013 - 4 B 8.13   

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BVerwG, 31.07.2013 - 4 B 8.13 (https://dejure.org/2013,20001)
BVerwG, Entscheidung vom 31.07.2013 - 4 B 8.13 (https://dejure.org/2013,20001)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Juli 2013 - 4 B 8.13 (https://dejure.org/2013,20001)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 1 BauNVO
    Stundenhotel mit in Stundenblöcken gestaffelter Nutzungsdauer in einem allgemeinen Wohngebiet

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Ein Stundenhotel, das nach dem Betriebskonzept durchgängig Tag und Nacht mit zeitlich in Stundenblöcken gestaffelter Nutzungsdauer zur Verfügung steht, verträgt sich nicht mit der Zweckbestimmung eines allgemeinen Wohngebiets.

  • Wolters Kluwer

    Klärungsbedürftigkeit der Frage nach der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit eines sog. Stundenhotels in einem allgemeinen Wohngebiet i.R. einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • rewis.io

    Stundenhotel mit in Stundenblöcken gestaffelter Nutzungsdauer in einem allgemeinen Wohngebiet

  • ra.de
  • gaius.legal

    Ein Stundenhotel, das nach dem Betriebskonzept durchgängig Tag und Nacht mit zeitlich in Stundenblöcken gestaffelter Nutzungsdauer zur Verfügung steht, verträgt sich nicht mit der Zweckbestimmung eines allgemeinen Wohngebiets.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 132 Abs. 2; BauNVO § 4 Abs. 3 Nr. 2
    Klärungsbedürftigkeit der Frage nach der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit eines sog. Stundenhotels in einem allgemeinen Wohngebiet i.R. einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Stundenhotel in allgemeinem Wohngebiet!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Kein Stundenhotel in einem faktischen allgemeinen Wohngebiet

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Stundenhotel in einem faktisch allgemeinen Wohngebiet ist unzulässig

  • presseportal.de (Kurzinformation)

    Kein Stundenhotel - Ein derartiges Gewerbe kann im Wohngebiet untersagt werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2013, 1996
  • BauR 2014, 597
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 29.04.1992 - 4 C 43.89

    Bauplanungsrecht: Unzulässigkeit eines Arbeitnehmer-Wohnheims im Gewerbegebiet

    Auszug aus BVerwG, 31.07.2013 - 4 B 8.13
    Der Begriff "Betrieb des Beherbergungsgewerbes", der u.a. in § 4 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO verwendet wird, ist in der Baunutzungsverordnung nicht näher umschrieben (Urteil vom 29. April 1992 - BVerwG 4 C 43.89 - BVerwGE 90, 140).

    Ungeachtet der möglichen Variationsbreite solcher Betriebe etwa im Hinblick auf den Nutzungszeitraum zeichnet sich ein Beherbergungsbetrieb durch die Überlassung von Übernachtungsmöglichkeiten aus (Urteil vom 29. April 1992 a.a.O. S. 146).

    Die Klägerin zeigt keinen Rechtssatzwiderspruch auf, insbesondere enthält das in Bezug genommene Urteil des Senats vom 29. April 1992 (a.a.O.) keine Aussage zur Frage der Übernachtungsmöglichkeit als Tatbestandsmerkmal eines Beherbergungsbetriebs.

  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 C 1.02

    Gebietsverträglichkeit; Baugebietstypologie; Gebietscharakter; Anlagen für

    Auszug aus BVerwG, 31.07.2013 - 4 B 8.13
    Das ist der Fall, wenn das Vorhaben - im vorliegenden Fall bezogen auf den Gebietscharakter des allgemeinen Wohngebiets - aufgrund seiner typischen Nutzungsweise störend wirkt (Urteil vom 21. März 2002 - BVerwG 4 C 1.02 - BVerwGE 116, 155 ; Beschluss vom 28. Februar 2008 - BVerwG 4 B 60.07 - Buchholz 406.12 § 4 BauNVO Nr. 19).

    Atypisch sind Nutzungen, die den Gebietscharakter einer solchen "kollektiven Wohngemeinschaft" stören (Urteil vom 21. März 2002 a.a.O. ).

