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   BVerwG, 15.10.1998 - 4 B 94.98   

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BVerwG, 15.10.1998 - 4 B 94.98 (https://dejure.org/1998,1694)
BVerwG, Entscheidung vom 15.10.1998 - 4 B 94.98 (https://dejure.org/1998,1694)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Oktober 1998 - 4 B 94.98 (https://dejure.org/1998,1694)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Gewinnung von Bodenschätzen - Bewilligung - Bergbauberechtigung - Verfahren der Bewilligung - Beteiligung anderer Behörden - Beteiligung der Gemeinde - Klagebefugnis - Rüge mangelnder Beteiligung - Verletzung von Verfahrensvorschriften - Rechtsschutz durch Verfahren

  • Judicialis

    VwGO § 42 Abs. 2; ; BBergG § 11 Nr. 10; ; BBergG § 15; ; BBergG § 48 Abs. 1; ; BBergG § 54 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozeßrecht; Bergrecht - Gewinnung von Bodenschätzen; Bewilligung; Bergbauberechtigung; Verfahren der Bewilligung; Beteiligung anderer Behörden; Beteiligung der Gemeinde; Klagebefugnis; Rüge mangelnder Beteiligung; Verletzung von Verfahrensvorschriften; ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Stellungnahme der Behörde bei Bergbauberechtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1999, 876
  • DVBl 1999, 255 (Ls.)
  • ZfBR 1999, 112 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1998 - 4 B 94.98
    Ein subjektiv-öffentliches Recht läßt sich aus einer verwaltungsverfahrensrechtlichen Regelung nur dann ableiten, wenn die Verfahrensvorschrift nicht bloß der Ordnung des Verfahrensablaufs, insbesondere einer umfassenden Information der Verwaltungsbehörde, dient, sondern dem Betroffenen in spezifischer Weise und unabhängig vom materiellen Recht eine eigene, selbständig durchsetzbare verfahrensrechtliche Rechtsposition gewähren will (vgl. BVerwG, Urteile vom 7. Juli 1978 BVerwG 4 C 79.76 u.a. BVerwGE 56, 110 und vom 9. März 1990 BVerwG 7 C 23.89 BVerwGE 85, 54).

    Die Beschwerde macht geltend, daß sich die Vorinstanz über das Senatsurteil vom 7. Juli 1978 BVerwG 4 C 79.76 u.a. (BVerwGE 56, 110) hinweggesetzt habe.

    Wie der Senat im Urteil vom 7. Juli 1978 (a.a.O.) dargelegt hat, ist die Genehmigung nach § 6 LuftVG auch in den Fällen, in denen sie wegen eines nachfolgenden Planfeststellungsverfahrens nicht als abschließende Planungsentscheidung zu qualifizieren ist, durch einen planerischen Einschlag gekennzeichnet.

  • BVerwG, 15.07.1994 - 4 B 102.94

    Bergrechtliche Betriebsplanzulassung - Drittbetroffene Gemeinde - Nachbarschutz -

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1998 - 4 B 94.98
    In der Regel kann es erst auf dieser zweiten Stufe zu einer Kollision zwischen gemeindlichen und bergbaulichen Interessen kommen, die eine Verletzung der kommunalen Planungshoheit möglich erscheinen läßt und einen Rechtsschutzbedarf auslöst (vgl. BVerwG, Beschluß vom 15. Juli 1994 BVerwG 4 B 102.94 Buchholz 406.27 § 48 BBergG Nr. 4).
  • BVerwG, 09.03.1990 - 7 C 23.89

    Untertägige Erkundung eines Standortes - Eignung für die Sicherstellung und

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1998 - 4 B 94.98
    Ein subjektiv-öffentliches Recht läßt sich aus einer verwaltungsverfahrensrechtlichen Regelung nur dann ableiten, wenn die Verfahrensvorschrift nicht bloß der Ordnung des Verfahrensablaufs, insbesondere einer umfassenden Information der Verwaltungsbehörde, dient, sondern dem Betroffenen in spezifischer Weise und unabhängig vom materiellen Recht eine eigene, selbständig durchsetzbare verfahrensrechtliche Rechtsposition gewähren will (vgl. BVerwG, Urteile vom 7. Juli 1978 BVerwG 4 C 79.76 u.a. BVerwGE 56, 110 und vom 9. März 1990 BVerwG 7 C 23.89 BVerwGE 85, 54).
  • BVerwG, 05.10.1990 - 7 C 55.89

