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   VGH Bayern, 16.03.2001 - 4 B 99.318   

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VGH Bayern, 16.03.2001 - 4 B 99.318 (https://dejure.org/2001,19169)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.03.2001 - 4 B 99.318 (https://dejure.org/2001,19169)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. März 2001 - 4 B 99.318 (https://dejure.org/2001,19169)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • heise.de (Pressebericht, 16.03.2001)

    Verwaltungsgerichtshof lässt Bürgerbegehren gegen Sendemasten zu

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wie muss ein Bürgerbegehren formuliert werden? (IBR 2001, 584)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)

  • VGH Bayern, 21.03.2012 - 4 B 11.221

    Bürgerbegehren bezüglich eines Grundsatzbeschlusses ist unzulässig, wenn

    Danach könne die Fragestellung grundsätzlich nur in redaktioneller, nicht aber in inhaltlicher Hinsicht geändert werden (vgl. BayVGH vom 16.3.2001 Az. 4 B 99.318).
  • VGH Bayern, 13.03.2019 - 4 B 18.1851

    Bürgerbegehren "Kein Tunnel in Starnberg" ist unzulässig

    Einem Bürgerbegehren, das sich gegen die Realisierung eines bereits unanfechtbar genehmigten bzw. planfestgestellten Infrastrukturprojekts wendet, fehlt die erforderliche inhaltliche Bestimmtheit, wenn die Fragestellung so formuliert ist, dass "alles" unternommen werden soll, um den Bau zu verhindern (Klarstellung zu BayVGH, U.v. 16.3.2001 - 4 B 99.318 - BayVBl 2001, 565).

    Die damit verbundene Ungewissheit wird noch verstärkt, wenn wie beim vorliegenden Bürgerbegehren die Beschränkung auf spezifisch "rechtliche" Mittel fehlt bzw. wenn "alle rechtlich vertretbaren Maßnahmen" ergriffen werden sollen (wie in dem Fall BayVGH, U.v. 16.3.2001 - 4 B 99.318 - BayVBl 2001, 565), so dass von der Fragestellung sämtliche irgendwie erfolgversprechenden (nicht verbotenen) Handlungen erfasst werden.

  • VGH Bayern, 28.07.2005 - 4 CE 05.1961

    Bürgerbegehren über Vorentscheidung zu Bebauungsplan

    An dieser unpräzisen Formulierung als herauslösbarem Teil der Fragestellung scheitert das Bürgerbegehren nicht insgesamt: Unter Berücksichtigung des Gebots wohlwollender Auslegung der Fragestellung (vgl. BayVGH, U.v. 19.2.1997 - 4 B 96.2928, VGH n.F. 50, 42/44 f.) zielt dieser Passus auf die Erteilung von Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB als zum eigenen Wirkungskreis der Stadt gehörende Entscheidung; diese Zielrichtung kann ohne Verfälschung des Willens der Unterzeichner des Bürgerbegehrens (vgl. BayVGH, U.v. 16.3.2001 - 4 B 99.318, UA S. 8) noch durch entsprechende Präzisierung der Fragestellung klargestellt werden.
  • VGH Hessen, 17.11.2008 - 8 B 1806/08

    Keine Rückwirkung eines Bürgerentscheids; Unterschriften ohne Datumsangabe für

    Die Streichung des darauf bezogenen Teils der zur Abstimmung des beantragten Bürgerentscheids gestellten Fragestellung ist zulässig, weil der verbleibende, auf die Gewährung des Zuschusses von 736.000,00 EUR an den SVG Nieder-Liebersbach e. V. für den Neubau der Sporthalle gerichtete Teil des Bürgerbegehrens auch ohne den gestrichenen Teil für sich allein noch sinnvoll bleibt und dem mutmaßlichen Willen der Unterzeichner des Bürgerbegehrens entspricht (vgl. Bay. VGH, Urteile vom 22. Juni 2007 - 4 B 06.1224 - BayVBl. 2008 S. 241 ff. = juris Rdnrn. 41 ff. und vom 16. März 2001 - 4 B 99.318 - GewArch 2001 S. 390 ff. = BayVBl. 2001 S. 565 f. = juris Rdnrn. 29 f.).
  • VG München, 22.01.2024 - M 7 E 24.6

    Erfolgloser Eilantrag, Konkurrierendes Ratsbegehren

    Die allgemeine Aussage, die Unterstützung der Errichtung von Windkraftanlagen solle der Sicherung von Wirtschaftskraft und Arbeitsplätze dienen, dürfte daher lediglich die kommunalpolitische Absicht bzw. das Motiv der Ratsmehrheit bezeichnen und somit nicht zu einer Irreführung des abstimmenden Bürgers über eine etwaige unmittelbare Korrelation zwischen Windkraft und Arbeitsplätzen führen (vgl. auch BayVGH, B.v. 1.3.2018 - 4 CE 18.95 - juris Rn. 13; U.v. 16.3.2001 - 4 B 99.318 - juris Rn. 33; VG Bayreuth, B.v. 19.1.2023 - B 9 E 23.10 - juris Rn. 23).

    Im Übrigen wird auch die Fragestellung des Bürgerbegehrens nur bei entsprechender Auslegung den Anforderungen an die ausreichende Bestimmtheit der Fragestellung gerecht (vgl. hierzu BayVGH, U.v. 16.3.2001 - 4 B 99.318 - juris Rn. 33; U.v. 13.3.2019 - 4 B 18.1851 - juris Rn. 37 ff.).

