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   BVerwG, 02.02.2000 - 4 B 87.99   

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https://dejure.org/2000,116
BVerwG, 02.02.2000 - 4 B 87.99 (https://dejure.org/2000,116)
BVerwG, Entscheidung vom 02.02.2000 - 4 B 87.99 (https://dejure.org/2000,116)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Februar 2000 - 4 B 87.99 (https://dejure.org/2000,116)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    4. BImSchV Nr. 2. 2 Sp. 2; BauGB § 30 Abs. 1; BauNVO § 8 Abs. 1 und 2 Nr. 1, § 9 Abs. 1, § 15 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3; BImSchG § 4 Abs. 1 Satz 1 und 3, § 5 Abs. 1 Nr. 1
    Bebauungsplan; Immissionsschutz; Gewerbegebiet; erheblich belästigende Gewerbebetriebe; Anlage zum Brechen von Abbruchmaterial, Bauschuttrecycling; Drittschutz gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Gebietsschutz gegen schleichende Umwandlung; Rücksichtnahmegebot; ...

  • Wolters Kluwer

    Bebauungsplan - Immissionsschutz - Gewerbegebiet - Erheblich belästigende Gewerbebetriebe - Anlage zum Brechen von Abbruchmaterial - Bauschuttrecycling - Drittschutz gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung - Gebietsschutz gegen schleichende Umwandlung - ...

  • Judicialis

    BauGB § 30 Abs. 1; ; BauNV... O § 8 Abs. 1; ; BauNVO § 8 Abs. 2 Nr. 1; ; BauNVO § 9 Abs. 1; ; BauNVO § 15 Abs. 1 Satz 2; ; BauNVO § 15 Abs. 3; ; BImSchG § 4 Abs. 1 Satz 1; ; BImSchG § 4 Abs. 1 Satz 3; ; BImSchG § 5 Abs. 1 Nr. 1; ; 4. BImSchV Nr. 2.2 Sp. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bebauungsrecht; Immissionsschutzrecht - Bebauungsplan; Immissionsschutz; Gewerbegebiet; erheblich belästigende Gewerbebetriebe; Anlage zum Brechen von Abbruchmaterial, Bauschuttrecycling; Drittschutz gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Gebietsschutz gegen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Umweltrecht, Nachbarschutz gegen Bauschuttrecyclinganlage im Gewerbegebiet

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nachbarschutz von Baugebietsfestsetzungen (IBR 2000, 453)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3799 (Ls.)
  • NVwZ 2000, 679
  • VBlBW 2000, 361
  • DVBl 2000, 939
  • DÖV 2000, 640
  • BauR 2000, 1019
  • ZfBR 2000, 421
 
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Wird zitiert von ... (278)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.1999 - 10 S 44/99

    Zulässigkeit einer Anlage zum Brechen von Gestein in einem Gewerbegebiet;

    Auszug aus BVerwG, 02.02.2000 - 4 B 87.99
    VGH Mannheim vom 17.06.1999 - Az.: VGH 10 S 44/99 -.

    BVerwG 4 B 87.99 VGH 10 S 44/99.

    Das Berufungsgericht (VGH Mannheim, Urteil vom 17. Juni 1999 - 10 S 44/99 -) hat die Auffassung vertreten, der Betrieb der Beigeladenen stelle eine erheblich belästigende, mithin industriegebietstypische Anlage dar, die gebietsunverträglich sei und auch im Wege der Befreiung nicht zugelassen werden könne, weil eine Befreiung die Grundzüge der Planung berühre.

  • BVerwG, 24.09.1992 - 7 C 7.92

    Bauplanungsrecht: Baurechtliche Zulässigkeit immissionsschutzrechtlich

    Auszug aus BVerwG, 02.02.2000 - 4 B 87.99
    Im übrigen hat sich das Bundesverwaltungsgericht in der von der Beschwerde in anderem Zusammenhang zitierten Entscheidung vom 24. September 1992 - BVerwG 7 C 7.92 - (Buchholz 406.12 § 15 BauNVO Nr. 22 - DVBl 1993, 111) zu dem Verhältnis von Immissionsschutzrecht und Bauplanungsrecht bereits geäußert.

