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   BVerwG, 19.04.1999 - 4 BN 10.99   

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https://dejure.org/1999,3697
BVerwG, 19.04.1999 - 4 BN 10.99 (https://dejure.org/1999,3697)
BVerwG, Entscheidung vom 19.04.1999 - 4 BN 10.99 (https://dejure.org/1999,3697)
BVerwG, Entscheidung vom 19. April 1999 - 4 BN 10.99 (https://dejure.org/1999,3697)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Städtebaulicher Entwicklungsbereich - Erweiterung - Rechtsverordnung der Landesregierung - Überleitungsrecht

  • Judicialis

    BauGB 1986 § 245 Abs. 9; ; BauGB 1998 § 235 Abs. 1 Satz 2; ; StBauFG § 1; ; StBauFG § 53

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Städtebaulicher Entwicklungsbereich; Erweiterung; Rechtsverordnung der Landesregierung; Überleitungsrecht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Normenkontrolle: Städtebaulicher Entwicklungsbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 624
  • DÖV 1999, 1055 (Ls.)
  • BauR 2000, 370
  • ZfBR 1999, 277
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 03.07.1998 - 4 CN 5.97

    Gemeinden dürfen Wertsteigerung im Entwicklungsbereich abschöpfen - Gewerbepark

    Auszug aus BVerwG, 19.04.1999 - 4 BN 10.99
    Vielmehr kommt es maßgeblich auf den Umfang der jeweiligen Entwicklungsmaßnahme an (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Juli 1998 - BVerwG 4 CN 5.97 - DVBl 1998, 1294; BGH, Urteil vom 2. Oktober 1986 - III ZR 99/85 - NVwZ 1987, 923).

    Die Beschwerde legt nicht dar, mit welchem abstrakten Rechtssatz sich das Normenkontrollgericht zu einem Rechtssatz in Widerspruch gesetzt haben soll, den das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung vom 24. März 1987 1 BvR 1046/85 - (BVerfGE 74, 264) oder der Senat im Urteil vom 3. Juli 1998 - BVerwG 4 CN 5.97 - (a.a.O.) formuliert hat.

    Wie der Senat im Urteil vom 3. Juli 1998 - BVerwG 4 CN 5.97 - (a.a.O.) ausgeführt hat, ist einer der Grundpfeiler des für Entwicklungsmaßnahmen charakteristischen Finanzierungssystems gerade darin zu sehen, daß die Eigentümer ihre Grundstücke zum entwicklungsunbeeinflußten Anfangswert im Sinne des § 169 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. § 153 Abs. 3 BauGB (= § 57 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 18 Abs. 2 Satz 5 StBauFG) zur Verfügung stellen.

  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus BVerwG, 19.04.1999 - 4 BN 10.99
    Fehlerhaft ist ihre Prognose nur, wenn sie von Anfang an auf haltlosen Annahmen beruht, nicht jedoch, wenn sie durch die spätere tatsächliche Entwicklung nur unvollkommen bestätigt oder gar widerlegt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Juli 1978 BVerwG 4 C 79.76 u.a. - BVerwGE 56, 110, und vom 30. Mai 1984 - BVerwG 4 C 58.81 - BVerwGE 69, 256).
  • BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81

    Luftfahrtrechtliches Planfeststellungsverfahren; Flughafen München II - Franz

    Auszug aus BVerwG, 19.04.1999 - 4 BN 10.99
    Fehlerhaft ist ihre Prognose nur, wenn sie von Anfang an auf haltlosen Annahmen beruht, nicht jedoch, wenn sie durch die spätere tatsächliche Entwicklung nur unvollkommen bestätigt oder gar widerlegt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Juli 1978 BVerwG 4 C 79.76 u.a. - BVerwGE 56, 110, und vom 30. Mai 1984 - BVerwG 4 C 58.81 - BVerwGE 69, 256).
  • BGH, 02.10.1986 - III ZR 99/85

    Festlegung eines städtebaulichen Entwicklungsbereichs

    Auszug aus BVerwG, 19.04.1999 - 4 BN 10.99
    Vielmehr kommt es maßgeblich auf den Umfang der jeweiligen Entwicklungsmaßnahme an (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Juli 1998 - BVerwG 4 CN 5.97 - DVBl 1998, 1294; BGH, Urteil vom 2. Oktober 1986 - III ZR 99/85 - NVwZ 1987, 923).
  • BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 1046/85

    Boxberg

    Auszug aus BVerwG, 19.04.1999 - 4 BN 10.99
    Die Beschwerde legt nicht dar, mit welchem abstrakten Rechtssatz sich das Normenkontrollgericht zu einem Rechtssatz in Widerspruch gesetzt haben soll, den das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung vom 24. März 1987 1 BvR 1046/85 - (BVerfGE 74, 264) oder der Senat im Urteil vom 3. Juli 1998 - BVerwG 4 CN 5.97 - (a.a.O.) formuliert hat.
  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 NB 20.91

    Bauplanungsrecht: Begriff der Anpassung der gemeindlichen Planung an Ziele der

    Auszug aus BVerwG, 19.04.1999 - 4 BN 10.99
    Die Ziele der Raumordnung sind je nach dem Grad ihrer Aussageschärfe konkretisierungsfähig, sie können aber nicht im Wege der Abwägung überwunden werden (vgl. BVerwG, Beschluß vom 20. August 1992 - BVerwG 4 NB 20.91 - BVerwGE 90, 329).
  • BVerwG, 03.07.1998 - 4 CN 2.97

    Gemeinden dürfen Wertsteigerung im Entwicklungsbereich abschöpfen - Gewerbepark

    Auszug aus BVerwG, 19.04.1999 - 4 BN 10.99
    Es liegt auf der Hand und bedarf keiner Bestätigung in einem Revisionsverfahren, daß der Rückgriff auf das Instrumentarium des besonderen Städtebaurechts ausgeschlossen ist, wenn die Mittel der Bauleitplanung gleichen Erfolg versprechen (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Juli 1998 - BVerwG 4 CN 2.97 - DVBl 1998, 1293).
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