  • BVerwG, 09.10.1990 - 4 B 121.90

    Begriff des "störenden" Gewerbebetriebs

    Auszug aus BVerwG, 31.07.2013 - 4 B 8.13
    Die im allgemeinen Wohngebiet - unter den Voraussetzungen des § 13 BauNVO - zulässige Berufsausübung der freiberuflich Tätigen kann zwar ebenfalls mit einem erheblichen Zu- und Abgangsverkehr verbunden sein (Beschluss vom 9. Oktober 1990 - BVerwG 4 B 121.90 - Buchholz 406.12 § 4 BauNVO Nr. 5).
  • BVerwG, 11.11.1970 - VI C 49.68

    Geltendmachung Beamtenrechtlicher Versorgungsansprüche - Verletzung der

    Auszug aus BVerwG, 31.07.2013 - 4 B 8.13
    Die richterliche Hinweispflicht konkretisiert den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs und zielt damit auch auf die Vermeidung von Überraschungsentscheidungen (Beschluss vom 4. Juli 2007 - BVerwG 7 B 18.07 - juris Rn. 5; Urteil vom 11. November 1970 - BVerwG 6 C 49.68 - BVerwGE 36, 264 ).
  • BVerwG, 01.11.1974 - IV C 38.71

    Straßenrechtliche Widmung im räumlichen Geltungsbereich eines Bebauungsplans:

    Auszug aus BVerwG, 31.07.2013 - 4 B 8.13
    Das prägt seinen Gebietscharakter (Urteil vom 1. November 1974 - BVerwG 4 C 38.71 - BVerwGE 47, 144 ).
  • BVerwG, 25.03.1996 - 4 B 302.95

    Bauplanungsrecht: "Wohnnutzung" bei Nutzung eines Hauses durch Wohngruppe eines

    Auszug aus BVerwG, 31.07.2013 - 4 B 8.13
    Eine gewerbliche Zimmervermietung in Form eines Stundenhotels fällt unzweifelhaft nicht hierunter, insbesondere handelt es sich um keine Wohnnutzung, weil diese u.a. durch eine auf Dauer angelegte Häuslichkeit, die Eigengestaltung der Haushaltsführung und des häuslichen Wirkungskreises geprägt ist (Beschluss vom 25. März 1996 - BVerwG 4 B 302.95 - Buchholz 406.12 § 3 BauNVO Nr. 12 = ZfBR 1996, 228 = BauR 1996, 676), an der es bei einem Stundenhotel offensichtlich fehlt.
  • BVerwG, 29.02.2000 - 4 B 13.00

    Merkmale einer Überraschungsentscheidung - Erfordernis der Einräumung der

    Auszug aus BVerwG, 31.07.2013 - 4 B 8.13
    Im Berufungsverfahren besteht eine Hinweispflicht insbesondere dann, wenn Gesichtspunkte den Ausschlag geben, die weder im Verwaltungsverfahren noch im ersten Rechtszug erörtert worden sind (Beschluss vom 29. Februar 2000 - BVerwG 4 B 13.00 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 29).
  • BVerwG, 04.07.2007 - 7 B 18.07

    Zumutbarkeit von Geräuschimmissionen durch ein Volksfest unter Heranziehung der

    Auszug aus BVerwG, 31.07.2013 - 4 B 8.13
    Die richterliche Hinweispflicht konkretisiert den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs und zielt damit auch auf die Vermeidung von Überraschungsentscheidungen (Beschluss vom 4. Juli 2007 - BVerwG 7 B 18.07 - juris Rn. 5; Urteil vom 11. November 1970 - BVerwG 6 C 49.68 - BVerwGE 36, 264 ).
  • BVerwG, 28.02.2008 - 4 B 60.07

    Zulässigkeit von Vorhaben; Art der Nutzung; Gebietscharakter;

    Auszug aus BVerwG, 31.07.2013 - 4 B 8.13
    Das ist der Fall, wenn das Vorhaben - im vorliegenden Fall bezogen auf den Gebietscharakter des allgemeinen Wohngebiets - aufgrund seiner typischen Nutzungsweise störend wirkt (Urteil vom 21. März 2002 - BVerwG 4 C 1.02 - BVerwGE 116, 155 ; Beschluss vom 28. Februar 2008 - BVerwG 4 B 60.07 - Buchholz 406.12 § 4 BauNVO Nr. 19).
  • BVerwG, 14.06.2011 - 8 B 74.10

