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   BVerwG, 20.09.2007 - 4 BN 20.07   

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BVerwG, 20.09.2007 - 4 BN 20.07 (https://dejure.org/2007,6798)
BVerwG, Entscheidung vom 20.09.2007 - 4 BN 20.07 (https://dejure.org/2007,6798)
BVerwG, Entscheidung vom 20. September 2007 - 4 BN 20.07 (https://dejure.org/2007,6798)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Erneutes Ingangsetzen der Frist für einen Normenkontrollantrag durch erneute Bekanntmachung eines Bebauungsplans; Maßgeblichkeit der Erstbekanntmachung bei beabsichtigter Heilung eines Ausfertigungsfehlers durch eine erneute Bekanntmachung einer Satzung; Zulassung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 10 Abs. 3; VwGO § 47 Abs. 2 S. 1
    Fristbeginn zur Stellung des Normenkontrollantrags bei Neubekanntmachung eines Bebauungsplans zur Behebung eines Ausfertigungsmangels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 18.07.1989 - 4 N 3.87

    Rechtsfolgen von Verfahrensfehlern bei Änderung des Bebauungsplans; Feststellung

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2007 - 4 BN 20.07
    Beide Festsetzungen bilden offensichtlich und damit auch für den Antragsteller erkennbar abtrennbare und selbständig lebensfähige Teile einer unter dem Dach eines einheitlichen Bebauungsplans zusammengefassten Gesamtregelung (Beschlüsse vom 4. Juni 1991 BVerwG 4 NB 35.89 BVerwGE 88, 268 und vom 18. Juli 1989 BVerwG 4 N 3.87 BVerwGE 82, 225 ).
  • BVerwG, 19.10.2006 - 9 B 7.06

    Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2007 - 4 BN 20.07
    Dass mit der ursprünglichen Bekanntmachung der rechtsstaatlich gebotene Verkündungszweck, nämlich den Plan der Öffentlichkeit in einer Weise förmlich zugänglich zu machen, dass die Betroffenen sich verlässlich Kenntnis von seinem Inhalt verschaffen können (Beschlüsse vom 25. Februar 1997 BVerwG 4 NB 40.96 Buchholz 406.11 § 215 BauGB Nr. 9 S. 18 und vom 19. Oktober 2006 BVerwG 9 B 7.06 juris Rn. 5), wegen des "möglichen" Ausfertigungsmangels nicht erreicht werden konnte, wird vom Antragsteller nicht behauptet.
  • BVerwG, 21.01.2004 - 8 CN 1.02

    Normenkontrollantrag; Antragsfrist; Hauptsatzung; Neufassung; Bekanntmachung;

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2007 - 4 BN 20.07
    Dem liegt die im Ausgangspunkt zutreffende und in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärte Vorstellung zugrunde, dass eine unverändert gebliebene Regelung durch die Änderung einer anderen Bestimmung der ursprünglichen Satzung keine neue belastende Wirkung entfaltet (Urteil vom 21. Januar 2004 BVerwG 8 CN 1.02 BVerwGE 120, 82 ).
  • BVerwG, 01.08.2007 - 4 BN 32.07

    Bebauungsplan; Ausfertigungsmangel; erneute Bekanntmachung; Abschluss des

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2007 - 4 BN 20.07
    10 Hat die Gemeinde einen Bebauungsplan als Satzung beschlossen und ihn gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht, so ist dieser Plan angenommen und das Verfahren abgeschlossen, auch wenn der Plan zur Behebung eines Ausfertigungsmangels zu einem späteren Zeitpunkt durch ein ergänzendes Verfahren mit unverändertem Inhalt erneut bekannt gemacht wird (Beschluss vom 1. August 2007 BVerwG 4 BN 32.07 juris).
  • BVerwG, 09.05.1996 - 4 B 60.96

