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   BVerwG, 03.06.1998 - 4 BN 25.98   

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https://dejure.org/1998,2405
BVerwG, 03.06.1998 - 4 BN 25.98 (https://dejure.org/1998,2405)
BVerwG, Entscheidung vom 03.06.1998 - 4 BN 25.98 (https://dejure.org/1998,2405)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Juni 1998 - 4 BN 25.98 (https://dejure.org/1998,2405)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gewährleistung einer Lastengleichheit im Hinblick auf die Festsetzung von Verkehrsflächen für Erschließungszwecke auf der Stufe der Bauleitplanung durch bodenordnende Maßnahmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht - Festsetzung öffentliche Verkehrsflächen in einem Bebauungsplan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 425
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 17.90

    Wohnung in Zinngießerei - Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG, Abstandsflächenrecht,

    Auszug aus BVerwG, 03.06.1998 - 4 BN 25.98
    Das Bundesverfassungsgericht qualifiziert Festsetzungen auf der Grundlage des § 9 BauGB als Inhaltsbestimmungen im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG, die sowohl dem Gewährleistungsgehalt des Eigentumsgrundrechts als auch dem Gebot einer sozialgerechten Eigentumsordnung Rechnung tragen müssen (ebenso das BVerwG in ständiger Rechtsprechung; vgl.Urteile vom 16. Mai 1991 - BVerwG 4 C 17.90 - BVerwGE 88, 191, undvom 26. August 1993 - BVerwG 4 C 24.91 - BVerwGE 94, 100).
  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84

    Straßenverkehrslärm

    Auszug aus BVerwG, 03.06.1998 - 4 BN 25.98
    Das Normenkontrollgericht hat keinen abstrakten Rechtssatz formuliert, der in Widerspruch zu der Auffassung steht, die das Bundesverfassungsgericht im Beschluß vom 30. November 1988-1 BvR 1301/84 - (BVerfGE 79, 174) zu den rechtlichen Anforderungen an Festsetzungen in einem Bebauungsplan vertreten hat.
  • BGH, 11.11.1976 - III ZR 114/75

    Bebauungsplan ohne Begründung

    Auszug aus BVerwG, 03.06.1998 - 4 BN 25.98
    Er hat aber gleichzeitig klargestellt, daß diesem Erfordernis genügt ist, wenn planungsbedingte Ungleichbelastungen durch bodenordnende Maßnahmen ausgeglichen werden (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 1976 - III ZR 114/75 - BGHZ 67, 320).
  • BVerwG, 26.08.1993 - 4 C 24.91

    Sackgasse Bargteheide - Zu den Voraussetzungen und Ausschlußgründen für einen

    Auszug aus BVerwG, 03.06.1998 - 4 BN 25.98
    Das Bundesverfassungsgericht qualifiziert Festsetzungen auf der Grundlage des § 9 BauGB als Inhaltsbestimmungen im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG, die sowohl dem Gewährleistungsgehalt des Eigentumsgrundrechts als auch dem Gebot einer sozialgerechten Eigentumsordnung Rechnung tragen müssen (ebenso das BVerwG in ständiger Rechtsprechung; vgl.Urteile vom 16. Mai 1991 - BVerwG 4 C 17.90 - BVerwGE 88, 191, undvom 26. August 1993 - BVerwG 4 C 24.91 - BVerwGE 94, 100).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.08.2018 - 3 S 1523/16

    Normenkontrolle; DIN-Vorschriften; Einberufung Gemeinderat; Auslegung eines

    Der Ortsgesetzgeber muss danach insbesondere die Substanz des Eigentums erhalten und den Gleichheitssatz beachten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 03.06.1998 - 4 BN 25.98 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 97).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.2019 - 8 S 2792/17

    Inanspruchnahme von privatem Grundeigentum durch Festsetzung einer öffentlichen

    Die Inanspruchnahme von privatem Grundeigentum durch Festsetzung einer öffentlichen Verkehrsfläche in einem Bebauungsplan verstößt nicht gegen das Gleichheitsgebot, wenn die Gemeinde zum Vollzug des Bebauungsplans ein die Gleichbehandlung der Eigentümer gewährleistendes Umlegungsverfahren eingeleitet hat (im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 03.06.1998 - 4 BN 25.98 -, NVwZ-RR 1999, 425; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.03.2009 - 8 C 10729/08 -, LKRZ 2009, 262).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verstößt die Inanspruchnahme von privatem Grundeigentum durch Festsetzung von (zum Beispiel) öffentlichen Verkehrsflächen in einem Bebauungsplan dann nicht gegen das Gleichheitsgebot, wenn die Gemeinde den Vollzug des Bebauungsplans durch ein die Gleichbehandlung der Eigentümer gewährleistendes Umlegungsverfahren eingeleitet hat, da dieses von den Prinzipien der Lastengleichheit und der wertgleichen Abfindung (§§ 55 bis 60 BauGB) beherrschte Verfahren die verfassungsrechtlich gebotene Gleichbehandlung gewährleistet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 03.06.1998 - 4 BN 25.98 -, NVwZ-RR 1999, 425).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2001 - 10a D 192/98
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Juni 1998 - 4 BN 25.98 -, BRS 60 Nr. 8.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Juni 1998, a.a.O..

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