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   BVerwG, 23.11.2009 - 4 BN 49.09   

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BVerwG, 23.11.2009 - 4 BN 49.09 (https://dejure.org/2009,9079)
BVerwG, Entscheidung vom 23.11.2009 - 4 BN 49.09 (https://dejure.org/2009,9079)
BVerwG, Entscheidung vom 23. November 2009 - 4 BN 49.09 (https://dejure.org/2009,9079)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Beschränkung der Abwägungsbeachtlichkeit auf geringfügige, auf den Eintritt zumindestens wahrscheinliche und für die planende Stelle bei der Entscheidung über den Plan erkennbare Betroffenheiten; Abwägungsbeachtlichkeit von Lärmimmissionen innerhalb der Planaufstellung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschränkung der Abwägungsbeachtlichkeit auf geringfügige, auf den Eintritt zumindestens wahrscheinliche und für die planende Stelle bei der Entscheidung über den Plan erkennbare Betroffenheiten; Abwägungsbeachtlichkeit von Lärmimmissionen innerhalb der Planaufstellung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus BVerwG, 23.11.2009 - 4 BN 49.09
    Nach dieser Rechtsprechung beschränkt sich die Abwägungsbeachtlichkeit auf solche Betroffenheiten, die erstens mehr als geringfügig, zweitens in ihrem Eintritt zumindest wahrscheinlich und drittens dies vor allem für die planende Stelle bei der Entscheidung über den Plan als abwägungsbeachtlich erkennbar sind (Beschluss vom 9. November 1979 BVerwG 4 N 1.78 u.a. BVerwGE 59, 87 ).
  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus BVerwG, 23.11.2009 - 4 BN 49.09
    3 1.1 Die Beschwerde macht geltend, das angefochtene Urteil weiche von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. September 1998 BVerwG 4 CN 2.98 (BVerwGE 107, 215) ab.
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 23.11.2009 - 4 BN 49.09
    Gegen den Amtsermittlungsgrundsatz hätte der Verwaltungsgerichtshof deshalb nur dann verstoßen, wenn sich ihm die Erforderlichkeit einer Immissionsprognose von sich aus hätte aufdrängen müssen (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261/97 NJW 1997, 3328).
  • BVerwG, 12.01.1995 - 4 B 197.94

    Geschlossene Bauweise - Seitlicher Grenzabstand - Abstandsfläche - Abweichung -

    Auszug aus BVerwG, 23.11.2009 - 4 BN 49.09
    Nach dem Sachverhalt darf denkgesetzlich ausschließlich eine einzige Folgerung möglich sein, die das Gericht nicht gezogen hat (Beschluss vom 12. Januar 1995 BVerwG 4 B 197.94 Buchholz 406.12 § 22 BauNVO Nr. 4 S. 1 ).
  • BVerwG, 08.06.2004 - 4 BN 19.04

    Grundsätze der Abwägung im Zusammenhang mit Lärmimmissionen

    Auszug aus BVerwG, 23.11.2009 - 4 BN 49.09
    5 1.2 Das angefochtene Urteil weicht auch nicht, wie die Beschwerde weiter geltend macht, von dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Juni 2004 BVerwG 4 BN 19.04 (BRS 67 Nr. 19) ab.
  • BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 147.86

    Subjektive Nachfluchtgründe - Asyl

    Auszug aus BVerwG, 23.11.2009 - 4 BN 49.09
    Ein Tatsachengericht hat jedoch nicht schon dann gegen die Denkgesetze verstoßen, wenn es nach Meinung des Beschwerdeführers unrichtige oder fernliegende Schlüsse gezogen hat; ebenso wenig genügen objektiv nicht überzeugende oder sogar unwahrscheinliche Schlussfolgerungen; es muss sich vielmehr um einen aus Gründen der Logik schlechthin unmöglichen Schluss handeln (Urteil vom 20. Oktober 1987 BVerwG 9 C 147.86 Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 37 S. 1 ).
  • VGH Hessen, 07.04.2014 - 3 C 914/13

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren

    Schließlich hat der 3. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs bei einer zusätzlichen Verkehrsbelastung von 202 Fahrzeugbewegungen pro Tag eine Geringfügigkeit angenommen (Urteil vom 07.07.2009 - 3 C 1203/08.N -, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 23.11.2009 - BVerwG 4 BN 950.09 - BRS 74 Nr. 48).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2013 - 10 A 1.10

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Verweisung einer textlichen Festsetzung

    Wesentliche Voraussetzung ist zudem, dass die betroffenen Interessen bei der Entscheidung über den Plan für die planende Stelle als abwägungsbeachtlich erkennbar sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. November 1979 - BVerwG 4 N 1.78 u.a. -, BVerwGE 59, 87, juris Rn. 47 ff.; Urteil vom 30. April 2004 - BVerwG 4 CN 1.03 -, NVwZ 2004, 1120, juris Rn. 9; Beschluss vom 23. November 2009 - BVerwG 4 BN 49.09 -, BRS 74 Nr. 48, juris Rn. 3; Beschluss vom 7. Januar 2010 - BVerwG 4 BN 36.09 -, juris Rn. 9).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.04.2016 - 10 A 9.13

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Sondergebiet mit Zweckbestimmung Biogasanlage;