    Immissionsschutzrechliches Genehmigungsverfahren - Schutz Dritter im

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1998 - 4 B 94.98
    Es hat hierbei aber bekräftigt, daß der einzelne Betroffene die Einhaltung der Verfahrensvorschriften grundsätzlich nicht um ihrer selbst willen ohne Rücksicht darauf erzwingen kann, ob er in einem materiellen Recht verletzt ist oder nicht (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. Dezember 1973 BVerwG 4 C 50.71 BVerwGE 44, 235, vom 15. Januar 1982 BVerwG 4 C 26.78 BVerwGE 64, 325 und vom 5. Oktober 1990 BVerwG 7 C 55 und 56.89 BVerwGE 85, 368).
  • BVerwG, 14.12.1973 - IV C 50.71

    Anspruch auf Beseitigung von Schäden - Versumpfung von Grundstücken

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1998 - 4 B 94.98
    Es hat hierbei aber bekräftigt, daß der einzelne Betroffene die Einhaltung der Verfahrensvorschriften grundsätzlich nicht um ihrer selbst willen ohne Rücksicht darauf erzwingen kann, ob er in einem materiellen Recht verletzt ist oder nicht (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. Dezember 1973 BVerwG 4 C 50.71 BVerwGE 44, 235, vom 15. Januar 1982 BVerwG 4 C 26.78 BVerwGE 64, 325 und vom 5. Oktober 1990 BVerwG 7 C 55 und 56.89 BVerwGE 85, 368).
  • BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 26.78

    Notwendige Beiladung einer Gemeinde als Straßenbaulastträgerin; Rechtsnatur und

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1998 - 4 B 94.98
    Es hat hierbei aber bekräftigt, daß der einzelne Betroffene die Einhaltung der Verfahrensvorschriften grundsätzlich nicht um ihrer selbst willen ohne Rücksicht darauf erzwingen kann, ob er in einem materiellen Recht verletzt ist oder nicht (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. Dezember 1973 BVerwG 4 C 50.71 BVerwGE 44, 235, vom 15. Januar 1982 BVerwG 4 C 26.78 BVerwGE 64, 325 und vom 5. Oktober 1990 BVerwG 7 C 55 und 56.89 BVerwGE 85, 368).
  • BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 18.91

    Wohngebietsplanung contra Abfalldeponie

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1998 - 4 B 94.98
    Sie vermittelt eine wehrfähige Position gegenüber der Ausführung von Vorhaben Dritter auf dem Gemeindegebiet, wenn hierdurch nachhaltig eine hinreichend bestimmte gemeindliche Planung gestört, wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren eigenen Planung entzogen oder gemeindliche Einrichtungen erheblich beeinträchtigt werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 16. Dezember 1988 BVerwG 4 C 40.86 BVerwGE 81, 95, vom 15. Dezember 1989 BVerwG 4 C 36.86 BVerwGE 84, 209 und vom 27. März 1992 BVerwG 7 C 18.91 BVerwGE 90, 96).
  • OVG Sachsen, 10.06.1998 - 1 S 349/96

    Beteiligungsrecht Gemeinde; Planungshoheit Gemeinde; Aufhebung einer

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1998 - 4 B 94.98
    BVerwG 4 B 94.98 OVG 1 S 349/96.
  • BVerwG, 15.12.1989 - 4 C 36.86

    Interkommunales Abstimmungsgebot bei einem Schlachthofvorhaben im Grenzgebiet

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1998 - 4 B 94.98
    Sie vermittelt eine wehrfähige Position gegenüber der Ausführung von Vorhaben Dritter auf dem Gemeindegebiet, wenn hierdurch nachhaltig eine hinreichend bestimmte gemeindliche Planung gestört, wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren eigenen Planung entzogen oder gemeindliche Einrichtungen erheblich beeinträchtigt werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 16. Dezember 1988 BVerwG 4 C 40.86 BVerwGE 81, 95, vom 15. Dezember 1989 BVerwG 4 C 36.86 BVerwGE 84, 209 und vom 27. März 1992 BVerwG 7 C 18.91 BVerwGE 90, 96).
  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 40.86

    Raumplanungshoheit

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1998 - 4 B 94.98
    Sie vermittelt eine wehrfähige Position gegenüber der Ausführung von Vorhaben Dritter auf dem Gemeindegebiet, wenn hierdurch nachhaltig eine hinreichend bestimmte gemeindliche Planung gestört, wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren eigenen Planung entzogen oder gemeindliche Einrichtungen erheblich beeinträchtigt werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 16. Dezember 1988 BVerwG 4 C 40.86 BVerwGE 81, 95, vom 15. Dezember 1989 BVerwG 4 C 36.86 BVerwGE 84, 209 und vom 27. März 1992 BVerwG 7 C 18.91 BVerwGE 90, 96).
  • BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 8.01

    Telekommunikation; Klagebefugnis; Sprungrevision und Verfahrensfehler;

