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   BVerwG, 29.01.2013 - 4 BN 18.12   

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BVerwG, 29.01.2013 - 4 BN 18.12 (https://dejure.org/2013,1305)
BVerwG, Entscheidung vom 29.01.2013 - 4 BN 18.12 (https://dejure.org/2013,1305)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Januar 2013 - 4 BN 18.12 (https://dejure.org/2013,1305)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 2; VwGO § 133 Abs. 3 S. 3
    Wirksamkeit eines Bebauungsplans wegen Mängel im Abwägungsvorgang und eines fehlerhaften Abwägungsergebnisses

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2013 - 4 BN 18.12
    Zur Darlegung des Zulassungsgrundes der Divergenz ist gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO erforderlich, dass die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (Beschlüsse vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 und vom 13. Juli 1999 - BVerwG 8 B 166.99 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 9).

    Der daran geübten Kritik der Beigeladenen ist entgegenzuhalten, dass eine Divergenz im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nicht vorliegt, wenn die Vorinstanz einen Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts im Einzelfall rechtsfehlerhaft anwendet oder daraus nicht die rechtlichen Folgerungen zieht, die etwa für die Sachverhalts- und Beweiswürdigung geboten sind (stRspr; vgl. nur Beschluss vom 19. August 1997 a.a.O.).

  • BVerwG, 26.06.1992 - 4 B 1.92

    Bundesfernstraße - Teilabschnitte - SachverständigengutachtenPlanfeststellung

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2013 - 4 BN 18.12
    (1) Soweit die Beigeladene eine Divergenz zum Beschluss des Senats vom 26. Juni 1992 - BVerwG 4 B 11.92 - (Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 89) behauptet, benennt sie schon keinen abstrakten Rechtssatz, mit welchem das Oberverwaltungsgericht von der vorgenannten Entscheidung abgewichen sein soll.

    Zudem hat das Oberverwaltungsgericht auf den Seiten 14 bis 15 des Urteilsabdrucks die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den Anforderungen, die gemäß § 2 Abs. 3, § 1 Abs. 7 BauGB an den Abwägungsvorgang zu stellen sind, (zutreffend) referiert (so schon Urteil vom 12. Dezember 1969 - BVerwG 4 C 105.66 - BVerwGE 34, 301 , das von dem Beschluss vom 26. Juni 1992 a.a.O. unter juris Rn. 23 ausdrücklich in Bezug genommen wird).

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2013 - 4 BN 18.12
    In der Beschwerdebegründung muss dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), d.h. näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr; so bereits Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ; siehe auch Beschluss vom 1. Februar 2011 - BVerwG 7 B 45.10 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2013 - 4 BN 18.12
    Zudem hat das Oberverwaltungsgericht auf den Seiten 14 bis 15 des Urteilsabdrucks die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den Anforderungen, die gemäß § 2 Abs. 3, § 1 Abs. 7 BauGB an den Abwägungsvorgang zu stellen sind, (zutreffend) referiert (so schon Urteil vom 12. Dezember 1969 - BVerwG 4 C 105.66 - BVerwGE 34, 301 , das von dem Beschluss vom 26. Juni 1992 a.a.O. unter juris Rn. 23 ausdrücklich in Bezug genommen wird).
  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2013 - 4 BN 18.12
    Mögliche Interessen bzw. Betroffenheiten, die von dem Betroffenen im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht vorgetragen worden sind, sind nur dann abwägungsbeachtlich, wenn sie sich der planenden Gemeinde aufdrängen mussten (vgl. Beschluss vom 9. November 1979 - BVerwG 4 N 1.78 u.a. - BVerwGE 59, 87 ).
  • BVerwG, 02.02.1984 - 6 C 134.81

    Beweiswürdigung - Unvollständiger Sachverhalt - Unrichtiger Sachverhalt -

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2013 - 4 BN 18.12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts muss dieser Widerspruch offensichtlich sein, so dass es einer weiteren Beweiserhebung zur Klärung des richtigen Sachverhalts nicht bedarf; der Widerspruch muss also "zweifelsfrei" sein (vgl. z.B. Urteil vom 2. Februar 1984 - BVerwG 6 C 134.81 - BVerwGE 68, 338; Beschlüsse vom 19. November 1997 - BVerwG 4 B 182.97 - Buchholz 406.11 § 153 BauGB Nr. 1 und vom 16. März 1999 - BVerwG 9 B 73.99 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 7 ).
  • BVerwG, 06.03.1989 - 4 NB 8.89

