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   BVerwG, 25.05.2001 - 4 B 81.00   

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BVerwG, 25.05.2001 - 4 B 81.00 (https://dejure.org/2001,2238)
BVerwG, Entscheidung vom 25.05.2001 - 4 B 81.00 (https://dejure.org/2001,2238)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Mai 2001 - 4 B 81.00 (https://dejure.org/2001,2238)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für ein bauaufsichtliches Einschreiten - Rechtmäßigkeit von Inhalt und Beachtung erteilter Baugenehmigungen - Anforderungen an die Verwirkung eines Anspruchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 23.12.1991 - 5 B 80.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Entscheidung als

    Auszug aus BVerwG, 25.05.2001 - 4 B 81.00
    Eine gerichtliche Entscheidung stellt sich dann als unzulässiges "Überraschungsurteil" dar, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit welcher insbesondere der unterlegene Beteiligte nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. März 1980 - BVerwG 4 C 87.77 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 30; Urteil vom 31. Mai 1983 - BVerwG 4 C 20.83 - Buchholz 310 § 108 Nr. 135; Urteil vom 10. April 1991 - BVerwG 8 C 106.89 - Buchholz 310 § 108 Nr. 235; Beschluss vom 23. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 80.91 - Buchholz 310 § 108 Nr. 241).
  • BVerwG, 31.05.1983 - 4 C 20.83

    Revisionsgrund - Begründung eines Verfahrensmangels - Zulassung der Revision -

    Auszug aus BVerwG, 25.05.2001 - 4 B 81.00
    Eine gerichtliche Entscheidung stellt sich dann als unzulässiges "Überraschungsurteil" dar, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit welcher insbesondere der unterlegene Beteiligte nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. März 1980 - BVerwG 4 C 87.77 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 30; Urteil vom 31. Mai 1983 - BVerwG 4 C 20.83 - Buchholz 310 § 108 Nr. 135; Urteil vom 10. April 1991 - BVerwG 8 C 106.89 - Buchholz 310 § 108 Nr. 235; Beschluss vom 23. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 80.91 - Buchholz 310 § 108 Nr. 241).
  • BVerwG, 25.03.1980 - 4 C 87.77

    Pflicht des Vorsitzenden - Erörterungspflicht - Hinwirken auf sachdienliche

    Auszug aus BVerwG, 25.05.2001 - 4 B 81.00
    Eine gerichtliche Entscheidung stellt sich dann als unzulässiges "Überraschungsurteil" dar, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit welcher insbesondere der unterlegene Beteiligte nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. März 1980 - BVerwG 4 C 87.77 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 30; Urteil vom 31. Mai 1983 - BVerwG 4 C 20.83 - Buchholz 310 § 108 Nr. 135; Urteil vom 10. April 1991 - BVerwG 8 C 106.89 - Buchholz 310 § 108 Nr. 235; Beschluss vom 23. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 80.91 - Buchholz 310 § 108 Nr. 241).
  • BVerwG, 10.04.1991 - 8 C 106.89

    Verwaltungsgerichtliches Verfahren - Unzulässiges Überraschungsurteil - Gewährung

    Auszug aus BVerwG, 25.05.2001 - 4 B 81.00
    Eine gerichtliche Entscheidung stellt sich dann als unzulässiges "Überraschungsurteil" dar, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit welcher insbesondere der unterlegene Beteiligte nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. März 1980 - BVerwG 4 C 87.77 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 30; Urteil vom 31. Mai 1983 - BVerwG 4 C 20.83 - Buchholz 310 § 108 Nr. 135; Urteil vom 10. April 1991 - BVerwG 8 C 106.89 - Buchholz 310 § 108 Nr. 235; Beschluss vom 23. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 80.91 - Buchholz 310 § 108 Nr. 241).
  • BVerwG, 19.07.2010 - 6 B 20.10