    Solche formellen Rechte zeichnen sich dadurch aus, dass der Einzelne ihrer Einhaltung nicht um ihrer selbst willen ohne Rücksicht darauf erzwingen kann, ob er in einem materiellen Recht betroffen ist oder nicht (vgl. Urteil vom 5. Oktober 1990 - BVerwG 7 C 55. und 56.89 - BVerwGE 85, 368 ; Beschluss vom 15. Oktober 1998 - BVerwG 4 B 94.98 - Buchholz 406.27 § 15 BBergG Nr. 1 m.w.N.).
  • VG Schleswig, 15.10.2015 - 6 A 94/15
    Die Kammer schließt sich insofern der überzeugenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts an, wonach bergrechtliche Bewilligungen nicht geeignet sind, die Rechtsstellung von Gemeinden zu beeinträchtigen und Gemeinden daher keine Klagebefugnis gegen entsprechende Bewilligungen haben (Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 15. Oktober 1998, Aktenzeihen 4 B 94/98, zitiert nach juris, Leitsatz 2).

    Zu einem früheren Zeitpunkt besteht ein solches Schutzbedürfnis noch nicht." (Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 15. Oktober 1998, Aktenzeihen 4 B 94/98, zitiert nach juris, Rn. 5- 6).

    Als öffentliche Interessen, die einem Bergbauvorhaben entgegenstehen können, werden im Gesetzentwurf der Bundesregierung (BTDrucks 8/1315, S. 87) beispielhaft die Erfordernisse des Naturschutzes und der Landschaftspflege, der Raumordnung, des Verkehrs und des Gewässerschutzes genannt." (Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 15. Oktober 1998, Aktenzeihen 4 B 94/98, zitiert nach juris, Rn. 3).

    Für andere Fälle wurde dies jedoch ausdrücklich offengelassen (Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 15. Oktober 1998, Aktenzeihen 4 B 94/98, zitiert nach juris, Rn. 3).

    Der Schutzzweck von § 15 BBergG betrifft aber insbesondere nicht die möglicherweise zu beteiligenden Gemeinden, weil diese durch eine bergrechtliche Bewilligung nicht in einer Weise betroffen sein können, dass die Wahrung ihrer Rechte gegenüber einer künftigen Ausübung der Bergbauberechtigung ausgeschlossen oder erheblich erschwert wäre (Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 15. Oktober 1998, Aktenzeihen 4 B 94/98, zitiert nach juris, Rn. 4).

    Die Annahme, dass der Gesetzgeber eine so weitreichende Rechtsposition hat einräumen wollen, liegt schon deshalb gänzlich fern, weil eine Gemeinde durch eine bergrechtliche Bewilligung materiellrechtlich nicht in einer Weise betroffen sein kann, daß die Wahrung ihrer Rechte gegenüber einer künftigen Ausübung der Bergbauberechtigung ausgeschlossen oder erheblich erschwert wäre." (Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 15. Oktober 1998, Aktenzeihen 4 B 94/98, zitiert nach juris, Rn. 4).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2005 - 11 A 1751/04

    Berufung der Stadt Voerde gegen die Steinkohlegewinnung im Bergwerk Walsum

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 5. November 2002 - 9 VR 14.02 -, NVwZ 2003, 207, und vom 15. Oktober 1998 - 4 B 94.98 -, Buchholz 406.27 § 15 BBergG Nr. 1, (3); Urteil vom 30. August 1993 - 7 A 14.93 -, NVwZ 1994, 371 ff.; VerfGH NRW, Urteil vom 9. Juni 1997 - 20/95 u.a. -, OVGE 46, 295 (303 ff.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.10.2008 - 1 A 10231/08

    Berufung gegen Inanspruchnahme eines Grundstücks für Goldabbau zurückgewiesen

    So dürfen allein auf der Grundlage eines zugelassenen Betriebsplans und ggf. weiterer erforderlicher Genehmigungen die Bodenschätze in dem Feld, auf das sich die Bewilligung erstreckt, aufgesucht und gewonnen werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.10.1998, UPR 1999, 75).

    Demnach bedarf es zur verfassungsrechtlichen Rechtfertigung des Zugriffs auf fremde Bodenschätze einer Einbeziehung des Grundeigentümers, die im vorgelagerten Konzessionsverfahren nach § 8 BBergG gerade nicht vorgesehen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.10.1998, UPR 1999, 75; ThürOVG, Urteil vom 12.09.2000, 2 KO 379/97, juris).

