Weitere Entscheidung unten: LSG Bayern, 12.12.2002

Rechtsprechung
   BVerwG, 15.07.2003 - 4 B 83.02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2666
BVerwG, 15.07.2003 - 4 B 83.02 (https://dejure.org/2003,2666)
BVerwG, Entscheidung vom 15.07.2003 - 4 B 83.02 (https://dejure.org/2003,2666)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Juli 2003 - 4 B 83.02 (https://dejure.org/2003,2666)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,2666) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    VwGO § 60 Abs. 1, § 124 a Abs. 6 Satz 1
    Berufungsbegründung; Wiedereinsetzung; ordentlicher Geschäftsgang; Kurierdienst.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 60 Abs. 1, § 124 a Abs. 6 Satz 1
    Berufungsbegründung; Kurierdienst; Wiedereinsetzung; ordentlicher Geschäftsgang

  • Wolters Kluwer

    Frist zur Berufungsbegründung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Ordentlicher Geschäftsgang; Kurierdienst; Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision; Fristgerechte Weiterleitung eines Schriftsatzes; Prozessuale Fürsorgepflicht

  • Judicialis

    VwGO § 60 Abs. 1; ; VwGO § 124 a Abs. 6 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 60 Abs. 1 § 124a Abs. 6 S. 1
    Weiterleitung eines fristgebundenen Schriftsatzes vom erstinstanzlichen Verwaltungsgericht zum Berufungsgericht durch einen gerichtseigenen Kurierdienst entspricht nicht regelmäßig dem "ordentlichen Geschäftsgang" - Berufungsbegründung; Wiedereinsetzung; ordentlicher ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 901
  • DVBl 2004, 68 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 02.09.2002 - 1 BvR 476/01

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Ablehnung eines Wiedereinsetzungsantrags auf

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2003 - 4 B 83.02
    Da es um die Einhaltung von Fristen geht, gebietet die Fürsorgepflicht die Weiterleitung ohne schuldhaftes Zögern (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des 1. Senats vom 2. September 2002 - 1 BvR 476/01 - NJW 2002, 3692 ).

    Nur dann kann die bei einem Gericht übliche Versendungsart mit dem "ordentlichen Geschäftsgang" im Sinne der genannten verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung gleichgesetzt werden, wenn sie im Ergebnis nicht deren Ziel vereitelt, den Anspruch auf gerichtliche Durchsetzung des materiellen Rechts nicht durch übermäßig strenge Handhabung verfahrensrechtlicher Vorschriften zu unterlaufen (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 2. September 2002, a.a.O.).

    Dies ist auch bei der Prüfung, ob Wiedereinsetzung zu gewähren ist, zu berücksichtigen (BVerfG, Beschluss vom 2. September 2002, a.a.O., S. 3693, m.w.N.).

  • BVerfG, 03.01.2001 - 1 BvR 2147/00

    Keine Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2003 - 4 B 83.02
    So muss sie weder die Partei, die ihren Schriftsatz irrtümlich bei ihr eingereicht hat, durch Telefonat oder Telefax auf diesen Irrtum hinweisen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 1. Senats vom 3. Januar 2001 - 1 BvR 2147/00 - NJW 2001, 1343), noch muss sie den Schriftsatz selbst per Telefax an das Rechtsmittelgericht weiterleiten.

    Wenn die Weiterleitungspflicht im ordentlichen Geschäftsgang vom Fehlen derartiger (negativer) Ausnahmen abhängig wäre, würde das "allgemeine Prozessgrundrecht" auf ein faires Verfahren (BVerfG, Beschluss vom 3. Januar 2001, a.a.O., S. 1343) vielfach leer laufen.

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus BVerwG, 15.07.2003 - 4 B 83.02
    Nach der Rechtsauffassung des Bundesverfassungsgerichts folgt aus der auf dem Gebot eines fairen Verfahrens beruhenden Fürsorgepflicht des erstinstanzlichen Gerichts für die Prozessparteien, dass es fristgebundene Schriftsätze des Rechtsmittelverfahrens, die bei ihm eingereicht werden, im Zuge des ordentlichen Geschäftsgangs an das Rechtsmittelgericht weiterleiten muss (BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 1995 - 1 BvR 166/93 - NJW 1995, 3173 ).

    Die Rüge, die Entscheidung des Berufungsgerichts weiche von dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juni 1995 - 1 BvR 166/93 - (NJW 1995, 3173 ff.) ab, muss schon deshalb erfolglos bleiben, weil die Beschwerde selbst nicht geltend macht, das Berufungsgericht habe einen abstrakten Rechtsgrundsatz aufgestellt, der im Widerspruch zu einem solchen Rechtssatz in der zitierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts stehe.

