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   BVerwG, 03.12.2008 - 4 BN 26.08   

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https://dejure.org/2008,5521
BVerwG, 03.12.2008 - 4 BN 26.08 (https://dejure.org/2008,5521)
BVerwG, Entscheidung vom 03.12.2008 - 4 BN 26.08 (https://dejure.org/2008,5521)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Dezember 2008 - 4 BN 26.08 (https://dejure.org/2008,5521)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Aufklärungspflicht des Normenkontrollgerichts i.R.d. gerichtlichen Kontrolle einer Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile durch die Gemeinde; Darlegungsanforderungen an eine Verfahrensrüge der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entbehrlichkeit einer Ortsbesichtigung; Anforderungen an eine Ergänzungssatzung; Gebietsprägende Wirkung vorhandener Bebauung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2009, 617
  • ZfBR 2009, 277
 
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Wird zitiert von ... (87)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.11.1997 - 4 B 182.97

    Rechtswidrigkeit der Erhebung von Sanierungsabgaben - Unzureichende

    Auszug aus BVerwG, 03.12.2008 - 4 BN 26.08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts muss dieser Widerspruch offensichtlich sein, so dass es keiner weiteren Beweiserhebung zur Klärung des richtigen Sachverhalts bedarf; der Widerspruch muss also "zweifelsfrei" sein (stRspr; vgl. Beschluss vom 19. November 1997 BVerwG 4 B 182.97 Buchholz 406.11 § 153 BauGB Nr. 1).
  • BVerwG, 04.06.2008 - 4 B 35.08

    Auslösen eines nachbarrechtlichen Abwehranspruches aufgrund der Nichteinhaltung

    Auszug aus BVerwG, 03.12.2008 - 4 BN 26.08
    Das gilt nur dann nicht, wenn ein Beteiligter geltend macht, dass die Karten oder Lichtbilder in Bezug auf bestimmte, für die Entscheidung wesentliche Merkmale keine Aussagekraft besitzen, und dies zutreffen kann (stRspr; vgl. Urteil vom 14. November 1991 BVerwG 4 C 1.91 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 236 sowie Beschluss vom 4. Juni 2008 BVerwG 4 B 35.08 juris).
  • BVerwG, 14.11.1991 - 4 C 1.91

    Verwaltungsprozessrecht: Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht,

    Auszug aus BVerwG, 03.12.2008 - 4 BN 26.08
    Das gilt nur dann nicht, wenn ein Beteiligter geltend macht, dass die Karten oder Lichtbilder in Bezug auf bestimmte, für die Entscheidung wesentliche Merkmale keine Aussagekraft besitzen, und dies zutreffen kann (stRspr; vgl. Urteil vom 14. November 1991 BVerwG 4 C 1.91 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 236 sowie Beschluss vom 4. Juni 2008 BVerwG 4 B 35.08 juris).
  • BVerwG, 13.05.2014 - 4 B 38.13

    Eigenart der näheren Umgebung; Grundstücksfläche, die überbaut werden soll.

    Zur Ermittlung können auch Lagepläne verwendet werden (Beschluss vom 3. Dezember 2008 - BVerwG 4 BN 26.08 - BRS 73 Nr. 91 Rn. 3), die ein Bild "von oben" vermitteln.
  • BVerwG, 22.09.2010 - 4 CN 2.10

    Klarstellungssatzung; Einbeziehungssatzung; Auslegung; Öffentlichkeits- und

    Gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB kann die Gemeinde - unter den weiteren Voraussetzungen des § 34 Abs. 5 Satz 1 und 4 BauGB - einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbeziehen, wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt sind (vgl. hierzu Beschluss vom 3. Dezember 2008 - BVerwG 4 BN 26.08 - BauR 2009, 617).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.2009 - 3 S 1953/07

    Unterscheidung Satteldach - Walmdach; Satteldachfestsatzung als hinreichendes und

    Dies lässt sich auch ohne Ortstermin eindeutig aus den vorliegenden Luft- und Übersichtsbildern erkennen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 03.12.2008 - 4 BN 26.08 -, Juris).
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