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   VGH Bayern, 15.09.2000 - 4 B 96.2924   

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https://dejure.org/2000,32177
VGH Bayern, 15.09.2000 - 4 B 96.2924 (https://dejure.org/2000,32177)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.09.2000 - 4 B 96.2924 (https://dejure.org/2000,32177)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. September 2000 - 4 B 96.2924 (https://dejure.org/2000,32177)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 130
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Bayern, 28.01.2004 - 4 B 00.2397

    Abfallentsorgungsgebühr, Nachforderung von Gebühren, Gebührenmaßstab,

    Im Übrigen ist dem Gebührensatzungsgeber gerade im Zusammenhang mit der schrittweisen Einführung einer getrennten Biomüllsammlung ein weiter Spielraum für die Wahl des Gebührenmaßstabs eingeräumt (vgl. BayVGH vom 15.9.2000 NVwZ-RR 2001, 130), der hier auch bei einer am Wortlaut orientierten Auslegung des § 4 Abs. 3 Satz 1 AbfGS nicht überschritten ist.
  • VGH Bayern, 24.10.2002 - 4 B 98.688

    Abfallgebühren, Gebührensätze, Nachkalkulation, Eigenkompostierer

    Bis zum Abschluss der schrittweisen Einführung der Biotonne im gesamten Verbandsgebiet - nach Angaben des Beklagten gegen Ende des Jahres 1997 - brauchten sich daraus laufend ergebende Veränderungen der Leistungsproportionalität im Gebührentarif aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung grundsätzlich noch nicht berücksichtigt zu werden (vgl. BayVGH v. 15.9.2000 NVwZ-RR 2001, 130/131); die vom Beklagten dennoch schon ab 1. Januar 1992 für die jeweiligen Biomüll-Entsorgungsbereiche vorgesehene Gebührenermäßigung für Eigenkompostierer von 10 % der Grundgebühr (vgl. § 4 Abs. 3 der Gebührensatzung), das sind 4, 1 % der Gesamtgebühr, war zunächst deshalb auch nicht problembehaftet.
  • VGH Bayern, 04.09.2001 - 20 ZB 01.2266

    Hygienische Unbedenklichkeit der Abfallabfuhr

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  • VG Schleswig, 26.03.2001 - 4 A 80/98

    Abfallgebühren, Biomüllentsorgung, Quersubventionierung

    Weiterhin sei hinzuweisen auf eine Entscheidung des VGH München (Beschluß vom 15.09.2000 - 4 B 96.2924 - NVwZ-RR 2001, 130).
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