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   BVerwG, 14.02.1992 - 4 B 81.91   

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https://dejure.org/1992,10585
BVerwG, 14.02.1992 - 4 B 81.91 (https://dejure.org/1992,10585)
BVerwG, Entscheidung vom 14.02.1992 - 4 B 81.91 (https://dejure.org/1992,10585)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Februar 1992 - 4 B 81.91 (https://dejure.org/1992,10585)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • VG Cottbus, 14.02.2020 - 3 L 585/19

    Bedarfsgerechte Garagen und Stellplätze muss der Nachbar hinnehmen!

    Denn es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass Stellplätze, deren Zahl dem durch die zugelassene Nutzung verursachten Bedarf entspricht (vgl. § 12 Abs. 2 BauNVO), in einem allgemeinen Wohngebiet keine unzumutbaren Störungen hervorrufen (BVerwG, Beschluss vom 14. Februar 1992 - 4 B 81/91 - juris Rn. 10; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. Februar 2017 - 3 S 149/17 - juris Rn. 30).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.07.2020 - 10 S 15.20

    Baunachbarstreit; Festsetzung zum Maß der baulichen Nutzung in einem

    Auf die dazu erstinstanzlich herangezogene Rechtsprechung (BVerwG, Beschluss vom 14. Februar 1992 - BVerwG 4 B 81/91 -, juris Rn. 10; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 23. Februar 2017 - 3 S 149/17 -, juris Rn. 30) und den dort vermittelten Maßstab geht der Rechtsbehelf nicht ein, sondern belässt es bei der Behauptung, die Stellplätze und Garagen würden als neu hinzutretende Lärmquellen von den bereits vorhandenen Vorbelastungen nicht absorbiert; näher (und rechtzeitig) glaubhaft gemacht wird dies nicht.
  • VG Hannover, 21.04.2021 - 12 A 5974/17

    Auflagen; Auslegung; Drittschutz; Gaststätte; Immissionen; Nutzung; Schießsport;

    Dass die vorhandenen Stellplätze nach Anzahl, Lage, Umfang oder Zweckbestimmung planungsrechtlich relevante unzumutbare Störungen oder Belästigungen im Sinne von § 15 BauNVO hervorrufen könnten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.02.1992 - 4 B 81.91 -, juris Rn. 10; Otto, in: BeckOK BauNVO, 24. Edition, Stand: 15.12.2020, § 12 Rn. 26.1), machen die Kläger nicht geltend und ist auch sonst nicht ersichtlich.
  • VG Cottbus, 20.07.2020 - 3 L 172/20
    Denn es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass Stellplätze, deren Zahl dem durch die zugelassene Nutzung verursachten Bedarf entspricht (vgl. § 12 Abs. 2 BauNVO), in einem reinen oder allgemeinen Wohngebiet keine unzumutbaren Störungen hervorrufen (BVerwG, Beschluss vom 14. Februar 1992 - 4 B 81/91 - juris Rn. 10; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. Februar 2017 - 3 S 149/17 - juris Rn. 30).
  • OVG Niedersachsen, 05.12.2001 - 1 K 4852/99

    Anordnung von Stellplätze; Erschließung von Stellplätzen; Immissionen;

    Vielmehr ist ein Interessenausgleich zwischen dem öffentlichen Interesse an der Entlastung der Verkehrsflächen vom ruhenden Verkehr und den privaten Belangen der betroffenen Grundstückseigentümer, insbesondere der Nachbarn von Stellplätzen im Plangebiet zu treffen (BVerwG, Beschl. v. 14.2.1992 - 4 B 81/91 -, Buchholz 406.12, § 12 BauNVO Nr. 4; Stüer, Handbuch des Bau- und Planungsrechts A Rdnr. 373).
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