    Funktion des Rücksichtnahmegebots in § 15 BauNVO für die Beurteilung der

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2013 - 4 BN 18.12
    (2) Eine Divergenz des angefochtenen Urteils zu den Beschlüssen des Senats vom 14. Juli 1994 - BVerwG 4 NB 25.94 - (Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 75 S. 11 f.) und vom 6. März 1989 - BVerwG 4 NB 8.89 - (Buchholz 406.11 § 30 BBauG/BauGB Nr. 27 ) legt die Beigeladene ebenfalls nicht dar.
  • BVerwG, 14.07.1994 - 4 NB 25.94

    Bauplanungsrecht: Ungültigkeit eines Bebauungsplan bei Verlagerung der

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2013 - 4 BN 18.12
    (2) Eine Divergenz des angefochtenen Urteils zu den Beschlüssen des Senats vom 14. Juli 1994 - BVerwG 4 NB 25.94 - (Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 75 S. 11 f.) und vom 6. März 1989 - BVerwG 4 NB 8.89 - (Buchholz 406.11 § 30 BBauG/BauGB Nr. 27 ) legt die Beigeladene ebenfalls nicht dar.
  • BVerwG, 09.12.1994 - 11 PKH 28.94

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2013 - 4 BN 18.12
    Ist die vorinstanzliche Entscheidung auf mehrere selbstständig tragende Begründungen gestützt, so kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Revisionszulassungsgrund dargelegt wird und vorliegt (stRspr; vgl. nur Beschlüsse vom 9. Dezember 1994 - BVerwG 11 PKH 28.94 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 4 und vom 8. August 1973 - BVerwG 4 B 13.73 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 115).
  • BVerwG, 19.11.1997 - 4 B 182.97

    Rechtswidrigkeit der Erhebung von Sanierungsabgaben - Unzureichende

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2013 - 4 BN 18.12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts muss dieser Widerspruch offensichtlich sein, so dass es einer weiteren Beweiserhebung zur Klärung des richtigen Sachverhalts nicht bedarf; der Widerspruch muss also "zweifelsfrei" sein (vgl. z.B. Urteil vom 2. Februar 1984 - BVerwG 6 C 134.81 - BVerwGE 68, 338; Beschlüsse vom 19. November 1997 - BVerwG 4 B 182.97 - Buchholz 406.11 § 153 BauGB Nr. 1 und vom 16. März 1999 - BVerwG 9 B 73.99 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 7 ).
  • BVerwG, 16.03.1999 - 9 B 73.99
  • BVerwG, 13.07.1999 - 8 B 166.99

    Anforderungen an die Darlegung einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung

  • BVerwG, 09.09.2009 - 4 BN 4.09

    Vereinbarkeit eines zielgerichteten Entzugs der Nahrungsquelle eines Feldhamsters

  • BVerwG, 01.02.2011 - 7 B 45.10

    Planfeststellung für Verlängerung einer Straßenbahnlinie; Beachtlichkeit der

  • BVerwG, 08.08.1973 - IV B 13.73
  • BVerwG, 24.05.2022 - 1 B 23.22

    Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung; Ablehnung des

    Ist die vorinstanzliche Entscheidung aber auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, so kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Zulassungsgrund dargelegt wird und vorliegt (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 29. Januar 2013 - 4 BN 18.12 - juris Rn. 2 und vom 17. September 2019 - 1 B 41.19 - juris Rn. 7).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.09.2021 - 2 K 125/19

    Aufhebung eines Bebauungsplans; Bedarf für die Planung; Anforderung an die

    Mögliche Interessen bzw. Betroffenheiten, die von dem Betroffenen im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht vorgetragen worden sind, sind nur dann abwägungsbeachtlich, wenn sie sich der planenden Gemeinde aufdrängen mussten (BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 2013 - 4 BN 18/12 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.08.2015 - 4 BN 24.15

