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   BVerwG, 04.10.2016 - 4 BN 11.16   

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BVerwG, 04.10.2016 - 4 BN 11.16 (https://dejure.org/2016,34849)
BVerwG, Entscheidung vom 04.10.2016 - 4 BN 11.16 (https://dejure.org/2016,34849)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Oktober 2016 - 4 BN 11.16 (https://dejure.org/2016,34849)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 161 Abs 2 VwGO, § 47 Abs 1 VwGO, § 10 BauGB
    Normenkontrolle eines geänderten Bebauungsplans; Erstreckung der Plannichtigkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 161 Abs 2 VwGO, § 47 Abs 1 VwGO, § 10 BauGB
    Normenkontrolle eines geänderten Bebauungsplans; Erstreckung der Plannichtigkeit

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Auslegung des Entwurfs eines Bebauungsplans mit seiner Begründung

  • rewis.io

    Normenkontrolle eines geänderten Bebauungsplans; Erstreckung der Plannichtigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Auslegung des Entwurfs eines Bebauungsplans mit seiner Begründung

  • rechtsportal.de

    BauGB § 3 Abs. 2 S. 1; UVPG § 3c S. 1
    Anforderungen an die Auslegung des Entwurfs eines Bebauungsplans mit seiner Begründung

  • datenbank.nwb.de

    Normenkontrolle eines geänderten Bebauungsplans; Erstreckung der Plannichtigkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bundesverwaltungsgericht beantwortet keine nicht gestellten Fragen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2016, 1476
  • BauR 2017, 62
  • ZfBR 2017, 168
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher

    Auszug aus BVerwG, 04.10.2016 - 4 BN 11.16
    Der Revisionszulassungsgrund der Abweichung liegt vor, wenn die Vorinstanz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem ihre Entscheidung tragenden Rechtssatz einem ebensolchen Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts widerspricht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 1995 - 6 B 35.95 - NVwZ-RR 1996, 712; stRspr).
  • BVerwG, 30.09.1992 - 4 NB 22.92

    Normenkontrollantrag gegen veränderten Bebauungsvorstellungen Rechnung tragende

    Auszug aus BVerwG, 04.10.2016 - 4 BN 11.16
    Werden allerdings sämtliche Festsetzungen des Ursprungsplans im Zuge der "Änderung" durch neue Festsetzungen ersetzt oder aber jedenfalls erneut in den planerischen Abwägungsprozess einbezogen, so ist letztlich ein eigenständiger Plan entstanden, bei dem ein Fortwirken alter Fehler des Ursprungsplans nicht mehr sachgerecht erschiene (BVerwG, Beschlüsse vom 30. September 1992 - 4 NB 22.92 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 70 S. 116 und vom 26. Juli 2011 - 4 B 23.11 - BauR 2012, 53).
  • BVerwG, 16.12.1999 - 4 CN 7.98

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; mehrfache Änderungen des Bebauungsplans;

    Auszug aus BVerwG, 04.10.2016 - 4 BN 11.16
    Aus dem Urteil des Senats vom 16. Dezember 1999 - 4 CN 7.98 - (BVerwGE 110, 193 ) ergibt sich, dass die Wirksamkeit des Ursprungsplans (und etwaiger vorangegangener Änderungen) insoweit als Vorfrage der Wirksamkeit einer Änderung des Plans (incidenter) zu prüfen ist, als die Rechtmäßigkeit der beanstandeten Änderung von den früheren Fassungen des Plans abhängt.
  • BVerwG, 26.07.2011 - 4 B 23.11

    Zur Wirksamkeit eines unter inhaltlichen Auflagen genehmigten Plans

    Auszug aus BVerwG, 04.10.2016 - 4 BN 11.16
    Werden allerdings sämtliche Festsetzungen des Ursprungsplans im Zuge der "Änderung" durch neue Festsetzungen ersetzt oder aber jedenfalls erneut in den planerischen Abwägungsprozess einbezogen, so ist letztlich ein eigenständiger Plan entstanden, bei dem ein Fortwirken alter Fehler des Ursprungsplans nicht mehr sachgerecht erschiene (BVerwG, Beschlüsse vom 30. September 1992 - 4 NB 22.92 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 70 S. 116 und vom 26. Juli 2011 - 4 B 23.11 - BauR 2012, 53).
  • VGH Bayern, 18.01.2017 - 15 N 14.2033