    Bauplanungsrecht: Anforderungen an die Ausfertigung eines Bebauungsplans

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2007 - 4 BN 20.07
    Die Verkündung bildet den Schlusspunkt des Rechtssetzungsvorganges, denn sie stellt den für die Hervorbringung der Norm notwendigen letzten Akt dar (Beschluss vom 9. Mai 1996 BVerwG 4 B 60.96 Buchholz 406.11 § 12 BauGB Nr. 21).
  • BVerwG, 25.02.1997 - 4 NB 40.96

    Behebung von Ausfertigungsmängeln eines Bebauungsplans ohne neue Abwägung

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2007 - 4 BN 20.07
    Dass mit der ursprünglichen Bekanntmachung der rechtsstaatlich gebotene Verkündungszweck, nämlich den Plan der Öffentlichkeit in einer Weise förmlich zugänglich zu machen, dass die Betroffenen sich verlässlich Kenntnis von seinem Inhalt verschaffen können (Beschlüsse vom 25. Februar 1997 BVerwG 4 NB 40.96 Buchholz 406.11 § 215 BauGB Nr. 9 S. 18 und vom 19. Oktober 2006 BVerwG 9 B 7.06 juris Rn. 5), wegen des "möglichen" Ausfertigungsmangels nicht erreicht werden konnte, wird vom Antragsteller nicht behauptet.
  • BVerwG, 04.06.1991 - 4 NB 35.89

    vertikale Gliederung - Erfordernis einer besonderen städtebaulichen Begründung

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2007 - 4 BN 20.07
    Beide Festsetzungen bilden offensichtlich und damit auch für den Antragsteller erkennbar abtrennbare und selbständig lebensfähige Teile einer unter dem Dach eines einheitlichen Bebauungsplans zusammengefassten Gesamtregelung (Beschlüsse vom 4. Juni 1991 BVerwG 4 NB 35.89 BVerwGE 88, 268 und vom 18. Juli 1989 BVerwG 4 N 3.87 BVerwGE 82, 225 ).
  • BVerwG, 09.04.2008 - 4 CN 1.07

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Teilbarkeit; Teilunwirksamkeit;

    Der Antragsteller kann mit seinem Antrag lediglich dann trotz Darlegung eines Nachteils bzw. einer Rechtsverletzung ausnahmsweise mit der Folge der (teilweisen) Unzulässigkeit zu weit greifen, wenn er auch solche ihn nicht berührende Teile des Bebauungsplans miteinbezieht, die sich schon aufgrund vorläufiger Prüfung offensichtlich und auch für den Antragsteller erkennbar als abtrennbare und selbständig lebensfähige Teile einer unter dem Dach eines einheitlichen Bebauungsplans zusammengefasste Gesamtregelung darstellen (Beschlüsse vom 18. Juli 1989 a.a.O. S. 234, vom 4. Juni 1991 a.a.O. S. 273 f. und vom 20. September 2007 - BVerwG 4 BN 20.07 - juris Rn. 11).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2008 - 7 D 34/07

    Unzumutbare Immissionen wg. Einkaufszentrumserweiterung?

    Zur Fehlerbehebung vgl.: BVerwG, Beschluss vom 20. September 2007 - 4 BN 20.07 -, JURIS-Dokumentation und Beschluss vom 1. August 2007 - 4 BN 32.07 -, BauR 2007, 1838 = NVwZ 2007, 1310.
  • BVerwG, 18.08.2015 - 4 CN 10.14

    Normenkontrolle; Antragsfrist; Bekanntmachung; Ausfertigungsmangel; ergänzendes

    Das folge aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, insbesondere aus dem Beschluss vom 20. September 2007 - 4 BN 20.07 - (BRS 71 Nr. 47).

    Der Beschluss des Senats vom 20. September 2007 - 4 BN 20.07 - (BRS 71 Nr. 47), rechtfertigt nicht die Schlüsse, die das Oberverwaltungsgericht aus ihm zieht.