    Dies sind grundsätzlich alle betroffenen Interessen, soweit sie nicht objektiv geringwertig oder nicht schutzwürdig sind, wobei die Betroffenheit mehr als geringfügig und in ihrem Eintritt zumindest wahrscheinlich sein muss; zudem müssen die betroffenen Interessen bei der Entscheidung über den Plan für die planende Stelle als abwägungsbeachtlich erkennbar sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. November 1979 - BVerwG 4 N 1.78 u.a. -, BVerwGE 59, 87, juris Rn. 47 ff.; Beschluss vom 23. November 2009 - BVerwG 4 BN 49.09 -, BRS 74 Nr. 48, juris Rn. 3).
  • VGH Hessen, 05.02.2015 - 4 B 1756/14

    Normenkontrolleilantrag gegen Bebauungsplan für Büro und Wohngebäude samt

    Schließlich hat der 3. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs bei einer zusätzlichen Verkehrsbelastung von 202 Fahrzeugbewegungen pro Tag eine Geringfügigkeit angenommen (Urteil vom 07. Juli 2009 - 3 C 1203/08.N -, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 23. November 2009 - 4 BN 950.09 -, BRS 74 Nr. 48).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.09.2021 - 2 K 125/19

    Aufhebung eines Bebauungsplans; Bedarf für die Planung; Anforderung an die

    Zum notwendigen Abwägungsmaterial gehören nur solche Betroffenheiten, die mehr als geringfügig, in ihrem Eintritt hinreichend wahrscheinlich und für den Plangeber bei der Entscheidung über den Bebauungsplan als abwägungsbeachtlich erkennbar sind (BVerwG, Beschluss vom 9. November 1979 - BVerwG 4 N 1.78 u.a. -, juris Rn. 51; Beschluss vom 23. November 2009 - 4 BN 49.09 - juris Rn. 3).
  • VG Mainz, 09.10.2019 - 3 K 1248/18

    Grundstückseigentümer muss Bebauungsplan beachten

    Insoweit ist bei der Ermittlung des abwägungserheblichen Materials zu berücksichtigen, das für die Abwägung nur solche Interessen beachtlich sind, die zum einen durch den Bauleitplan mehr als geringfügig und zumindest wahrscheinlich betroffen und zum anderen für die Gemeinde bei der Entscheidung über den Plan als abwägungsbeachtlich erkennbar sind; was die planende Stelle nicht "sieht" und was sie nach den gegebenen Umständen auch nicht zu "sehen" braucht, kann von ihr bei der Abwägung nicht berücksichtigt werden und braucht von ihr auch nicht berücksichtigt zu werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. November 2009 - 4 BN 49/09 -, BRS 74 Nr. 48 = juris Rn. 3, und vom 9. November 1979 - 4 N 1/78 u.a. -, BVerwGE 59, 103 = juris Rn. 51 f.; B/K/L, a.a.O. § 1 Rn. 116).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.01.2022 - 10 S 17.21

    Antrag auf Außervollzugsetzung einer Verordnung über die Festsetzung eines

    Dies sind grundsätzlich alle betroffenen Interessen, soweit sie nicht objektiv geringwertig oder nicht schutzwürdig sind, wobei die Betroffenheit mehr als geringfügig und in ihrem Eintritt zumindest wahrscheinlich sein muss; zudem müssen die betroffenen Interessen bei der Entscheidung über den Plan für die planende Stelle als abwägungsbeachtlich erkennbar sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. November 1979 - BVerwG 4 N 1.78 u.a. -, juris Rn. 47 ff.; Beschluss vom 23. November 2009 - BVerwG 4 BN 49.09 -, juris Rn. 3; zum Ganzen OVG Berlin-Brandenburg, Urteil des Senats vom 12. Januar 2021 - OVG 10 A 10.13 -, juris Rn. 112).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2012 - 2 D 50/10

    Nachweispflichten für das Vorliegen der städtebauliche Erforderlichkeit der

  • VGH Hessen, 28.03.2011 - 4 C 2708/09
  • VGH Hessen, 15.12.2021 - 3 C 2327/16

    Fürunwirksamerklärung eines Bebauungsplans aufgrund der Vernachlässigung von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2010 - 2 A 1475/09

    Erheblichkeit einer Geruchsbelastung bei einem Abstand eines Wohnhauses von zwölf

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.01.2015 - 2 R 94/14

    Antragsbefugnis von anerkannten Umweltverbänden und Eigentümern von außerhalb

  • OVG Hamburg, 08.04.2021 - 6 Bf 70/20

    Entscheidung über dei Länge der Befristung der Wirkung einer Ausweisung;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.04.2014 - 10 A 8.09

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Sport- und Jugendhaus; "Eichenparkstadion";

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2011 - 2 D 44/09

    Geltendmachung eines eigenen Belanges i.R.e. Verletzung des Abwägungsgebots des §

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2012 - 2 D 95/11

    Normkontrollantrag eines Landwirtes gegen eines Bebauungsplan mit der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2021 - 2 A 833/20

    Notwendigkeit der Versiegelung eines Gebäudes durch die Bauaufsichtsbehörde zur

  • VGH Hessen, 24.11.2020 - 3 C 560/19

    Antragsbefugnis und Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2012 - 2 D 81/11

    Antragsbefugnis i.R. eines bauplanungsrechtlichen Normkontrollantrags bei

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2011 - 2 D 26/09

    Bebauungsplan für Test- und Präsentationsstrecke am Bilster Berg ist wirksam

  • OVG Hamburg, 28.07.2022 - 5 Bf 49/21

    Begründungsmangel eines Urteils; Überraschungsentscheidung;

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