    Orientierungswert für Lärmbelastung in Kleingartenanlage

    b) Den Rechtssätzen aus dem Beschluss vom 29. Januar 2013 - 4 BN 18.12 - (juris), dass.
  • BVerwG, 13.12.2021 - 1 B 85.21

    Mangels Darlegung unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde (Gruppenverfolgung

    Ist die vorinstanzliche Entscheidung aber auf mehrere selbstständig tragende Begründungen gestützt, so kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Zulassungsgrund dargelegt wird und vorliegt (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 2013 - 4 BN 18.12 - juris Rn. 2 und vom 17. September 2019 - 1 B 41.19 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 14.03.2013 - 4 B 43.12

    Überlassung der "regionalen Sportanlage an einen überregionalen Verein" als

    Die - sinngemäße - Rüge der Aktenwidrigkeit ist allein mit dem Vorwurf, das Gericht sei insoweit von einem falschen Sachverhalt ausgegangen, nicht substantiiert erhoben (stRspr; vgl. zuletzt Beschluss vom 29. Januar 2013 - BVerwG 4 BN 18.12 - Rn. 8).
  • BVerwG, 05.07.2023 - 1 B 11.23

    Verknüpfung der Strafverfolgung oder Bestrafung wegen Verweigerung des

    Ist die vorinstanzliche Entscheidung - wie hier - auf mehrere selbstständig tragende Begründungen gestützt, so kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Zulassungsgrund dargelegt wird und vorliegt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. Januar 2013 - 4 BN 18.12 - juris Rn. 2 und vom 17. September 2019 - 1 B 41.19, 1 PKH 20.19 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 14.12.2022 - 1 B 51.22

    Verwerfung der auf eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache und auf

    Ist die vorinstanzliche Entscheidung - wie hier - auf mehrere selbstständig tragende Begründungen gestützt, so kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Zulassungsgrund dargelegt wird und vorliegt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. Januar 2013 - 4 BN 18.12 - juris Rn. 2 und vom 17. September 2019 - 1 B 41.19 (1 PKH 20.19 ) - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 17.09.2019 - 1 B 41.19

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines

    Ist die vorinstanzliche Entscheidung aber auf mehrere selbstständig tragende Begründungen gestützt, so kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Zulassungsgrund dargelegt wird und vorliegt (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 2013 - 4 BN 18.12 - juris Rn. 2).
  • VG Frankfurt/Oder, 26.09.2018 - 5 K 74/15

    Abgaben für Wasser- und Bodenverbände

    Nach Auffassung der Kammer handelt es sich dabei um einen von drei selbstständig tragenden rechtlichen Gründen, auf die das Oberverwaltungsgericht seine Entscheidung gestützt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 2013 - 4 BN 18/12 -, juris, Rn. 2; Beschluss vom 8. August 1973 - IV B 13.73 -, juris, Rn. 2) und nicht um ein obiter dictum (so jedoch: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Februar 2018 - OVG 12 N 25.18 -, juris, Rn. 14).
  • BVerwG, 12.10.2022 - 1 B 53.22

    Zumutbarkeit einer Unterbringung eines Asylbewerbers in staatlichen

    Ist die vorinstanzliche Entscheidung - wie vorliegend - auf mehrere selbstständig tragende Begründungen gestützt, so kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Zulassungsgrund dargelegt wird und vorliegt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. Januar 2013 - 4 BN 18.12 - juris Rn. 2 und vom 17. September 2019 - 1 B 41.19 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 01.08.2022 - 1 B 52.22

    Zumutbarkeit einer Unterbringung eines Asylbewerbers in staatlichen

  • VG Frankfurt/Oder, 26.09.2018 - 5 K 339/15

    Nachträgliche Erhöhung der Abgaben für Wasser- und Bodenverbände; echte

  • BVerwG, 25.07.2013 - 4 B 20.13

    Behauptung eines Widerspruchs zwischen den in der angegriffenen Entscheidung

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