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   BVerwG, 17.12.2012 - 4 BN 19.12   

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BVerwG, 17.12.2012 - 4 BN 19.12 (https://dejure.org/2012,42209)
BVerwG, Entscheidung vom 17.12.2012 - 4 BN 19.12 (https://dejure.org/2012,42209)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Dezember 2012 - 4 BN 19.12 (https://dejure.org/2012,42209)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 47 Abs 2 S 1 VwGO
    Anforderung an die Antragsbefugnis bei der Geltendmachung einer Rechtsverletzung des Rechts auf gerechte Abwägung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung der Antragsbefugnis i.R. eines Normenkontrollantrags

  • rewis.io

    Anforderung an die Antragsbefugnis bei der Geltendmachung einer Rechtsverletzung des Rechts auf gerechte Abwägung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3; VwGO § 47 Abs. 2 S. 1
    Anforderungen an die Darlegung der Antragsbefugnis i.R. eines Normenkontrollantrags

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2013, 753
 
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Wird zitiert von ... (99)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 30.04.2004 - 4 CN 1.03

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; abwägungserheblicher Belang; Einbeziehung eines

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2012 - 4 BN 19.12
    Erforderlich, aber auch ausreichend für die Antragsbefugnis ist, dass der Antragsteller hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass er durch die Festsetzungen des Bebauungsplans in einem subjektiven Recht verletzt wird (Urteil vom 30. April 2004 - BVerwG 4 CN 1.03 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 165; stRspr).

    Antragsbefugt ist hiernach, wer sich auf einen abwägungserheblichen privaten Belang, d.h. ein mehr als nur geringfügig schutzwürdiges Interesse des Betroffenen (Beschluss vom 28. Juni 2007 - BVerwG 7 B 4.07 - juris Rn. 10 m.w.N.), berufen kann; denn wenn es einen solchen Belang gibt, besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, dass die Gemeinde ihn bei ihrer Abwägung nicht korrekt berücksichtigt hat (Urteil vom 30. April 2004 a.a.O.).

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2012 - 4 BN 19.12
    Auch insoweit reicht es aus, dass der Antragsteller Tatsachen vorträgt, die eine fehlerhafte Behandlung seiner Belange in der Abwägung als möglich erscheinen lassen (Urteil vom 24. September 1998 - BVerwG 4 CN 2.98 - BVerwGE 107, 215 ).
  • BVerwG, 02.01.2001 - 4 BN 13.00

    Entscheidung ohne mündliche Verhandlung im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2012 - 4 BN 19.12
    Es ist auch nicht vorgetragen, dass ein anderer Betroffener mit einem gleich gerichteten Abwägungsinteresse wie die Antragsteller eine fristgerechte Fehlerrüge mit der Folge erhoben hat, dass diese allgemein und absolut für jedermann ("inter omnes") wirkt (vgl. dazu Beschluss vom 2. Januar 2001 - BVerwG 4 BN 13.00 - BRS 64 Nr. 57 S. 278).
  • BVerwG, 14.02.2002 - 4 BN 5.02

    Antragsbefugnis bei unbegründeten Abwägungsmängeln

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2012 - 4 BN 19.12
    Ob sich das angefochtene Urteil aus anderen Gründen als richtig erweist (§ 144 Abs. 4 VwGO; vgl. zur Anwendbarkeit dieser Norm im Verfahren über die Zulassung der Revision Beschluss vom 14. Februar 2002 - BVerwG 4 BN 5.02 - BRS 65 Nr. 53 m.w.N.), lässt sich auf der Grundlage des vom Oberverwaltungsgericht ermittelten Sachverhalts nicht feststellen.
  • BVerwG, 28.06.2007 - 7 B 4.07

    Rechtmäßigkeit einer Teilgenehmigung (Baufeldfreimachung) für die Errichtung und

    Auszug aus BVerwG, 17.12.2012 - 4 BN 19.12
    Antragsbefugt ist hiernach, wer sich auf einen abwägungserheblichen privaten Belang, d.h. ein mehr als nur geringfügig schutzwürdiges Interesse des Betroffenen (Beschluss vom 28. Juni 2007 - BVerwG 7 B 4.07 - juris Rn. 10 m.w.N.), berufen kann; denn wenn es einen solchen Belang gibt, besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, dass die Gemeinde ihn bei ihrer Abwägung nicht korrekt berücksichtigt hat (Urteil vom 30. April 2004 a.a.O.).
  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Nach dieser sog. Möglichkeitsformel fehlt die Antragsbefugnis nur dann, wenn unter Zugrundelegung des Antragsvorbringens Rechte des Antragstellers offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise verletzt sein können (st. Rspr., zuletzt zB BVerwG 17. Dezember 2012 - 4 BN 19.12 - Rn. 3; 29. Dezember 2011 - 3 BN 1.11 - Rn. 3 mwN) .
  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 48/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Nach dieser sog. Möglichkeitsformel fehlt die Antragsbefugnis nur dann, wenn unter Zugrundelegung des Antragsvorbringens Rechte des Antragstellers offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise verletzt sein können (st. Rspr., zuletzt zB BVerwG 17. Dezember 2012 - 4 BN 19.12 - Rn. 3; 29. Dezember 2011 - 3 BN 1.11 - Rn. 3 mwN) .
  • OVG Schleswig-Holstein, 03.03.2021 - 3 MR 7/21

    Corona - Videoaufsicht bei elektronischer Hochschulprüfung zulässig

    Es genügt, dass der Antragsteller hinreichend substantiiert Tatsachen vorträgt, die eine eigene Verletzung in einem subjektiven Recht als möglich erscheinen lassen (stRspr., vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.12.2012 - 4 BN 19.12 -, juris Rn. 3 m. w. N.).
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