    Fortwirken von Mängeln des ursprünglichen Bebauungsplans auf eine Ergänzungs-

    In letzterem Fall kann die nunmehr geltende planungsrechtliche Ordnung im Bebauungsplangebiet regelmäßig nur als Einheit der alten und der geänderten Planung angesehen werden (zum Ganzen: BVerwG, B. v. 26.7.2011 - 4 B 23.11 - BauR 2012, 53 f. = juris Rn. 5; B. v. 4.10.2016 - 4 BN 11.16 - BauR 2017, 62 = juris Rn. 7; BayVGH, U. v. 8.12.2015 - 15 N 12.2636 - juris Rn. 43).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.01.2024 - 8 C 10495/22

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; Fehlerhaftigkeit der Bekanntmachung

    Dies hat zur Folge, dass ein eigenständiger Plan entsteht, bei dem das Fortwirken alter Fehler des Ursprungsplans nicht mehr sachgerecht erschiene (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Oktober 2016 - 4 BN 11.16 -, BauR 2017, 62 und juris, Rn. 7; Urteil vom 16. Dezember 1999 - 4 CN 7.98 -, BVerwGE 110, 193 und juris, Rn. 18; OVG Lüneburg, Urteil vom 23. Juni 2020 - 1 LB 171/17 -, BauR 2021, 197 und juris, Rn. 35).
  • VGH Bayern, 20.11.2017 - 1 ZB 15.1561

    Unwirksamer Bebauungsplan und verselbständigte Festsetzungen eines

    Ob die Unwirksamkeit eines Bebauungsplans auch eine nachfolgende Satzung zur Änderung dieses Bebauungsplans erfasst, hängt davon ab, ob und inwieweit der Änderungsbebauungsplan vom Inhalt seiner Festsetzung her gegenüber dem alten Plan verselbständigt ist (BVerwG, B.v. 26.7.2011 - 4 B 23.11 - BauR 2012, 53; B.v. 4.10.2016 - 4 BN 11.16 - BauR 2017, 62; BayVGH, U.v. 18.1.2017 - 15 N 14.2033 - juris Rn. 28).

    Werden sämtliche Festsetzungen des Ursprungsplans im Zuge der Änderung durch neue Festsetzungen ersetzt oder aber jedenfalls erneut in den planerischen Abwägungsprozess einbezogen, so entsteht ein eigenständiger Plan, bei dem ein Fortwirken alter Fehler des Ursprungsplans nicht mehr sachgerecht ist (BVerwG, B.v. 26.7.2011 a.a.O., B.v. 4.10.2016 a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.02.2022 - 2 A 24.18

    Tierökologische Abstandskriterien ; Abstand zu Platzrunden von Flugplätzen ;

    Ein solcher Zusammenhang besteht nur dann nicht, wenn der neue Plan sämtliche Darstellungen ändert oder erneut in den planerischen Abwägungsprozess einbezieht (vgl. zur Änderung eines Bebauungsplans BVerwG, Beschluss vom 4. Oktober 2016 - 4 BN 11.16 -, juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 28.11.2023 - 1 N 20.2264

    Unwirksamkeit eines Änderungsbebauungsplans, Fehlende Festsetzung zur

    Damit kann die planungsrechtliche Ordnung im Bebauungsplangebiet nur als Einheit der alten und geänderten Planung angesehen werden (vgl. BVerwG, B.v. 4.10.2016 - 4 BN 11.16 - BauR 2017, 62; B.v. 26.7.2011 - 4 B 23.11 - BauR 2012, 53; BayVGH, U.v. 19.2.2019 - 1 N 16.350 - juris Rn. 22).
  • OVG Niedersachsen, 30.11.2021 - 1 MN 125/21

