Weitere Entscheidung unten: VG Lüneburg, 13.02.2002

Rechtsprechung
   BVerwG, 22.04.2002 - 4 B 9.02   

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https://dejure.org/2002,29826
BVerwG, 22.04.2002 - 4 B 9.02 (https://dejure.org/2002,29826)
BVerwG, Entscheidung vom 22.04.2002 - 4 B 9.02 (https://dejure.org/2002,29826)
BVerwG, Entscheidung vom 22. April 2002 - 4 B 9.02 (https://dejure.org/2002,29826)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung bei Nichtzulassung der Revision - Gerichtliche Überprüfung der behördlichen Ermessensentscheidung - Wohnungen in Gewerbebetrieben für Betriebsleiter - Wechselwirkung zwischen Tatbestand und Ermessensentscheidung - Bestandsschutz für eine ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 16.03.1984 - 4 C 50.80

    Zulässigkeit von Wohnungen für Betriebsinhaber und -leiter im unbeplanten

    Auszug aus BVerwG, 22.04.2002 - 4 B 9.02
    Für Betriebsleiter und Betriebsinhaber können wegen ihrer engen Bindungen an den Betrieb Wohnungen auf oder nahe dem Betriebsgrundstück auch dann zulässig sein, wenn der Betrieb ihre ständige Einsatzbereitschaft nicht zwingend erfordert; aber auch dann muss ihr Wohnen auf oder nahe dem Betriebsgrundstück mit Rücksicht auf Art und Größe des Betriebes aus betrieblichen Gründen objektiv sinnvoll sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. März 1984 - BVerwG 4 C 50.80 - NVwZ 1984, 511 = BRS 42 Nr. 73 = ZfBR 1984, 148 und Beschluss vom 22. Juni 1999 - BVerwG 4 B 46.99 - Buchholz 406.12 § 8 BauNVO Nr. 16 = BRS 62 Nr. 78 = ZfBR 1999, 282).

    Davon abgesehen kann die Zulassung einer Ausnahme nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO durchaus daran scheitern, dass auf oder nahe dem Betriebsgrundstück bereits Wohnungen vorhanden sind, die für den angestrebten Zweck genutzt werden können (BVerwG, Urteil vom 16. März 1984 a.a.O.).

  • BVerwG, 23.05.1986 - 8 C 10.84

    Wehrpflicht - Mitwirkungspflicht - Musterungsstreit - Ärztliche Untersuchung

    Auszug aus BVerwG, 22.04.2002 - 4 B 9.02
    Denn die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen, zu ersetzen (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1986 - BVerwG 8 C 10.84 - BVerwGE 74, 222 ).
  • BVerwG, 10.11.1992 - 3 B 52.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 22.04.2002 - 4 B 9.02
    Der insoweit geltend gemachte Verfahrensmangel ist nur dann im Sinne von § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO bezeichnet, wenn er sowohl in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. November 1992 - BVerwG 3 B 52.92 - Buchholz 303 § 314 ZPO Nr. 5).
  • BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 81.94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als

    Auszug aus BVerwG, 22.04.2002 - 4 B 9.02
    Lediglich schriftsätzlich angekündigte Beweisanträge genügen den letztgenannten Anforderungen nicht (vgl. Beschluss vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265).
  • BVerwG, 22.06.1999 - 4 B 46.99

    Gewerbegebiet; Wohnung für Bereitschaftspersonen; Ausnahme.

    Auszug aus BVerwG, 22.04.2002 - 4 B 9.02
    Für Betriebsleiter und Betriebsinhaber können wegen ihrer engen Bindungen an den Betrieb Wohnungen auf oder nahe dem Betriebsgrundstück auch dann zulässig sein, wenn der Betrieb ihre ständige Einsatzbereitschaft nicht zwingend erfordert; aber auch dann muss ihr Wohnen auf oder nahe dem Betriebsgrundstück mit Rücksicht auf Art und Größe des Betriebes aus betrieblichen Gründen objektiv sinnvoll sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. März 1984 - BVerwG 4 C 50.80 - NVwZ 1984, 511 = BRS 42 Nr. 73 = ZfBR 1984, 148 und Beschluss vom 22. Juni 1999 - BVerwG 4 B 46.99 - Buchholz 406.12 § 8 BauNVO Nr. 16 = BRS 62 Nr. 78 = ZfBR 1999, 282).
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Rechtsprechung
   VG Lüneburg, 13.02.2002 - 4 B 9/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,23699
VG Lüneburg, 13.02.2002 - 4 B 9/02 (https://dejure.org/2002,23699)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 13.02.2002 - 4 B 9/02 (https://dejure.org/2002,23699)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 13. Februar 2002 - 4 B 9/02 (https://dejure.org/2002,23699)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Zustimmung zum Abschluss eines bestimmten Wohnungsmietvertrages

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 12 Abs 1 S 1 BSHG; § 8 WoGG
    Angemessene Unterkunftskosten; Aufschlag; Bezugsfertigkeit; Höchstbetrag; Kosten; Sozialhilfe; Unterkunft; Vier-Personen-Haushalt; Wohngeldtabelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 30.05.1996 - 5 C 14.95