    Dürftigkeit; Dürftigkeitseinrede; Erbe; Erbanteil; Erbauseinandersetzung;

    Auszug aus BVerwG, 31.07.2013 - 4 B 8.13
    Auch darf ein Gericht Umstände, auf deren Vorliegen es nach seiner Rechtsauffassung für die Entscheidung ankommt, nicht ungeprüft behaupten (Beschluss vom 14. Juni 2011 - BVerwG 8 B 74.10 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 61 Rn. 5).
  • BVerwG, 25.03.2004 - 4 B 15.04

    Begriff des "Wohnens" im Sinne von § 4 Abs. 1 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ;

  • BVerwG, 08.05.1989 - 4 B 78.89

    Befreiung - Berücksichtigung des Einzelfalls

  • BVerwG, 18.10.2017 - 4 CN 6.17

    Kombination von Dauer- und Ferienwohnungen im Sondergebiet zulässig

    Das allgemeine Wohngebiet wird als kollektive Wohngemeinschaft mit einem grundsätzlichen Ruhebedürfnis begriffen (BVerwG, Urteil vom 21. März 2002 - 4 C 1.02 - BVerwGE 116, 155 ; Beschluss vom 31. Juli 2013 - 4 B 8.13 - BauR 2013, 1996 Rn. 8).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.09.2016 - 8 A 10338/16

    Lasertag-Anlage ist Vergnügungsstätte

    Für die Beurteilung der Gebietsverträglichkeit sind alle mit der beabsichtigten Nutzung typischerweise verbundenen Auswirkungen in den Blick zu nehmen (vgl. BVerwG, Urt. vom 21. März 2002 - 4 C 1/02 -, BVerwGE 116, 155 und juris, Rn. 16; Beschluss vom 31. Juli 2013 - 4 B 8/13 -, BRS 81 Nr. 86 und juris, Rn. 7; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27. September 2013 - 8 B 10814/13 -, juris , Rn. 16; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. Januar 2014 - 10 B 1415/13 -, juris, Rn. 6).
  • VGH Hessen, 18.09.2015 - 3 B 1518/15

    Nachbarschutz gegen Unterkunft für Asylbewerber und Flüchtlinge im reinen

    Relevant für die Beurteilung der Gebietsunverträglichkeit sind alle mit der Zulassung des Vorhabens nach der Art der Nutzung typischerweise verbundenen Auswirkungen auf die nähere Umgebung wie insbesondere die Art und Weise der Nutzungsvorgänge, ihr Umfang, die Häufigkeit und die Zeitpunkte dieser Vorgänge, der damit verbundene An- und Abfahrtsverkehr sowie der Einzugsbereich des Vorhabens (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.07.2013 - 4 B 8.13 -, [...]).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.2015 - 3 S 2420/14

    Beherbergungsbetrieb in durch reine aufgelockerte Wohnnutzung geprägtes Gebiet

    Für einen Beherbergungsbetrieb ist in Abgrenzung zum Wohnen kennzeichnend, dass Räume ständig wechselnden Gästen zum vorübergehenden Aufenthalt zur Verfügung gestellt werden, ohne dass diese dort typischerweise eine eigene Häuslichkeit begründen (BVerwG, Beschl. v. 31.7.2013 - 4 B 8.13 - BauR 2013, 1996; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 19.2.2014 - 3 L 212/12 - BauR 2015, 81; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 31.1.1997 - 8 S 3167/96 - BRS 59 Nr. 58 [1997]).
  • VG Berlin, 21.02.2014 - 13 L 274.13

    Ferienwohnungen im allgemeinen Wohngebiet rücksichtslos

    U. U. ist das Vorhaben bereits gebietsunverträglich, also aufgrund typisierender Betrachtungsweise mit der Zweckbestimmung eines allgemeinen Wohngebiets nicht verträglich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Juli 2013 - 4 B 8/13 -), weil allgemeine Wohnnutzung und Freizeitwohnen "grundverschieden" sind (so BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2013 - 4 GN 7/12 -).
  • OVG Hamburg, 06.05.2015 - 2 Bf 2/12

    Nachbarklage gegen die Nutzung des Obergeschosses eines Bürogebäudes als Bordell

    Daher kann eine Vergnügungsstätte nur eine solche Einrichtung sein, die nach der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise (BVerwG, Beschl. v. 31.7.2013, BauR 2013, 1996 f.; Urt. v. 2.2.2012, BVerwGE 142, 1, 5) insbesondere mit der Baugebietsart, in der Vergnügungsstätten uneingeschränkt zulässig sind, d.h. gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO 1990 vornehmlich im Kerngebiet, regelhaft kompatibel ist.

