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   BVerwG, 13.12.2007 - 4 BN 41.07   

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https://dejure.org/2007,1693
BVerwG, 13.12.2007 - 4 BN 41.07 (https://dejure.org/2007,1693)
BVerwG, Entscheidung vom 13.12.2007 - 4 BN 41.07 (https://dejure.org/2007,1693)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Dezember 2007 - 4 BN 41.07 (https://dejure.org/2007,1693)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    BauGB § 1 Abs. 7; TA-Lärm Nr. 7. 4 Abs. 2; 16. BImSchV § 2
    Bebauungsplan; Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel; Zu- und Abfahrtsverkehr; Zumutbarkeit von Verkehrsgeräuschen; TA-Lärm als Orientierungshilfe.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BauGB § 1 Abs. 7
    Bebauungsplan; Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel; TA-Lärm als Orientierungshilfe; Zu- und Abfahrtsverkehr; Zumutbarkeit von Verkehrsgeräuschen

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Heranziehung der TA-Lärm zur Bestimmung der Zumutbarkeit der Geräuschimmissionen im Rahmen der Bauleitplanung; Geräuschimmissionen des Zufahrtsverkehrs und Abfahrtsverkehrs eines Einzelhandelsbetriebes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauleitplanung: Zumutbarkeit von Verkehrsgeräuschen, Lärmgrenzwerte der 16. BImschV und TA-Lärm als Orientierungshilfe

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zumutbarkeit von Verkehrsgeräuschen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauleitplanung kann Immissionsgrenzwerte überschreiten! (IBR 2008, 362)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2008, 426
  • DVBl 2008, 264 (Ls.)
  • BauR 2008, 632
  • ZfBR 2008, 275
 
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Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98

    Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2007 - 4 BN 41.07
    5 In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass der unter Inanspruchnahme einer öffentlichen Straße abgewickelte Zu- und Abfahrtsverkehr der baulichen Anlage, durch deren Nutzung er ausgelöst wird, zuzurechnen ist, sofern er sich innerhalb eines räumlich überschaubaren Bereichs bewegt und vom übrigen Straßenverkehr unterscheidbar ist (Urteil vom 27. August 1998 BVerwG 4 C 5.98 NVwZ 1999, 523 m.w.N.).

    Dem steht nicht entgegen, dass die TA-Lärm sich nicht unmittelbar an die planende Gemeinde richtet, sondern dazu bestimmt ist, auf der Ebene der Anlagenzulassung die Anforderungen bei der Beurteilung von Lärmimmissionen zu konkretisieren, die gewerbliche Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erfüllen müssen (Urteil vom 27. August 1998 BVerwG 4 C 5.98 a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 31.05.2007 - 1 KN 265/05

    Schutz des Interesses eines Handeltreibenden vor der Verschonung von die

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2007 - 4 BN 41.07
    OVG 1 KN 265/05.
  • BVerwG, 23.06.2003 - 4 BN 7.03

    Zumutbarkeit von Verkehrsgeräuschen

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2007 - 4 BN 41.07
    Die Zumutbarkeit von Verkehrsgeräuschen, auf welche die Verkehrslärmschutzverordnung nicht unmittelbar anwendbar ist, ist stets anhand einer umfassenden Würdigung aller Umstände des Einzelfalls und insbesondere der speziellen Schutzwürdigkeit des jeweiligen Baugebiets zu bestimmen (Beschluss vom 23. Juni 2003 BVerwG 4 BN 7.03 BauR 2004, 975; Beschluss vom 23. Juni 2003 BVerwG 4 BN 8.03 Buchholz 406.11 § 12 BauGB Nr. 25).
  • BVerwG, 22.03.2007 - 4 CN 2.06

    Wohngebiet; Lärmimmissionen; aktiver Lärmschutz; passiver Lärmschutz;

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2007 - 4 BN 41.07
    Je weiter die in der 16. BImSchV festgelegten Werte infolge der Errichtung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs überschritten würden, desto gewichtiger müssen allerdings die für die Planung sprechenden städtebaulichen Gründe sein und um so mehr hat die Gemeinde die baulichen und technischen Möglichkeiten auszuschöpfen, die ihr zu Gebote stehen, um diese Auswirkungen zu verhindern oder auf ein nach den örtlichen Gegebenheiten erträgliches Maß zu senken (vgl. auch Urteil vom 22. März 2007 BVerwG 4 CN 2.06 ZfBR 2007, 466 zu den Orientierungswerten der DIN 18005 im Städtebaurecht; zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BVerwG, 23.06.2003 - 4 BN 8.03

    Zumutbarkeit von nicht nach der Verkehrslärmschutzverordnung zu beurteilenden

    Auszug aus BVerwG, 13.12.2007 - 4 BN 41.07
    Die Zumutbarkeit von Verkehrsgeräuschen, auf welche die Verkehrslärmschutzverordnung nicht unmittelbar anwendbar ist, ist stets anhand einer umfassenden Würdigung aller Umstände des Einzelfalls und insbesondere der speziellen Schutzwürdigkeit des jeweiligen Baugebiets zu bestimmen (Beschluss vom 23. Juni 2003 BVerwG 4 BN 7.03 BauR 2004, 975; Beschluss vom 23. Juni 2003 BVerwG 4 BN 8.03 Buchholz 406.11 § 12 BauGB Nr. 25).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2011 - 2 D 36/09

