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   BVerwG, 28.10.2004 - 4 BN 44.04   

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BVerwG, 28.10.2004 - 4 BN 44.04 (https://dejure.org/2004,15857)
BVerwG, Entscheidung vom 28.10.2004 - 4 BN 44.04 (https://dejure.org/2004,15857)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Oktober 2004 - 4 BN 44.04 (https://dejure.org/2004,15857)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 18.07.1989 - 4 N 3.87

    Rechtsfolgen von Verfahrensfehlern bei Änderung des Bebauungsplans; Feststellung

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2004 - 4 BN 44.04
    Das Verfahren der Normenkontrolle nach § 47 VwGO dient nicht nur dem subjektiven Rechtsschutz, sondern stellt zugleich ein Verfahren der objektiven Rechtskontrolle dar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 1989 BVerwG 4 N 3.87 BVerwGE 82, 225).
  • BVerwG, 06.12.2000 - 4 BN 59.00

    Bebauungsplan; Abwägungsgebot; private Belange; Erschließung; Teilnichtigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2004 - 4 BN 44.04
    Es kann die Norm (Bebauungsplan, Gestaltungssatzung) auch aus Gründen für nichtig erklären, die die privaten Belange des Antragstellers nicht berühren oder nicht von ihm als Satzungsmangel geltend gemacht worden sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Dezember 2000 BVerwG 4 BN 59.00 Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 144, S. 50).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.11.2012 - 10 A 10.09

    Normenkontrolle; Bebauungsplan zur Errichtung von Seniorenzentrum auf ehemaligem

    Er kann daher dem Normenkontrollantrag auch aus Gründen stattgeben, die die privaten Belange des Antragstellers nicht berühren (BVerwG, Beschluss vom 28. Oktober 2004 - BVerwG 4 BN 44.04 -, BRS 67 Nr. 57, juris Rn. 6 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 25.04.2012 - 1 KN 215/10

    Zulässigkeit der Festsetzung nur eines einzigen Hersteller-Direktverkaufszentrums

    Der Senat hat bereits in seinem Eilbeschluss angesprochen, dass die grundsätzlich durchzuführende Vollkontrolle des Bebauungsplans (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 20.8.1991 - 4 NB 3.91 -, NVwZ 1992, 567; Beschl. v. 6.12.2000 - 4 BN 59.00 -, NVwZ 2001, 431; Beschl. v. 28.10.2004 - 4 BN 44.04 -, BRS 67 Nr. 57; Beschl. v. 8.6.2011 - 4 BN 42.10 -, BauR 2011, 1641) nicht zu einem Eingehen auf jede Einwendung der Antragstellerin nötigt.
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.03.2009 - 1 KN 12/08

    Normenkontrollantrag eines eingetragenen Vereins nach § 58

    Die Beschränkung der Begründetheitsprüfung in § 2 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 URG auf Vorschriften, die nicht nur dem Umweltschutz dienen, sondern auch Rechte Einzelner begründen, ist ferner deshalb europa-/ gemeinschaftsrechtswidrig, weil damit der Rechtsschutz von Umweltverbänden gegen Bebauungspläne schlechter bzw. uneffektiver ist als der entsprechende Rechtsschutz von natürlichen und juristischen Personen nach § 47 VwGO : Ein (zulässiger) Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO ist auch begründet, wenn der zur Überprüfung gestellte Bebauungsplan gegen objektives, d.h. der jeweiligen natürlichen oder juristischen Person keine subjektive (Abwehr-) Position vermittelndes Recht verstößt, also gerade auch dann, wenn er Vorschriften des Bundes- oder des Landesnaturschutzgesetzes oder die gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen der FFH- und der Vogelschutz- Richtlinie in beachtlicher Weise verletzt ( BVerwG, Beschl. v. 28.10.2004 - 4 BN 44.04 -, BRS 67 Nr. 57).
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.11.2013 - 1 KN 1/13

    Kieler Bebauungsplan zur Erweiterung des Einkaufszentrum Mettenhof unwirksam

    Der Bebauungsplan kann auch aus Gründen für unwirksam erklärt werden, die die privaten Belange des Antragstellers nicht berühren (BVerwG, Beschl. v. 06.12.2000, 4 BN 59.00, NVwZ 2001, 431 ff. sowie Beschl. v. 28.10.2004, 4 BN 44.04, BRS 67 Nr. 57).
  • OVG Hamburg, 21.08.2007 - 4 Es 4/07

    Das Oberverwaltungsgericht lehnt den Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen

    Für die materielle Entscheidung des Normenkontrollgerichts haben sie keine Entsprechung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.10.2004, 4 BN 44/04, juris; Beschl. v. 18.7.1989, BVerwGE 82, 225).
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