    Denn die fehlende regelhafte Vereinbarkeit von Bordellen und bordellähnlichen Betrieben in einem Baugebiet, in dem in nennenswertem Umfang gewohnt werden darf, folgt weiterhin aus dem milieubedingten Störpotential, das ein Bordell bei der gebotenen typisierenden Betrachtung (vgl. zuletzt BVerwG, Beschl. v. 31.7.2013, 4 B 8/13, juris Rn. 14) mit sich bringt.

  • BVerwG, 28.11.2013 - 9 B 14.13

    Verkehrsprognosen und Verträglichkeitsprüfung; naturschutzrechtliches

    Zwar konkretisiert die richterliche Hinweispflicht den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs und zielt damit auch auf die Vermeidung von Überraschungsentscheidungen, falls Gesichtspunkte den Ausschlag geben, die weder im Verwaltungsverfahren noch im bisherigen Gerichtsverfahren erörtert worden sind (stRspr, vgl. nur Urteil vom 18. April 2013 - BVerwG 5 C 21.12 - NVwZ-RR 2013, 719 Rn. 21 und Beschluss vom 31. Juli 2013 - BVerwG 4 B 8.13 - juris Rn. 13 m.w.N.).
  • BVerwG, 15.05.2014 - 9 B 57.13

    Zweitwohnungsteuer; Satzung; Vermögensteuer; übliche Miete; Ermessen;

    Zwar konkretisiert die richterliche Hinweispflicht den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs und zielt damit auch auf die Vermeidung von Überraschungsentscheidungen, falls Gesichtspunkte den Ausschlag geben, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte, weil sie weder im Verwaltungsverfahren noch im bisherigen Gerichtsverfahren erörtert worden sind (stRspr, vgl. nur Urteil vom 18. April 2013 - BVerwG 5 C 21.12 - NVwZ-RR 2013, 719 Rn. 21 und Beschluss vom 31. Juli 2013 - BVerwG 4 B 8.13 - juris Rn. 13 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 13.08.2020 - 15 CS 20.1512

    Versagung des gemeindlichen Einvernehmens für Arbeitnehmerwohnheim

    Entscheidend für die Erfüllung des Wohnbegriffs im vorgenannten Sinn sind die konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalls, wobei auf das jeweilige Nutzungskonzept des Bauherrn abzustellen ist (zum Ganzen vgl. BVerwG, B.v. 25.3.1996 - 4 B 302.95 - NVwZ 1996, 893 = juris Rn. 12 f.; B.v. 25.3.2004 - 4 B 15.04 - BRS 67 Nr. 70 = juris Rn. 3; B.v. 31.7.2013 - 4 B 8.13 - BauR 2013, 1996 = juris Rn. 3; B.v. 16.2.2015 - 1 B 13.648 - NVwZ-RR 2015, 607 = juris Rn. 26; BayVGH, B.v. 4.9.2013 - 14 ZB 13.6 - BRS 81 Nr. 84 = juris Rn. 12; VGH BW, B.v. 17.1.2017 - 8 S 1641/16 - NVwZ-RR 2017, 520 = juris Rn. 17; NdsOVG, B.v. 18.7.2008 - 1 LA 203/07 - BauR 2008, 2022 = juris Rn. 12; B.v. 11.5.2015 - 1 ME 31/15 - ZfBR 2015, 586 = juris Rn. 19; B.v. 18.9.2015 - 1 ME 126/15 - NVwZ-RR 2016, 25 = juris Rn. 10).

    Es dürfte sich vorliegend, soweit man die verbleibenden Dienstleistungen nach Maßgabe der Betriebsbeschreibung hierfür noch als ausreichend ansieht, um einen Beherbergungsbetrieb gem. § 4 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO handeln (zum Begriff vgl. BVerwG, B.v. 31.7.2013 - 4 B 8.13 - BauR 2013, 1996 = juris Rn. 5; OVG MV, U.v. 19.2.2014 - 3 L 212/12 - BauR 2015, 81 = juris Rn. 45; OVG NW, U.v. 17.1.1996 - 7 A 166/96 - juris Rn. 32).

