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VGH Bayern, 28.11.1994 - 4 B 93.2525 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- VGH Baden-Württemberg, 13.12.2001 - 2 S 1450/01
Grundsteuererlass wegen Ertragsminderung - Leerstand
Die Klägerin befindet sich insoweit vielmehr in der gleichen Lage wie viele andere Grundstückseigentümer, die nach Aufgabe einer früheren Nutzung erfolglos eine andere Nutzung des Grundstücks oder dessen Verkauf anstreben (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 14.3.1995 - 2 S 1669/93 -: ehemaliges Hotel; Bayer. VGH, Urteil vom 28.11.1994 - 4 B 93.2525 -: ehemaliges Betonwerk).Letztlich ist es Sache des Grundstückseigentümers, sich auf diese Planungsabsichten der Gemeinde einzustellen (vgl. Bayer. VGH, Urteil vom 28.11.1994 - 4 B 93.2525 -).
- VGH Bayern, 31.03.2005 - 4 B 01.1818
Grundsteuer, Erlass, Ertragsminderung, Vetretenmüssen, Umbau, Leerstand, …
Etwaige Erschwernisse des von Anfang an beabsichtigten Umbaus aufgrund der besonderen Genehmigungspflichten nach § 142 Abs. 1 BauGB fallen deshalb in den Risikobereich des Klägers (vgl. BayVGH, U.v. 28.11.1994 - 4 B 93.2525 - zum Erwerb eines stillgelegten Betonwerkes mit nachfolgender Veränderungssperre). - VG Neustadt, 16.03.2011 - 1 K 735/10
Voraussetzungen für einen Grundsteuererlass - zu den Anforderungen an …
- VG Gelsenkirchen, 18.02.2010 - 5 K 3584/08
Grundsteuererlass, Erfordernis der Atypizität, Bewertung im Sachwertverfahren
vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 28. November 1994, - 4 B 93.2525 - , zit. nach juris. - VG Halle, 13.06.2001 - 2 A 1946/98 Ertragseinbußen, die Ausdruck dieses unternehmerischen Risikos sind, sind indes vom Unternehmer zu vertreten (vgl. Bay. VGH, Urteil - vom 28. November 1994 - 4 B 93.2525 - Juris).