    Verein; Vereinsverbot; Klagebefugnis; Rechtsverletzung; rechtliches Gehör;

    a) Eine das Recht auf rechtliches Gehör verletzende Überraschungsentscheidung liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa: Beschlüsse vom 25. Mai 2001 - BVerwG 4 B 81.00 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 34 S. 20 f., vom 16. Juni 2003 - BVerwG 7 B 106.02 - NVwZ 2003, 1132 - insoweit in Buchholz 303 § 279 ZPO Nr. 1 nicht abgedruckt - und vom 2. März 2010 - BVerwG 6 B 72.09 - juris Rn. 14) vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens auch unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchten.
  • BVerwG, 14.10.2004 - 6 B 6.04

    DDR; Parteien; verbundene juristische Personen; Treuhandvertrag; Vertragsrecht

    Ein Überraschungsurteil liegt vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen war (Beschlüsse vom 25. Mai 2001 - BVerwG 4 B 81.00 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 34 S. 20 f. und vom 25. August 2003 - BVerwG 6 B 43.03 - Buchholz 451.45 § 101 HwO Nr. 2 = GewArch 2003, 475).

    Ist ein Beteiligter anwaltlich vertreten, darf ein Berufungsgericht grundsätzlich davon ausgehen, dass sich sein Prozessbevollmächtigter mit der maßgeblichen Sach- und Rechtslage hinreichend vertraut gemacht hat (Beschluss vom 25. Mai 2001 - BVerwG 4 B 81.00 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 34).

  • BVerwG, 04.10.2005 - 6 B 63.05

    Vergabe eines Standplatzes auf einem nach § 69 Gewerbeordnung (GewO)

    Ein Überraschungsurteil liegt vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen war (Beschlüsse vorn 25. Mai 2001 BVerwG 4 B 81.00 Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 34 S. 20 f. und vom 25. August 2003 BVerwG 6 B 43.03 Buchholz 451.45 § 101 HwO Nr. 2 = GewArch 2003, 475).

    Ist ein Beteiligter anwaltlich vertreten, darf ein Berufungsgericht grundsätzlich davon ausgehen, dass sich sein Prozessbevollmächtigter mit der maßgeblichen Sach- und Rechtslage hinreichend vertraut gemacht hat (Beschluss vom 25. Mai 2001 BVerwG 4 B 81.00 Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 34).

  • BVerwG, 24.02.2020 - 9 BN 9.18

    Normenkontrolle einer Beitragssatzung; Beitragserhebungspflicht und kommunale

    Ein Hinweis auf den Inhalt der Erörterung wäre im Hinblick auf die Bedeutung der Thematik zwar durchaus naheliegend und sinnvoll gewesen, war jedoch nicht zwingend vorgeschrieben (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 25. Mai 2001 - 4 B 81.00 - juris Rn. 15).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2015 - 2 B 1.14

    Baugenehmigung; Nutzungsänderung; Bordell; bordellähnlicher Betrieb; Mischgebiet;

    Ist ein Beteiligter anwaltlich vertreten, darf ein Berufungsgericht grundsätzlich davon ausgehen, dass sich ein Prozessbevollmächtigter mit der maßgeblichen Sach- und Rechtslage hinreichend vertraut gemacht hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Juli 2001 - 4 B 50.01 -, juris Rn. 11; Beschluss vom 25. Mai 2001 - 4 B 81.00 -, juris Rn. 9).
  • BVerwG, 16.02.2012 - 9 B 71.11

    Berufungsbegründung; Berufungsgründe; objektive Willkür; Auslegung;

    Ein Urteil stellt sich als Überraschungsentscheidung dar, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (stRspr; Beschluss vom 25. Mai 2001 - BVerwG 4 B 81.00 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 34 S. 20 f. m.w.N.).

    Damit war der rechtliche Gesichtspunkt, der für die Entscheidung des Berufungsgerichts tragend wurde, ausreichend bezeichnet; die möglichen Entscheidungsgrundlagen musste das Gericht noch nicht im Einzelnen darlegen (vgl. Beschluss vom 25. Mai 2001 a.a.O. S. 21).

  • BVerwG, 14.10.2004 - 6 B 7.04

    Anforderungen an die Zulassung der Revision; Sicherung von Vermögenswerten von

    Ein Überraschungsurteil liegt vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen war (Beschlüsse vom 25. Mai 2001 BVerwG 4 B 81.00 Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 34 S. 20 f. und vom 25. August 2003 BVerwG 6 B 43.03 Buchholz 451.45 § 101 HwO Nr. 2 = GewArch 2003, 475).

