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   BVerwG, 25.07.2017 - 4 BN 2.17   

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BVerwG, 25.07.2017 - 4 BN 2.17 (https://dejure.org/2017,32175)
BVerwG, Entscheidung vom 25.07.2017 - 4 BN 2.17 (https://dejure.org/2017,32175)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juli 2017 - 4 BN 2.17 (https://dejure.org/2017,32175)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung der Tennisanlage als öffentliche Grünfläche; Einhaltung des Erforderlichkeitsgebots hinsichtlich Bestimmung von maßgeblichen Planungszielen

  • rewis.io

    Begriff der Erforderlichkeit in § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB; Umfang der mit der Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche vereinbaren Bebauung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festsetzung der Tennisanlage als öffentliche Grünfläche; Einhaltung des Erforderlichkeitsgebots hinsichtlich Bestimmung von maßgeblichen Planungszielen

  • rechtsportal.de

    Festsetzung der Tennisanlage als öffentliche Grünfläche; Einhaltung des Erforderlichkeitsgebots hinsichtlich Bestimmung von maßgeblichen Planungszielen

  • datenbank.nwb.de

    Begriff der Erforderlichkeit in § 1 Abs. 3 S. 1 BauGB; Umfang der mit der Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche vereinbaren Bebauung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Widerspricht eine Tennisanlage einer "öffentlichen Grünfläche"?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (74)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 10.09.2015 - 4 CN 8.14

    Bebauungsplan; Gewerbegebiet; qualitativ hochwertiges -; Dienstleistungen;

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2017 - 4 BN 2.17
    Der Gesetzgeber ermächtigt die Gemeinden, diejenige Städtebaupolitik zu betreiben, die ihren städtebaulichen Ordnungsvorstellungen entspricht (BVerwG, Urteile vom 10. September 2015 - 4 CN 8.14 - BVerwGE 153, 16 Rn. 11 und vom 26. März 2009 - 4 C 21.07 - BVerwGE 133, 310 Rn. 17).

    In der Rechtsprechung des Senats ist ferner geklärt, dass die für die Bestimmung der Erforderlichkeit heranzuziehenden Erkenntnisquellen andere als bei der Prüfung des Abwägungsgebotes sind (BVerwG, Urteile vom 27. März 2013 - 4 C 13.11 - BVerwGE 146, 137 Rn. 9 und vom 10. September 2015 - 4 CN 8.14 - BVerwGE 153, 16 Rn. 12; zur Maßgeblichkeit der Planbegründung Rubel, in: Festschrift H.-J. Koch, 2014, 681 ).

  • BVerwG, 27.03.2013 - 4 C 13.11

    Einzelhandelsausschluss; städtebauliche Rechtfertigung; Planrechtfertigung;

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2017 - 4 BN 2.17
    In der Rechtsprechung des Senats ist ferner geklärt, dass die für die Bestimmung der Erforderlichkeit heranzuziehenden Erkenntnisquellen andere als bei der Prüfung des Abwägungsgebotes sind (BVerwG, Urteile vom 27. März 2013 - 4 C 13.11 - BVerwGE 146, 137 Rn. 9 und vom 10. September 2015 - 4 CN 8.14 - BVerwGE 153, 16 Rn. 12; zur Maßgeblichkeit der Planbegründung Rubel, in: Festschrift H.-J. Koch, 2014, 681 ).
  • BVerwG, 11.04.2017 - 4 B 11.17

    Zulässigkeit von Nebenanlagen nach BauNVO

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2017 - 4 BN 2.17
    In der Rechtsprechung des Senats ist im Übrigen anerkannt, dass mit einer Festsetzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB - wie der Begriff der "Grünfläche" nahelegt - im Grundsatz die sonstige, durch Bewuchs geprägte nichtbauliche Nutzung geregelt wird, dass aber im Rahmen der jeweiligen Zweckbestimmung der Grünfläche bauliche Anlagen nicht ausgeschlossen sind, wenn sie eine nur untergeordnete Bedeutung haben (BVerwG, Beschlüsse vom 22. Oktober 2012 - 4 BN 36.12 - BauR 2013, 199 = juris Rn. 4 und vom 11. April 2017 - 4 B 11.17 - juris Rn. 8), was sich nach den Umständen des konkreten Einzelfalls beurteilt (BVerwG, Beschluss vom 22. Oktober 2012 - 4 BN 36.12 - a.a.O. Rn. 5).
  • BVerwG, 01.09.2016 - 4 C 2.15

    Altrechtliche Pläne und Vorschriften; Bauverbot; Überleitung "als Bebauungsplan";

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2017 - 4 BN 2.17
    Das Gericht darf fehlende städtebauliche Ordnungsvorstellungen und Zielsetzungen der Gemeinde nicht durch eigene Erwägungen zum städtebaulich Sinnvollen oder Wünschenswerten ersetzen (BVerwG, Urteil vom 1. September 2016 - 4 C 2.15 - ZfBR 2017, 151 Rn. 26).
  • BVerwG, 20.12.2016 - 3 B 38.16

    Doppelbegründung; Ermessensfehler; Rechtskraftwirkung; Revisionszulassung;