  • OVG Saarland, 10.12.2019 - 2 A 185/18

    Zulassung des bergrechtlichen Sonderbetriebsplans zum Anstieg des Grubenwassers

    Nur mit der Rüge mangelnder Beteiligung allein, d.h. ohne Rücksicht darauf, ob sie in einem materiellen Recht verletzt ist, kann die Gemeinde eine Verletzung eigener Rechte im Sinne des § 42 Abs. 2 VwGO insoweit allerdings nicht geltend machen.(vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 15.10.1998 - 4 B 94/98 -, juris) Es erscheint hier aber nicht von vornherein ausgeschlossen, dass sich die Klägerin letztlich mit Erfolg gegenüber dem Vorhaben der Beigeladenen auf ihre durch Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG geschützte gemeindliche Planungshoheit berufen kann.
  • BVerwG, 24.06.2010 - 7 C 16.09

    Goldbergbau; Bewilligung; Mitgewinnung; Mitgewinnungsentscheidung;

    Die Bergbauberechtigung besagt nichts darüber, ob, in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen die Gewinnung mit den einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften vereinbar ist, der Inhaber die Berechtigung also letztlich ausüben darf (Beschluss vom 15. Oktober 1998 - BVerwG 4 B 94.98 - Buchholz 406.27 § 15 BBergG Nr. 1 S. 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.09.2020 - 5 S 969/18

    (Drittschützende Wirkung des § 4 Abs 1 und 3 AEG (juris: AEG 1994); keine

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 15.10.1998 - 4 B 94.98 - NVwZ 1999, 876, juris Rn. 4) kann ein am Verwaltungsverfahren zu beteiligender Dritter die Befugnis zur Anfechtung der getroffenen Verwaltungsentscheidung grundsätzlich nicht allein aus der Verletzung der ihn betreffenden Verfahrensvorschriften herleiten.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.08.2009 - 1 A 11256/08

    Anfechtung einer bergrechtlichen Mitgewinnungsentscheidung; Bekanntmachung eines

    So dürfen allein auf der Grundlage eines zugelassenen Betriebsplans und ggf. weiterer erforderlicher Genehmigungen die Bodenschätze in dem Feld, auf das sich die Bewilligung erstreckt, aufgesucht und gewonnen werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.10.1998, UPR 1999, 75).
  • BVerwG, 25.05.2005 - 9 B 43.04

    Klagen gegen Eisenbahnneu- und -ausbaustrecke Karlsruhe - Basel erfolglos

    Denn wie das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden hat, vermittelt Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG ein Klagerecht der Gemeinde gegenüber der Ausführung von Vorhaben Dritter auf dem Gemeindegebiet insoweit nur, als hierdurch eine gemeindliche Einrichtung erheblich beeinträchtigt wird (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 15. Oktober 1998 BVerwG 4 B 94.98 Buchholz 406.27 § 15 BBergG Nr. 1 S. 3 m.w.N.).
  • VG Schleswig, 15.10.2015 - 6 A 18/15

    Klagen im Hinblick auf Erkundungsuntersuchungen für Erdöl-/Erdgasförderung in den

    (Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 15. Oktober 1998, Aktenzeihen 4 B 94/98, zitiert nach juris, Rn. 4).

    Zu einem früheren Zeitpunkt besteht ein solches Schutzbedürfnis noch nicht." (Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 15. Oktober 1998, Aktenzeihen 4 B 94/98, zitiert nach juris, Rn. 5- 6).

  • VG Greifswald, 16.04.2015 - 5 A 1620/12

    Erlaubnis zur Aufsuchung des bergfreien Bodenschatzes Kohlenwasserstoffe nebst

  • OVG Thüringen, 12.09.2000 - 2 KO 379/97

    Bergrecht; Bergrecht; Bewilligung; bergrechtliche Bewilligung; Widerspruch;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.06.2018 - 2 S 8.18

    Notwendigkeit der Darlegung eigener materieller Rechte durch den Nachbarn

  • VG Saarlouis, 10.10.2012 - 5 K 391/10

    Verletzung der gemeindlichen Planungshoheit durch bergrechtliche

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.11.2003 - 2 K 341/00

    Diabas-Abbau hat keinen Vorrang vor Naturschutz

  • OVG Brandenburg, 24.02.2000 - 4 D 13/99

    Verstoß gegen § 12 Bundeswaldgesetz (BWaldG) durch § 16 Landeswaldgesetz

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.01.2005 - 2 M 477/04

    Zum Einvernehmen der Gemeinde in den Fällen der §§ 14, 36 BauGB

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.07.1999 - 1 A 11871/98

    Zulassung der Nassauskiesung durch die Fachbehörde; Anderslautender

  • VG Saarlouis, 16.10.2013 - 5 K 508/13

    Immissionsschutz: Klage einer Nachbargemeinde gegen die

  • VG Magdeburg, 10.07.2008 - 3 A 49/08
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