    Ist ein Beteiligter anwaltlich vertreten, darf ein Berufungsgericht grundsätzlich davon ausgehen, dass sich sein Prozessbevollmächtigter mit der maßgeblichen Sach- und Rechtslage hinreichend vertraut gemacht hat (Beschluss vom 25. Mai 2001 BVerwG 4 B 81.00 Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 34).

  • BVerwG, 15.02.2013 - 8 B 58.12

    Ablehnung eines Richters; Ablehnung von Gerichtspersonen; Ablehnungsgesuch;

    Ein Urteil stellt sich als Überraschungsentscheidung dar, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (stRspr, vgl. Beschluss vom 25. Mai 2001 - BVerwG 4 B 81.00 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 34).
  • BVerwG, 14.10.2004 - 3 B 7.04

    Zulassung zur Revision - Begrüudung einer Revision mit der Beschwerde -

    Ein Überraschungsurteil liegt vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen war (Beschlüsse vom 25. Mai 2001 - BVerwG 4 B 81.00 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 34 S. 20 f. und vom 25. August 2003- BVerwG 6 B 43.03 - Buchholz 451.45 § 101 HwO Nr. 2 = GewArch 2003, 475).

    Ist ein Beteiligter anwaltlich vertreten, darf ein Berufungsgericht grundsätzlich davon ausgehen, dass sich sein Prozessbevollmächtigter mit der maßgeblichen Sach- und Rechtslage hinreichend vertraut gemacht hat (Beschluss vom 25. Mai 2001 - BVerwG 4 B 81.00 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 34).

  • BVerwG, 14.02.2003 - 4 B 11.03

    Mündliche Verhandlung; Verzicht auf weitere mündliche Verhandlung; Entscheidung

    Von einer solchen kann nur dann die Rede sein, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der insbesondere der unterlegene Beteiligte nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerwG, Urteile vom 31. Mai 1983 - BVerwG 4 C 20.83 - und vom 10. April 1991 - BVerwG 8 C 106.89 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nrn. 135 und 235; Beschlüsse vom 23. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 80.91 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 241 und vom 25. Mai 2001 - BVerwG 4 B 81.00 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 34).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.03.2019 - 2 L 120/16

    Niederlassungserlaubnis trotz dauerhafter Erwerbsminderung

  • BVerwG, 15.12.2005 - 6 B 70.05

    Auslegung und Anwendung von § 3 Abs. 2 der

  • BVerwG, 20.07.2016 - 9 B 64.15

    Verfahren vor dem Flurbereinigungsgericht; Sachkunde; Verfahrensgrundsätze

  • BVerwG, 09.02.2005 - 6 B 80.04

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Anforderungen an die Darlegung von

  • BVerwG, 30.05.2006 - 6 B 28.06

    Aufhebung eines unter Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

  • VGH Bayern, 27.05.2021 - 19 ZB 20.1976

    Rücknahme eines Aufenthaltstitels wegen Doppelehe

  • BVerwG, 19.02.2009 - 2 C 42.07

    Trennungsübernachtungsgeld; Miete einer Wohnung im Eigentum des Ehepartners;

  • BVerwG, 20.08.2003 - 1 B 463.02

    D (A), Verfahrensrecht, Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde,

  • BVerwG, 24.04.2003 - 7 B 23.02

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.01.2023 - 13 A 10716/22

    Die Rechtswidrigkeit der Abschiebungsanordnung führt nicht zur Rechtswidrigkeit

  • BVerwG, 25.08.2003 - 6 B 43.03

    Industrie- und Handelskammer; Vollversammlung; Wahlordnung; Revisibilität.