    Verlängerung einer Veränderungssperre bzgl. Antragstellung auf Erteilung einer

    Findet sich ein Antragsteller daher mit einer Veränderungssperre zunächst ab, entschließt sich dann aber dazu, ihre Verlängerung mit der Normenkontrolle zu attackieren, ist das wegen der untrennbaren Einheit nur möglich, wenn damit zugleich die Urfassung angegriffen wird; dies ist auch dann zulässig, wenn die Normenkontrollantragsfrist bezüglich der Urfassung zwischenzeitlich abgelaufen ist (vgl. Senatsurt. v. 24.8.2016 - 1 KN 150/14 -, BauR 2017, 62 = BRS 84 Nr. 53 = juris Rn. 38 ff., unter Bezugnahme auf BVerwG, Urt. v. 19.2.2004 - 4 CN 16.03 -, BVerwGE 120, 138 = BRS 67 Nr. 11 = juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 14.03.2019 - 1 ZB 17.2289

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Befreiung für die Überschreitung der

    Aber auch diese Regelung legt unabhängig von einer Überprüfung, ob sämtliche Festsetzungen des Ursprungsplans im Zuge der Änderung durch neue Festsetzungen ersetzt oder aber jeweils erneut in den planerischen Abwägungsprozess einbezogen wurden (vgl. BVerwG, B.v. 4.10.2016 - 4 BN 11.16 - BauR 2017, 62; B.v. 30.9.1992 - 4 NB 22.92 - juris Rn. 18), bereits nahe, dass mit der Änderungsplanung eine abschließende Neuregelung getroffen werden sollte.
  • VGH Bayern, 05.04.2022 - 1 N 20.2818

    Unwirksamer Änderungsbebauungsplan - Festsetzung einer Fläche zur

    Damit kann die planungsrechtliche Ordnung im Bebauungsplangebiet nur als Einheit der alten und geänderten Planung angesehen werden (vgl. BVerwG, B.v. 4.10.2016 - 4 BN 11.16 - BauR 2017, 62; B.v. 26.7.2011 - 4 B 23.11 - BauR 2012, 53; BayVGH, U.v. 19.2.2019 - 1 N 16.350 - juris Rn. 22).
  • BVerwG, 13.04.2021 - 6 BN 1.20

    Einstellung des Verfahrens wegen übereinstimmender Erledigungserklärung des

    Der Verwaltungsgerichtshof hat diese Rechtsprechung seinem Beschluss zugrunde gelegt, sodass sich die von dem Antragsteller aufgeworfene Frage als nicht klärungsfähig erweist, weil sie für den Verwaltungsgerichtshof nicht maßgeblich war (vgl. dazu BVerwG, Beschlüsse vom 22. Mai 2008 - 9 B 34.07 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 65 und vom 4. Oktober 2016 - 4 BN 11.16 - BauR 2017, 62 Rn. 4).
  • VGH Bayern, 05.04.2022 - 1 N 20.1594

    Unwirksamkeit einer Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren (hier:

    Damit kann die planungsrechtliche Ordnung im Bebauungsplangebiet nur als Einheit der alten und geänderten Planung angesehen werden (vgl. BVerwG, B.v. 4.10.2016 - 4 BN 11.16 - BauR 2017, 62; B.v. 26.7.2011 - 4 B 23.11 - BauR 2012, 53; BayVGH, U.v. 19.2.2019 - 1 N 16.350 - juris Rn. 22).
  • VGH Bayern, 08.08.2023 - 1 N 20.2600

    Keine Fremdkörperfestsetzung durch Änderungsbebauungsplan bei formeller und

  • OVG Niedersachsen, 30.01.2023 - 12 MS 134/22

    Investitionskosten; immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid; Windenergieanlage;

  • OVG Niedersachsen, 23.06.2020 - 1 LB 171/17

    Änderungsplan; Ausfertigungsmangel; Bauvorbescheid; Bekanntmachungsmangel;

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