    Anforderungen an eine hinreichende Abwägung im Zusammenhang mit der Aufstellung

    vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 13. Dezember 2007 - 4 BN 41.07 -, BRS 71 Nr. 6 = juris Rn. 5 (zur TA Lärm), Urteil vom 22. März 2007 - 4 CN 2.06 -, BVerwGE 128, 238 = BRS 71 Nr. 5 = juris Rn. 15 (zur DIN 18005), Beschlüsse vom 23. Juni 2003 - 4 BN 7.03 -, BRS 66 Nr. 22 = juris Rn. 3 (zur TA Lärm und zur DIN 18005), und vom 18. Dezember 1990 - 4 N 6.88 -, BRS 50 Nr. 25 = juris Rn. 27 ff. (zur DIN 18005); OVG NRW, Beschluss vom 29. April 2010 - 2 B 304/10.NE -, S. 8 f. des amtlichen Umdrucks, mit weiteren Nachweisen (zur DIN 18005), Urteile vom 25. Januar 2010 - 7 D 97/09.NE -, BauR 2010, 1708 = juris Rn. 87 (zur TA Lärm), und vom 23. Oktober 2009 - 7 D 106/08.NE -, NVwZ-RR 2010, 263 = juris Rn. 60 (zur DIN 18005).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.08.2012 - 5 S 1444/10

    Bauleitplanung; großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Geräuschimmissionen durch Zu-

    Die TA Lärm darf auch im Rahmen der Bauleitplanung zur Bestimmung der Zumutbarkeit der Geräuschimmissionen künftigen Zu- und Abfahrtsverkehrs herangezogen werden, der einem geplanten großflächigen Einzelhandelsbetrieb zuzurechnen ist (wie BVerwG, Beschl. v. 13.12.2007 - 4 BN 41.07 -, Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 128).

    Zwar war eine - noch nicht einmal vorhabenbezogene - Planung und nicht eine konkrete Anlage zu beurteilen - dies war erst Gegenstand des nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren -, doch war die schalltechnische Untersuchung, da sie sich auf einen typischen Lebensmittel- und Getränkemarkt bezog, im Grundsatz geeignet, die Auswirkungen sachgerecht zu beurteilen, soweit sie von dem maßgeblichen Regelwerk erfasst wurden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.12.2007 - 4 BN 41.07 -, Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 128).

    Zwar kann - wie ausgeführt - zur Bestimmung der Zumutbarkeit von Geräuschimmissionen künftigen Zu- und Abfahrtsverkehrs, der einem im Plangebiet typischerweise zulässigen Vorhaben zuzurechnen ist, auch im Rahmen der Bauleitplanung die TA Lärm herangezogen werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.12.2007 - 4 BN 41.07 -, Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 128).

    Dass dies nur für den Fall gälte, dass sämtliche Voraussetzungen der Nr. 7.4 der TA Lärm erfüllt sind, lässt sich dieser Rechtsprechung (vgl. auch Beschl. v. 13.12.2007, a.a.O.) nicht entnehmen (vgl. hierzu auch OVG NW, Beschl. v. 24.10.2003 - 21 A 2723/01 -, NVwZ 2004, 366).

  • VGH Bayern, 29.11.2012 - 15 N 09.693

    Immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel (Bestimmtheit,

    (3) Mit Blick auf die Zumutbarkeit von planbedingten Verkehrsgeräuschen, die dem geplanten Gewerbegebiet zwar zuzurechnen sind, auf welche die 16. BImSchV aber nicht unmittelbar anzuwenden ist, weil sie im Zusammenhang mit der Aufstellung von Bauleitplänen nur gilt, soweit diese Pläne den Neubau oder die wesentliche Änderung von Verkehrswegen zum Gegenstand haben, kann (im Übrigen) die Regelung in Nr. 7.4 Abs. 2 TA Lärm als Orientierungshilfe für die Bauleitplanung und deren gerichtliche Überprüfung mit der Maßgabe herangezogen werden, dass die Lärmgrenzwerte der 16. BImSchV in der bauleitplanerischen Abwägung keine strikten rechtlichen Grenzen setzen, sondern lediglich die Funktion von Orientierungswerten haben (BVerwG vom 13.12.2007 Az. 4 BN 41/07 NVwZ 2008, 426).

    Insbesondere haben die Grenzwerte der 16. BImSchV, auf die Nr. 7.4 Abs. 2 TA Lärm verweist, in der bauleitplanerischen Abwägung die Funktion von Orientierungswerten, von denen auch abgewichen werden darf (BVerwG vom 13.12.2007 Az. 4 BN 41/07 NVwZ 2008, 426).

    Ob und in welchem Umfang die in der 16. BImSchV festgelegten Werte überschritten werden, lässt sich angesichts der nach § 8 Abs. 2 BauNVO zulässigen Nutzungen im Planverfahren hier nicht verlässlich ermitteln (anders im Fall, der der Entscheidung des BVerwG vom 13.12.2007 a. a. O. zugrunde lag; dort war die künftige Nutzung durch einen Verbrauchermarkt bereits bekannt).

    (4) Anhaltspunkte für eine die verfassungsrechtliche Zumutbarkeitsschwelle des Art. 2 Abs. 2 GG überschreitende, die Gesundheit gefährdende Lärmbelastung, einschließlich der Vorbelastung und des zu erwartenden anlagenbezogenen Lärms, durch einen Dauerschallpegel von 70 dB(A)/tags oder 60 dB(A)/nachts als Folge der Planung bestehen nicht (BVerwG vom 13.5.2009 Az. 9 A 72/07 NVwZ 2009, 1498; BVerwG 13.12.2007 a. a. O.; BVerwG vom 10.11.2004 Az. 9 A 67/03 NVwZ 2005, 591; BVerwG vom 17.11.1999 Az. 11 A 4/98 NVwZ 2000, 567; vgl. auch BVerwG vom 16.3.2006 Az. 4 A 1075/04 RdNr. 390).

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