  • VG Neustadt, 09.07.2009 - 4 K 409/09

    Widerspruchseinlegung durch einfache E-Mail; Hinweispflicht der Behörde bei

    Nach der Rechtsprechung des BVerfG (NJW 1995, 3173, 3175; s. auch BVerwG, NVwZ-RR 2003, 901, und OVG Sachsen-Anhalt, LKV 2009, 144) folgt aus der auf dem Gebot eines fairen Verfahrens beruhenden nachwirkenden Fürsorgepflicht des erstinstanzlichen Gerichts für die Prozessparteien, dass es fristgebundene Schriftsätze für das Rechtsmittelverfahren, die bei ihm eingereicht werden, an das zuständige Rechtsmittelgericht weiterleiten muss.

    Allerdings braucht das Gericht dem Bürger und dessen Bevollmächtigtem nicht die Verantwortung für die Einhaltung der Formalien abnehmen ( BVerwG, NVwZ-RR 2003, 901).

  • VG Neustadt, 27.02.2023 - 3 K 1023/22

    Widerspruchserhebung per E-Mail; Rüge der formellen Rechtswidrigkeit der

    Das Gericht muss dem Bürger und dessen Bevollmächtigtem indes nicht die Verantwortung für die Einhaltung der Formalien abnehmen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.7.2003 - 4 B 83.02).
  • BVerwG, 09.01.2008 - 6 B 51.07

    Wiedereinsetzung; Telefax; Sendebericht; Empfänger; Empfängernummer.

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist dem Kläger auch nicht deshalb zu gewähren, weil das erstinstanzliche Gericht im Rahmen seiner prozessualen Fürsorgepflicht gehalten ist, fristgebundene Schriftsätze des Rechtsmittelverfahrens, die bei ihm eingereicht werden, im Zuge des ordentlichen Geschäftsganges an das Rechtsmittelgericht weiterzuleiten (vgl. Beschluss vom 15. Juli 2003 - BVerwG 4 B 83.02 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 248).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LSG Bayern, 12.12.2002 - L 4 B 83/02 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,13471
LSG Bayern, 12.12.2002 - L 4 B 83/02 P (https://dejure.org/2002,13471)
LSG Bayern, Entscheidung vom 12.12.2002 - L 4 B 83/02 P (https://dejure.org/2002,13471)
LSG Bayern, Entscheidung vom 12. Dezember 2002 - L 4 B 83/02 P (https://dejure.org/2002,13471)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,13471) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Pflegeversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unternehmen der privaten Krankenversicherung in der Rechtsform eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit; Kündigung des Pflegeversicherungsvertrags durch den Versicherungsträger; Begleichen der Hauptforderung erst nach der Rechtshängigkeit; Absetzung der im ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    SGG § 184; SGG § 193 Abs. 4
    Pauschgebührerstattung bei Klage auf Pflegepflichtversicherungsprämie

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2003, 235
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.08.2003 - L 3 P 8/03

    Pflegeversicherung

    Ob die Pauschgebühren zu den Aufwendungen iSd. § 193 Abs. 2 SGG gehören, die "zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung" des Klägers notwendig waren (so Bayerisches LSG, Beschluss vom 12. Dezember 2002, L 4 B 83/02 P und ihm folgend LSG Brandenburg, Urteil vom 07. Juli 2003, Az.: L 9 P 4/03), muss der Senat offen lassen.

    Dass (verfassungsgemäß erhobene) Pauschgebühren in Beitragsstreitigkeiten auf den Versicherten nicht überwälzt werden können, verstößt weder gegen die Eigentumsgarantie (Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG) noch gegen das verfassungsrechtliche Gebot des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG, effektiven Rechtsschutz zu gewähren (so aber: SG Dortmund Urteil vom 21. Juni 2002, Az.: S 39 P 64/01, VersR 2002, 1270, 1271; SG Gotha, Urteil vom 29. August 2002, Az.: S 16 P 571/02; SG Neubrandenburg, Beschluss vom 23. Oktober 2002, Az.: S 4 P 9/02; SG Darmstadt, Gerichtsbescheid vom 16. Dezember 2002, Az.: S 12 P 551/02; ausdrücklich offengelassen Bayerisches LSG, Beschluss vom 12. Dezember 2002, Az.: L 4 B 83/02 P und LSG Brandenburg, Urteil vom 07. Juli 2003, Az.: L 9 P 4/03).

  • LSG Bayern, 21.02.2008 - L 4 P 45/05

    Zahlung von Beiträgen einer privaten Pflegepflichtversicherung; Entscheidung des

    Damit kann sich die Klägerin auch nicht mit Recht auf den früheren Senatsbeschluss vom 12. Dezember 2002 (L 4 B 83/02 P) berufen, da dieser Beschluss noch auf dem früheren Recht beruht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht