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   BVerwG, 26.08.2009 - 4 BN 35.09   

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https://dejure.org/2009,5819
BVerwG, 26.08.2009 - 4 BN 35.09 (https://dejure.org/2009,5819)
BVerwG, Entscheidung vom 26.08.2009 - 4 BN 35.09 (https://dejure.org/2009,5819)
BVerwG, Entscheidung vom 26. August 2009 - 4 BN 35.09 (https://dejure.org/2009,5819)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit des Entzugs einer Umnutzungsmöglichkeit nach § 35 Abs. 4 Nr. 1 Baugesetzbuch ( BauGB ) im Wege der Bauleitplanung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Entzug von Nutzungsmöglichkeiten durch Überplanung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2010, 54
  • ZfBR 2010, 70
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91

    Denkmalschutz

    Auszug aus BVerwG, 26.08.2009 - 4 BN 35.09
    Über die Existenz und Reichweite eines Anspruchs auf Ausgleich eines Planungsschadens braucht sich die Gemeinde nur Gedanken zu machen, wenn die Aktualisierung der durch eine Planung bedingten Eigentumsbeschränkung ohne finanziellen Ausgleich unverhältnismäßig oder gleichheitswidrig wäre und deshalb einen Härtefall darstellte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. März 1999 1 BvL 7/91 BVerfGE 100, 226 ).
  • BVerwG, 31.08.2000 - 4 CN 6.99

    Eingriff, naturschutzrechtlicher; Innenbereich; Landesrecht; Maß der baulichen

    Auszug aus BVerwG, 26.08.2009 - 4 BN 35.09
    Nach der Rechtsprechung des Senats gibt es keinen Planungsgrundsatz, nach dem die vorhandene Bebauung eines Gebiets nach Art und Maß der baulichen Nutzung auch bei der Überplanung weiterhin zugelassen werden muss (Urteil vom 31. August 2000 BVerwG 4 CN 6.99 BVerwGE 112, 41 ).
  • BVerwG, 16.01.1996 - 4 NB 1.96

    Bauplanungsrecht: Planungsermessen der Gemeinden, Überplanung vorhandener

    Auszug aus BVerwG, 26.08.2009 - 4 BN 35.09
    Auch hat der Senat bereits entschieden, dass die Gemeinde nicht gehalten ist, eine bisherige "potenzielle" Bebaubarkeit eines Grundstücks aufrecht zu erhalten (Beschluss vom 16. Januar 1996 BVerwG 4 NB 1.96 ZfBR 1996, 223 ).
  • VGH Hessen, 13.04.2016 - 4 A 141/14

    Schlussbekanntmachung eines Bebauungsplans

    Ansprüche auf Umnutzung eines vorhandenen Bauvorhabens dürfen nach Maßgaben des Abwägungsgebots planerisch entzogen werden (BVerwG, Beschluss vom 26. August 2009 - 4 BN 35.09 -, BRS 74 Nr. 25).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2015 - 3 S 1122/14

    Berücksichtigung vorhandener Bebauung bei Überplanung

    Einen Planungsgrundsatz, nach dem die vorhandene Bebauung eines Gebiets nach Art und Maß der baulichen Nutzung auch bei der Überplanung des Gebiets weiterhin zugelassen werden müsste, gibt es nicht (im Anschluss an BVerwG, Beschl. v. 26.8.2009 - 4 BN 35.09 - BauR 2010, 54; Urt. v. 31.8.2000 - 4 CN 6.99 - BVerwGE 112, 41).

    Entscheidend ist deshalb allein, ob die von der planenden Gemeinde vorgenommene Abwägung einer rechtlichen Überprüfung standhält (BVerwG, Beschl. v. 26.8.2009 - 4 BN 35.09 - BauR 2010, 54; Urt. v. 31.8.2000 - 4 CN 6.99 - BVerwGE 112, 41).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.2015 - 8 S 450/13

    Nichterweislichkeit hinreichender städtebaulicher Gründe zur Rechtfertigung eines

    Zwar darf die Gemeinde durch ihre Bauleitplanung die bauliche Nutzbarkeit von Grundstücken verändern, einschränken oder sogar aufheben; einen Planungsgrundsatz, nach dem die vorhandene Bebauung eines Gebiets nach Art und Maß auch bei einer Überplanung weiterhin zugelassen werden muss, gibt es nicht (BVerwG, Urteil vom 31.08.2000 - 4 CN 6.99 - BVerwGE 112, 41 und Beschluss vom 20.08.2009 - 4 BN 35.09 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2014 - 8 S 1400/12

    Normenkontrollantrag im Zusammenhang mit dem Rahmenplan "Halbhöhenlagen" der

    Zwar darf die Gemeinde durch ihre Bauleitplanung die bauliche Nutzbarkeit von Grundstücken verändern, einschränken oder sogar aufheben; einen Planungsgrundsatz, nach dem die vorhandene Bebauung eines Gebiets nach Art und Maß auch bei einer Überplanung weiterhin zugelassen werden muss, gibt es nicht (BVerwG, Urteil vom 31.08.2000 - 4 CN 6.99 - BVerwGE 112, 41 und Beschluss vom 20.08.2009 - 4 BN 35.09 - juris).
  • VGH Hessen, 28.10.2019 - 4 C 2447/17

    Baurechts - Bebauungsplan Nr. 14 "Zum Ritzhagen I, 1. Änderung"

    Ein Planungsgrundsatz, nach welchem die vorhandene Bebauung eines Gebiets etwa nach der Art der baulichen Nutzung auch bei einer Überplanung weiterhin zugelassen werden muss, existiert nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. August 2000 - 4 CN 6.99 -, BVerwGE 112, 41 und Beschluss vom 20. August 2009 - 4 BN 35.09 -, BRS 74 Nr. 25).
  • BVerwG, 29.03.2010 - 4 BN 65.09

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Die Beschränkung der Nutzungsmöglichkeiten eines Grundstücks muss vom Planungsträger als ein wichtiger Belang privater Eigentümerinteressen in der Abwägung der öffentlichen und der privaten Belange beachtet werden (vgl. auch zur gemeindlichen Bauleitplanung Urteil vom 31. August 2000 - BVerwG 4 CN 6.99 - BVerwGE 112, 41 ; Beschlüsse vom 26. August 2009 - BVerwG 4 BN 35.09 - BauR 2010, 54 und vom 16. Januar 1996 - BVerwG 4 NB 1.96 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 88 S. 38).
  • BVerwG, 09.06.2016 - 4 B 8.16

    Festsetzung des Gebietstyps; passiver Bestandsschutz

    Es greife diese Rechtsprechung zwar auf, lasse sich aber von diesen Grundsätzen nicht leiten, sondern formuliere stark einschränkend unter Bezugnahme auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. August 2009 - 4 BN 35.09 - den Rechtssatz, dass eine Gemeinde im Rahmen des Abwägungsgebots nicht stets darüber entscheiden müsse, ob dem Betroffenen für die Beschränkung seines Eigentums als Folge der Festsetzungen des Bebauungsplans dem Grunde nach ein Entschädigungsanspruch zustehe; über die Existenz und Reichweite eines Anspruchs auf Ausgleich eines Planungsschadens brauche sich die Gemeinde vielmehr nur Gedanken zu machen, wenn - was hier nicht der Fall sei - die Aktualisierung der durch eine Planung bedingten Eigentumsbeschränkung ohne finanziellen Ausgleich unverhältnismäßig oder gleichheitswidrig sei und deshalb einen Härtefall darstelle (UA S. 27).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.03.2015 - 5 S 1047/14

    Festsetzung einer von Bebauung freizuhaltenden Fläche für ein

    Zudem hat die Antragsgegnerin in der Planbegründung ausdrücklich ausgeführt, sie halte die für die Festsetzungen sprechenden öffentlichen städtebaulichen Belange für hinreichend gewichtig, um Einschränkungen bestehender Baurechte zu rechtfertigen, auch soweit keine Entschädigungen zu leisten seien (Planbegründung S. 7, vgl. dazu auch BVerwG, Beschluss vom 26.08.2009 - 4 BN 35.09 -, BauR 2010, 54).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.04.2012 - 8 S 1300/09

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Abwägungsmangel bei Überplanung; Einschränkung

    Zwar darf die Gemeinde durch ihre Bauleitplanung die bauliche Nutzbarkeit von Grundstücken verändern, einschränken oder sogar aufheben; einen Planungsgrundsatz, nach dem die vorhandene Bebauung eines Gebiets nach Art und Maß auch bei einer Überplanung weiterhin zugelassen werden muss, gibt es nicht (BVerwG, Urteil vom 31.08.2000 - 4 CN 6.99 - BVerwGE 112, 41 und Beschluss vom 20.08.2009 - 4 BN 35.09 - juris).
  • VGH Hessen, 18.03.2021 - 4 C 2335/17

    Bebauungsplan - Verkündungsmangel

    Ein Planungsgrundsatz, nach welchem die vorhandene Bebauung eines Gebiets etwa nach der Art der baulichen Nutzung auch bei einer Überplanung weiterhin zugelassen werden müsste, existiert nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. August 2000 - 4 CN 6.99 -, BVerwGE 112, 41 und Beschluss vom 20. August 2009 - 4 BN 35.09 -, BRS 74 Nr. 25).

    Grundsätzlich braucht sich eine Gemeinde im Rahmen der Abwägung über die Existenz und Reichweite eines Anspruchs auf Ausgleich eines Planungsschadens nur Gedanken zu machen, wenn die Aktualisierung der durch eine Planung bedingten Eigentumsbeschränkung ohne finanziellen Ausgleich unverhältnismäßig oder gleichheitswidrig wäre und deshalb einen Härtefall darstellte (BVerwG, Beschluss vom 26. August 2009 - 4 BN 35.09 -, juris Rdnr. 3).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.09.2015 - 10 A 3.13

    Normenkontrolle; Festsetzung von Grünfläche auf Bauland; Waldsiedlung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2015 - 2 D 41/14

    Städtebauliche Erforderlichkeit eines Bebauungsplans nach der Grundkonzeption der

  • VGH Hessen, 06.04.2017 - 4 C 969/16

    Zwei Bebauungspläne für Verlagerung eines Lebensmittelmarkts innerhalb des

  • OVG Hamburg, 31.10.2012 - 2 E 7/11

    Einzelhandelsausschluss bewirkt keine Beeinträchtigung der Leitfunktion eines

  • VGH Bayern, 13.12.2012 - 15 N 08.1561

    Der Hinweis auf einen Umweltbericht und "wesentliche, bereits vorliegende

  • VGH Bayern, 03.05.2022 - 22 B 20.2178

    Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung- Lärmbelästigung einer

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.06.2020 - 1 KN 18/15

    Normenkontrolle gegen einen Bebauungsplan: Anforderungen an die Verkündung bei

  • VGH Hessen, 28.02.2013 - 3 C 297/12

    Auslegung eines Planentwurfs für 18 Stunden pro Woche ist knapp ausreichend

  • VGH Bayern, 25.10.2010 - 1 N 06.2609

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Änderung des Bebauungsplanentwurfs

  • VGH Bayern, 07.03.2018 - 1 N 15.625

    Unwirksamkeit eines Bebauungsplans

  • VGH Bayern, 13.12.2016 - 1 N 13.1987

    Erfolgreicher Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan - Unzureichender Hinweis

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2017 - 2 D 120/14

    Unwirksamkeit eines Bebauungsplans wegen unzureichender Bewältigung von

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.04.2021 - 2 K 69/19

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans für ein Sondergebiet "Freizeit und Sport";

  • VGH Bayern, 30.03.2017 - 1 NE 17.502

    Einstweilige Anordnung im Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan und

  • VGH Bayern, 27.10.2014 - 1 N 13.586

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan

  • VGH Bayern, 18.10.2016 - 1 N 12.1182

    Unwirksame Änderung eines Bebauungsplans wegen Abwägungsmangel (fehlende Prüfung

  • VG Würzburg, 03.11.2022 - W 4 K 20.786

    Vorbescheid für Wohnhaus - Unwirksamkeit der Festsetzung von Baugrenzen durch

  • VGH Bayern, 13.12.2016 - 1 N 14.1172

    Hinweis auf die Arten der umweltbezogenen Informationen im Ergänzungsverfahren;

  • VG München, 09.12.2010 - M 11 K 09.5967

    Maß der Nutzung; Bebauungsplan; Abwägungsdefizit; bestehendes Baurecht

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