    Geklärt ist aber auch bereits, daß bei diesen Anlagen in aller Regel ein konkretes, die Gebietsprägung beeinträchtigendes Störpotentitial unterstellt werden muß (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. September 1992 - BVerwG 7 C 7.92 - DVBl 1993, 111).

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus BVerwG, 02.02.2000 - 4 B 87.99
    Nach der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. insbesondere das Urteil vom 16. September 1993 - BVerwG 4 C 28.91 - BVerwGE 94, 151) hat die Festsetzung von Baugebieten durch einen Bebauungsplan grundsätzlich nachbarschützende Funktion zugunsten der Planbetroffenen.
  • BVerwG, 05.03.1999 - 4 B 5.99
    Auszug aus BVerwG, 02.02.2000 - 4 B 87.99
    Daß in einem solchen Fall die Grundzüge der Planung berührt werden und deshalb eine Befreiung unzulässig ist, ist nicht weiter klärungsbedürftig (vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 5. März 1999 - BVerwG 4 B 5.99 - ZfBR 1999, 283).
  • BVerwG, 19.08.1993 - 6 B 42.93

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Sichtung und

    Auszug aus BVerwG, 02.02.2000 - 4 B 87.99
    In aller Regel genügt die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde, die keine eigene Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffs hinsichtlich von Zulassungsgründen durch den Rechtsanwalt, der sie unterzeichnet hat, erkennen läßt, nicht den gesetzlichen Anforderungen (BVerwG, Beschluß vom 19. August 1993 - BVerwG 6 B 42.93 - Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 81).
  • BVerwG, 18.12.2007 - 4 B 55.07

    Bebauungsplan; Art der Nutzung; gebietsfremde Nutzung; angrenzendes Baugebiet;

    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass die Festsetzung von Baugebieten durch einen Bebauungsplan nachbarschützende Funktion zugunsten der Grundstückseigentümer im jeweiligen Baugebiet hat (Urteile vom 16. September 1993 - BVerwG 4 C 28.91 - BVerwGE 94, 151 und vom 23. August 1996 - BVerwG 4 C 13.94 - BVerwGE 101, 364; Beschluss vom 2. Februar 2000 - BVerwG 4 B 87.99 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 163).
  • BVerwG, 23.04.2009 - 4 CN 5.07

    Dorfgebiet; allgemeine Zweckbestimmung; Unterbringung land- und

    Außerdem hat der Eigentümer eines Grundstücks in einem durch Bebauungsplan festgesetzten Baugebiet einen vom Rücksichtnahmegebot unabhängigen Abwehranspruch gegen eine "schleichende Umwandlung" des Gebietscharakters (Beschluss vom 2. Februar 2000 - BVerwG 4 B 87.99 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 163).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2017 - 10 B 10.15

    Nachbarklage; Errichtung eines Wohnhauses mit Gewerbeanteil; Sondergebiet

    Er ist allerdings insoweit gebunden, als die Gebietsfestsetzungen nach der Baunutzungsverordnung (oder Vorgängerregelungen) bereits bundesrechtlich grundsätzlich drittschützend sind, so dass für einen abweichenden Gestaltungswillen bei der Bauleitplanung kein Raum besteht (grundlegend BVerwG, Urteil vom 16. September 1993 - BVerwG 4 C 28.91 -, juris Rn. 12; Urteil vom 23. August 1996 - BVerwG 4 C 13.94 -, juris Rn. 53; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 2. Februar 2000 - BVerwG 4 B 87.99 -, juris Rn. 9; Beschluss vom 18. Dezember 2007 - BVerwG 4 B 55.07 -, juris Rn. 5; Beschluss vom 13. Dezember 2016 - BVerwG 4 B 29.16 -, juris Rn. 5).
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