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   BVerwG, 23.07.2003 - 4 BN 36.03   

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https://dejure.org/2003,2865
BVerwG, 23.07.2003 - 4 BN 36.03 (https://dejure.org/2003,2865)
BVerwG, Entscheidung vom 23.07.2003 - 4 BN 36.03 (https://dejure.org/2003,2865)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Juli 2003 - 4 BN 36.03 (https://dejure.org/2003,2865)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    BauGB § 1 Abs. 6, § 3 Abs. 2
    Bebauungsplan; Auslegung des Planentwurfs; Bekanntmachungsfrist; Kompensation; Abwägung; Privateigentum; Festsetzungen, widersprüchliche.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BauGB § 1 Abs. 6, § 3 Abs. 2
    Abwägung; Auslegung des Planentwurfs; Bebauungsplan; Bekanntmachungsfrist; Festsetzungen, widersprüchliche; Kompensation; Privateigentum

  • Wolters Kluwer

    Auslegung eines Bebauungsplans ; Überschneidung von Bekanntmachungsfrist und Offenlegungsfrist ; Zulassung einer "Kompensation" ; Formell fehlerhafte Bekanntmachung der Auslegung des Planentwurfs; Verkürzung des gesetzlichen Anspruchs auf Einsicht in die ...

  • Judicialis

    BauGB § 1 Abs. 6; ; BauGB § 3 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 1 Abs. 6 § 3 Abs. 2
    Zur Wirksamkeit eines Bebauungsplans bei Verkürzung der Bekanntmachungsfrist für die Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs - Bebauungsplan; Auslegung des Planentwurfs; Bekanntmachungsfrist; Kompensation; Abwägung; Privateigentum; Festsetzungen, widersprüchliche

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auslegung des Bebauungsplanentwurfs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2003, 1391
  • BauR 2004, 42
  • ZfBR 2004, 64
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 17.07.2001 - 4 B 55.01

    Anforderungen an die planerische Erfassung einzelner Unterarten von Nutzungen;

    Auszug aus BVerwG, 23.07.2003 - 4 BN 36.03
    Zu Unrecht macht die Beschwerde geltend, die Entscheidung des Normenkontrollgerichts weiche von den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Januar 1994 - BVerwG 4 NB 30.93 - (NVwZ 1994, 684) und vom 17. Juli 2001 - BVerwG 4 B 55.01 - (BRS 64 Nr. 29) ab.

    Um diese Frage ging es in den Entscheidungen des Senats vom 4. Januar 1994 und vom 17. Juli 2001 (a.a.O.) nicht; auch insoweit ist deshalb der Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nicht gegeben.

  • BVerwG, 04.01.1994 - 4 NB 30.93

    Bauplanungsrecht: Teilnichtigkeit eines Bebauungsplans bei Unbestimmtheiten im

    Auszug aus BVerwG, 23.07.2003 - 4 BN 36.03
    Zu Unrecht macht die Beschwerde geltend, die Entscheidung des Normenkontrollgerichts weiche von den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Januar 1994 - BVerwG 4 NB 30.93 - (NVwZ 1994, 684) und vom 17. Juli 2001 - BVerwG 4 B 55.01 - (BRS 64 Nr. 29) ab.

    So hat der Senat beispielsweise den Rechtssatz, dass bei Zeichen in einem Bebauungsplan normalerweise davon auszugehen sei, dass sie als Festsetzungen gewollt seien, dahingehend eingeschränkt, dass er nicht bei einem offenkundigen Versehen gelte (Beschluss vom 4. Januar 1994, a.a.O.).

  • GemSOGB, 06.07.1972 - GmS-OGB 2/71

    Berechnung von Fristen im öffentlichen Recht

    Auszug aus BVerwG, 23.07.2003 - 4 BN 36.03
    Um einen Tag verkürzt ist hier nämlich die Bekanntmachungsfrist, weil die Wochenfrist des § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB erst am Tage nach der Bekanntmachung beginnt, während die Mindestfrist des § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB um einen Tag überschritten ist, weil bei der Berechnung dieser Frist der erste Tag der Auslegung mitzuzählen ist (vgl. Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 6. Juni 1972 - GmS-OGB 2/71 - BVerwGE 40, 363).
  • BVerwG, 19.09.2002 - 4 CN 1.02

    Teilnichtigkeit; Abschnittsbildung; reformatio in peius; "bedingter"

