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   OLG Hamm, 17.06.1999 - 4 BL 81/99   

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https://dejure.org/1999,19056
OLG Hamm, 17.06.1999 - 4 BL 81/99 (https://dejure.org/1999,19056)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.06.1999 - 4 BL 81/99 (https://dejure.org/1999,19056)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Juni 1999 - 4 BL 81/99 (https://dejure.org/1999,19056)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 27.10.1993 - 2 BvR 1919/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die besondere Haftprüfung -

    Auszug aus OLG Hamm, 17.06.1999 - 4 BL 81/99
    Bei dieser Sachlage bedarf es keiner näheren Erörterung der Frage, ob ohne die aufgezeigte Verzögerung der Anklageerhebung die Sachbearbeitung im gerichtlichen Verfahren - der Beginn der Hauptverhandlung ist nunmehr erst auf den 28.07.1999 bestimmt - im Hinblick auf die verfassungsgerichtliche und obergerichtliche Rechtsprechung zum wichtigen Grund i.S.v. § 121 Abs. 1 S. 1 StPO eine Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus ermöglicht haben würde (vgl. hierzu BVerfG NStZ 1994, 93 und NJW 1994, 2081; OLG Düsseldorf, JMBl NW 1994, 272 und StV 1996, 496; Senatsbeschluß vom 25.03.1999 in 4 BL 43/99; Löwe-Rosenberg-Hilger, StPO, 25. Aufl., § 121 Rdnr. 42; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., § 121 Rdnr. 22 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 25.03.1996 - 2 Ws 86/96
    Auszug aus OLG Hamm, 17.06.1999 - 4 BL 81/99
    Bei dieser Sachlage bedarf es keiner näheren Erörterung der Frage, ob ohne die aufgezeigte Verzögerung der Anklageerhebung die Sachbearbeitung im gerichtlichen Verfahren - der Beginn der Hauptverhandlung ist nunmehr erst auf den 28.07.1999 bestimmt - im Hinblick auf die verfassungsgerichtliche und obergerichtliche Rechtsprechung zum wichtigen Grund i.S.v. § 121 Abs. 1 S. 1 StPO eine Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus ermöglicht haben würde (vgl. hierzu BVerfG NStZ 1994, 93 und NJW 1994, 2081; OLG Düsseldorf, JMBl NW 1994, 272 und StV 1996, 496; Senatsbeschluß vom 25.03.1999 in 4 BL 43/99; Löwe-Rosenberg-Hilger, StPO, 25. Aufl., § 121 Rdnr. 42; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., § 121 Rdnr. 22 m.w.N.).
  • BVerfG, 19.07.1993 - 2 BvR 1265/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die besondere Haftprüfung -

    Auszug aus OLG Hamm, 17.06.1999 - 4 BL 81/99
    Bei dieser Sachlage bedarf es keiner näheren Erörterung der Frage, ob ohne die aufgezeigte Verzögerung der Anklageerhebung die Sachbearbeitung im gerichtlichen Verfahren - der Beginn der Hauptverhandlung ist nunmehr erst auf den 28.07.1999 bestimmt - im Hinblick auf die verfassungsgerichtliche und obergerichtliche Rechtsprechung zum wichtigen Grund i.S.v. § 121 Abs. 1 S. 1 StPO eine Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus ermöglicht haben würde (vgl. hierzu BVerfG NStZ 1994, 93 und NJW 1994, 2081; OLG Düsseldorf, JMBl NW 1994, 272 und StV 1996, 496; Senatsbeschluß vom 25.03.1999 in 4 BL 43/99; Löwe-Rosenberg-Hilger, StPO, 25. Aufl., § 121 Rdnr. 42; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., § 121 Rdnr. 22 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 25.03.1999 - 4 BL 43/99

    Besondere Umstände, Urlaub der Richter

    Auszug aus OLG Hamm, 17.06.1999 - 4 BL 81/99
    Bei dieser Sachlage bedarf es keiner näheren Erörterung der Frage, ob ohne die aufgezeigte Verzögerung der Anklageerhebung die Sachbearbeitung im gerichtlichen Verfahren - der Beginn der Hauptverhandlung ist nunmehr erst auf den 28.07.1999 bestimmt - im Hinblick auf die verfassungsgerichtliche und obergerichtliche Rechtsprechung zum wichtigen Grund i.S.v. § 121 Abs. 1 S. 1 StPO eine Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus ermöglicht haben würde (vgl. hierzu BVerfG NStZ 1994, 93 und NJW 1994, 2081; OLG Düsseldorf, JMBl NW 1994, 272 und StV 1996, 496; Senatsbeschluß vom 25.03.1999 in 4 BL 43/99; Löwe-Rosenberg-Hilger, StPO, 25. Aufl., § 121 Rdnr. 42; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., § 121 Rdnr. 22 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 19.02.2002 - 4 BL 8/02

    Haftprüfung durch das Oberlandesgericht, wichtiger Grund, verzögerte

    Sie rechtfertigen aber - worauf auch die Verteidigung des Angeklagten R. zutreffend hingewiesen hat - keine abweichende rechtliche Beurteilung, denn Bearbeitungsengpässen in einem solchen Ausmaß - abgesehen von ihrer Vorhersehbarkeit - hätte die Staatsanwaltschaft zum Zwecke der hier notwendigen Verfahrensbeschleunigung mit entsprechenden organisatorischen Maßnahmen zur Entlastung des Dezernenten begegnen müssen, um eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende zügige Anklageerhebung sicherzustellen (vgl. z.B. BVerfG, NStZ 1994, 93, 93 f; auch u.a. Senatsbeschluss vom 17. Juni 1999 in 4 BL 81/99 = 64 Js 1013198 StA Münster).
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