  • BVerwG, 21.02.2012 - 9 B 72.11

    Überraschungsentscheidung im Zusammenhang mit einem Streit über einer freie Wahl

  • BVerwG, 31.05.2006 - 8 C 1.05

    Machenschaften; unlautere Machenschaften; Manipulation; Verstoß; Rechtsordnung

  • BSG, 31.08.2017 - B 2 U 74/17 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

  • OVG Niedersachsen, 23.08.2007 - 5 LA 123/06

    Zulässigkeit einer Klage wegen der Aufhebung einer Abordnung zu

  • BVerwG, 22.05.2007 - 6 B 17.07

    Antrag auf Annahme einer Gewerbeanzeige zur Tätigkeit der Vermittlung von

  • BVerwG, 17.08.2004 - 6 B 49.04

    Erforderlichkeit einer mündlichen Verhandlung im verwaltungsgerichtlichen

  • BVerwG, 23.08.2023 - 4 BN 18.23

    Erlass einer Veränderungssperre: Zeitspanne bis Aufstellung eines B-Plans?

  • BVerwG, 14.08.2012 - 9 B 18.12

    Allgemeines Rechtsstaatsprinzip; Bestimmtheit des Verwaltungsaktes (Einzelfall)

  • BVerwG, 25.02.2005 - 6 B 4.05

    Zulassung einer Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtssache

  • BVerwG, 26.10.2006 - 6 B 75.06

    Rüge der Nichtbeachtung von Bundesrecht bei der Anwendung und Auslegung

  • BVerwG, 20.06.2006 - 6 B 84.05

    Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2007 - 7 A 11492/06

    Schmuckhändler bekommt keinen Waffenschein

  • BVerwG, 07.12.2021 - 3 B 6.21

    Genehmigung einer Beihilfe zur Verringerung der Milcherzeugung nach der VO (EU)

  • OVG Niedersachsen, 13.07.2012 - 5 LA 182/10

    Ersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche bei Verletzung der Fürsorgepflicht

  • BVerwG, 07.08.2006 - 6 B 42.06

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Zugrundelegung eines bis dahin

  • BVerwG, 13.08.2007 - 6 B 36.07

    Voraussetzungen der Verfahrensrüge - Darlegung des Verfahrensmangels ungenügender

  • BVerwG, 22.05.2007 - 6 B 18.07

    Anspruch auf eine Bestätigung des Empfangs einer eingereichten Gewerbeanzeige für

  • BVerwG, 17.01.2013 - 8 B 54.12

    Wirkung der anwaltlichen Vertretung; Erörterung von Schlussfolgerungen

  • BVerwG, 10.07.2012 - 8 B 36.12

    Aufklärungsrüge als Mittel zur Kompensation von Versäumnissen eines

  • BVerwG, 12.08.2004 - 6 B 41.04

    Auswirkungen des Nichtstellens von schriftlich angekündigten Beweisanträgen in

  • BVerwG, 29.03.2012 - 9 B 88.11

    Berücksichtigung von gleichwertigkeitsbestimmenden Faktoren bzgl. Zahlung der

  • BVerwG, 29.10.2003 - 6 B 57.03

    Voraussetzungen einer notwendigen Beiladung; Anforderungen an die grundsätzliche

  • BVerwG, 22.05.2007 - 6 B 19.07

    Anspruch auf eine Bestätigung des Empfangs einer eingereichten Gewerbeanzeige mit

  • BVerwG, 22.04.2005 - 6 B 26.05

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage nach der Passivlegitimation

  • BVerwG, 23.08.2023 - 4 BN 6.23

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision;

  • BVerwG, 11.01.2013 - 1 B 20.12

    Freiheit zur sexuellen Neu-Orientierung eines ausländischen Ehepartners i.S.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.11.2007 - 4 L 37/07

    Zur Rückwirkung von Abfallgebührensatzungen

  • BVerwG, 21.11.2022 - 1 B 37.22

    Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs; Darlegung eines verfahrensrechtlich

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2006 - 2 L 34/04

    Passivlegitimation durch Widerspruchsbescheid, Überraschungsentscheidung,

  • BVerwG, 20.02.2004 - 6 B 9.04

    Vorliegen eines so genannten Überraschungsurteils - Versagen des rechtlichen

  • BVerwG, 27.09.2012 - 2 WRB 1.12

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Falle einer unverhergesehenen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2012 - 1 A 441/10

    Möglichkeit der Auslegung von Beurteilungsrichtlinien bzw.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2003 - 2 A 2925/02
  • OVG Sachsen, 18.01.2011 - A 4 A 402/10

    Gehörsverletzung, Überraschungsentscheidung, Erkenntnismittelliste

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