    Auszug aus BVerwG, 23.07.2003 - 4 BN 36.03
    Die geltend gemachte Divergenz zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. September 2002 - BVerwG 4 CN 1.02 - (BVerwGE 117, 58 ) könnte nur vorliegen, wenn die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung, den Bebauungsplan erst nach Klärung von Entschädigungsfragen bekannt machen zu lassen, noch eine abwägende Entscheidung erfordert hätte.
  • BVerfG, 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01

    Zur Verletzung von GG Art 14 Abs 1 durch Normenkontrollurteil zur Rechtmäßigkeit

    Auszug aus BVerwG, 23.07.2003 - 4 BN 36.03
    Die Revision kann auch nicht wegen Abweichung von dem Beschluss der 3. Kammer des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Dezember 2002 - 1 BvR 1402/01 - (DÖV 2003, 376) zugelassen werden.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 23.03.1984 - 1 C 10/83

    Beteiligung; Bürger; Auslegung; Planentwurf; Entwurf; Bebauungsplan; Frist

    Auszug aus BVerwG, 23.07.2003 - 4 BN 36.03
    Diese Rechtsauffassung wird seit Jahrzehnten in Literatur und Rechtsprechung allgemein vertreten (vgl. z.B. Dolde, NJW 1975, 21 ; Beninde, BauR 1984, 433 ff.; Bielenberg, a.a.O.; Battis, in: Battis/ Krautzberger/Löhr, BauGB, 8. Aufl. 2002, § 3 Rn. 14, jeweils m.w.N.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 23. März 1984 - 1 C 10/83 - BRS 42 Nr. 24).
  • VGH Bayern, 28.06.2010 - 1 B 09.1911

    Zur Verhältnismäßigkeit einer Beseitigungsanordnung (Verringerung der Wandhöhe um

    Schließlich erinnert die Beigeladene zu Recht auch an die höchstrichterliche Rechtsprechung, der zufolge die Nichteinhaltung der Frist für eine Auslegungsbekanntmachung ohne Folgen bleibt, wenn die (bekannt gemachte) Dauer der anschließenden Auslegung so bemessen ist, dass die Mindestfristen für Bekanntmachung und Auslegung des Entwurfs insgesamt eingehalten werden (BVerwG vom 23.7.2003 NVwZ 2003, 1391 = BRS 66 Nr. 47).
  • OVG Niedersachsen, 04.12.2018 - 4 KN 77/16

    Bauverbot; besonderer Schutzzweck; Gebietscharakter; Karten;

    Insoweit gilt nichts anderes als bei einer Verkürzung der Bekanntmachungsfrist für die Auslegung des Entwurfs eines Bebauungsplans nach § 3 Abs. 2 BauGB; dazu ist bereits höchstrichterlich entschieden und auch in der Literatur allgemein anerkannt, dass die Verkürzung der Bekanntmachungsfrist dann unbedenklich ist, wenn der gesetzliche Anspruch interessierter Bürger auf Einsicht in die Planunterlagen trotz Nichteinhaltung der Bekanntmachungsfrist im Ergebnis nicht eingeschränkt wird, weil der Zeitraum zwischen der Bekanntmachung der Auslegung und deren bekannt gemachtem Ende insgesamt sowohl die Wochenfrist für die Bekanntmachung als auch die Mindestfrist von einem Monat für die Auslegung umfasst (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.7.2003 - 4 BN 36.03 -, NuR 2004, 109 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.02.2004 - 3 S 2548/02

    1. Der bei Aufstellung eines Bebauungsplans entstehende Konflikt durch ein

    Bei der Auslegungsfrist nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist der erste Tag der Auslegung mitzuzählen (vgl. Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 6.6.1972 - GmS-OGB 2/71 -, BVerwGE 40, 363 und BVerwG, Beschluss vom 23.7.2003 - 4 BN 36.03 -).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 23.7.2003 - 4 BN 36.03 -) ist die Zulassung einer "Kompensation" (vgl. Bielenberg, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, § 3 RdNr. 41) dann unbedenklich, wenn dem interessierten Bürger durch eine formell fehlerhafte Bekanntmachung der Auslegung des Planentwurfs sein gesetzlicher Anspruch auf Einsicht in die Planungsunterlagen im Ergebnis nicht verkürzt wird.

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