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   BVerwG, 28.08.1997 - 4 BN 12.97   

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BVerwG, 28.08.1997 - 4 BN 12.97 (https://dejure.org/1997,24298)
BVerwG, Entscheidung vom 28.08.1997 - 4 BN 12.97 (https://dejure.org/1997,24298)
BVerwG, Entscheidung vom 28. August 1997 - 4 BN 12.97 (https://dejure.org/1997,24298)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 48.86

    Beschränkung der kommunalen Planungshoheit durch Fachplanungen

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1997 - 4 BN 12.97
    Mit ihrer Rüge, das Normenkontrollurteil weiche von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Dezember 1988 - BVerwG 4 C 48.86 - (BVerwGE 81, 111 = BRS 49 Nr. 3) ab, bleibt die Beschwerde schließlich ebenfalls erfolglos.

    Die Beschwerde sieht darin eine Abweichung von dem in dem vorbezeichneten Senatsurteil aufgestellten Rechtssatz, eine Bahnanlage sei planerischen Aussagen der Gemeinde (nur) insoweit zugänglich, als diese der besonderen Zweckbestimmung der Anlage, dem Betrieb der Bahn zu dienen, nicht widersprächen (vgl. BVerwGE 81, 111 [BVerwG 16.12.1988 - 4 C 48/86]).

  • BVerwG, 20.03.1985 - 6 B 81.84

    Annahme einer gefestigten Gewissensentscheidung hinsichtlich einer

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1997 - 4 BN 12.97
    Diese Aufklärungsrüge genügt nicht den Darlegungserfordernissen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO; denn es fehlen substantiierte Angaben dazu, daß bereits im Verfahren vor dem Normenkontrollgericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder daß sich dem Normenkontrollgericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 81.84 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265; stRspr).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.02.2011 - 8 C 10696/10

    Bebauungsplan "Gundheimer Gasse" in Bad Dürkheim-Ungstein nunmehr wirksam

    Nach ständiger Rechtsprechung ist ein Bebauungsplan nicht erforderlich im Sinne von § 1 Abs. 3 BauGB, dessen Verwirklichung im Zeitpunkt seines Inkrafttretens dauerhafte Hindernisse in Gestalt der artenschutzrechtlichen Zugriffs- und Beeinträchtigungsverbote entgegenstehen würden (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 25. August 1997 - 4 BN 12/97 -, BauR 1997, S. 978 und juris, Rn. 12 ff.).

    Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände stellen jedoch dann kein unüberwindliches Hindernis für die Vollzugsfähigkeit eines Bebauungsplans dar, wenn die Verwirklichung der von ihm vorgesehenen Festsetzungen durch Erteilung einer artenschutzrechtlichen Befreiung nach § 61 BNatSchG 2007 (jetzt: Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG 2010) ermöglicht werden kann - wobei das Vorliegen einer sogenannten Befreiungslage genügt, vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. August 1997, a.a.O., Rn. 14 - oder sogar die Verwirklichung des Verbotstatbestandes unter den Voraussetzungen des § 42 Abs. 5 Satz 1 bis 3 BNatSchG 2007 (jetzt: § 44 Abs. 5 Satz 1 bis 3 BNatSchG 2010) bereits ausgeschlossen werden kann (vgl. dazu OVG RP, Urteil vom 13. Februar 2008 - 8 C 10368/07.OVG -, veröffentlicht in ESOVGRP, m.w.N.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 03.09.2019 - 1 MR 6/17

    Einstweilige Anordnung bei einem offensichtlich fehlerhaft bekannt gemachten

    4 BN 12.97, NVwZ-RR 1998, 162).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.03.1999 - 5 S 2483/96

    Öffentliche Auslegung eines Entwurfs zu einer Naturschutzverordnung

    Insbesondere besitzen die Antragsteller die erforderliche Antragsbefugnis i.S.d. § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO in der bis zum 31.12.1996 geltenden Fassung, die hier zur Anwendung kommt, da das Verfahren vor dem 01.01.1997 anhängig geworden ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.03.1998 - 4 BN 12.97 -, NVwZ 1998, 731).
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