    Sozialhilferecht: Unterkunftskosten einer unangemessen teuren Wohnung

    Auszug aus VG Lüneburg, 13.02.2002 - 4 B 9/02
    Denn für die Unterkunft, die die Antragsteller mieten wollen, entstünden sozialhilferechtlich unangemessen hohe Aufwendungen, und es ist weder ersichtlich noch von den Antragstellern dargelegt worden, dass sie trotz intensiver Bemühungen nicht eine andere bedarfsgerechte, kostengünstigere Wohnung hätten finden können (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.5.1996 - BVerwG 5 C 14.95 - BVerwGE 101, 194).
  • OVG Niedersachsen, 25.10.2001 - 4 MB 1798/01

    Angemessenheit; Aufwendung; Miete; Miethöhe; Sozialhilfe; Unterkunft;

    Auszug aus VG Lüneburg, 13.02.2002 - 4 B 9/02
    Die Kammer folgt nach nochmaliger Überprüfung nicht mehr, wie in dem genannten Beschluss vom 22. November 2001, der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (Beschluss vom 25.10.2001 - 4 MB 1798/01 -), wonach der Höchstwert der sozialhilferechtlich als angemessen anzusehenden Unterkunftskosten nicht mehr allein ausgehend von der äußersten rechten Spalte der Tabelle zu § 8 WoGG n.F ermittelt wird, sondern der Tabellenwert heranzuziehen ist, der sich unter Berücksichtigung der zeitlichen Bezugsfertigkeit der Wohnung ergibt und der jeweils mit einem Aufschlag von 10 % bei bestehenden Verträgen und von etwa weiteren 10 % bei neuen Verträgen zu versehen ist.
  • BVerwG, 27.11.1986 - 5 C 2.85

    Höchstgrenzen - Wohngeldbemessung - Kostenangemessenheit - Unterkunft

    Auszug aus VG Lüneburg, 13.02.2002 - 4 B 9/02
    Wendete man die Tabelle zu § 8 WoGG in der soeben beschriebenen Weise an, d. h. berücksichtigte man bei der Frage der Angemessenheit der Unterkunftskosten auch den Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit und die Ausstattung der Wohnung, könnte die Behörde den Hilfeempfänger etwa nicht veranlassen, eine in der Tabelle geringer eingestufte und damit günstigere Wohnung anzumieten, auch wenn diese ebenso geeignet wäre, den individuellen Bedarf zu decken, soweit die vom Hilfeempfänger gewünschte Wohnung in eine der höheren Kategorien der Tabelle zu § 8 WoGG fiele und der vereinbarte Mietzins den Tabellenwert dieser Kategorie nicht überstiege (vgl. im Einzelnen BVerwG, Urt. v. 27.11.1986 - 5 C 2.85 - BVerwGE 75, 168).
  • OVG Niedersachsen, 29.01.2004 - 12 LB 454/02

    Übernahme der Betriebskostenerhöhung als besonderer Mietzuschuss; Bestimmung

    Dieser seitdem ständigen Rechtsprechung des 4. Senates des erkennenden Gerichts (vgl. zuletzt Beschluss v. 18.12.2003 - 4 ME 532/03 - betr. Heidenau/Landkreis Harburg: Tabellenwert zuzüglich 10 % zuzüglich weiteren 10 % Neuvermietungszuschlag; Beschluss v. 9.1.2004 - 4 ME 14/04 - betr. Buchholz/Landkreis Harburg :Tabellenwert zuzüglich 10 % ohne Neuvermietung ) sind nicht alle Verwaltungsgerichte in Niedersachsen gefolgt; sie vertreten teilweise die Ansicht, die Angemessenheitsgrenze sei für alle Fälle einheitlich nach der äußersten rechten Spalte der (neuen) Tabelle zu § 8 WoGG zu bemessen (so VG Stade, Urt.v. 28.8.2002 - 4 A 470/01 - VG Hannover, Beschluss v. 29.11.2001 - 7 B 5059/01 ; VG Lüneburg, Beschluss v. 20.03.2002 - 6 B 43/02 -) bzw. auf den Wert der äußersten rechten Spalte sei in Neuvermietungsfällen ein Aufschlag von 10 % (so VG Braunschweig, Beschl. v. 7.5.2002 - 3 B 64/02 -) oder ein je nach Gemeinde differenzierter Zuschlag zwischen 5 und 10 % vorzunehmen (so VG Lüneburg, Beschl.v. 13.2.2002 - 4 B 9/02 -).
  • LSG Brandenburg, 08.06.2004 - L 4 KR 23/03

    Fehlendes berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit;

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes sowie des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Gerichtsakten, der beigezogenen Verwaltungsakte der Beklagten ( ...) sowie der weiteren Gerichtsakte (S 10 KR 171/01 ER bzw. L 4 B 9/02 KR ER), der Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen ist, verwiesen.
  • VG Lüneburg, 20.03.2002 - 6 B 43/02

    Angemessenheit; Ausstattung; Baualtersklassen; Umzug; Unterkunftskosten; Wohngeld

    In Übereinstimmung mit der 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Lüneburg (vgl. Beschluss v. 13.2.2002 - 4 B 9/02 -) hält es die Kammer jedoch nach wie vor geboten, allein auf die äußerste rechte Spalte der Tabelle zu § 8 WoGG zurückzugreifen, da eine Differenzierung nach Baualtersklassen und Ausstattung der Wohnung sowohl für die Sozialämter als auch für die Verwaltungsgerichte in Eilverfahren ohne Besichtigung der jeweiligen Wohnung kaum zu leisten ist.
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