  • VGH Hessen, 05.10.2007 - 8 TG 1562/07

    Durchführung eines Bürgerentscheids

    Danach kann die Fragestellung, um den Willen der Unterzeichner eines Bürgerbegehrens nicht zu verfälschen und sie vor einer aus ihrer Sicht missbräuchlichen Verwendung ihrer Unterschriften zu schützen, im Ausgangspunkt nur in redaktioneller, nicht aber in inhaltlicher Hinsicht geändert werden, so dass von der Ermächtigung zur Streichung eines Teils des Begehrens beispielsweise nur Gebrauch gemacht werden kann, wenn der betreffende Teil infolge des Verfahrensfortgangs rechtlich unzulässig geworden ist und der Rest des Begehrens auch ohne den gestrichenen Teil sinnvoll bleibt (vgl. Bayer. VGH, Urteil vom 16. März 2001 - 4 B 99.318 - GewArch 2001 S. 390 ff. = juris Rdnr. 30; vgl. auch VG Regensburg, Urteil vom 31. Juli 2002 - RO 3 K 01.156 - juris Rdnrn. 85 f.; Hannappel/Meireis, Leitfaden Bürgerbegehren und Bürgerentscheid im Lande Hessen, 2004, Rdnr. 28).
  • VG Minden, 16.07.2002 - 3 K 138/02

    Bürgerbegehren "Gegen den Ausverkauf des Mindener Trinkwassers" unzulässig

    Der Text des Bürgerbegehrens darf vor der Durchführung des Bürgerentscheids allenfalls in redaktioneller, nicht aber in inhaltlicher Hinsicht überarbeitet werden, vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 16. März 2001 - 4 B 99.318 -, BayVBl. 2001, 565 f.; Sächsisches OVG, Beschluss vom 28. Juli 1998 - 3 S 111/98 -, SächsVBl.

    vgl. dazu Bayerischer VGH, Urteil vom 16. März 2001 - 4 B 99.318 -, BayVBl. 2001, 565 f. (566).

  • VG Würzburg, 29.09.2010 - W 2 K 10.349

    Eigener Wirkungskreis bei Übertragung von Aufgaben auf ein Kommunalunternehmen

    Danach kann die Fragestellung grundsätzlich nur in redaktioneller, nicht aber in inhaltlicher Hinsicht geändert werden (vgl. BayVGH, U.v. 16.03.2001 4 B 99.318).
  • VG Magdeburg, 30.10.2012 - 9 A 235/11

    Kommunalrecht: Voraussetzungen eines Bürgerbegehrens

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass solche Grundsatzentscheidungen, die noch der Ausführung und Ausfüllung durch spätere Detailentscheidungen bedürfen, durch Bürgerentscheid getroffen werden können (vgl. nur: Bayr. VGH, Urt. v. 19.02.1997, 4 B 96.2928; Bayr. VGH, Urt. v. 16.03.2001, 4 B 99.318; VG Regensburg, Urt. v. 05.07.2000, RO 3 K 99.2408; alle juris).
  • VG Mainz, 13.03.2015 - 3 K 781/14

    Klage auf Zulassung des Bürgerbegehrens "Freier Blick auf den Dom zu Worms"

    Eine inhaltliche Änderung durch Streichung eines Teils des Bürgerbegehrens kann allenfalls dann in Erwägung gezogen werden, wenn es sich um einen untergeordneten, nicht verselbstständigten Teil einer Fragestellung handelt und damit nicht davon ausgegangen werden kann, dass der gestrichene Teil den entscheidenden Anstoß für die Unterschriften unter das Begehren gegeben hat (vgl. dazu BayVGH, Urteil vom 16. März 2001 - 4 B 99.318 - juris, Rn. 30).
  • VG Regensburg, 11.07.2012 - RN 3 K 12.424

    Bürgerbegehren; Straßenbauvorhaben; Änderung der Planung; Nachreichen von

  • VGH Hessen, 28.03.2012 - 8 B 440/12

    Erneute Befassung einer Stadtverordnetenversammlung mit einem Bürgerbegehren;

  • VG Oldenburg, 17.06.2004 - 2 B 1293/04

    Bürgerbegehren; Bürgerentscheid; inhaltliche Bestimmtheit; konkrete Maßnahmen;

  • VG Minden, 27.03.2006 - 3 K 2415/04

    Voraussetzungen für die Durchführung eines Bürgerentscheids ; Umschreibung des

  • VG Leipzig, 04.02.2002 - 6 K 2230/01
  • VG Bayreuth, 19.01.2023 - B 9 E 23.10

    Verbindung eines Ratsbegehrens mit einem divergierenden Bürgerbegehren

  • VG Regensburg, 11.07.2012 - RN 3 K 11.1641

    Bürgerbegehren im Hinblick auf die ambulante chirurgische Versorgung in der

  • VG Regensburg, 11.11.2011 - RN 3 E 11.1442

    Frage der vorläufigen Anordnung eines Bürgerbegehrens

  • VG Minden, 27.03.2006 - 3 K 2987/04
  • VG München, 07.03.2012 - M 7 K 11.4432
  • VG Minden, 17.10.2001 - 3 K 4454/00

    Bürgerbegehren und Bürgerentscheid - Rechtsprechung in Nordrhein-Westfalen

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