  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2010 - 5 S 875/09

    Zur Berücksichtigung von Bestandsschutz für Einzelhandelsbetriebe bei der

    Da die nunmehr auf § 1 Abs. 4 BauNVO zu stützende Gliederung des Gewerbegebiets bereits im Bebauungsplan "Unterlohn" vom 23.09.1976 aufgrund § 8 Abs. 4 BauNVO festgesetzt worden war, dürfte sie ohnehin nur nachrichtlich übernommen worden sein (vgl. Planbegründung, S. 2, u8.3B Verfahren, 109), sodass ihre Neubekanntmachung nur deklaratorische Bedeutung haben dürfte (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.09.2007 - 4 BN 20.07 -, BRS 71 Nr. 47).
  • OVG Niedersachsen, 09.10.2008 - 12 KN 12/07

    Normenkontrollfähigkeit von Flächennutzungsplänen nach § 35 Abs. 3 S. 3

    Der Antragsteller kann mit seinem Antrag lediglich dann trotz Darlegung eines Nachteils bzw. einer Rechtsverletzung ausnahmsweise mit der Folge der (teilweisen) Unzulässigkeit zu weit greifen, wenn er auch solche ihn nicht berührenden Teile des Plans mit einbezieht, die sich schon aufgrund vorläufiger Prüfung offensichtlich und auch für den Antragsteller erkennbar als abtrennbare und selbstständig "lebensfähige" Teile unter dem Dach eines einheitlichen Plans zusammengefasste Gesamtregelung darstellen (vgl. zum Ganzen in Bezug auf Bebauungspläne BVerwG, Beschl. v. 18.7.1989 - 4 N 3.87 -, a.a.O.; ferner BVerwG, Beschl. v. 4.6.1991 - 4 NB 35.89 -, BVerwGE 88, 268-278, und BVerwG, Beschl. v. 20.9.2007 - 4 BN 20.07 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.06.2008 - 2 K 364/06

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplanänderung

    Hat die Gemeinde einen Bebauungsplan als Satzung beschlossen und ihn bekannt gemacht, so ist dieser Plan angenommen, auch wenn der Plan zur Behebung eines Ausfertigungsmangels zu einem späteren Zeitpunkt durch ein ergänzendes Verfahren mit unverändertem Inhalt erneut bekannt gemacht wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 01.08.2007 - 4 BN 32.07 -, NVwZ 2007, 1310 ; Beschl. v. 20.09.2007 - 4 BN 20.07 -, [...]).
  • VGH Bayern, 05.08.2020 - 1 N 18.1535

    Aufhebung eines Bebauungsplans wegen Unvereinbarkeit mit städtebaulichen

    Der Antragsteller kann mit seinem Antrag lediglich dann trotz Darlegung eines Nachteils bzw. einer Rechtsverletzung ausnahmsweise mit der Folge der (teilweisen) Unzulässigkeit zu weit greifen, wenn er auch solche ihn nicht berührende Teile des Bebauungsplans miteinbezieht, die sich schon aufgrund vorläufiger Prüfung offensichtlich und auch für den Antragsteller erkennbar als abtrennbare und selbständig lebensfähige Teile einer unter dem Dach eines einheitlichen Bebauungsplans zusammengefassten Gesamtregelung darstellen (vgl. BVerwG, U.v. 9.4.2008 - 4 CN 1.07 - BVerwGE 131, 100; B.v. 20.9.2007 - 4 BN 20.07 - juris Rn. 11; B.v. 18.7.1989 - 4 N 3.87 - BVerwGE 82, 225; BayVGH, B.v. 16.7.2018 - 1 N 14.1510 - juris Rn. 17; U.v. 16.6.2006 - 1 N 03.2347 - BayVBl 2007, 371).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.2012 - 8 S 1739/10

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans; Antragsbefugnis einer Gesellschaft

    Hierunter ist die Vornahme einer Handlung des Normgebers zu verstehen, die potentiell Antragsbefugten die Möglichkeit der Kenntnisnahme vom Geltungsanspruch der Norm verschafft (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.02.2004 - 7 CN 1.03 - NVwZ 2004, 1122), mithin die Veröffentlichung des Bebauungsplans mit formellem Geltungsanspruch (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.09.2007 - 4 BN 20.07 - BRS 71 Nr. 47).
  • VGH Bayern, 12.12.2023 - 1 N 22.479