    Dasselbe würde gelten, wenn das für einen Beherbergungsbetrieb zu erfüllende Minimum an beherbergungstypischen Mindestserviceleistungen nicht erreicht sein sollte (vgl. NdsOVG, B.v. 11.5.2015 - 1 ME 31/15 - ZfBR 2015, 586 = juris Rn. 22 ff.), das Vorhaben aber als sonstiger n i c h t s t ö r e n d e r Gewerbebetrieb einzuordnen wäre (hierzu vgl. BVerwG, B.v. 25.3.2004 - 4 B 15.04 - BRS 67 Nr. 70 = juris Rn. 9 m.w.N.; vgl. auch BVerwG, B.v. 31.7.2013 - 4 B 8.13 - BauR 2013, 1996 = juris Rn. 8).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.2017 - 5 S 1030/17

    Bauplanungsrechtliche Wohnnutzung; Bezeichnung einer Monteurunterkunft als

    Für einen Beherbergungsbetrieb ist in Abgrenzung zum Wohnen kennzeichnend, dass Räume ständig wechselnden Gästen zum vorübergehenden Aufenthalt zur Verfügung gestellt werden, ohne dass diese typischerweise eine eigene Häuslichkeit begründen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.7.2013 - 4 B 8.13 - BauR 2013, 1996, juris Rn. 5).
  • VG Karlsruhe, 13.06.2016 - 4 K 817/16

    Untersagung der Nutzung eines Mehrfamilienhauses als Beherbergungsbetrieb

  • VG Gelsenkirchen, 18.01.2018 - 9 L 3475/17

    Baugenehmigung, Drittanfechtung, Nachbar, Gebot der Rücksichtnahme, Bestimmtheit,

  • VG Gelsenkirchen, 18.01.2018 - 9 L 3553/17

    Baugenehmigung ; Drittanfechtung ; Nachbar ; Gebot der Rücksichtnahme ;

  • VGH Bayern, 29.01.2016 - 15 ZB 13.1759

    Erfolglose Nachbarklage gegen Tagesstätte für Menschen mit Behinderung im

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.11.2015 - 2 N 29.15

    Bordell; allgemeines Wohngebiet; Gebietsverträglichkeit; Nutzungsuntersagung;

  • VG Berlin, 31.01.2024 - 13 L 291.23

    Flüchtlingsunterkunft in Pankow (III): Baugenehmigung hat vorerst Bestand

  • VGH Bayern, 18.12.2020 - 15 N 20.391

    Gesamtunwirksamkeit eines Bebauungsplans wegen Verstoßes einer zentralen

  • OVG Sachsen, 04.09.2018 - 1 A 279/18

    Kurierdienst; Gebietsverträglichkeit; allgemeines Wohngebiet; typisierende

  • OVG Bremen, 22.05.2017 - 1 LA 308/15

    Altmetallhandel im Gewerbegebiet - Altmetallhandel; Gewerbegebiet

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2014 - 10 B 1415/13

    Nutzungsuntersagung eines Bordellbetriebs in Räumen eines Wohnhauses und

  • VG Karlsruhe, 18.07.2022 - 2 K 399/22

    Betrieb von mehreren Ferienappartements in einem reinen Wohngebiet;

  • VGH Bayern, 17.08.2018 - 1 CS 18.930

    Überlassung von Hotelräumen an Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge und

  • VG Gelsenkirchen, 28.10.2014 - 9 K 3350/12

    Nachbarklage, Spielplatz, Sandflug, Einfügen, überbaubare Grundstücksfläche

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.04.2018 - 2 M 6/18

    Nutzungsuntersagung bei formeller Illegalität

  • VG Karlsruhe, 27.04.2022 - 4 K 2951/20

    Nachbarschutz gegen eine ohne notwendige Erleichterung, Abweichung, Ausnahme oder

  • OVG Saarland, 27.09.2016 - 2 B 191/16
  • VG München, 09.08.2023 - M 1 SN 23.3188

    Flüchtlingsunterkunft, Nachbarantrag, Vorläufiger Rechtschutz

  • VG Würzburg, 03.11.2020 - W 4 K 19.462

    Erfolglose Klage des Zustandstörers gegen eine erlassene Nutzungsuntersagung

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