Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin, 14.12.1999

Rechtsprechung
   BVerwG, 28.07.1994 - 4 B 94.94   

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BVerwG, 28.07.1994 - 4 B 94.94 (https://dejure.org/1994,933)
BVerwG, Entscheidung vom 28.07.1994 - 4 B 94.94 (https://dejure.org/1994,933)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juli 1994 - 4 B 94.94 (https://dejure.org/1994,933)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; Baurecht: Keine Übertragung der Grundsätze des Normenkontrollverfahrens auf die Anfechtung einer Baugenehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Benachteiligender Bebauungsplan - Abwägungsfehler - Anfechtungsklage - Baugenehmigung - Normenkontrollverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2242 (Ls.)
  • NVwZ 1995, 598
  • DÖV 1995, 741
  • ZfBR 1995, 53
 
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Wird zitiert von ... (114)

  • BVerwG, 15.10.2001 - 4 BN 48.01

    Normenkontrollverfahren; Bebauungsplan; fehlende Bekanntmachung; Statthaftigkeit;

    Auch wenn der Rechtsschutz durch ein Normenkontrollverfahren im Einzelfall möglicherweise weiter reichen kann als der Rechtsschutz durch eine Nachbarklage (vgl. dazu auch BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 1994 - 4 B 94.94 - NVwZ 1995, 598 = ZfBR 1995, 53) und zudem einfacher zu praktizieren ist, weil der Nachbar nur ein einziges Verfahren anhängig zu machen braucht, so steht dem Nachbarn doch zumindest im Regelfall auch über das Institut der Nachbarklage effektiver Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) zur Verfügung.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2013 - 2 B 1010/13

    Abwehranspruch des Nachbarn gegen die Erteilung einer Baugenehmigung

    - IV C 29.73 -, BRS 28 Nr. 127 = juris Rn. 28, Beschlüsse vom 8. November 2010 - 4 B 43.10 -, BauR 2011, 499 = juris Rn. 9, und vom 28. Juli 1994 - 4 B 94.94 -, BRS 56 Nr. 163 = juris Rn. 4.

    - 4 B 94.94 -, BRS 56 Nr. 163 = juris Rn. 4.

  • VG Freiburg, 12.05.2020 - 2 K 9611/17

    Befreiung von den Ge- und Verboten des Naturschutzrechts für Windenergieanlagen;

    Das Erfordernis der Geltendmachung einer Verletzung in eigenen Rechten dient der Verhinderung von Popularklagen, die in der Verwaltungsgerichtsordnung grundsätzlich ausgeschlossen sind (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 30.04.1980 - 7 C 91.79 - juris Rn. 8; Beschluss vom 28.07.1994 - 4 B 94.94 - juris Rn. 6).
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Rechtsprechung
   OVG Berlin, 14.12.1999 - 4 B 94.94   

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https://dejure.org/1999,24993
OVG Berlin, 14.12.1999 - 4 B 94.94 (https://dejure.org/1999,24993)
OVG Berlin, Entscheidung vom 14.12.1999 - 4 B 94.94 (https://dejure.org/1999,24993)
OVG Berlin, Entscheidung vom 14. Dezember 1999 - 4 B 94.94 (https://dejure.org/1999,24993)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Freiburg, 21.07.2005 - 2 K 1296/05

    Zur staatlichen Gerichtsbarkeit bei innerkirchlichen Streitigkeiten

    Handelt es sich um eine Angelegenheit, die der kirchlichen Selbstverwaltung unterliegt, ist diese der Kontrolle staatlicher Gerichte auch dann entzogen, wenn der innerkirchliche Rechtsschutz unzureichend ausgestaltet sein sollte, denn die Justizgewährleistungsgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG gilt nur für Akte staatlicher Gewalt, nicht aber für interne innerkirchliche Streitigkeiten (VG Berlin, Urteil vom 26.9.1994 - 28 A 261.92 - NVwZ 1995, 512; bestätigt durch OVG Berlin, Urteil vom 14.12.1999 - 4 B 94.94 - KirchE 37, 446; offen gelassen in BVerwG, Beschluss vom 3.7.2000 - 7 PKH 4.00 -).
  • VG Neustadt, 24.02.2011 - 4 K 1213/10

    Zum Rechtsweg gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung einer

    Hierzu gehört gerade die Frage der staatlichen Jurisdiktionsgewalt (VG Berlin, Urteil vom 26. September 1994 - 28 A 261.92 - OVG Berlin, Urteil vom 14. Dezember 1999 - 4 B 94.94 -, jeweils juris).
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