    Normenkontrolle, Fehlerhafte Festsetzung zum Maß der Nutzung

    Die Bereiche "reines Wohngebiet" und "allgemeines Wohngebiet" sind schon aufgrund vorläufiger Prüfung offensichtlich und auch für den Antragsteller erkennbar klar voneinander getrennte Regelungsbereiche, die auch sachlich nicht miteinander zusammenhängen (vgl. BVerwG, U.v. 9.4.2008 - 4 CN 1.07 - BVerwGE 131, 100; B.v. 20.9.2007 - 4 BN 20.07 - juris Rn. 11; B.v. 18.7.1989 - 4 N 3.87 - BVerwGE 82, 225; BayVGH, B.v. 16.7.2018 - 1 N 14.1510 - juris Rn. 17; U.v. 16.6.2006 - 1 N 03.2347 - BayVBl 2007, 371).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2010 - 5 S 1292/10

    Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan - Antragsfrist - Unwirksamkeit wegen

    Wenn sie bei Gelegenheit einer Änderung gleichwohl neu (mit) veröffentlicht worden ist, handelt es sich - hinsichtlich der unveränderten Regelung - um eine schlicht deklaratorische Neubekanntmachung (vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschl. v. 20.09.2007 - 4 BN 20.07 -, BRS 71 Nr. 47 für den Fall der Behebung eines Ausfertigungsmangels hinsichtlich einer anderen, mit der angegriffenen nicht untrennbar verbundenen Festsetzung).
  • OVG Niedersachsen, 22.06.2009 - 1 KN 89/07

    Zulässigkeit eines Normenkontrollverfahrens im Zusammenhang mit einer

  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2009 - 3 S 170/07

    Normenkontrollverfahren gegen eine Rechtsverordnung zur Festsetzung eines

  • VGH Bayern, 05.08.2020 - 1 N 18.1480

    Erfolgloser Normenkontrollantrag auf Aufhebung einer Teilaufhebung eines

  • OVG Sachsen, 11.07.2013 - 1 C 11/12

    Ausfertigung von gemeindlichen Satzungen durch den Bürgermeister unter Angabe des

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2014 - 5 S 584/13

    Normenkontrolle gegen einen Bebauungsplan, der Einzelhandel im Plangebiet

  • OVG Sachsen, 20.03.2014 - 1 C 11/10

    Antragsfrist zur Normenkontrolle einer mehrfach bekanntgemachten Rechtsvorschrift

  • BVerwG, 27.09.2021 - 6 BN 1.21

    Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts durch Gerichtsbescheid

  • VGH Bayern, 17.11.2009 - 1 N 08.2796

    Frist für Normenkontrollantrag; Bekanntmachung; Wiedereinsetzung

  • VGH Bayern, 24.09.2019 - 1 N 16.2379

    Gliederung eines Mischgebiets durch den Ausschluss von Wohnnutzung in einem

  • VGH Bayern, 27.06.2023 - 1 N 21.1762

    Festsetzung einer grenznahen Fläche für Garagen und Nebenanlagen bei einem

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2011 - 2 K 10/10

    Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan - Antragsbefugnis von

  • VGH Baden-Württemberg, 05.05.2011 - 8 S 2773/08

    Fehlende städtebauliche Erforderlichkeit eines Einzelhandelsausschlusses bei

  • VGH Hessen, 03.06.2009 - 3 C 2212/08

    Bekanntmachung eines Satzungsbeschlusses

  • BVerwG, 21.07.2011 - 4 B 7.11

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • OVG Niedersachsen, 30.03.2022 - 4 KN 280/19

    Amtsblatt; Antragsbefugnis; Antragsfrist; Auslegung; Bekanntmachung; Eigentum;

  • OVG Sachsen, 09.03.2012 - 1 C 13/10

    Auslegung "umweltbezogener Stellungnahmen" bei einem Änderungsbebauungsplan

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