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2017 - 4 BN 2.17
    Ist die vorinstanzliche Entscheidung - wie hier - auf mehrere selbstständig tragende Begründungen gestützt, so kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Revisionszulassungsgrund aufgezeigt wird und vorliegt (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 2016 - 3 B 38.16 - NVwZ-RR 2017, 266 Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.10.2012 - 4 BN 36.12

    Qualifizierung von baulichen Anlagen im Rahmen der festgesetzten Zweckbestimmung

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2017 - 4 BN 2.17
    In der Rechtsprechung des Senats ist im Übrigen anerkannt, dass mit einer Festsetzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB - wie der Begriff der "Grünfläche" nahelegt - im Grundsatz die sonstige, durch Bewuchs geprägte nichtbauliche Nutzung geregelt wird, dass aber im Rahmen der jeweiligen Zweckbestimmung der Grünfläche bauliche Anlagen nicht ausgeschlossen sind, wenn sie eine nur untergeordnete Bedeutung haben (BVerwG, Beschlüsse vom 22. Oktober 2012 - 4 BN 36.12 - BauR 2013, 199 = juris Rn. 4 und vom 11. April 2017 - 4 B 11.17 - juris Rn. 8), was sich nach den Umständen des konkreten Einzelfalls beurteilt (BVerwG, Beschluss vom 22. Oktober 2012 - 4 BN 36.12 - a.a.O. Rn. 5).
  • BVerwG, 09.09.2009 - 4 BN 4.09

    Vereinbarkeit eines zielgerichteten Entzugs der Nahrungsquelle eines Feldhamsters

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2017 - 4 BN 2.17
    Denn ist nur bezüglich einer Begründung ein Zulassungsgrund gegeben, dann kann diese Begründung hinweggedacht werden, ohne dass sich am Ausgang des Verfahrens etwas ändert (BVerwG, Beschluss vom 9. September 2009 - 4 BN 4.09 - ZfBR 2010, 67 = juris Rn. 5).
  • BVerwG, 28.05.1997 - 4 B 91.97

    Bundesstraße - Ortsdurchfahrt - Geschlossene Ortslage - Erschließung der

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2017 - 4 BN 2.17
    Auf sie lässt sich auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation ohne weiteres antworten (BVerwG, Beschlüsse vom 28. Mai 1997 - 4 B 91.97 - Buchholz 407.4 § 5 FStrG Nr. 10 = NVwZ 1998, 172 und vom 23. Januar 2003 - 4 B 79.02 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 114; stRspr).
  • BVerwG, 26.03.2009 - 4 C 21.07

    Bebauungsplan; Änderung; Mischgebiet; Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben;

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2017 - 4 BN 2.17
    Der Gesetzgeber ermächtigt die Gemeinden, diejenige Städtebaupolitik zu betreiben, die ihren städtebaulichen Ordnungsvorstellungen entspricht (BVerwG, Urteile vom 10. September 2015 - 4 CN 8.14 - BVerwGE 153, 16 Rn. 11 und vom 26. März 2009 - 4 C 21.07 - BVerwGE 133, 310 Rn. 17).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 25.07.2017 - 4 BN 2.17
    In der Beschwerdebegründung muss dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), d.h. näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr, so bereits BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 01.11.2007 - 4 BN 43.07

    Zentrenschutz durch Gliederung eines Gewerbegebiets mit

  • BVerwG, 17.09.2003 - 4 C 14.01

    Erstplanungspflicht der Gemeinde; Planungsgebot; großflächiger Einzelhandel;

  • BVerwG, 23.01.2003 - 4 B 79.02

    Bebauungsplan; Erforderlichkeit; Funktionslosigkeit.

  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet;

  • VGH Baden-Württemberg, 09.05.2019 - 5 S 2015/17

    Zulässigkeit der Festsetzung der Entsprechung der zulässigen Größe der

    Das Gericht darf fehlende städtebauliche Ordnungsvorstellungen und Zielsetzungen der Gemeinde nicht durch eigene Erwägungen zum städtebaulich Sinnvollen oder Wünschenswerten ersetzen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.7.2017 - 4 BN 2.17 - juris Rn. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.04.2018 - 5 S 2105/15

    Fortgeltung der Freistellung vom Biotopschutz - Auswirkungen von

    Das Gericht darf fehlende städtebauliche Ordnungsvorstellungen und Zielsetzungen der Gemeinde nicht durch eigene Erwägungen zum städtebaulich Sinnvollen oder Wünschenswerten ersetzen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.7.2017 - 4 BN 2.17 - juris Rn. 3).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.10.2020 - 2 K 62/19

    Zu den Anforderungen an einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan, mit dem die

    Das Gericht darf fehlende städtebauliche Ordnungsvorstellungen und Zielsetzungen der Gemeinde nicht durch eigene Erwägungen zum städtebaulich Sinnvollen oder Wünschenswerten ersetzen (zum Ganzen: BVerwG, Beschluss vom 25. Juli 2017 - 4 BN 2.17 - juris Rn. 3, m.w.N.).
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